Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

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Challenger
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Challenger » Do 7. Jun 2018, 23:09

PotionMaster hat geschrieben:
Do 7. Jun 2018, 22:49
Es geht hier ja gerade um die absoluten Antragsdelikte bei denen kein öffentliches Interesse seitens der StA bejaht werden kann.
Mir geht es im Grunde darum: wenn sich der Hausfriedensbrecher z.B. seit Jahren regelmäßig bei den unterschiedlichsten Leuten und an verschiedenen Orten entsprechend verhält, dann könnte sich daraus eine entsprechend kritischere Betrachtungsweise ergeben. Zumal dies durch die einschreitenden Kollegen ja auch nur bedingt festgestellt werden kann (über POLAS etc.), wenn der immer "nur" rausgekegelt wird und 'gut is'.
Franconia hat geschrieben:
Do 7. Jun 2018, 22:59
Officer André hat geschrieben:
Do 7. Jun 2018, 22:52
Viele Anrufer wollen gar nicht das ganz große Rad drehen.
Die wollen nur, dass der nicht mehr erwünschte Gast verschwindet
So sieht's aus. Viele rufen an um sonst etwas mitzuteilen, denken aber nicht an eine Anzeige.
Fällt das Thema bei euch am Telefon etwa nicht?
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Officer André » Do 7. Jun 2018, 23:17

Ich sehe einfach keinen Anlass da so eine Welle zu machen. Die meisten Kunden überblicken die Tragweite ihres Anrufs eh nicht. Da wird sich morgen eh wieder in den Armen gelegen. Da halt ich‘s doch lieber schlank und ab dafür.

Ich gebe ja zu, dass ich der klassische „das machen wir aber immer so“ Typ bin.
Fällt mir manchmal sehr schwer aus meinen schön eingefahrenen Mustern auszubrechen.




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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon PotionMaster » Do 7. Jun 2018, 23:21

Die Tragweite ihres Anrufs ist ja erst einmal auch nicht so geoss. Ohne Strafantrag passiert ja nichts. Aber mit diesem Anruf wurde der Polizei ja eine möglicherweise strafbare Handlung mitgeteilt. Die sich dann vor Ort auch als HFB darstellt. Damit habt ihr doch Kenntnis von einer Straftat.

Das fehlende Verfolgungsinteresse ist eine Frage des Strafantrags und nicht der Strafanzeige.

Ist doch mit dem Verfolgungswille zb bei KV auch oft nicht anders. Unterschied ist hier auch nur, dass der Strafantrag ersetzt werden könnte.

Officer André

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Officer André » Do 7. Jun 2018, 23:22

Franconia hat geschrieben:
Do 7. Jun 2018, 22:59
Officer André hat geschrieben:
Do 7. Jun 2018, 22:52
Viele Anrufer wollen gar nicht das ganz große Rad drehen.
Die wollen nur, dass der nicht mehr erwünschte Gast verschwindet
So sieht's aus. Viele rufen an um sonst etwas mitzuteilen, denken aber nicht an eine Anzeige.
Fällt das Thema bei euch am Telefon etwa nicht?
[/quote]
Da sagen die viel, wenn der Tag lang ist und gern auch dramatisiert.
Kaum sind wir vor Ort, schwächt sich das alles ab.

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon MICHI » Do 7. Jun 2018, 23:23

http://www.rodorf.de/03_stgb/bt_18.htm

Etwas viel zu lesen, lohnt aber.
Gruß
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Officer André » Do 7. Jun 2018, 23:26

:gruebel:
hm ... da lohnt es sich über eingefahrene Muster nachzudenken. In der Tat.

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Challenger » Do 7. Jun 2018, 23:32

Officer André hat geschrieben:
Do 7. Jun 2018, 23:22
Da sagen die viel, wenn der Tag lang ist und gern auch dramatisiert.
Kaum sind wir vor Ort, schwächt sich das alles ab.
Genau das ist doch auch einer der Punkte: diese Klienten, die die Polizei z.B. regelmäßig für Ihre Zwecke instrumentalisieren, zu denen man quasi immer wieder fahren muß. Da wird sich der ein oder andere vielleicht vorher überlegen, ob das nicht auch ohne Polizei geklärt werden kann.

