Ich würde wie in Variante 2 verfahren. Wir sind zwar nicht Herrin der Verfahrens, aber für mich ist das ein wenig Fingerspitzengefühl, wenn auch rechtlich unter Umständen nicht ganz korrekt.
Mag sein, dass es beim volltrunkenen Klientel, welches ständig die Polizei ruft, um ihre Streitigkeiten zu klären, mal angebracht ist. Aber was wäre z.B. bei dem unbescholtenen betrunkenen 18-Jährigen, der auf der Geburtstagsparty seines Kumpels mit diesem Streit hat und sich anschließend trotz Aufforderung weigert, dessen Wohnung zu verlassen? Gleich eine Anzeige schreiben oder doch als neutrale Person mit ihm ein klärendes Gespräch führen, welches zu seiner Ansicht führen kann?
Controller hat geschrieben: ↑Do 7. Jun 2018, 22:48
Es liegt in Variante 1 immer noch eine rechtswidrige Handlung vor, egal ob Strafantrag oder nicht.
Man nimmt sich nix, da drei Zeilen zum Formblatt mit einer Kopie des Tätigkeitsbericht zu schreiben.
Naja, eine Anzeige schreiben ist schon ein wenig mehr als ein Dreizeiler zu verfassen und lediglich ein Vorkommnisbericht anzuhängen. Was natürlich kein Grund wäre, wegen mehr Schreibarbeit eine Anzeige zu unterlassen. Ich sehe es aber wie oben erwähnt eher so, dass ich in manchen Fällen ohne Anzeige dem Bürger mehr helfe als wenn ich gleich eine Anzeige schreibe.