Sicherstellung / Beschlagnahme

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vladdi
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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon vladdi » Mo 28. Nov 2016, 16:09

Diag hat geschrieben:Und vladdi hat es immer noch nicht verstanden, was es mit den verschiedenen Beschlagnahmeparagraphen so auf sich hat. :zustimm:
Doch, hat er.

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Diag » Mo 28. Nov 2016, 17:16

Und warum schreibt er dann immer so, als habe er keinen Plan?

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Controller » Mo 28. Nov 2016, 18:55

Weil er z.B. nicht versteht, dass Stoffe nach dem BtmG z. B. Beweismittel der Tat
aber nicht zugleich immer Einziehungsgegenstände sein müssen :polizei10:
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Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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SirJames
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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon SirJames » Mo 28. Nov 2016, 22:52

Moin,

in meiner Praxis wird Btm grds. als Beweismittel UND Einziehungsgegenstand sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Das dokumentiere ich einerseits in dem entsprechenden Durchsuchungs- und/oder Beschlagnahmeprotokoll und andererseits in der Strafanzeige an den entsprechenden Stellen und vor allem in der Sachverhaltsschilderung. Und selbstredend lege ich mich dabei auch nach meiner rechtlichen Auffassung exakt fest ob. ich z.B. sichergestellt oder beschlagnahmt habe und begründe das auch.

@ vladdi:

Ich bin der Ansicht, dass man das von einem Polizeibeamten erwarten kann, genauso wie man erwarten kann, dass ein Polizeibeamter die Rechtsgrundlagen von der Idf bis zum Schusswaffengebrauch kennt und anwenden kann. Das hat auch nichts mit Feinjuristerei zu tun, sondern ist schlicht unser Handwerk. Dass es dabei auch mal zu unterschiedlichen Auffassungen kommen kann oder Fehler passieren ist dabei völlig unschädlich. Nur ist es mein Anspruch im weiteren Verfahren, insbesondere vor Gericht, meine getroffenen Maßnahmen ggf. auch fundiert begründen zu können. Ich habe es in meinen Jahren oft genug erlebt, dass Rechtsanwälte und teilweise auch die Vorsitzenden en detail nachgefragt haben wie und warum ich welche Maßnahme getroffen habe. Und wenn man dann nicht halbwegs sattelfest ist, dann ist das unprofessionell.

Du entscheidest vor Ort und Du musst das vertreten. Mir persönlich reicht da ein: "Ich habs weggenommen und der kriegt es nicht wieder." nicht aus.

Gruß
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon vladdi » Di 29. Nov 2016, 17:51

vladdi hat geschrieben:Es zeigt sich wieder mal, dass das deutsche Verwaltungsunrecht/ Prozessrecht zu komplex ist.

Was ändert es denn! Die Polizei nimmt einen Gegenstand an sich. Im Verfahren / nach dem Verfahren wird entschieden ob der Gegenstand zurückgegeben, vernichtet, verwahrt oder was auch immer wird.
Drogen gibt's natürlich nicht zurück.

Ich frag mich, ob es in anderen Rechtssystemen theoretisch auch möglich wäre, zivilrechtlich einen Gegenstand weiter zu geben (neuer Eigentümer. Besitz / Eigentum) der von der Polizei "wegegnommen" wurde und dass dann theoretisch eine Herausgabe erfolgen müsste, wenn "das falsche Kreuz" gemacht wurde.


Ich dachte früher, dass die Handlungsoption für starke Polizeimaßnahme die Beschlagnahme ist. Mittlerweile ist es mir egal. Ich nehme den Gegenstand weg -Punkt-
Das war der Ausgansspost.

Danach ist die Diskussion irgendwie entglitten. Vielleicht habe ich mich ungünstig ausgedrückt, vielleicht haben einige etwas falsch verstanden, vielleicht wurde zu viel auf die Goldwaage gelegt, vielleicht wollte der eine oder andere das entgleiten lassen.

Zumindest ist diese Diskussion jetzt für mich beendet.

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Controller » Di 29. Nov 2016, 19:05

Was es ändert ?

Du musst doch dokumentieren, was du wann mit dem Gegenstand machtest!

Schreibst du:

" ich nahm den an mich"

und gibst das so weiter,
kommt dein Vorgang nicht über den Tisch des DGL hinaus
und du aus dem Frei wieder zum Dienst (falls der Knaller da nicht schon zuvor bemängelt wurde )
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Ailäx » Mi 30. Nov 2016, 08:42

vladdi hat geschrieben: Faktisch ist es jedoch unschädlich, wenn jemand sicherstellt. Andersrum schadet es tatsächlich auch nicht, wenn eine Sicherstellen als Beschlagnahme ausgeführt wird.

