127 I StPO
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: 127 I StPO
Es wird vermutlich lediglich ein Problem der Rechtstheorie bleiben.
Tatsächlich ist es egal, ob der Polizist 127 II sagt, sein Gerichtsbezirk jedoch der Auffassung der Theorie mit 127 I folgt.
Auch wenn er seinen Standpunkt ändert und ein anderer Gerichtsbezirk, andere Volljuristen, das dann wiederum anders sehen.
Zumindest solange die Prosabegründung passt. Die Hausnummer, bzw der Nummernzusatz, ist dann sekundär.
Ich persönlich schließe für meine Maßnahmen den 127 I sehr stark mit ein.
Tatsächlich ist es egal, ob der Polizist 127 II sagt, sein Gerichtsbezirk jedoch der Auffassung der Theorie mit 127 I folgt.
Auch wenn er seinen Standpunkt ändert und ein anderer Gerichtsbezirk, andere Volljuristen, das dann wiederum anders sehen.
Zumindest solange die Prosabegründung passt. Die Hausnummer, bzw der Nummernzusatz, ist dann sekundär.
Ich persönlich schließe für meine Maßnahmen den 127 I sehr stark mit ein.
-
- Lieutenant
- Beiträge: 1130
- Registriert: Mi 11. Feb 2009, 00:00
Re: 127 I StPO
vladdi hat geschrieben:Es wird vermutlich lediglich ein Problem der Rechtstheorie bleiben.
Ich persönlich schließe für meine Maßnahmen den 127 I sehr stark mit ein.
Widerspricht sich dit nicht?Und warum ist der 127 Abs.1 StPO von so hoher Bedeutung?
Ich kann es mir denken, will aber nicht schon wieder anfangen.
Ich persönlich habe den 127 Abs. 1StPO noch nie zu Papier gebracht und werde es in Zukunft auch nicht.Auch wenn es jetzt,nach neuster Erkenntnis,die passende Hausnummer für das Verbringen zur Dienststelle/Klärung von Haftgründen darstellt.
Denn für gewöhnlich setze ich mich erst an den Rechner,wenn das Ding in trockenen Tüchern ist.Sprich:Haftgund wurde von höherer Stelle bejaht.Bei einer IDF des Tatverdächtigen führe ich ja schließlich auch nicht die vorangegangene Informatorische Befragung an sondern setze gleich beim 163 b StPO an.
Re: 127 I StPO
Die RG sollte bei der Handlung vorliegen und nicht beim stärkeren Eingriff
Wenn du fragst, dann fragst du und benötigst dafür eine RG
Wenn du die IDF machst, dann machst du die IDF
Jedoch, wenn du eine IDF machst, ist das nicht die Grundlage für die Befragung 10 Minuten vorher.
Wenn du jemanden zur Dienststelle bringst, brauchst du dafür eine Grundlage. Wenn der Haftrichter morgen U Haft anordnet, ist das nicht die Grundlage für die Maßnahme von gestern.
Wozu eine Jedermann Befugnisnorm ausklammern? Bietet die Norm doch auch der Polizei eine Grundlage. Wenn der Gesetzgeber schon jedem erlaubt jemanden festzunehmen, dann will er doch sicherlich dass die Polizei in der Situation ebenfalls den Täter ergreifen kann.
Wenn du fragst, dann fragst du und benötigst dafür eine RG
Wenn du die IDF machst, dann machst du die IDF
Jedoch, wenn du eine IDF machst, ist das nicht die Grundlage für die Befragung 10 Minuten vorher.
Wenn du jemanden zur Dienststelle bringst, brauchst du dafür eine Grundlage. Wenn der Haftrichter morgen U Haft anordnet, ist das nicht die Grundlage für die Maßnahme von gestern.
Wozu eine Jedermann Befugnisnorm ausklammern? Bietet die Norm doch auch der Polizei eine Grundlage. Wenn der Gesetzgeber schon jedem erlaubt jemanden festzunehmen, dann will er doch sicherlich dass die Polizei in der Situation ebenfalls den Täter ergreifen kann.
-
- Lieutenant
- Beiträge: 1130
- Registriert: Mi 11. Feb 2009, 00:00
Re: 127 I StPO
Und nochmal...
Dass es den 127 Abs.1 StPO gibt und er die rechtstheoretische Eingriffsbefugnis für die Mitnahme zur Dienststelle/Prüfung möglicher Haftgründen darstellt, ist für mich nice to know.
Danach wird mich keiner fragen,dennoch,sollte es so kommen, bin ich vorbereitet.
Gleiches gilt bei mir mit der Befragung,die ich ja auch jedesmal zu Papier bringen muss...Nicht! !
Dass es den 127 Abs.1 StPO gibt und er die rechtstheoretische Eingriffsbefugnis für die Mitnahme zur Dienststelle/Prüfung möglicher Haftgründen darstellt, ist für mich nice to know.
Danach wird mich keiner fragen,dennoch,sollte es so kommen, bin ich vorbereitet.
Gleiches gilt bei mir mit der Befragung,die ich ja auch jedesmal zu Papier bringen muss...Nicht! !
Raff ick nichvladdi hat geschrieben:Wenn der Haftrichter morgen U Haft anordnet, ist das nicht die Grundlage für die Maßnahme von gestern.
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: 127 I StPO
Vladdi, das Gesetz ist was Schönes, da muss die Anschrift komplett richtig sein, sonst geht die Maßnahme zum Teufel.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: 127 I StPO
Nö!
Die Prosabegründung, die Begründung, muss passen. Die falsche Hausnummer macht gar nichts.
Die Prosabegründung, die Begründung, muss passen. Die falsche Hausnummer macht gar nichts.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27018
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: 127 I StPO
Nicht, wenn man regelmäßig bei der Justiz ernst genommen werden will.
Aber schön, dass das nicht dein Anspruch ist.
Aber schön, dass das nicht dein Anspruch ist.
Re: 127 I StPO
Mmh... für meine Behauptung habe ich sogar eine Rechtsnorm (300 StPO) gefunden... ob die Justiz diese ernst nimmt?
Ich denke mal du meinst, Anwalt, Staatsanwaltschaft und Richter?
Meine Erfahrungen sind die, dass sie mehr am Prosatext als an Paragraphenketten interesse haben. Paragraphen können die Volljuristen eh besser als ein einfacher Schutzmann.
Ich denke mal du meinst, Anwalt, Staatsanwaltschaft und Richter?
Meine Erfahrungen sind die, dass sie mehr am Prosatext als an Paragraphenketten interesse haben. Paragraphen können die Volljuristen eh besser als ein einfacher Schutzmann.
-
- Lieutenant
- Beiträge: 1130
- Registriert: Mi 11. Feb 2009, 00:00
Re: 127 I StPO
Nur mal so fürs Protokoll..
Prosa (lat. prōsa oratio „gerade heraus“, „schlichte Rede“)bezeichnet die ungebundene Sprache im Gegensatz zur Formulierung in Versen, Reimen oder in bewusst rhythmischer Sprache. Als prosaisch bezeichnet man davon abgeleitet eine vergleichsweise trockene, nüchterne Darstellung.
Hab mal Wikipedia bemüht...
Hier nochmal nen Beispiel
Vote for close
Gesendet von meinem ALE-L21 mit Tapatalk
Prosa (lat. prōsa oratio „gerade heraus“, „schlichte Rede“)bezeichnet die ungebundene Sprache im Gegensatz zur Formulierung in Versen, Reimen oder in bewusst rhythmischer Sprache. Als prosaisch bezeichnet man davon abgeleitet eine vergleichsweise trockene, nüchterne Darstellung.
Hab mal Wikipedia bemüht...
Hier nochmal nen Beispiel
Vote for close
Gesendet von meinem ALE-L21 mit Tapatalk
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27018
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: 127 I StPO
Milka: Definier mal Rechtsmittel.
Und ich glaube nicht, dass ich bei Gericht Punkte sammel, wenn ich gef. KV und schwere KV durcheinander werfe. Ich wurde auch schon mal gefragt, nach welcher Nr. genau ich jemanden einsperrte.
Du warst noch nicht oft vor Gericht. Wenn überhaupt je.
