Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
Wie viel das aktuell bringt, zumal die Haarfarbe gefärbt und die Augenfarbe auf den ersten Blick nicht so offensichtlich zu erkennen ist, ist fraglich. Auch wenn es in unseren Nachbarländern seit Jahren möglich ist.
Interessanter wird es wenn man mehr Bausteine entschlüsselt hat oder Phantonbilder aus der DNA erstellen kann, woran fleißig geforscht wird.
Vladdi: Was beschränkt die Freiheit? Wenn angenommen feststeht der Täter hat braune Augen und von Natur blonde Haare? Das sieht doch jeder Mensch, der einem auf der Straße begegnet auch.
Interessanter wird es wenn man mehr Bausteine entschlüsselt hat oder Phantonbilder aus der DNA erstellen kann, woran fleißig geforscht wird.
Vladdi: Was beschränkt die Freiheit? Wenn angenommen feststeht der Täter hat braune Augen und von Natur blonde Haare? Das sieht doch jeder Mensch, der einem auf der Straße begegnet auch.
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Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
Jan, versuch es mal ein wenig abstarkter zu sehen.
Der Staat an sich ist derjenige mit der vollkommenen Macht und der Gewalt.
Die Gesellschaft, also die Bürger, begrenzen diese "gewaltige Macht" die er hat durch Verfassungen, Grundrechte und Gesetze zum Schutz und Erhalt ihrer eigenen individuellen Freiheit.
Die Freiheit gibt es nicht geschenkt !
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
Das ist mir alles bewusst. Es muss Grenzen geben. Wo sind diese aber zu ziehen?
Da hier 1984 mehrfach genannt wird, wurden die dort dutzendfach überschritten und es kam zu besagter Staatsform.
Da ich aktuell in dem Thema etwas tiefer drin bin:
Vor Jahren wurde der Richtervorbehalt, was das Sichern von mögl. DNA-Spuren am Tatort betrifft, aufgehoben. Eine Tätigkeit die heute problemlos und hunderte Male durchgeführt wird.
Du holst dir doch z.B. nach einer Straftat auch die Beschreibung eines Täters
Ich finde bei dieser Thematik allgemein kommt es darauf an, WAS genau zulässig ist und was nicht. In der BRD dürfen nur bestimmte Bereiche der DNA untersucht werden. Niemand im LKA weiß, welche Augenfabe der Täter hat. Es ist nicht so, dass diese Infos zurückgehalten werden.
Welche Freiheitsbeschränkung siehtst du denn konkret, losgelöst von deinem letzten Satz?
Da hier 1984 mehrfach genannt wird, wurden die dort dutzendfach überschritten und es kam zu besagter Staatsform.
Da ich aktuell in dem Thema etwas tiefer drin bin:
Vor Jahren wurde der Richtervorbehalt, was das Sichern von mögl. DNA-Spuren am Tatort betrifft, aufgehoben. Eine Tätigkeit die heute problemlos und hunderte Male durchgeführt wird.
Du holst dir doch z.B. nach einer Straftat auch die Beschreibung eines Täters
Ich finde bei dieser Thematik allgemein kommt es darauf an, WAS genau zulässig ist und was nicht. In der BRD dürfen nur bestimmte Bereiche der DNA untersucht werden. Niemand im LKA weiß, welche Augenfabe der Täter hat. Es ist nicht so, dass diese Infos zurückgehalten werden.
Welche Freiheitsbeschränkung siehtst du denn konkret, losgelöst von deinem letzten Satz?
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Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
K_C
hat es schon mal angesprochen:
hat es schon mal angesprochen:
Wie wird denn die gesicherte DNA Spur behandelt ?Und reformieren wir nun den e oder den g?
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Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
Wenn in Freiburg im Mordfall der Medizinstudentin zwischenzeitlich auch ein Tatverdächtiger festgenommen wurden, so bleibt die Forderung nach einer Gesetzesänderung doch auf dem Tisch:
Zur Onlinepetition:
https://www.openpetition.de/petition/on ... ordfaellen
Ein Auszug aus dem Leitartikel der Badischen ZeitungUngeklärte Mordfälle
Online-Petition: DNA soll Ermittlern mehr verraten dürfen
Nach den ungeklärten Mordfällen an zwei jungen Frauen in Freiburg und Endingen hat ein Lörracher jetzt eine Onlinepetition gestartet, um das zu ändern. Die Aussichten sind unklar.
