Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 8. Jun 2018, 10:09

Wobei der Link von Michi auch logisch klingt.
Wird ein Privatklagedelikt angezeigt, bezüglich dessen mit hoher Wahrscheinlichkeit öffentliches Interesse ausscheidet, weil etwa die Tat innerhalb der Familie, der Nachbarschaft, unter Angetrunkenen oder im Eifer sportlicher Wettkämpfe begangen wurde, dürfen Polizeibeamte u. E. den Geschädigten über die Möglichkeit aufklären, dass das Delikt auf dem Privatklageweg verfolgt werden kann.
...
...
Gibt sich der Geschädigte mit dieser Auskunft zufrieden, braucht die Anzeige nicht aufgenommen zu werden.
@michi
Eine Anzeige mit ermitteltem Täter, das bringt Aufklärungsquote.

Jo, ist ein offenes Geheimnis. Unser Leiter der KriPo sitzt und im Nacken. Ich sollte mal gegen einen total betrunken Fahrgast, welcher im Bus eingeschlafen war und auf rütteln nur kurz wach wurde, ein Verfahren einleiten. :polizei10: Da habe auch ich mich geweigert.

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Controller » Fr 8. Jun 2018, 10:22

Michi stell dir vor
2016 hatten wir im Land 4409 Fälle und 2017 nur 4357 Fälle von Hausfriedensbruch zu bearbeiten - was hattet ihr denn?

Wegen was hättest du denn da ein Verfahren einleiten sollen @Ghost?
Zuletzt geändert von Controller am Fr 8. Jun 2018, 10:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Officer André » Fr 8. Jun 2018, 10:24

Also ich habe mich nun wirklich versucht für Variante 1 gedanklich zu öffnen. Das erscheint mir einfach nicht sinnvoll.
Da bleib ich bei meiner Variante 2.

@ Peter: Damit bin ich mit dem Thema „geistige Flexibilität“ und „raus aus der Comfortzone“ für heute durch


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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon MICHI » Fr 8. Jun 2018, 10:25

Controller hat geschrieben:Michi stell dir vor
2016 hatten wir im Land 4409 Fälle und 2017 nur 4357 Fälle von Hausfriedensbruch zu bearbeiten - was hattet ihr denn?

Wegen was hättest du denn da ein Verfahren einleiten sollen?
Was weiss ich. Ich hatte vielleicht 50, aber ausschließlich in Verbindung mit Ladendiebstählen oder Leistungserschleichungen ÖPNV.

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Der Klassiker auf unserem Vordruck S37:

Auf den Rechtsweg wurde hingewiesen, Anträge wurden nicht gestellt.


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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Buford T. Justice » Fr 8. Jun 2018, 10:35

Controller hat geschrieben:
Fr 8. Jun 2018, 10:22
Wegen was hättest du denn da ein Verfahren einleiten sollen @Ghost?
Ich will nicht ausschließen, dass ich auch schonmal in der Bahn eingeknackt bin. - Da biste ganz schnell aus dem Gültigkeitsbereich der Fahrkarte raus. :polizei1:
:applaus:

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 8. Jun 2018, 12:33

Bei uns wird nach Variante 1 verfahren. Zumindest, wenn die Fachaufsicht davon Kenntnis erlangt. Dass die Kollegen im Einzelfall vor Ort etwas "unter der Hand" regeln, kann ich natürlich nicht ausschließen.
Bei der Begründung bin ich ganz bei Potion und Controller.

Der einzige Weg, bei der Variante 2 rechtlich einigermaßen sauber zu bleiben, wäre aus meiner Sicht, wenn der alleinig Antragsberechtigte, der in seinem Zustand auch noch zweifelsfrei dazu in der Lage ist, noch vor Ort schriftlich und damit verbindlich erklärt, keinen Strafantrag zu stellen.
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon MICHI » Fr 8. Jun 2018, 12:48

schutzmann_schneidig hat geschrieben:Bei uns wird nach Variante 1 verfahren. Zumindest, wenn die Fachaufsicht davon Kenntnis erlangt. Dass die Kollegen im Einzelfall vor Ort etwas "unter der Hand" regeln, kann ich natürlich nicht ausschließen.
Bei der Begründung bin ich ganz bei Potion und Controller.

