Quelle:https://www.morgenpost.de/berlin/polize ... euber.htmlNeben dem mutmaßlichen Räuber wurde auch der Geschäftsinhaber am Dienstag vorläufig festgenommen, später aber wieder freigelassen. Weil der Mann keinen Waffenschein besaß, wird gegen ihn nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Auch gegen den Vater des Mannes ermittelt die Kriminalpolizei. In dem Verfahren geht es dann um Strafvereitelung, da der 58-jährige Vater die Tatwaffe zunächst versteckt und widersprüchliche Angaben zum Tathergang gemacht haben soll.
Ich frage mich,weshalb da wegen Strafvereitelung ermittelt wird,scheint es doch ein eindeutiger Fall der Straffreiheit zu sein
§258 (6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.