Wohnungseinbruch als Verbrechen
Moderator: schutzmann_schneidig
Wohnungseinbruch als Verbrechen
Im Jahr 2016 hatte noch der Fraktionschef der CDU/CSU davon gesprochen sich dafür einzusetzen dass der Wohnungseinbruch als Verbrechen gewertet wird.
Ich halte das für sinnvoll und auch überfällig. Leider hört man davon nichts mehr.
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Der Gedanke darüber ist kein aktuelles Thema. Verschoben.
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Es tut sich was
Strobl lobt Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch 31. März 2017 | Themenbereich: Aktuell, Baden-Württemberg | Drucken
Innenminister Thomas Strobl begrüßt die aktuellen Beschlüsse der Großen Koalition in Berlin, nach denen der Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft werden soll. Die Verschärfung sei der entscheidende Fortschritt bei der Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen.
„Der Einbruch in den eigenen vier Wänden ist eine der Straftaten, die die Bürgerinnen und Bürger am schlimmsten belasten. Für die Betroffenen ist so eine Tat regelrecht traumatisierend. Die Verschärfung in diesem Punkt ist absolut richtig“, erklärt der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die aktuellen Beschlüsse der Großen Koalition in Berlin, nach denen der Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft werden soll, wobei es keinen minder schweren Fall gibt.
Zusätzliche Instrumente für die Ermittlungsbehörden
Durch diese Verschärfung, so der Innenminister, ergeben sich für die Ermittlungsbehörden zusätzliche Instrumente: „Das ist der entscheidende Fortschritt. Unsere Polizei bekommt mehr Werkzeuge in die Hand, um Einbrüche zu bekämpfen und gegen die Einbrecher vorzugehen.“ So sei es beispielsweise einfacher, Einbrecher in Untersuchungshaft zu nehmen.
„Im Bundestag habe ich selbst mehrere Jahre auf diese Verschärfung hingearbeitet – aber sie war bei der SPD im Bundestag bislang nicht durchsetzbar. Zum Glück hat hier endlich ein Umdenken stattgefunden“, so Strobl.
http://www.cop2cop.de/2017/03/31/strobl ... seinbruch/
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
jetzt wird dieser Diebstahl also auf die Stufe des Raubes gehoben ?
Es wird brutaler werden .....
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- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Finde ich aus meiner Sicht als potenziell betroffener Bürger (relativ "gutes" Wohngebiet mit vielen Einfamilienhäusern, kaum Polizei in der Stadt und nachts nichtmal 'ne besetzte Wache) durchaus begrüßenswert. Natürlich folge ich der Argumentation, dass härtere Strafen erstmal nicht per se abschreckend wirken, allein die Tatsache dass die doch mal erwischten Täter dann (hoffentlich) länger weg vom Fenster sind als bisher ist schon ein Schritt in die richtige Richtung, falls der Polizei dann auch noch mehr Mittel für die Ermittlungen zur Verfügung stehen, um so besser.
Auf der anderen Seite kann das natürlich auch 'ne Eskalation von Seiten der Täter zur Folge haben, aka der Wille, drastischere Mittel einzusetzen um nicht gefasst zu werden, z.B. wenn man sie überrascht oder auf der Flucht gegenüber verfolgenden Beamten.
Auf der anderen Seite kann das natürlich auch 'ne Eskalation von Seiten der Täter zur Folge haben, aka der Wille, drastischere Mittel einzusetzen um nicht gefasst zu werden, z.B. wenn man sie überrascht oder auf der Flucht gegenüber verfolgenden Beamten.
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Noch mehr Mittel zur Ermittlung?
Hm,
welche denn ?
Hm,
welche denn ?
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Ich kann mich da nur auf das berufen, was einige Repräsentanten der Polizei oder Politik in verschiedenen Talkrunden so von sich geben. Genannt wird da Funkzellenortung, Telefonüberwachung, Länderübergreifende Zusammenarbeit - all das soll wohl von den Genehmigungsverfahren und Abläufen her "leichter" sein wenn der Einbruch als schwereres Delikt gilt. Wie gesagt: Ist das was man einigen Medien entnehmen kann, ob das tatsächlich so ist, müssen die PVBs im aktiven Dienst beurteilen.
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Na, Mautdatenauswertung natürlich.Controller hat geschrieben:Noch mehr Mittel zur Ermittlung?
Hm,
welche denn ?
Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Das Problem liegt doch weniger in der Strafandrohung, als in der Aufklärungsquote und bei der Inkonsequenz gegenüber Tatverdächtigen.
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Das Problem beim Wohnungseinbruch ist aber doch, dass es sich um unbekannte Täter handelt - wie man da mit Telefonüberwachung und Funkzellenauswertung arbeiten soll, erschließt sich mir gerade nicht, genau wie die Hemmnisse in der länderübergreifenden Zusammenarbeit, die diese Strafandrohung nun wundersamer Weise beseitigen soll
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
So, wie eine rund um die Uhr besetzte Wache vor Ort WED verhindert: Gar nicht.