Der einzige Weg, bei der Variante 2 rechtlich einigermaßen sauber zu bleiben, wäre aus meiner Sicht, wenn der alleinig Antragsberechtigte, der in seinem Zustand auch noch zweifelsfrei dazu in der Lage ist, noch vor Ort schriftlich und damit verbindlich erklärt, keinen Strafantrag zu stellen.
Dann wird bei euch parallel zur Owi bei F u BTM auch eine Strafanzeige wegen Verdacht Erwerb/Besitzt geschrieben?
Das wäre nämlich dann eigentlich die logische Konsequenz.
Gruß
MICHI


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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 8. Jun 2018, 13:12

Meinst du die BtM-Fahrt gem. § 24a StVG? Ja, da wird auch die Anzeige Erwerb/Besitz BtM geschrieben. Das wurde schon vor vielen Jahren durch die StA so festgelegt.
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon MICHI » Fr 8. Jun 2018, 13:21

schutzmann_schneidig hat geschrieben:Meinst du die BtM-Fahrt gem. § 24a StVG? Ja, da wird auch die Anzeige Erwerb/Besitz BtM geschrieben. Das wurde schon vor vielen Jahren durch die StA so festgelegt.
Und bei uns genau das Gegenteil.
Nachdem immer geschrieben wurde, wird mit Abstimmung STA seit Jahren nicht mehr geschrieben.

So unterscheiden sich eben die Verfahrensweisen und genau deshalb gibt es im hier thematisierten Bereich auch kein richtig oder falsch, sondern nur einen Unterschied, wie verfahren wird.

Gab sogar Zeiten, in denen mit Absprache STA bei der einfachen KV ohne Strafantrag keine Anzeige gefertigt wurde.
Verweisen auf Privatklageweg...... angekreuzt: auf Rechtsweg hingewiesen, keine Anträge gestellt.

Wurde dann aber wieder geändert.

Gruß
MICHI


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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 8. Jun 2018, 13:34

Wenn die StA per Verfügung solche Regelungen trifft, dann macht sich die Polizei ja auch nicht angreifbar, wenn sie danach verfährt.
Bei der KV ohne (unmittelbaren) Strafantrag hätte ich zwar arge rechtliche Bedenken gehabt (denn wie soll die StA über ein etwaiges öffentliches Interesse befinden, wenn ihr der Vorgang erst gar nicht zur Kenntnis gelangt?), aber das wurde ja auch wieder geändert.
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 8. Jun 2018, 13:37

Bei uns endete das ziemlich genau 2000 mit dem aufflammenden Thema HG, wo per se Öffentlichkeitsinteresse unterstellt wurde und das irgendwie auf alles übergriff. Manchmal frage ich mich, was die ganzen Schiedsleute heutzutage machen.
:lah:

Officer André

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Officer André » Fr 8. Jun 2018, 14:06

MICHI hat geschrieben:
Fr 8. Jun 2018, 13:21
schutzmann_schneidig hat geschrieben:Meinst du die BtM-Fahrt gem. § 24a StVG? Ja, da wird auch die Anzeige Erwerb/Besitz BtM geschrieben. Das wurde schon vor vielen Jahren durch die StA so festgelegt.
Und bei uns genau das Gegenteil.
Nachdem immer geschrieben wurde, wird mit Abstimmung STA seit Jahren nicht mehr geschrieben.

So unterscheiden sich eben die Verfahrensweisen und genau deshalb gibt es im hier thematisierten Bereich auch kein richtig oder falsch, sondern nur einen Unterschied, wie verfahren wird.

Gab sogar Zeiten, in denen mit Absprache STA bei der einfachen KV ohne Strafantrag keine Anzeige gefertigt wurde.
Verweisen auf Privatklageweg...... angekreuzt: auf Rechtsweg hingewiesen, keine Anträge gestellt.

Wurde dann aber wieder geändert.
:zustimm: genau so! :zustimm:

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Controller » Fr 8. Jun 2018, 16:04

naja, ich kann doch nicht mein Einschreiten und Anzeigenfertigen davon abhängig machen, ob es mir sinnvoll erscheint oder nicht. :polizei4:
Das geht doch nicht und ist keine Begründung, die ich zulasse :!:

Wenig sinnvoll erscheint mir nämlich auch so manches - nimm z.B. mal das Btmg.
Ist es sinnvoll, dass jemand in Thüringen 10g straffrei für den Eigengebrauch nutzen darf und einen halben Schritt weiter über die Landesgrenze zu Bayern ne Anzeige am A...hat?
Da biste ganz schnell aus dem Gültigkeitsbereich der Fahrkarte raus. :polizei1:
ach :o :o

und dann will man ne Schwarzfahrt konstruieren, trotz gültigem Fahrschein?
Wenn das verurteilt wird, verlier ich den Glauben an die Menschheit, dabei hatte der sich gerade durch das kürzliche Naruto Affen Selfie Urteil in den USA wieder verfestigt.
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Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Officer André » Fr 8. Jun 2018, 16:14

Controller hat geschrieben:naja, ich kann doch nicht mein Einschreiten und Anzeigenfertigen davon abhängig machen, ob es mir sinnvoll erscheint oder nicht. :polizei4:
Das geht doch nicht und ist keine Begründung, die ich zulasse :!:
.
Und wissentlich für die Tonne zu schreiben ist besser?


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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Controller » Fr 8. Jun 2018, 16:19

ernsthaft jetzt ?? :o
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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