Änderung 113 StGB
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Änderung 113 StGB
Fingerspitzengefühl?
Widerstand ist nun mal Widerstand... Straftat....163.
Da geht nix mit Fingerspitzengefühl.
Widerstand ist nun mal Widerstand... Straftat....163.
Da geht nix mit Fingerspitzengefühl.
Gruß
MICHI
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Re: Änderung 113 StGB
DAs einzige Fingerspitzengefühl ist es dann, dass Messer zu Carlos zu werfen...
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Re: Änderung 113 StGB
Michi,
Legalitätsprinzip auf der einen Seite, Fingerspitzengefühl auf der anderen.
Sperren ist zwar, strenggenommen, eine aktive Kraftanwendung - jedoch ist das nicht unbedingt ein Widerstand.
Legalitätsprinzip auf der einen Seite, Fingerspitzengefühl auf der anderen.
Sperren ist zwar, strenggenommen, eine aktive Kraftanwendung - jedoch ist das nicht unbedingt ein Widerstand.
Re: Änderung 113 StGB
Vladdi, ich zitiere mal Controller:
Darum geht es nicht.Vladdi, schwätz nicht.
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Re: Änderung 113 StGB
Oh oh, dann unterhalte dich mal mit Staatsanwälten, die genau das häufig bemängeln, wenn nicht entsprechend geschrieben wird.vladdi hat geschrieben:Michi,
Legalitätsprinzip auf der einen Seite, Fingerspitzengefühl auf der anderen.
Sperren ist zwar, strenggenommen, eine aktive Kraftanwendung - jedoch ist das nicht unbedingt ein Widerstand.
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Re: Änderung 113 StGB
Doch, darum geht es schon.
Michi: Ist mir bekannt, stell Dir vor.
Ich tue mich aber schwer damit, dass ein aktiver Sperrer aufgrund der Mindeststrafe eine Packung kriegt. Und die Bewertung, ob aktiv oder passiv gesperrt wurde, obliegt immer noch den eingesetzten Beamten.
Michi: Ist mir bekannt, stell Dir vor.
Ich tue mich aber schwer damit, dass ein aktiver Sperrer aufgrund der Mindeststrafe eine Packung kriegt. Und die Bewertung, ob aktiv oder passiv gesperrt wurde, obliegt immer noch den eingesetzten Beamten.
Re: Änderung 113 StGB
Es obliegt aber nun einmal nicht dem Polizeibeamten, hier eine Entscheidung zu treffen, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Da kann man sich drehen und wenden wie man will.Diag hat geschrieben:Doch, darum geht es schon.
Michi: Ist mir bekannt, stell Dir vor.
Ich tue mich aber schwer damit, dass ein aktiver Sperrer aufgrund der Mindeststrafe eine Packung kriegt. Und die Bewertung, ob aktiv oder passiv gesperrt wurde, obliegt immer noch den eingesetzten Beamten.
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Re: Änderung 113 StGB
Diag, das ist richtig, aber nicht die Diskussion hier. Damit findet nur eine Verlagerung eines alten und geschlossenen Threads statt.
Die Bewertung wann ein Widerstand ein solcher ist, ist hier nicht Kernfrage des Themas. Es geht um die ÄNDERUNGEN des §113 und die Neueinführung des § 114 StGB.
Die Bewertung wann ein Widerstand ein solcher ist, ist hier nicht Kernfrage des Themas. Es geht um die ÄNDERUNGEN des §113 und die Neueinführung des § 114 StGB.
Zuletzt geändert von DerLima am So 30. Apr 2017, 14:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Änderung 113 StGB
Das stimmt. Und mir ist die neue Regelung etwas zu undifferenziert (s. o.).DerLima hat geschrieben:Diag, das ist richtig, aber nicht die Diskussion hier. Damit findet nur eine Verlagerung eines alten und geschlossenen Threads statt.