- schutzmann_schneidig
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Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Absolut richtig. Zumindest der Inkonsequenz seitens der Justiz lässt sich jedoch mit gesetzlich normierten Mindeststrafen ein wenig beikommen.1957 hat geschrieben:Das Problem liegt doch weniger in der Strafandrohung, als in der Aufklärungsquote und bei der Inkonsequenz gegenüber Tatverdächtigen.
Das Traurige ist eigentlich, dass aufgrund der konsequenten Nichtausnutzung der ja bereits bestehenden Strafrahmen die Gedanken an solche Mindeststrafen überhaupt erst aufkommen.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Richtig. Durch die Einstufung des Wohnungeinbruchsdiebstahls als Verbrechen, fallen die Begründungen zur Andordnung der Maßnahmen leichter bzw. ermöglicht überhaupt erst die Anordnung derartiger Maßnahmen. Dadurch wird der Werkzeugkasten zur Bekämpfung der Tat erweitert und ich habe mehr Möglichkeiten im konkreten Fall das passende Werkzeug zum Führen des Tatnachweises auszusuchen.Syzygy hat geschrieben:I.... Genannt wird da Funkzellenortung, Telefonüberwachung, Länderübergreifende Zusammenarbeit - all das soll wohl von den Genehmigungsverfahren und Abläufen her "leichter" sein wenn der Einbruch als schwereres Delikt gilt.
Die Spurenlagen bzw. Ermittlungsansätze und damit die notwendigen Maßnahmen sind natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich, dennoch lässt sich allgemein sagen, dass z. B. die Funkzellenauswertung ein gutes Mittel zur Verdachtsgewinnung bzw. Täterermittlung ist. Die Telefonüberwachung wiederrum ist ein gutes Mittel um den Tatnachweis führen zu können. Generell ist das Führen des konkreten Tatnachweises bei WEDs recht schwer. Nur weil einer z. B. einen Tag später mit dem Diebesgut erwischt wird, bedeutet das noch lange nicht, dass derjenige auch den Bruch begangen hat bzw. ich darüber den Nachweis führen kann. Es ist immer schwer, einen Beschuldigten auch an den Tatort zu bringen. Es kommt regelmäßig vor, dass man zwar einen oder mehrere Beschuldigte ermitteln und denen womöglich einen oder mehrere Einbrüche nachweisen kann, aber viele weitere Taten, die man aufgrund tatsächlicher Zusammenhänge den Beschuldigten eigentlich zwingend zuordnen muss, dennoch eingestellt werden müssen, weil die konkrete Beteiligung an der Tat nicht nachgewiesen werden kann. Dem können wiederrum besagte Maßnahmen entgegenwirken.Controller hat geschrieben:Das Problem beim Wohnungseinbruch ist aber doch, dass es sich um unbekannte Täter handelt - wie man da mit Telefonüberwachung und Funkzellenauswertung arbeiten soll, erschließt sich mir gerade nicht, genau wie die Hemmnisse in der länderübergreifenden Zusammenarbeit, die diese Strafandrohung nun wundersamer Weise beseitigen soll
Zudem lassen sich durch solche Maßnahmen die Bandenstrukturen leichter aufhellen bzw. ermöglichen es erst, weitere Bandenmitglieder zu identifizieren.
Insgesamt muss ich sagen, ist die Einstufung der Tat als Verbrechen, aus meiner Sicht, absolut sinnvoll. Nicht wie diese Gesetzesänderung von Heiko Maas zuletzt, der sich groß aufspielte als er den minder schweren Fall des WEDs abschaffte. Der wusste garantiert selbst, dass das reine Symbolpolitik war und für die Praxis keinerleis Relevanz hatte, konnte sich aber halt in der Presse gut damit verkaufen.
Zuletzt geändert von Robocop am Do 13. Apr 2017, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
Man muss auf der ganzen Klaviatur des Gesetzes spielen können.
Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
Das war mir als Straßenköter nicht bewusst. Macht Sinn. Allerdings ist eine Erhöhung der Strafandrohung, um juristisch andere Ermittlungsansätze zu ermöglichen, schon ein wenig sonderbar. Anders würde für mich eher ein >"Schuh" draus.
Re: Wohnungseinbruch als Verbrechen
So gesehen hast du schon recht. Deswegen wäre es noch sinnvoller gewesen, den WED einfach in den Katalog des § 100a StPO aufzunehmen. Das wäre eine wirkliche Arbeitserleichterung für die Praxis. Aber man ist ja bescheiden und weiß mittlerweile das Gerede der Verantwortlichen einzuschätzen.
Ich denke aber auch, dass ein WED bei den Tatfolgen z. B. einem Raub in wenig bis nichts nachsteht. Von daher macht für mich eine Erhöhung der Mindeststrafe in dieser Hinsicht durchaus auch Sinn.
Ich denke aber auch, dass ein WED bei den Tatfolgen z. B. einem Raub in wenig bis nichts nachsteht. Von daher macht für mich eine Erhöhung der Mindeststrafe in dieser Hinsicht durchaus auch Sinn.
Man muss auf der ganzen Klaviatur des Gesetzes spielen können.
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