Milker/BGS/Milka/Leutnant/Stowasser/VladdiSyzygy hat geschrieben:Für die Neulinge unter uns: Was oder wer ist Milker? -_-
Sicherstellung / Beschlagnahme
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
- Challenger
- Deputy Inspector
- Beiträge: 6374
- Registriert: So 11. Apr 2004, 00:00
- Wohnort: Hessen
- Kontaktdaten:
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Die Rechtsgrundlage muß man als Sicherstellender also nicht kennen? Bei variierenden rechtlichen Auswirkungen, welche die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen mit sich bringen?vladdi hat geschrieben:Im Themenbezug muss man nicht rechtlich, im Gutachten, die Beschlagnahme bzw Sicherstellung würdigen.
Aha...
Challenger
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Rechtsgrundlage kennen und RGL würdigen ist schon ein Unterschied. So wie Vetwaltungsbeamter und Volljurist ein Unterschied ist.Challenger hat geschrieben:Die Rechtsgrundlage muß man als Sicherstellender also nicht kennen? Bei variierenden rechtlichen Auswirkungen, welche die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen mit sich bringen?vladdi hat geschrieben:Im Themenbezug muss man nicht rechtlich, im Gutachten, die Beschlagnahme bzw Sicherstellung würdigen.
Aha...
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Das ist halt die Frage, ob Du eins davon kennst. "ich nehme einfach weg" kann Vadda oder Mudda beim Knirps sagen, kein Polizeibeamter.
Ich kenne übrigens diverse Verwaltungsbeamte, die Volljuristen sind (was auch immer Dein Einwurf darstellen sollte)...
Ich kenne übrigens diverse Verwaltungsbeamte, die Volljuristen sind (was auch immer Dein Einwurf darstellen sollte)...
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Bei btm handelt es sich um Einziehungsgegenstände somit immer Beschlagnahme. Oder fragst du den Probanden ob er freiwillig rausgibt?
Funktioniert bei btm nicht. Also Beschlagnahme.
Gesendet von meinem LG-H850 mit Tapatalk
Funktioniert bei btm nicht. Also Beschlagnahme.
Gesendet von meinem LG-H850 mit Tapatalk
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Lies nichmal den Beitrag von springer.
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Ich stelle Betäubungsmittel einerseits als Beweismittel aber auch als Einziehungsgegenstand sicher. Warum sollte es hier immer zwingend zu einer Beschlagnahme kommen??
Wenn der Beschuldigte der Sicherstellung nicht zustimmt bzw. widerspricht, dann kommt es erst zur Beschlagnahme.
Ich verstehe die Argumentation der zwingenden Beschlagnahme bei Einziehungsgegenständen nicht so ganz.
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Wenn der Beschuldigte der Sicherstellung nicht zustimmt bzw. widerspricht, dann kommt es erst zur Beschlagnahme.
Ich verstehe die Argumentation der zwingenden Beschlagnahme bei Einziehungsgegenständen nicht so ganz.
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Sagte ich doch. Es ist zu komplex und sollte einfacher geregelt sein.
In der Praxis ist es jedoch tatsächlich pupenwurst, ob jemand die BtM sicherstellt oder beschlagnahmt.. weg ist weg und gibt's nicht zurück.
Ich vertrete übrigens die Auffassung, dass Erziehungsgegenstände beschlagnahmt werden müssen, auch wenn jemand sie freiwillig her gibt.
Bei anderen Gegenständen, kann eine Sicherstellung bei freiwilliger Herausgabe dazu führen, dass der Eigentümer das Eigentum übertragen kann und der neue Eigentümer die Herausgabe fordert. Will man das ausschließen sollten auch freiwillig hergegebene Gegenstände beschlagnahmt werden.
Oder man ignoriert die Feinheiten des Rechtes und führt eine zielgerichtete Maßnahme durch. Hier die amtliche Wegnahme und weg ist weg und bleibt weg.
Ich diskutiere nicht juristisch. Ist problematisch wenn man an Juristen gerät. Wenn jemand meine Maßnahme juristisch bestreiten will, dann sollen das Juristen unter sich machen.
In der Praxis ist es jedoch tatsächlich pupenwurst, ob jemand die BtM sicherstellt oder beschlagnahmt.. weg ist weg und gibt's nicht zurück.
Ich vertrete übrigens die Auffassung, dass Erziehungsgegenstände beschlagnahmt werden müssen, auch wenn jemand sie freiwillig her gibt.
