Vergewaltigt und ermordet
DNA darf nicht auf ethnische Zugehörigkeit untersucht werden
An dem Fahrrad sind DNA-Spuren des mutmaßlichen Mörders gefunden worden. Ob der Mann damit zum Tatort kam oder flüchtete, ist noch unklar. Die Ermittler verteilen derzeit in Freiburg englischsprachige und arabischsprachige Informationsblätter, weil sie möglichst alle Bürger erreichen wollen, die von dem Fall etwas mitbekommen haben könnten - denn Ausländer lesen in der Regel die „Badische Zeitung“ nicht. Außerdem werden umfangreiche DNA-Speichelproben genommen.
Durch eine eng gefasste Regelung in der Strafprozessordnung (Paragraph 81g) ist die Verwertung von DNA-Spuren stark eingeschränkt - so dürfen Rückschlüsse auf eine ethnische Zugehörigkeit der Täter nicht gezogen werden. Wäre das möglich, könnte man den Täterkreis besser eingrenzen und andererseits auch mögliche voreilige Verdächtigungen gegen arabischstämmige Flüchtlinge ausräumen. „Bei der Untersuchung dürfen andere Feststellungen als diejenigen, die zur Ermittlung des DNA-Identifizierungsmusters sowie des Geschlechts erforderlich sind, nicht getroffen werden“, heißt es in der Strafprozessordnung. Gegner einer Ausweitung der Verwendungsmöglichkeiten sehen darin einen schweren Eingriff in die Grundrechte
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 12-p2.html
Diese alten Zöpfe gehören abgeschnitten. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Polizei alle Informationen die aus einer Genprobe gewonnen werden können, auch uneingeschränkt zur Verfügung stehen.