Sicherstellung / Beschlagnahme
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
In Verwahrung nehmen (ergo sicherstellen) oder beschlagnahmen, genau.
Vielleicht hat man beim Erstellen des Formulars eine Abgrenzung zum Sicherstellen nach PolG gewollt und es daher nach StPO "Inverwahrnahme" genannt.
Vielleicht hat man beim Erstellen des Formulars eine Abgrenzung zum Sicherstellen nach PolG gewollt und es daher nach StPO "Inverwahrnahme" genannt.
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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
ok, der Begriff ist mir im Recht noch nicht untergekommen.
Ein Blick in die Ristbv ist auch nicht übel
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Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
§ 94 I StPO:Controller hat geschrieben:ok, der Begriff ist mir im Recht noch nicht untergekommen.
Ein Blick in die Ristbv ist auch nicht übel
Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
boah
ist eine läppische, lapidare pupsige Formulierung, die dir tausendfach überall begegnet.
Ich kenne Sicherstellung und Beschlagnahme
Inverwahrnahme ist mir unbekannt
in Verwahrung nehmenHabe mich mit dem Begriff vertan, es wird "Inverwahrnahme" genannt.
ist eine läppische, lapidare pupsige Formulierung, die dir tausendfach überall begegnet.
Ich kenne Sicherstellung und Beschlagnahme
Inverwahrnahme ist mir unbekannt
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Und es interessiert dich überhaupt nicht, was das ist? Bei Btm ist es egal, aber was, wenn es mal drauf ankommt? Hats dann der Sachbearbeiter bei K versenkt, weil er deinen Fehler nicht ausgebügelt hat, wenn es schief geht?Buford T. Justice hat geschrieben:Ich behaupte nicht einfach "Da gibt es bestimmt etwas.", sondern versichere Dir: Da gibt es etwas. Nur wie es genau läuft, dass wäre aus meiner Feder bloße Spekulation, weil ich nun einmal kein BTM-Sachbearbeiter bin.
Wahrscheinlich sitzt der Btm-Sachbearbeiter vor dem Vorgang und schimpft über die Streifenheinis, die mal wieder die Sicherstellung nicht richtig hinbekommen haben ...
In Hessen wird unterschieden zwischen:Syzygy hat geschrieben:Müssen PVBs denn die formelle Rechtsgrundlage jedesmal im Einsatzbericht/Formular angeben (also mit §§) oder nur die durchgeführte Maßnahme benennen? Sorry, ich kenn die aktuellen Formulare/Vorschriften diesbezüglich nicht.
1. Strafsache / Polizeirechtssache / Bussgeldsache
2. Sicherstellung / Beschlagnahme / vorläufige Sicherstellung
3. § 94 I StPO / § 94 II StPO / § 40 HSOG / § 111c StPO
Und das alles auf dem Formular, von dem der Adressat einen Durchschlag bekommt (und der steht ihm auf Verlangen zu). Ob gegen die Beschlagnahme Widerspruch eingelegt wird ist nochmal extra anzukreuzen. Da sollte man schon wissen, was man macht, sonst fliegt einem das ganz schnell um die Ohren.
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Dann sollte er nochmal rausgehen.springer hat geschrieben:
Wahrscheinlich sitzt der Btm-Sachbearbeiter vor dem Vorgang und schimpft über die Streifenheinis, die mal wieder die Sicherstellung nicht richtig hinbekommen haben ...
Während er sich nur um die Sachbearbeitung kümmert sind die Anforderung von qualifizierter Festnahme, Verwarnung über Täter auf frischer Tat stellen bis zum Terrorbekämpfer ohne adäquate Ausrüstung gewachsen.
Es ist seine Aufgabe in der Sachbearbeitung die Sicherstellung "richtig hinzubekommen" Auf der Straße, am Täter, hat das der dumme Streifenbeamte ja schon hinbekommen.
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
@ghostrider1: Falschgeld ist da jetzt kein gutes Beispiel (für Kosten/Begutachtung).
@grenzwertig: Es gibt auch unter gewissen Voraussetzungen auch die Möglichkeit im BtM-Verfahren nach PolG sicherzustellen.
Edit: Interessantes Urteil übrigens, da würde aber wohl auf anderer Ebene "geschlampt".
@grenzwertig: Es gibt auch unter gewissen Voraussetzungen auch die Möglichkeit im BtM-Verfahren nach PolG sicherzustellen.
Edit: Interessantes Urteil übrigens, da würde aber wohl auf anderer Ebene "geschlampt".
Zuletzt geändert von Diag am So 27. Nov 2016, 20:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.springer hat geschrieben:Und es interessiert dich überhaupt nicht, was das ist?.
springer hat geschrieben:Bei Btm ist es egal, aber was, wenn es mal drauf ankommt?
Über strittige Fälle, was z. B. bei Waffen oder gefährlichen Gegenständen der Fall sein kann, habe ich nicht gesprochen.Buford T. Justice hat geschrieben:[...]Gegenstände, die offenkundig einzuziehen sind[...]
Frag doch vielleicht mal bei Gelegenheit bei Deiner BTM-Sachbearbeitung nach, ob dort tatsächlich für jeden Joint beim Richter die Bestätigung beantragt wird, oder gar eine Vereinbarung existiert, solche Beschlagnahmen umzuwidmen. Vielleicht ist es bei Euch auch einfach nur selten genug der Fall, so dass kein Regelungsbedarf besteht. In einer größeren Ruhrgebietskommune wird täglich mehrfach BTM beschlagnahmt.