Die Bewertung wann ein Widerstand ein solcher ist, ist hier nicht Kernfrage des Themas. Es geht um die ÄNDERUNGEN des §113 und die Neueinführung des § 114 StGB.
- schutzmann_schneidig
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Re: Änderung 113 StGB
Einige OT-Beiträge entfernt.
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- schutzmann_schneidig
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Re: Änderung 113 StGB
rsw.beck.deLänderkammer: Höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte
Bei tätlichen Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte gelten künftig härtere Strafen. Der Bundesrat billigte am 12.05.2017 einen vom Bundestag bereits am 27.04.2017 verabschiedeten diesbezüglichen Gesetzesbeschluss. Er enthält einen neuen Straftatbestand, wonach bei Übergriffen während einfacher Diensthandlungen wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden können. Bisher gelten Haftstrafen nur bei Angriffen während einer Vollstreckungshandlung beispielsweise einer Festnahme.
Gaffen an Unfallstellen strafbar
Außerdem stelle das Gesetz auch das Gaffen an Unfallstellen oder das Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe, so der Bundesrat weiter. Hierfür sorge die neue Strafvorschrift "Behinderung von hilfeleistenden Personen". Der Bundesrat hatte sich bereits im Mai 2016 für die Strafbarkeit von Gaffern ausgesprochen und einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.
Änderungen gelten auch für Rettungskräfte
Darüber hinaus erweitere das Gesetz die Strafbarkeit für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Künftig liege ein besonders schwerer Fall bereits dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, aber gar nicht verwenden möchte. Die Änderungen sollen auch Rettungskräften zu Gute kommen. Das Gesetz wird nun an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet und kann dann verkündet werden. Es soll einen Tag später in Kraft treten.
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Re: Änderung 113 StGB
Sehr schön (außer der Einschränkung bzgl. Mindeststrafe beim reinen Mitführen)!
Vor allem die Behinderung ist ein Meilenstein.
Vor allem die Behinderung ist ein Meilenstein.
- schutzmann_schneidig
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Re: Änderung 113 StGB
Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am gestrigen Tage sind der reformierte § 113 StGB, der neue § 114 StGB sowie der reformierte § 115 StGB (vorher § 114) seit heute in Kraft.
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- schutzmann_schneidig
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Re: Änderung 113 StGB
Anlässlich der wiederholten gewalttätigen Ausschreitungen in Leipzig-Connewitz, schlägt der sächsische Innenminister eine Erhöhung des Mindeststrafmaßes des § 114 StGB von derzeit 3 Monaten Freiheitsstrafe auf 6 Monate vor.
Der Umgang der Justiz mit einer solchen Reform wäre im Hinblick auf § 56 (3) StGB interessant.
www.rnd.deConnewitz: Sachsens Innenminister will höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten
[...]
Nach den Krawallen in Leipzig hat Sachsens Innenminister Roland Wöller angekündigt, sich für schärfere Strafen bei Gewalt gegen Polizisten einzusetzen. Die jüngsten Vorgänge zeigten, dass es nur noch um rohe Gewalt gegen Menschen und Sachen gehe, erklärte der CDU-Politiker am Samstag. “Insbesondere gezielte Angriffe auf Polizeibeamte haben ein unerträgliches Ausmaß erreicht und sind nicht hinnehmbar.”
[...]
Sachsen habe bereits auf der Innenministerkonferenz im Frühjahr für schärfere Strafen votiert. Bei einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte liegt das Mindeststrafmaß derzeit bei drei Monaten. Wöller sprach sich dafür aus, es auf sechs Monate heraufzusetzen.
Auch der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, sprach sich für ein höheres Strafmaß aus. Die Gesellschaft müsse sich stärker schützend vor die Sicherheitskräfte stellen.
[...]
Der Umgang der Justiz mit einer solchen Reform wäre im Hinblick auf § 56 (3) StGB interessant.
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Re: Änderung 113 StGB
6 Monate sind nicht genung es müsssen mindestens 13 Monatr sein.
Gruß K-Jag
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