@michiWird ein Privatklagedelikt angezeigt, bezüglich dessen mit hoher Wahrscheinlichkeit öffentliches Interesse ausscheidet, weil etwa die Tat innerhalb der Familie, der Nachbarschaft, unter Angetrunkenen oder im Eifer sportlicher Wettkämpfe begangen wurde, dürfen Polizeibeamte u. E. den Geschädigten über die Möglichkeit aufklären, dass das Delikt auf dem Privatklageweg verfolgt werden kann.
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Gibt sich der Geschädigte mit dieser Auskunft zufrieden, braucht die Anzeige nicht aufgenommen zu werden.
Eine Anzeige mit ermitteltem Täter, das bringt Aufklärungsquote.
Jo, ist ein offenes Geheimnis. Unser Leiter der KriPo sitzt und im Nacken. Ich sollte mal gegen einen total betrunken Fahrgast, welcher im Bus eingeschlafen war und auf rütteln nur kurz wach wurde, ein Verfahren einleiten. Da habe auch ich mich geweigert.