DNA kann viele Informationen über einen Täter liefern: Augen- und Haarfarbe zum Beispiel, aber auch die Herkunftsregion. Die Analytiker dürfen bislang jedoch nur das Geschlecht bestimmen und abgleichen, ob sie die DNA schon in ihrer Datenbank haben.
Paragraph 81e der Strafprozessordnung ist eindeutig: Informationen über das Aussehen eines Menschen, die aus dem Genmaterial gewonnen werden können, dürfen nicht bestimmt werden – im Unterschied zu den Niederlanden, wo diese Merkmale seit 2003 entschlüsselt werden dürfen. "Das Gesetz sollte möglichst schnell geändert werden, um die Polizei in ihren Fahndungsmöglichkeiten zu unterstützen", sagt Emanuel Pascal Schreier. Der 23-jährige Lörracher hat beim Internetportal http://www.openpetition.de eine Petition gestartet. Mehr als 2500 Menschen, die meisten aus Südbaden, haben in den ersten Tagen den Aufruf mit dem Titel "Änderung § 81e StPo Absatz 1 für die Aufklärung von Mordfällen" unterzeichnet.
Petitions-Initiator Schreier gibt sich optimistisch: "Ich schätze unsere Chancen gut ein, da wir in einer Zeit der Veränderungen leben und uns fortentwickeln, sodass sich das Gesetz mit uns entwickeln muss."
http://www.badische-zeitung.de/suedwest ... 53765.html
Leitartikel
Grenzen für DNA-Analysen: Ein Gesetz, das Mörder schützt
Eigentlich ist es trivial: Bei der Aufklärung von Verbrechen kann die Hautfarbe eine Rolle spielen. Ein Phantomfoto lässt sie stets erkennen, bei der Personenbeschreibung in einem Fahndungsaufruf ist sie unerlässlich: Ist der Tankstellenräuber ein kleingewachsener, blonder Mitteleuropäer oder ein Zwei-Meter-Schlacks mit schwarzer Hautfarbe? Eine Öffentlichkeitsfahndung wäre sinnlos ohne die klare Benennung von Äußerlichkeiten.
Eine Gesetzesänderung ist überfällig
Es geht um die Aufklärung von Kapitalverbrechen. Wenn die Wissenschaft dabei helfen kann, dann sollte das legitim sein. Eine Gesetzesänderung, die eine Nutzung erweiterter DNA-Analysen bei Schwerstkriminalität möglich macht, ist überfällig. Ein humanistisches Menschenbild darf nicht dafür sorgen, dass der Pragmatismus auf der Strecke bleibt – und ein Gesetz die Mörder schützt.
http://www.badische-zeitung.de/kommenta ... 81410.html
Zur Onlinepetition:
https://www.openpetition.de/petition/on ... ordfaellen
Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
Dem kann man jetzt gegenüberstehen wie man möchte. Herr Schreier wird wenigstens seinem Namen nicht gerecht und wird aktiv. Man kann natürlich auch immer über alles meckern. Geht auch.
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Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
Hier geht´s nicht ums meckern, sondern nur um eine Frage:Diag hat geschrieben:Dem kann man jetzt gegenüberstehen wie man möchte. Herr Schreier wird wenigstens seinem Namen nicht gerecht und wird aktiv. Man kann natürlich auch immer über alles meckern. Geht auch.
- Hätte man, um beim Freiburger Mordfall der Studentin Maria L. zu bleiben, den Täter* rascher dingfest machen können, wenn gesetzliche Restriktionen die Bandbreite der Bestimmungsmöglichkeiten bei DNA-Tests nicht künstlich einschränken würden?
* Vorausgesetzt bei dem Tatverdächtigen handelt es sich auch um den tatsächlichen Mörder.
