Aha,vladdi hat geschrieben:Es kommt drauf an.... ich habe Menschen nach Polizeirecht durchsucht, um zu gucken ob sie Drogen dabei haben - weil sie eben keine Beschuldigten waren.
Habe ich tatsächlich einen handfesten Anfangsverdacht und durchsuche einen Beschuldigten, dann müsste in der Konsequenz eine Anzeige geschrieben werden.
Wobei, wenn sich in den ersten Ermittlungen vor Ort jeglicher Tatverdacht auflöst, dann gab es mal ganz kurz einen Beschuldigten. (Gab!) da es keinen mehr gibt und keinen Verdacht, müsste auch nichts geschrieben werden.
Belehrung als Beschuldigten, strafprozessuale Maßnahmen und dann plötzlich, sorry, sie sind gar keiner!??
Aber danke, das sie die Maßnahmen ohne sich zu wehren haben über sich ergehen lassen?
Ich benötige keinen Beschuldigten bei der Durchsuchung, das Verdachtsmoment reicht und dann ist er immer noch nicht Beschuldigter.
"räusper"