Außerdem (wie bereits beigetragen wurde): Anfangsverdacht ist Anfangsverdacht! Das Ganze wird dann letztlich auch nur 'ne schmale Formblattanzeige und auch nicht mehr Arbeit für uns als andersrum. Ich sehe in Variante 1 ehrlich gesagt nur Vorteile.
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon MICHI » Do 7. Jun 2018, 23:33

Officer André hat geschrieben::gruebel:
hm ... da lohnt es sich über eingefahrene Muster nachzudenken. In der Tat.
Warum?

Auf den Privatklageweg verweisen und wenn er dann nicht auf Anzeige besteht, war es das.

Das ist auch der normale Weg beim Hausfriedensbruch.
Gruß
MICHI


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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Officer André » Do 7. Jun 2018, 23:42

MICHI hat geschrieben:
Do 7. Jun 2018, 23:33
Officer André hat geschrieben::gruebel:
hm ... da lohnt es sich über eingefahrene Muster nachzudenken. In der Tat.
Warum?

Auf den Privatklageweg verweisen und wenn er dann nicht auf Anzeige besteht, war es das.

Das ist auch der normale Weg beim Hausfriedensbruch.
Ich bezog mich nicht auf deinen Beitrag, sorry! Der ist dazwischen gerutscht.

Warum nicht? Ich finde die Argumentation einiger User durchaus interessant. Kann mal drüber nachsinnen.
Das heißt ja nicht, dass ich jetzt total verunsichert wäre :polizei3:

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Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon vladdi » Fr 8. Jun 2018, 06:52

MICHI hat geschrieben:
Officer André hat geschrieben::gruebel:
hm ... da lohnt es sich über eingefahrene Muster nachzudenken. In der Tat.
Warum?

Auf den Privatklageweg verweisen und wenn er dann nicht auf Anzeige besteht, war es das.

Das ist auch der normale Weg beim Hausfriedensbruch.
Aus deinem Link.
Gemäß Nr. 87 der RiStBV trifft der StA die Entscheidung über die Verweisung auf den Privatklageweg. Besteht nach Ansicht der Behörden und Beamten des Polizeidienstes kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, so legen sie die Anzeige ohne weitere Ermittlungen dem StA vor (RiStBV Nr. 87).


Wobei deine Lösung mit Sicherheit die praktikabel richtige Lösung ist, da eine Anzeige mit Sicherheit nur Aufwand schafft, aber in die Tonne wandert.

In deinem Link wird weiter der Unterschied zwischen Verweisen und Hinweisen thematisiert.
Eine kleine Begrifflichkeit, die deine Ansicht unterstützt. Aber es ist nur eine Lehrmeinung. Aber zumindest eine mit der man argumentieren kann.

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Brot » Fr 8. Jun 2018, 08:29

Ich würde wie in Variante 2 verfahren. Wir sind zwar nicht Herrin der Verfahrens, aber für mich ist das ein wenig Fingerspitzengefühl, wenn auch rechtlich unter Umständen nicht ganz korrekt.

Mag sein, dass es beim volltrunkenen Klientel, welches ständig die Polizei ruft, um ihre Streitigkeiten zu klären, mal angebracht ist. Aber was wäre z.B. bei dem unbescholtenen betrunkenen 18-Jährigen, der auf der Geburtstagsparty seines Kumpels mit diesem Streit hat und sich anschließend trotz Aufforderung weigert, dessen Wohnung zu verlassen? Gleich eine Anzeige schreiben oder doch als neutrale Person mit ihm ein klärendes Gespräch führen, welches zu seiner Ansicht führen kann?