Bei anderen Gegenständen, kann eine Sicherstellung bei freiwilliger Herausgabe dazu führen, dass der Eigentümer das Eigentum übertragen kann und der neue Eigentümer die Herausgabe fordert. Will man das ausschließen sollten auch freiwillig hergegebene Gegenstände beschlagnahmt werden.
Oder man ignoriert die Feinheiten des Rechtes und führt eine zielgerichtete Maßnahme durch. Hier die amtliche Wegnahme und weg ist weg und bleibt weg.
Ich diskutiere nicht juristisch. Ist problematisch wenn man an Juristen gerät. Wenn jemand meine Maßnahme juristisch bestreiten will, dann sollen das Juristen unter sich machen.
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
- Beiträge: 4224
- Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
- Wohnort: Elbflorenz
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Ja frage ich und wird auch oft rausgegeben, wenn wir es gefunden haben.Szwabek90 hat geschrieben:Bei btm handelt es sich um Einziehungsgegenstände somit immer Beschlagnahme. Oder fragst du den Probanden ob er freiwillig rausgibt?
Funktioniert bei btm nicht. Also Beschlagnahme.
Sicherstellung nach 94 StPO, da Beweismittel. Das Gutachten klärt letztlich, ob es wirklich BtM ist. Ich kann mir es vor Ort denken und nehme es weg, weil ich den Verdacht habe.
100% Klärung bringt die Analyse.
Ich schreibe auch auf ds Protokoll:
weiße kristalline Substanz (vermutl. Cyrstal) oder grüne pflanzliche Substanz (vermutl. Cannabis)
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Du hast doch dennoch den begründeten Verdacht, dass es sich um btm handelt. Somit sind dir alle rechtlichen Ermächtigungen eröffnet die zb auch das btmg hergibt. Unabhängig davon ob es dann tatsächlich btm sind.Ghostrider1 hat geschrieben:Ja frage ich und wird auch oft rausgegeben, wenn wir es gefunden haben.Szwabek90 hat geschrieben:Bei btm handelt es sich um Einziehungsgegenstände somit immer Beschlagnahme. Oder fragst du den Probanden ob er freiwillig rausgibt?
Funktioniert bei btm nicht. Also Beschlagnahme.
Sicherstellung nach 94 StPO, da Beweismittel. Das Gutachten klärt letztlich, ob es wirklich BtM ist. Ich kann mir es vor Ort denken und nehme es weg, weil ich den Verdacht habe.
100% Klärung bringt die Analyse.
Ich schreibe auch auf ds Protokoll:
weiße kristalline Substanz (vermutl. Cyrstal) oder grüne pflanzliche Substanz (vermutl. Cannabis)
- Buford T. Justice
- Lieutenant
- Beiträge: 1299
- Registriert: Mo 23. Jan 2012, 02:51
- Wohnort: Pott.
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Richtig, in dem Teil der Praxis, in dem nach Kreuzchen setzen das Mitdenken beendet ist. Würden alle und insbesondere die Sachbearbeitung das genauso sehen, müssten die Kollegen für jeden Jointstummel, der nach 94, 98 beschlagnahmt wurde, binnen drei Tagen zum Richter rennen. Wäre bei Einziehungsgegenständen vielleicht Beschäftigungstherapie. Aber dafür werden die Kollegen schließlich bezahlt.vladdi hat geschrieben:In der Praxis ist es jedoch tatsächlich pupenwurst, ob jemand die BtM sicherstellt oder beschlagnahmt.. weg ist weg und gibt's nicht zurück.
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Unsere Formulare haben für Ingewahrsamnahme / Beschlagnahme gem. §§ 94, 98 StPO nur ein Kästchen. Die wichtigere Wahl ist Widerspruch oder kein Widerspruch und das Häkchen bei der Einziehung. Vom Widerspruch hängt die richterliche Bestätigung ab.
@ Ghostrider
Bei euch wird auch stinknormales Marihuana in Kleinmengen analysiert? Das verursacht ja horende Kosten.
@ Ghostrider
Bei euch wird auch stinknormales Marihuana in Kleinmengen analysiert? Das verursacht ja horende Kosten.
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Ein Kästchen macht ja für die Praxis Sinn. Entspricht genau dem, was ich hier sagte!
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Du meinst Sicherstellung ??Unsere Formulare haben für Ingewahrsamnahme / Beschlagnahme gem. §§ 94, 98 StPO nur ein Kästchen.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Sicherstellung / Beschlagnahme
Habt vielen Dank für eure Ausführungen und die Erklärungsansätze!!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende