Betreten von Nutzräumen

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Betreten von Nutzräumen

Beitragvon grenzwertig » Mo 14. Aug 2017, 22:24

Folgende Frage bereitet mir etwas Kopfzerbrechen:

Im Rahmen einer Observation sind technische Mittel an einem Fahrzeug verbaut. Dieses parkt in einer separaten Garage ohne Bezug zu einer Wohnung i.S.d. Art. 13 GG. Nun will man die technischen Mittel bergen,die Maßnahmen sollen aber noch nicht in die offene Phase übergehen.
Ein Beschluss zur DS ist m.M.n.untauglich,da
1. die Maßnahmen noch nicht offen gelegt werden sollen,
2. es sich nicht um eine Wohnung handelt,
3. nichts durchsucht werden soll. Das Betreten ist lediglich Mittel zum Zweck.
Welche Möglichkeit gibt es,wenn es eine gibt,den möglichen Hausfriedensbruch zu rechtfertigen? Z.B. Über eine Annex-Kompetenz aus 100h StPO?

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Re: Betreten von Nutzräumen

Beitragvon DerLima » Mo 14. Aug 2017, 22:48

Ein Durchsuchungsbeschluss ist wenig hilfreich, es handelt sich ja per Definition nicht um eine Durchsuchung.
Wenn es eine Anordnung zur Überwachung und dem entsprechendem Einbau der Geräte gibt, sodann beinhaltet das aus meiner Sicht auch den Ausbau (und damit einhergehenden Hausfriedensbruch) der Geräte, sobald die Maßnahme obsolet ist.
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Re: Betreten von Nutzräumen

Beitragvon grenzwertig » Mo 14. Aug 2017, 22:50

Zumindest bin ich mit meinem Gedanken also nicht ganz alleine. :zustimm: würdest du das als Annex aus 100h ableiten?

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Re: Betreten von Nutzräumen

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 15. Aug 2017, 00:47

Dem schließe ich mich so an.
:lah:

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Re: Betreten von Nutzräumen

Beitragvon DerLima » Di 15. Aug 2017, 09:19

Demzufolge: ja, die entsprechende Grundlage ist 100h StPO. Sofern dieser auch die Grundlage der Anordnung war.
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Re: Betreten von Nutzräumen

Beitragvon vladdi » Di 15. Aug 2017, 19:50

Ich denke, dass das hier nicht so schnell zu beantworten ist.
Die Antwort kann in einer Klausur doch einige Seiten füllen

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Re: Betreten von Nutzräumen

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 15. Aug 2017, 19:51

Wenn man ein Typ ist, kann man das so schnell beantworten. Oder Kenntnisse in dem Bereich hat.
:lah:

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Re: Betreten von Nutzräumen

Beitragvon DerLima » Di 15. Aug 2017, 20:46

vladdi hat geschrieben:Ich denke, dass das hier nicht so schnell zu beantworten ist.
Die Antwort kann in einer Klausur doch einige Seiten füllen
Zu Satz 1. Ich denke, dass die Antwort hier doch schnell gegeben ist: Ja.
Sind zwei Buchstaben und haben mich bei meiner wahnsinnigen Schreibgeschwindigkeit von 476 Anschlägen in der Minute ("Top-Terrorist")nicht mal eine Sekunde gekostet.
Zu Satz 2. Bestreitet niemand, aber es war nicht nach einer klausurmäßigen Lösung gefragt.
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Re: Betreten von Nutzräumen

Beitragvon vladdi » Di 15. Aug 2017, 21:04

So einfach ist Recht?
Na dann

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Re: Betreten von Nutzräumen

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 15. Aug 2017, 21:14

Dann schwaller doch nicht rum, sondern stell deinen Lösungsansatz vor.

Kannst du aber nicht, weil das ein Thema ist, welches schwer zu ergooglen ist.
:lah:

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Re: Betreten von Nutzräumen

Beitragvon grenzwertig » Di 15. Aug 2017, 21:57

vladdi hat geschrieben:Ich denke, dass das hier nicht so schnell zu beantworten ist.
Die Antwort kann in einer Klausur doch einige Seiten füllen
Du denkst... das ist schon mal löblich :zustimm: da es mir grundsätzlich darum ging, mal abzufragen, ob man meine Gedanken nachvollziehen kann und, im besten Fall, ob vielleicht diesbezüglich Erfahrungswerte vorliegen, kann man das schon relativ kurz beantworten. Muss man aber nicht. Für eine klausurmäßige Lösung wäre der geschilderte Sachverhalt viellleicht doch etwas kurz. :verweis: Aber wenn du im Alltag sämtliche Rechtsfragen, die sich im Dienst so auftun, klausurmäßig abhandelst, dann hat dein Chef/ StA aber Spaß :o

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Re: Betreten von Nutzräumen

Beitragvon Controller » Di 15. Aug 2017, 22:27

möglw. hat ja jemand Lust, eine Mail zu schreiben. :polizei1:

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Wenn Sie einen Fehler gefunden haben oder eine Frage zum Inhalt stellen möchten, schreiben Sie mir bitte eine Mail. Fügen Sie in Ihre Mail die Anschrift dieser Seite und die jeweilige Randnummer ein.


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Re: Betreten von Nutzräumen

Beitragvon grenzwertig » Di 15. Aug 2017, 22:39

Controller hat geschrieben:möglw. hat ja jemand Lust, eine Mail zu schreiben. :polizei1:

§ 100h StPO (Einsatz technischer Mittel)
Wenn Sie einen Fehler gefunden haben oder eine Frage zum Inhalt stellen möchten, schreiben Sie mir bitte eine Mail. Fügen Sie in Ihre Mail die Anschrift dieser Seite und die jeweilige Randnummer ein.


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Mail ging raus, aber nicht an Rodorf :zustimm:

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Re: Betreten von Nutzräumen

Beitragvon Controller » Di 15. Aug 2017, 22:51

:verweis: :polizei1:
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