Controller hat geschrieben:
Do 7. Jun 2018, 22:48
Es liegt in Variante 1 immer noch eine rechtswidrige Handlung vor, egal ob Strafantrag oder nicht.
Man nimmt sich nix, da drei Zeilen zum Formblatt mit einer Kopie des Tätigkeitsbericht zu schreiben.
Naja, eine Anzeige schreiben ist schon ein wenig mehr als ein Dreizeiler zu verfassen und lediglich ein Vorkommnisbericht anzuhängen. Was natürlich kein Grund wäre, wegen mehr Schreibarbeit eine Anzeige zu unterlassen. Ich sehe es aber wie oben erwähnt eher so, dass ich in manchen Fällen ohne Anzeige dem Bürger mehr helfe als wenn ich gleich eine Anzeige schreibe.

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Controller » Fr 8. Jun 2018, 09:37

Bei so einer Todgeburt da reichen 3 Zeilen.
Da kommt rundherum noch ein bißchen was zusammen, aber darüber willst du dich doch jetzt hier nicht ernsthaft unterthalten?

Bezgl Fingerspitzengefühl gibt es andere Sachverhalte, wo total zweifelhafte Lebensituationen zur Anzeigen gebracht werden mit Hinweis :
Das soll die STA entscheiden!
Gerade besonders beim Jungvolk man liest es oft genug hier.
Und sagt man dann was, wird man ausgebuht :polizei3:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon MICHI » Fr 8. Jun 2018, 09:52

Eine Anzeige mit ermitteltem Täter, das bringt Aufklärungsquote.

Jetzt weiß ich auch, warum sie in einigen BL so hoch ist
Gruß
MICHI


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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 8. Jun 2018, 09:58

Die Daten müssen eh ins System, weil ich einen Auftrag gefahren bin. Wenn auf den Strafantrag verzichtet wird, verfasse ich nicht mal einen Einsatzbericht, geschweige eine ZV. Der Aufwand ist der Selbe, auch wenn ich ein Sonstiges schreiben würde.
Denn wer kein Verfahren eröffnet, muss es ja irgendwo dokumentieren, dass keine Anzeige gewünscht war.

Wobei es Potion bereits auch geschrieben hat:
- Kenntis von einer Straftat ist Pkt, 1
- Einholen oder Verzicht auf den Strafantrag , und damit Verfolgungswille Pkt. 2


Bezüglich der Anrufe:
Viele Anrufe wollen keine Anzeige machen, die wollen das Problem geklärt haben. z.B. Ruhestörung. Die wollen da keine Anzeige, sondern Ruhe. Bei der Owi haben wir Spielraum.
Klar will A den B nur aus der Wohnung haben, trotzdem zeigt er eine Straftat an. Auch wenn die sich am nächsten Tag in den Armen liegen. A ruft den Nortruf an. Entweder es war so, dann leite ich das Verfahren ein oder es war nicht so, dann leite ich auch u.U. ein Verfahren ein (gegen A).

Desweiteren finde ich es auch interessant, dass wenn B ständig mit HFB anfällt, dass man da mal ganz gepflegt die Kosten für den Einsatz überhilft.

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon vladdi » Fr 8. Jun 2018, 10:02

Strenggenommen hast du keinen Handlungsspielraum. Im Grunde genommen ist das auch richtig so.

Michi, ich verstehe aber deine Handlungsweise. Unterstellt du bist ein guter Cop, ein guter Mensch und weißt was du tust ist das ja auch richtig so.
Anderseits führt es so zu einem Ermessen im Strafprozessrecht, was die Polizei nicht hat. Ich denke mal, dass ein solches Handeln bei nicht ganz so guten Cops dann zu Fehlern führt, die vom Gesetzgeber nicht gewollt sind. Dort sind die Freiheiten des Polizisten beschränkt.
In der grundsätzlichen Sache denke ich, dass der Gesetzgeber seiner Polizei vertrauen könnte und ein Ermessen bei einfach gelagerten Straftaten der Polizei gut täte.


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