Naja...ich beobachte das in meiner Behörde nun schon 15 Jahre.
Mal machen wir eine EK mit Einbindung massiver ziviler BP Kräfte, mal binden wir die Bevölkerung als 'wachsamen Nachbarn' mit ein....die richtig guten werden vom MEK begleitet....(für die Einbrecher die Königsdisziplin darstellen)...
Nur dem icic ist das egal. Der bricht trotzdem ein. Und wenn er hops genommen und gar vorgeführt wird....dann kommen morgen drei andere.
Die ganzen google Experten hier können ja mal versuchen, die professionelle Bande beweissicher zu halten und vor Ausreise festzunehmen.
Das ist ein bisschen was anderes, als *selbst editiert*
Wohnungseinbruch als Verbrechen
Moderator: schutzmann_schneidig
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Herzhaft gelacht - Jau, ist aber leider ja wirklich so. Icis ist es einfach egal. Bei mir hat sich eine Familie gerade erst wieder verpieselt. Werden in Abwesenheit verurteilt, aber wen interessiert das.Die ganzen google Experten hier können ja mal versuchen, die professionelle Bande beweissicher zu halten und vor Ausreise festzunehmen.
Das ist ein bisschen was anderes, als *selbst editiert*
Es ist halt Fakt, dass mit einem enormen Kräfteansatz die Erfolgsquote bei der Aufklärung erhöht werden kann. Siehe SOKO Castle in HH. Das die übrigen Kommissariate die dort Personal hin abgeben müssen darunter leiden ist natürlich ne andere Sache.
Was ich spannend finde, und das wird sich in Zukunft zeigen: Ob die Einbrecher nun aufgrund der zu erwartenden höheren Strafe eher zu Gewalt (als Mittel zur Verdunkelung) neigen als vorher.
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am gestrigen Tage ist der reformierte § 244 StGB seit heute in Kraft. Der neu eingefügte Absatz 4 lautet:
(4) Betrifft der Wohnungseinbruchdiebstahl nach Absatz 1 Nummer 3 eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Zwar kein Urteil o.ä. aber ein interessanter Artikel aus der neuen Kriminalpolizei:
„Äußerste Kraft zurück“:
Vom Kurswechsel der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Versuch des schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls
Von Staatsanwalt Dr. Sören Pansa, Kiel
https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben ... rueck.html
@ Schutzmann, möglw. hast du ne besser Idee, wo man den Artikel platzieren kann
„Äußerste Kraft zurück“:
Vom Kurswechsel der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Versuch des schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls
Von Staatsanwalt Dr. Sören Pansa, Kiel
https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben ... rueck.html
@ Schutzmann, möglw. hast du ne besser Idee, wo man den Artikel platzieren kann
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Ich habe es mal hierhin verschoben.
Es ist ein sehr interessanter Artikel, in welchem beleuchtet wird, wie sich aus einer geänderten Sicht der strafrechtlichen Einordnung von Handlungen (unmittelbares Ansetzen zur Tat --> Versuchsstrafbarkeit) Anpassungen des taktischen Vorgehens der Operativkräfte ergeben können.
Es ist ein sehr interessanter Artikel, in welchem beleuchtet wird, wie sich aus einer geänderten Sicht der strafrechtlichen Einordnung von Handlungen (unmittelbares Ansetzen zur Tat --> Versuchsstrafbarkeit) Anpassungen des taktischen Vorgehens der Operativkräfte ergeben können.
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
merci fürs Verschieben
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