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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Also da wo ich herkomme für die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme üblicherweise genau die Person verantwortlich, die die trifft. Und ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass es im Rest der Republik anders läuft...vladdi hat geschrieben:Dann sollte er nochmal rausgehen.springer hat geschrieben:
Wahrscheinlich sitzt der Btm-Sachbearbeiter vor dem Vorgang und schimpft über die Streifenheinis, die mal wieder die Sicherstellung nicht richtig hinbekommen haben ...
Während er sich nur um die Sachbearbeitung kümmert sind die Anforderung von qualifizierter Festnahme, Verwarnung über Täter auf frischer Tat stellen bis zum Terrorbekämpfer ohne adäquate Ausrüstung gewachsen.
Es ist seine Aufgabe in der Sachbearbeitung die Sicherstellung "richtig hinzubekommen" Auf der Straße, am Täter, hat das der dumme Streifenbeamte ja schon hinbekommen.
Aber es gibt ja auch Leute, die sich darüber wundern, dass ein Widerstand vor Gericht kaputt geht, weil man nicht in der Lage war, die Rechtmäßigkeit einer Grundmaßnahme (gegen die dann Widerstand geleistet wurde) darzulegen.
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
So isset.
Vielleicht sollte vladdi aber mal in die Sachbearbeitung gehen, da er offensichtlich der Meinung ist, dass die dort kein umfangreiches Wissen benötigen.
Vielleicht sollte vladdi aber mal in die Sachbearbeitung gehen, da er offensichtlich der Meinung ist, dass die dort kein umfangreiches Wissen benötigen.
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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Also in meinem Formular kreuze ich an, was es ist. Sicherstellung oder Beschlagnahme - um dann aber auf jeden Fall Einziehung / Verfall anzukreuzen, um zu vermeiden, dass der Delinquent später irgendwie Anspruch erheben kann, das sichergestellte Gut wieder zu erlangen. (Bei BTM natürlich nicht).
Die Grundfrage ist rein akademischer Natur und kommt selbst bei erfahrenen BTM SB zu keinem Ergebnis, bzw zu dem Resultat, in der Praxis wie oben beschrieben zu verfahren.
DocSnuggels oder DEA Heros Meinung wäre interessant.
Zu Milker fällt mir mal wieder nix ein.
Die Grundfrage ist rein akademischer Natur und kommt selbst bei erfahrenen BTM SB zu keinem Ergebnis, bzw zu dem Resultat, in der Praxis wie oben beschrieben zu verfahren.
DocSnuggels oder DEA Heros Meinung wäre interessant.
Zu Milker fällt mir mal wieder nix ein.
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Wenn hier was unqualifiziert ist, dann ist es Deine Antwort.vladdi hat geschrieben:Während er sich nur um die Sachbearbeitung kümmert sind die Anforderung von qualifizierter Festnahme, Verwarnung über Täter auf frischer Tat stellen bis zum Terrorbekämpfer ohne adäquate Ausrüstung gewachsen.
Es ist seine Aufgabe in der Sachbearbeitung die Sicherstellung "richtig hinzubekommen" Auf der Straße, am Täter, hat das der dumme Streifenbeamte ja schon hinbekommen.
Eine qualifizierte Festnahme schließt die qualifizierte Sicherstellung / Beschlagnahme von Beweismitteln mit ein; die Festnahme ist nämlich völlig unqualifiziert, wenn der Tatnachweis nicht geführt werden kann, weil das Beweismittel auf Grund der unqualifizierten Sicherstellung / Beschlagnahme nicht verfügbar ist (oder vor der Verhandlung vernichtet wird).
Und nein, es ist nicht Aufgabe des Sachbearbeiters, die Sicherstellung richtig hinzubekommen. Das hat der Streifenbeamte auf der Straße zu machen. Dort wird nämlich die Entscheidung getroffen, und auch dort muss auch entschieden werden, was Zielrichtung der Maßnahme ist.
Beispiel: Der Täter verweigert die Herausgabe des Tatmittels. Wer trifft dann die Entscheidung, das Tatmittel zu beschlagnahmen? Der Sachbearbeiter 2 Tage später, wenn der Täter mit dem Tatmittel schon über alle Berge ist? Oder doch der Streifenbeamte? Und was soll der Strefenbeamte dann auf die Sicherstellung schreiben? "Beschlagnahmt durch weggenommen"?
Das haut Dir bei uns erst jeder DGL um die Ohren. Und anschließend der Dienststellenleiter nochmal. Und kommt jetzt nicht mit den Anforderungen wegen Terrorbekämpfung oder Verwarnungen. Eine qualifizierte Sicherstellung / Beschlagnahme ist absolutes Basiswissen - wer das nicht drauf hat gehört auf die Schule und nicht auf die Straße!
edit:
Rechtschreibfehler
Zuletzt geändert von springer am So 27. Nov 2016, 21:22, insgesamt 2-mal geändert.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
In der Tat.
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Kaeptn_Chaos hat geschrieben: Die Grundfrage ist rein akademischer Natur und kommt selbst bei erfahrenen BTM SB zu keinem Ergebnis, bzw zu dem Resultat, in der Praxis wie oben beschrieben zu verfahren.
.
Das ist ja das, was ich sagte.
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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Ne.
Du sagst, ich nehme ihm das weg. Auf welcher Grundlage ist egal, das muss der SB richten.
Ich sage, der Kollege vor Ort nimmt das weg und entscheidet sich begründet für eine RGL - die der SB das Leben leichter macht.
Ich hätte aber wetten sollen, dass du dich so nun zurückrudernder Weise zu retten versuchst.
Du sagst, ich nehme ihm das weg. Auf welcher Grundlage ist egal, das muss der SB richten.
Ich sage, der Kollege vor Ort nimmt das weg und entscheidet sich begründet für eine RGL - die der SB das Leben leichter macht.
Ich hätte aber wetten sollen, dass du dich so nun zurückrudernder Weise zu retten versuchst.
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