Es kann natürlich auch sein, dass der DNA-Test nicht maßgeblich für die Festnahme des Verdächtigen war.
Heute Mittag gibt es zu dem Fall eine Pressekonferenz der Polizei FR.
Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
Täter laut Polizei ein 2015 nach Deutschland kommender 17jähriger Flüchtling aus Afghanistan.
Und ich bin mir sicher, dass man anhand einer Analyse des Haares hinsichtlich der Beschaffenheit und Abstammung durchaus den Täterkreis hätte verkleinern können.
Und da muss m.M. nach definitiv eine Gesetzesänderung hin, zumal wir hier nicht mehr von Kleinkriminalität sprechen...
Und ich bin mir sicher, dass man anhand einer Analyse des Haares hinsichtlich der Beschaffenheit und Abstammung durchaus den Täterkreis hätte verkleinern können.
Und da muss m.M. nach definitiv eine Gesetzesänderung hin, zumal wir hier nicht mehr von Kleinkriminalität sprechen...
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Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
npawlek hat geschrieben:Täter laut Polizei ein 2015 nach Deutschland kommender 17jähriger Flüchtling aus Afghanistan.
Und ich bin mir sicher, dass man anhand einer Analyse des Haares hinsichtlich der Beschaffenheit und Abstammung durchaus den Täterkreis hätte verkleinern können.
Und da muss m.M. nach definitiv eine Gesetzesänderung hin, zumal wir hier nicht mehr von Kleinkriminalität sprechen...
Dieser Meinung bin ich auch.....fraglich ist, ob es die Ermittlungen insgesamt beschleunigt hätte?
Ich bin mir sicher, dass die ewigen Mahner und Bedenkenträger auch schon bei der Einführung der DNA-Datenbank "Zetter und Mordio" geschrien haben.http://www.focus.de/panorama/welt/ermor ... 91157.htmlSchwarzes Haar mit blonder Färbung enttarnte den mutmaßlichenTäter
15.14 Uhr: Direkt nach der Tat seien auch Videoaufzeichnungen ausgewertet worden, so der Chef-Ermittler. Zunächst habe man nur nach nassen Schuhen und Hosen Ausschau gehalten. Als dann die Information kam, dass der Täter schwarzes, langes Haar haben müsse, habe man in Überwachungs-Aufnahmen der Straßenbahn-Linie S1 in Freiburg einen Treffer entdeckt. "Der junge Mann wies eine sehr auffällige Frisur, eine Undercut-Frisur, auf." Die Grundfarbe der Haare war dunkelschwarz, ein Teil blond gefärbt und zu einem Zopf zusammengebunden, so der Ermittler. 50 Minuten vor der Tat hatte sich der junge Mann mit einem schwarzen Schal rund einen Kilometer entfernt vom Tatort aufgehalten. Dies ergab die Auswertung von Videoaufzeichnungen der Freiburger Verkehrs-AG.
15.10 Uhr: Jetzt spricht der Leiter des Kriminaltechnischen Instituts. Er spricht von einer "komplexen Spurenlage". Dennoch sei es rasch gelungen, mutmaßliche Täter-DNA zu finden. Diese sei im ersten Schritt mit den Datenbanken abgeglichen worden - ohne Erfolg. Drei große Säcke von Dornengebüsch seien untersucht worden. "Hier ist es gelungen, ein signifikantes, markantes Haar festzustellen. 18,5 Zentimeter lang, schwarz." Ein Teil blond gefärbt. Auch hier konnte DNA des Täters gefunden werden - genau wie am Schal, der am Tatort entdeckt wurde, so der Beamte.
Heute würde keiner mehr darauf verzichten wollen.