Und ich glaube nicht, dass ich bei Gericht Punkte sammel, wenn ich gef. KV und schwere KV durcheinander werfe. Ich wurde auch schon mal gefragt, nach welcher Nr. genau ich jemanden einsperrte.
Du warst noch nicht oft vor Gericht. Wenn überhaupt je.
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: 127 I StPO
vladdi, du schriebst in letzter Zeit,
dass es egal sei, ob sichergestellt oder beschlagnahmt, du eierst durch die Androhung zum SWG und nun ist es auch Pustekuchen ob 127 I oder II
Ich kann nur warnen sich von dir beeinflussen zu lassen.
Rechtsmittel sind:
Das Prozessrecht ist so aufgebaut, dass bei nahezu allen Gerichtsentscheidungen eine Prüfung durch die übergeordnete Instanz möglich ist. Zur Anfechtung eines Urteils legt man ein Rechtsmittel ein. Je nach Verfahrensart und -stand bedient man sich dazu der Berufung, der Revision oder der Beschwerde.
dass es egal sei, ob sichergestellt oder beschlagnahmt, du eierst durch die Androhung zum SWG und nun ist es auch Pustekuchen ob 127 I oder II
Ich kann nur warnen sich von dir beeinflussen zu lassen.
Rechtsmittel sind:
Das Prozessrecht ist so aufgebaut, dass bei nahezu allen Gerichtsentscheidungen eine Prüfung durch die übergeordnete Instanz möglich ist. Zur Anfechtung eines Urteils legt man ein Rechtsmittel ein. Je nach Verfahrensart und -stand bedient man sich dazu der Berufung, der Revision oder der Beschwerde.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
-
- Captain
- Beiträge: 1587
- Registriert: So 15. Jan 2012, 20:40
- Wohnort: NRW 48xxx
Re: 127 I StPO
Wird es eigentlich auch als egal betrachtet, ob eine ED-Behandlung nach 81b 1. oder 2. Altenative erfolgte?
Steht ja alles im 81b iwo drinne - soll man sich halt das Richtige raussuchen...
Steht ja alles im 81b iwo drinne - soll man sich halt das Richtige raussuchen...
- PotionMaster
- Deputy Inspector
- Beiträge: 2750
- Registriert: Di 1. Aug 2006, 00:00
Re: 127 I StPO
Der § 300 StPO spricht von "Rechtsmittel"...Was hat das mit einer Maßnahme zu tun, die du triffst?vladdi hat geschrieben:Mmh... für meine Behauptung habe ich sogar eine Rechtsnorm (300 StPO) gefunden... ob die Justiz diese ernst nimmt?
Ich denke mal du meinst, Anwalt, Staatsanwaltschaft und Richter?
Meine Erfahrungen sind die, dass sie mehr am Prosatext als an Paragraphenketten interesse haben. Paragraphen können die Volljuristen eh besser als ein einfacher Schutzmann.
Und sicher interessiert es, welchen Paragraphen die Polizei für ihre Handlungen anführt. Polizisten sind keine Volljuristen. Dem wird Rechnung getragen. Aber im Rahmen ihrer Handlungskompetenz erwartet man durchaus, dass da die richtigen Hausnummern gefunden werden.
-
- Deputy Inspector
- Beiträge: 3098
- Registriert: Mi 17. Sep 2008, 00:00
Re: 127 I StPO
Seid Euch sicher, dass so ein Unsinn schon am (D)GL-Tisch zerschellt und seinen Weg mit Kommentar zum Verfasser zurück findet... ;-)
- PotionMaster
- Deputy Inspector
- Beiträge: 2750
- Registriert: Di 1. Aug 2006, 00:00
Re: 127 I StPO
Nicht umsonst lernt man (auch bei der Polizei!) die Abgrenzung durchzuführen.Controller hat geschrieben:vladdi, du schriebst in letzter Zeit,
dass es egal sei, ob sichergestellt oder beschlagnahmt, du eierst durch die Androhung zum SWG und nun ist es auch Pustekuchen ob 127 I oder II
Ich kann nur warnen sich von dir beeinflussen zu lassen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Lena S. 29 Mär
AdventuresInHiFi 29 Mär
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende