Ok, jetzt verstanden (:schutzmann_schneidig hat geschrieben:Das ist zumindest bei uns auch so. Der Antrag beim Richter wird durch die StA gestellt, nachdem diese durch uns kontaktiert wurde. Nur außerhalb der richterlichen Erreichbarkeit möchte die StA nicht involviert werden, da dann die Anordnung in Eilkompetenz greift und sie die Polizei hierbei als gleichrangig betrachtet.SirJames hat geschrieben:Mithin muss ich auch immer über die StA gehen und nicht direkt über den Richter. Das ist in manchen BL anders, wenn ich es richtig im Kopf habe.
Wie 1957 auch noch einmal dargestellt hat, wird das Anderswo aber auch anders gesehen.
Gruß