Sicherstellung / Beschlagnahme

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Diag » Sa 26. Nov 2016, 13:26

Syzygy hat geschrieben:Für die Neulinge unter uns: Was oder wer ist Milker? -_-
Milker/BGS/Milka/Leutnant/Stowasser/Vladdi

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Challenger
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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Challenger » Sa 26. Nov 2016, 13:41

vladdi hat geschrieben:Im Themenbezug muss man nicht rechtlich, im Gutachten, die Beschlagnahme bzw Sicherstellung würdigen.
Die Rechtsgrundlage muß man als Sicherstellender also nicht kennen? Bei variierenden rechtlichen Auswirkungen, welche die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen mit sich bringen?

Aha...
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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon vladdi » Sa 26. Nov 2016, 13:48

Challenger hat geschrieben:
vladdi hat geschrieben:Im Themenbezug muss man nicht rechtlich, im Gutachten, die Beschlagnahme bzw Sicherstellung würdigen.
Die Rechtsgrundlage muß man als Sicherstellender also nicht kennen? Bei variierenden rechtlichen Auswirkungen, welche die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen mit sich bringen?

Aha...
Rechtsgrundlage kennen und RGL würdigen ist schon ein Unterschied. So wie Vetwaltungsbeamter und Volljurist ein Unterschied ist.

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Diag » Sa 26. Nov 2016, 14:18

Das ist halt die Frage, ob Du eins davon kennst. "ich nehme einfach weg" kann Vadda oder Mudda beim Knirps sagen, kein Polizeibeamter.

Ich kenne übrigens diverse Verwaltungsbeamte, die Volljuristen sind (was auch immer Dein Einwurf darstellen sollte)...

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Szwabek90 » Sa 26. Nov 2016, 15:03

Bei btm handelt es sich um Einziehungsgegenstände somit immer Beschlagnahme. Oder fragst du den Probanden ob er freiwillig rausgibt?

Funktioniert bei btm nicht. Also Beschlagnahme.

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Diag » Sa 26. Nov 2016, 15:57

Lies nichmal den Beitrag von springer.

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon checker88 » Sa 26. Nov 2016, 16:24

Ich stelle Betäubungsmittel einerseits als Beweismittel aber auch als Einziehungsgegenstand sicher. Warum sollte es hier immer zwingend zu einer Beschlagnahme kommen??

Wenn der Beschuldigte der Sicherstellung nicht zustimmt bzw. widerspricht, dann kommt es erst zur Beschlagnahme.

Ich verstehe die Argumentation der zwingenden Beschlagnahme bei Einziehungsgegenständen nicht so ganz.

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon vladdi » Sa 26. Nov 2016, 16:41

Sagte ich doch. Es ist zu komplex und sollte einfacher geregelt sein.


In der Praxis ist es jedoch tatsächlich pupenwurst, ob jemand die BtM sicherstellt oder beschlagnahmt.. weg ist weg und gibt's nicht zurück.
Ich vertrete übrigens die Auffassung, dass Erziehungsgegenstände beschlagnahmt werden müssen, auch wenn jemand sie freiwillig her gibt.
Bei anderen Gegenständen, kann eine Sicherstellung bei freiwilliger Herausgabe dazu führen, dass der Eigentümer das Eigentum übertragen kann und der neue Eigentümer die Herausgabe fordert. Will man das ausschließen sollten auch freiwillig hergegebene Gegenstände beschlagnahmt werden.

Oder man ignoriert die Feinheiten des Rechtes und führt eine zielgerichtete Maßnahme durch. Hier die amtliche Wegnahme und weg ist weg und bleibt weg.

Ich diskutiere nicht juristisch. Ist problematisch wenn man an Juristen gerät. Wenn jemand meine Maßnahme juristisch bestreiten will, dann sollen das Juristen unter sich machen.

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 26. Nov 2016, 16:54

Szwabek90 hat geschrieben:Bei btm handelt es sich um Einziehungsgegenstände somit immer Beschlagnahme. Oder fragst du den Probanden ob er freiwillig rausgibt?

Funktioniert bei btm nicht. Also Beschlagnahme.
Ja frage ich und wird auch oft rausgegeben, wenn wir es gefunden haben.

Sicherstellung nach 94 StPO, da Beweismittel. Das Gutachten klärt letztlich, ob es wirklich BtM ist. Ich kann mir es vor Ort denken und nehme es weg, weil ich den Verdacht habe.
100% Klärung bringt die Analyse.

Ich schreibe auch auf ds Protokoll:
weiße kristalline Substanz (vermutl. Cyrstal) oder grüne pflanzliche Substanz (vermutl. Cannabis)

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Szwabek90 » Sa 26. Nov 2016, 17:08

Ghostrider1 hat geschrieben:
Szwabek90 hat geschrieben:Bei btm handelt es sich um Einziehungsgegenstände somit immer Beschlagnahme. Oder fragst du den Probanden ob er freiwillig rausgibt?

Funktioniert bei btm nicht. Also Beschlagnahme.
Ja frage ich und wird auch oft rausgegeben, wenn wir es gefunden haben.

Sicherstellung nach 94 StPO, da Beweismittel. Das Gutachten klärt letztlich, ob es wirklich BtM ist. Ich kann mir es vor Ort denken und nehme es weg, weil ich den Verdacht habe.
100% Klärung bringt die Analyse.

Ich schreibe auch auf ds Protokoll:
weiße kristalline Substanz (vermutl. Cyrstal) oder grüne pflanzliche Substanz (vermutl. Cannabis)
Du hast doch dennoch den begründeten Verdacht, dass es sich um btm handelt. Somit sind dir alle rechtlichen Ermächtigungen eröffnet die zb auch das btmg hergibt. Unabhängig davon ob es dann tatsächlich btm sind.

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Buford T. Justice » Sa 26. Nov 2016, 17:22

vladdi hat geschrieben:In der Praxis ist es jedoch tatsächlich pupenwurst, ob jemand die BtM sicherstellt oder beschlagnahmt.. weg ist weg und gibt's nicht zurück.
Richtig, in dem Teil der Praxis, in dem nach Kreuzchen setzen das Mitdenken beendet ist. Würden alle und insbesondere die Sachbearbeitung das genauso sehen, müssten die Kollegen für jeden Jointstummel, der nach 94, 98 beschlagnahmt wurde, binnen drei Tagen zum Richter rennen. Wäre bei Einziehungsgegenständen vielleicht Beschäftigungstherapie. Aber dafür werden die Kollegen schließlich bezahlt.
:applaus:

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon zulu » Sa 26. Nov 2016, 17:41

Unsere Formulare haben für Ingewahrsamnahme / Beschlagnahme gem. §§ 94, 98 StPO nur ein Kästchen. Die wichtigere Wahl ist Widerspruch oder kein Widerspruch und das Häkchen bei der Einziehung. Vom Widerspruch hängt die richterliche Bestätigung ab.

@ Ghostrider

Bei euch wird auch stinknormales Marihuana in Kleinmengen analysiert? Das verursacht ja horende Kosten.

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon vladdi » Sa 26. Nov 2016, 17:50

Ein Kästchen macht ja für die Praxis Sinn. Entspricht genau dem, was ich hier sagte!

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Controller » Sa 26. Nov 2016, 19:06

Unsere Formulare haben für Ingewahrsamnahme / Beschlagnahme gem. §§ 94, 98 StPO nur ein Kästchen.
Du meinst Sicherstellung ??
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Sicherstellung / Beschlagnahme

Beitragvon Ailäx » Sa 26. Nov 2016, 21:01

Habt vielen Dank für eure Ausführungen und die Erklärungsansätze!!


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