Diese Feinheiten führen zu nichts und ändern auch nichts. Ich kann trotz freiwilliger Herausgabe beschlagnahmen und anders kann eine Beschlagnahme eine Sicherstellung sein.
Also jetzt werden hier aber grundlegende Dinge durcheinander gehauen. Bitte entschuldige, dass ich das so schreibe, aber dieser Post kann hier so nicht stehen bleiben.
Sicherstellung und Beschlagnahme sind per Gesetz (StPO) zwei rechtlich unterschiedlich zu bewertende Dinge! Da kann ich nicht einfach frei Schnauze entscheiden.

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 2. Dez 2016, 11:38

Ich habe unseren Drogen-SB gefragt.

Drogen:
Unsere StA /Gerichte sieht/sehen es unkritisch, ob BtM als Beweismittel oder als Einziehungsgegenstand sichergestellt / beschlagnahmt werden. Es ist beides möglich.
Bei "Dealergeld" hat, so wie auch bereits hier erwähnt wurde, die Beschlagnahme als Einziehungsgegenstand zu erfolgen.

Analyse:
Das Gewicht wird auf einer geeichten Waage ermittelt und dokumentiert. Geht es um kleine Mengen, obliegt es der StA, ob eine Analyse erfolgte. Bei größeren Mengen erfolgt die Analyse.

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon hoschi101 » Mi 11. Jan 2017, 13:12

Ich beehre mich mal, das Thema nochmals aufzugreifen! :zunge:

Im allgemeinen Konsens können wir denk ich mal konstatieren, dass die gleichzeitige Anordnung der Sicherstellung gem. § 94 StPO, sowie der Beschlagnahme zur Einziehung von BTM eine zufriedenstellende Praxislösung darstellt.

Vorrangig besteht dabei zunächst das polizeiliches Interesse am Beweiswert des BTM.

Letztlich ist mit dem § 94 StPO der Realzweck der Wegnahme ebenfalls erfüllt und somit Mindestmaßnahme des polizeilichen Handelns (wie bereits so schön umschrieben: das Zeug is erstmal weg!)

Eine entsprechende Einziehungsverfügung durch Beschlagnahme ist meiner Ansicht nach das "Sahnehäubchen" auf dem Hanf-Keks :zustimm: und in erster Instanz nicht zwingend erforderlich.

Den einschlägigen Rechtsnormen ist entsprechend folgendes zu entnehmen:

§ 111b Abs. 1: "Gegenstände können durch Beschlagnahme nach § 111c sichergestellt werden.."

§ 33 Abs. 2: "Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach den §§ 29 bis 30a oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 32 bezieht, können eingezogen werden."

§ 111e Abs. 2: Der Betroffene kann in allen Fällen jederzeit die Entscheidung des Gerichts beantragen.


Mit Letzterem möchte ich darauf hinweisen, dass die richterlicher Bestätigungen der Beschlagnahme auch hier nur in den Fällen des ausdrücklichen Widerspruchs erforderlich ist und somit der Sachbearbeitung die befürchtete Arbeit meist erspart bleibt.
___________________________

Für weiterhin diskussionsbedürftig halte ich folgendes:

Im Land Brandenburg gibt es einen Belehrungsvordruck mit dem schönen Feldchen: "Mit der formlosen Einziehung der Gegenstände bin ich einverstanden".
Eine formlose Einziehung. Würde allen beteiligten Institutionen viel Arbeit ersparen, halte ich allerdings für fragwürdig. Klar, die einfachste Lösung, aber seit wann kann eine Beschlagnahme formlos erfolgen?

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon DerLima » Do 12. Jan 2017, 02:05

Weil es in dem Fall keine Beschlagnahme sondern eine Sicherstellung ist.
Durch die freiwillige Herausgabe der Gegenstände entfällt die Beschlagnahme.
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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Maxwell » Do 27. Apr 2017, 23:00

DerLima hat geschrieben:Weil es in dem Fall keine Beschlagnahme sondern eine Sicherstellung ist.
Durch die freiwillige Herausgabe der Gegenstände entfällt die Beschlagnahme.
Also bei meinen DuSu wird Btm sichergestellt. Dagegen wird selten Widerspruch eingelegt. Bei den Handys ist das eher so ne Sache. Aber wenn man den Betreffenden erklärt, dass es bei ner Sicherstellung und freiwilligen Einsicht schneller wieder ausgehändigt werden könnte, so bekommt man auch die sichergestellt. Wollen ja ihre Handys wiederhaben.

Spart mir als Btm Sachbearbeiter die Akte innerhalb von 3 Tagen dem Richter vorlegen zu müssen.


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