Zeugenladung 163 III StPO

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Moderator: schutzmann_schneidig

Brot
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Re: Zeugenladung 163 III StPO

Beitragvon Brot » So 15. Okt 2017, 22:50

grenzwertig hat geschrieben:
Sa 14. Okt 2017, 17:28
Brot hat geschrieben:
Sa 14. Okt 2017, 15:19
Gewisse Rechtsprechungen unterscheiden zwischen StA und Ermittlungspersonen der StA (Polizei) und sehen z.B. Anordnungskompetenzen vorrangig bei der StA gegenüber ihrer Ermittlungspersonen, auch wenn im Gesetzestext ein "oder" steht.
Auf welchen Gesetzestext beziehst du dich denn?
Habe nun das Urteil gefunden:
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1046/08 -
Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehenden Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und - nachrangig - ihrer Ermittlungspersonen (vgl. BVerfGK 10, 270 <274>).
Inzwischen dürfte es überholt sein, da der Paragraph überarbeitet wurde. Aber das ist der Grund, warum ich die Anordnungskompetenz vorrangig bei der StA sehe.

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Re: Zeugenladung 163 III StPO

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mo 16. Okt 2017, 06:15

Im Kern ist es nicht überholt, da ja lediglich der Richtervorbehalt entfallen ist und die Anordnungskompetenz nun bei der StA und ihren Ermittlungspersonen liegt (also hier gleicher Wortlaut wie zuvor).
Allerdings verzichtet z.B. in Nds. die StA generell auf ihr "Vorrecht", so dass es nun im Ergebnis eine "originäre Anordnungskompetenz" der Ermittlungspersonen gibt.
Aus diversen Beiträgen hier habe ich entnommen, dass in anderen BL ebenso verfahren wird.

Mit dem Thema "Ladung" hat das allerdings nur insoweit zu tun, als dass die (G)StA auch hier eine Art "Generalauftrag" verfügen könnte, alle Zeugen zu vernehmen, die für ein Verfahren von Relevanz sein können.
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Re: Zeugenladung 163 III StPO

Beitragvon Ycie » Mi 18. Okt 2017, 15:18

Berlin: Ein Auftrag der StA ist erst dann anzunehmen, wenn diese von dem Vorgang Kenntnis hat. Ein genereller Auftrag existiert also nicht. Ich gehe davon aus, dass dies bundesweit gilt.

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Re: Zeugenladung 163 III StPO

Beitragvon Diag » Mi 18. Okt 2017, 16:46

Das sollte klar sein, ohne Kenntnis kein Auftrag. Die Frage ist aber wie ein Auftrag gestaltet sein soll.

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Re: Zeugenladung 163 III StPO

Beitragvon springer » Sa 21. Okt 2017, 21:53

Diag hat geschrieben:
Sa 14. Okt 2017, 18:51
@springer: Ich lasse es mal unkommentiert. :polizei10:
Was soll denn dieser Kommentar / Smiley?!

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Re: Zeugenladung 163 III StPO

Beitragvon Diag » So 22. Okt 2017, 08:50

Aufgrund Deines jetzigen Beitrags habe ich deinen ursprünglichen Beitrag nochmal gelesen und festgestellt, dass ich ihn wohl falsch gedeutet hatte. Sorry.

Las sich für mich wie "was gibts hier zu diskutieren, klärt es mit der StA". Damit lag ich wohl daneben. Wie gesagt: Sorry dafür.

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Re: Zeugenladung 163 III StPO

Beitragvon springer » Di 24. Okt 2017, 15:27

War auch so gemeint: dass wohl eher kein offizieller Schriftverkehr notwendig ist, sondern das auf dem kleinen Dienstweg funktioniert.

Alles gut :polizei2:

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Re: Zeugenladung 163 III StPO

Beitragvon Controller » Di 24. Okt 2017, 16:40

Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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