Hallo zusammen.
Eine Person verkauft Btm im Versandhandel. Auf den Postsendungen gibt sie als Versender eine völlig unbeteiligte Person an, die im besten Fall lediglich die Sendung erhält, im schlimmsten Fall ist sie einem Strafverfahren ausgesetzt. Vielleicht geht die Person auch von sich aus zur Polizei und erstattet Anzeige wegen...???
Meine Fragen:
1. würdet ihr in diesen Fällen für den tatsächlichen Versender die falsche Verdächtigung gem. 164 StGB bejahen? Immerhin nimmt er es zumindest billigend in Kauf, dass der von ihm angegebene, unbeteiligte Absender der Gefahr eines Strafverfahrens ausgesetzt wird. 164 fordert ja die Absicht als stärkste Form des Vorsatzes seitens des Täters. Sehe ich fraglich, weil es dem Täter ja primär darum geht, seine eigene Identität zu verschleiern.
2. welchen Tatbestand könnte der Unbeteiligte selbst noch geltend machen? Einen Betrug sehe ich mangels Vermögensschaden nicht.
Falscher Absender = falsche Verdächtigung?
Moderator: schutzmann_schneidig
-
- Corporal
- Beiträge: 566
- Registriert: Do 16. Okt 2008, 00:00
Re: Falscher Absender = falsche Verdächtigung?
Eine falsche Verdächtigung scheidet nach meiner Meinung hier ganz klar aus. Die Absicht der falschen Verdächtigung muss u.a. auch darauf abzielen, dass der Geschädigte Ziel behördlicher Ermittlungen wird. Ein reines Billigen dieser Möglichkeit reicht definitiv nicht aus.
Der vorgeschlagene 269 StGB ist meiner Meinung nach ebenso unzutreffend. Bei der falschen Personalien handelt es sich ja mehr um eine "Tarnung", nicht um eine Täuschung im Rechtsverkehr.
Mir fiele hier zunächst mal gar nix ein, was aus dem StGB zur Anwendung kommen könnte.
Der vorgeschlagene 269 StGB ist meiner Meinung nach ebenso unzutreffend. Bei der falschen Personalien handelt es sich ja mehr um eine "Tarnung", nicht um eine Täuschung im Rechtsverkehr.
Mir fiele hier zunächst mal gar nix ein, was aus dem StGB zur Anwendung kommen könnte.
Re: Falscher Absender = falsche Verdächtigung?
Aber nimmt man nicht in Kauf, dass derjenige dann verfolgt wird und will man das nicht sogar auch irgendwie forcieren, wenn man bewusst einen Namen und eine Anschrift von einer Person draufschreibt, die es wirklich gibt? Also ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man dann schon im dolus eventualis ist. Aber fraglich ist natürlich bei welcher Straftat....
Re: Falscher Absender = falsche Verdächtigung?
Die ‚falsche Verdächtigungen‘ verlangt, dass man jmd. anderen bei einer zur Entgegennahme von Anzeigen berechtigten Stelle wissentlich einer Straftat beschuldigt.
Also: Nein, dein SV stellt keine falsche Verdächtigung dar.
Also: Nein, dein SV stellt keine falsche Verdächtigung dar.
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende