Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

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Moderator: schutzmann_schneidig

grenzwertig
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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon grenzwertig » So 11. Mär 2018, 12:45

Kulinka hat geschrieben:
Sa 10. Mär 2018, 13:50
...
Und Moment: Wenn ich ein Tatoo im Intimbereich habe, verstößt eine Ablichtung desselben dann nicht mehr gegen meine Menschenwürde? Das passt aus meiner Sicht nicht. Entweder verstößt es gegen die Menschenwürde, das Geschlechtsorgan erkennungsdienstlich zu behandeln, oder eben nicht.
Ein besonderes Merkmal kann man sicher detailiert dokumentieren, dafür muss man nicht das gesamte Geschlechtsorgan ablichten. Von daher dürfte das sicher differenziert zu betrachten sein.
Ich weiß nicht, ob es da in D Datenbanken gibt, Europol zum Beispiel hat mittlerweile durchaus Datenbanken, in denen akribischst gesammelte Täter-, Tatort- und Opfermerkmale aus Film- und Fotoauswertungen sowie aus sonstigen Ermittlungen gespeichert werden. Ob der von Dir angeregte Selbstversuch zum Abgleich allerdings dieselben qualitativen Bedingungen mit sich bringt wie die Abgleiche erfahrener Ermittler und auf die Wedererkennung körperlicher Merkmale spezialisierter Software ... naja ;-)
Fraglich muss auch sein, ob solche Bilder einem Kind/ Jugendlichen tatsächlich vorgezeigt werden dürfen. Ich könnte mir vorstellen, dass das (zu Recht) mehr als kritisch hinterfragt werden dürfte.

vladdi
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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon vladdi » So 11. Mär 2018, 12:54

Rantanplan hat geschrieben:Sorry, vladdi, aber das ist Quatsch. In die Menschenwürde darf von staatlicher Seite nicht eingegriffen werden, Punkt. Das lernt man bereits in der ersten Unterrichtsstunde Staatsrecht. Es gibt keinen gerechtfertigten Eingriff in Art. 1 GG.
Ich schrieb nirgendwo, dass in Art 1 eingegriffen würde. Jedoch schrieb ich, dass die Würde des Menschen sich auch in jedem anderen Grundrecht wiederfindet.

So erklärt sich dann auch die Aussage des OLG-Richters, die oben diskutiert wurde.

Officer André

Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon Officer André » So 11. Mär 2018, 13:09

grenzwertig hat geschrieben:
So 11. Mär 2018, 12:45
Kulinka hat geschrieben:
Sa 10. Mär 2018, 13:50
...
Und Moment: Wenn ich ein Tatoo im Intimbereich habe, verstößt eine Ablichtung desselben dann nicht mehr gegen meine Menschenwürde? Das passt aus meiner Sicht nicht. Entweder verstößt es gegen die Menschenwürde, das Geschlechtsorgan erkennungsdienstlich zu behandeln, oder eben nicht.
Ein besonderes Merkmal kann man sicher detailiert dokumentieren, dafür muss man nicht das gesamte Geschlechtsorgan ablichten. Von daher dürfte das sicher differenziert zu betrachten sein.
Ich weiß nicht, ob es da in D Datenbanken gibt, Europol zum Beispiel hat mittlerweile durchaus Datenbanken, in denen akribischst gesammelte Täter-, Tatort- und Opfermerkmale aus Film- und Fotoauswertungen sowie aus sonstigen Ermittlungen gespeichert werden. Ob der von Dir angeregte Selbstversuch zum Abgleich allerdings dieselben qualitativen Bedingungen mit sich bringt wie die Abgleiche erfahrener Ermittler und auf die Wedererkennung körperlicher Merkmale spezialisierter Software ... naja ;-)
Fraglich muss auch sein, ob solche Bilder einem Kind/ Jugendlichen tatsächlich vorgezeigt werden dürfen. Ich könnte mir vorstellen, dass das (zu Recht) mehr als kritisch hinterfragt werden dürfte.
Sind wir noch bei erotischen Chats?
Die intimen Bilder werden oft beim Empfänger gespeichert. Auf dem Handy, dem PC oder gleich im Chatverlauf. Ein Abgleich wäre somit durchaus möglich.
Diese Art von Chats, erfreut sich großer Beliebtheit. Viele kostenlose Chats leben quasi davon. Die Wahrscheinlichkeit, dass erneut unangemessene Kontakte entstehen, ist also groß. Zu einfach ist der Zugang und zu groß das Angebot. Ob ein Glied für einen Abgleich geeignet ist, kommt wohl auf die Merkmale an.

grenzwertig
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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon grenzwertig » So 11. Mär 2018, 13:19

Officer André hat geschrieben:
So 11. Mär 2018, 13:09
...Ob ein Glied für einen Abgleich geeignet ist, kommt wohl auf die Merkmale an.
Meine Rede :zustimm:

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Re: Penis Foto gestützt auf § 81b 2. Alt. StPO

Beitragvon Controller » So 11. Mär 2018, 14:37

jupp, die Erforderlichkeit für die Zwecke des Erkennungsdienstes ...... mir gelingt es nicht die zu begründen :polizei4:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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