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Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
Ein sehr lesenswerter Artikel in diesem Zusammenhang:
http://folio.nzz.ch/2007/september/der- ... esetzgeber
Und das Buch dazu:
Der Terrorist als Gesetzgeber: Wie man mit Angst Politik macht https://www.amazon.de/dp/3426274647/ref ... qybKSHJDCW
http://folio.nzz.ch/2007/september/der- ... esetzgeber
Und das Buch dazu:
Der Terrorist als Gesetzgeber: Wie man mit Angst Politik macht https://www.amazon.de/dp/3426274647/ref ... qybKSHJDCW
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Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
Die Phalanx der Verweigerer scheint langsam zu bröckeln.Stuttgart - Bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen soll das Erbgut von Verdächtigen künftig umfassender als bisher ausgewertet werden dürfen. Dies ist das Ziel einer Initiative, die der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf(CDU) gegenüber unserer Zeitung angekündigt hat. Eine Gesetzesänderung auf Bundesebene soll es erlauben, aus DNA-Spuren nicht nur Identität und Geschlecht, sondern auch andere Merkmale herauszulesen – etwa die Farben von Haar, Augen oder Haut. Man werde das Thema für die nächste Justizministerkonferenz anmelden und auf eine „schnelle Prüfung“ dringen, sagte ein Ministeriumssprecher.
(.......)
Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter hatte zuletzt für eine Ausweitung der Möglichkeiten geworben. Gerade in Fällen wie in Freiburg sei es hilfreich, mehr Erkenntnisse aus dem Genmaterial zu erhalten. Wissenschaftler plädieren ebenfalls für eine großzügigere Regelung. Der aus dem Jahr 2004 geltende Passus der Strafprozessordnung sei nicht mehr zeitgemäß, die technischen Möglichkeiten hätten sich seither erheblich weiterentwickelt.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... af5f5.html
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Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
Ah...jaDas Erbgut von Verdächtigen....
Wie wird denn die gesicherte DNA Spur behandelt ?
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Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
Das scheinen nicht alle Deine Kollegen so zu sehen:Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Die Bearbeitung wird so nicht wirtschaftlicher. Vielmehr würde sich der Aufklärungsprozess verlangsamen.
Ich bin ja gespannt , wann sich mal der BJM und der BMI zum Thema äußern.Auswertung
Im Fall der getöteten Studentin aus Freiburg hätten sich die Ermittler mehr Möglichkeiten zur Auswertung von DNA-Spuren gewünscht.
Nach der Festnahme eines 17-jährigen Flüchtlings im Fall dergetöteten Freiburger Studentin wird der Ruf nach einer umfassenderen Auswertung von DNA-Spuren lauter.
Bei der Tätersuche in diesem Fall hätte das massiv geholfen, sagte der Freiburger Polizeipräsident Bernhard Rotzinger der "Badischen Zeitung". "Wir hätten wesentlich konzentrierter die Ermittlungen vorantreiben können."
https://web.de/magazine/panorama/freibu ... g-32047302
Zeit wirds
Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
Das wäre doch auch fein für Asylverfahren. Kein Pass? Okay, dann bestimmen wir per DNA das Herkunftsland (bzw. die Region).Knaecke77 hat geschrieben:Ungeklärte Mordfälle
Online-Petition: DNA soll Ermittlern mehr verraten dürfen
DNA kann viele Informationen über einen Täter liefern: Augen- und Haarfarbe zum Beispiel, aber auch die Herkunftsregion. Die Analytiker dürfen bislang jedoch nur das Geschlecht bestimmen und abgleichen, ob sie die DNA schon in ihrer Datenbank haben.
Ist bestimmt ordentlich teuer, aber das wär´s ggf. wert.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Täterschutz? Reform des § 81e StPO notwendig
Wer macht die Untersuchung?
Wer trägt die Kosten?
Bestimmt die DNA wirklich staatengenau? Interessant.
Knäcke, klar sieht der das anders. Der muss ja auch gerade davon ablenken, dass diese tolle, grüne Oase doch nicht Quell der Glückseligkeit ist. Was ihm POM Müller und PK Schulze schon seit Jahren zurückmelden.
So ist das halt.
Wer trägt die Kosten?
Bestimmt die DNA wirklich staatengenau? Interessant.
Knäcke, klar sieht der das anders. Der muss ja auch gerade davon ablenken, dass diese tolle, grüne Oase doch nicht Quell der Glückseligkeit ist. Was ihm POM Müller und PK Schulze schon seit Jahren zurückmelden.
So ist das halt.
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