Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 8. Jun 2018, 16:31

Officer André hat geschrieben:
Fr 8. Jun 2018, 16:14
Und wissentlich für die Tonne zu schreiben ist besser?
Darum geht es doch gar nicht! Wir nehmen teilweise Dinge auf, da weiß jeder, dass ist für die Tonne. Mit der Begründung, brauche ich auch keine BSD / 142er ohne Spurenlage aufnehmen. Ist für die Tonne, wird eh eingestellt.

Ich weiß nicht wie es bei euch ist. Bei uns steht fett auf dem Deckblatt, Strafantrag wurde gestellt / nicht gestellt. Wenn da zweiteres angekreuzt ist, hat die StA nicht viel Aufwand.

Schreiben müsst ihr doch eh,wenn ihr solche Einsätze fahrt? Oder wird das nicht dokumentiert? Wir schreiben nichts, wenn z.B. der Bürger etwas gesehen haben will, wir aber keine Feststellungen gemacht haben.

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 8. Jun 2018, 16:39

Da wir keine StA sind, können wir gar nicht anders.
In NRW gab es Strafbefehle für Strafvereitelungen, weil dem Bürger die Wartezeit auf der Wache zu lang war....und wenn bei der Leitstelle Notrufe eingehen, wo Menschen ohne Zeit ihren Anfangsverdacht schildern, geht das Einsatzformular an das zuständige FK, mdBu weitere Nachfrage, ob Anzeigenerstattung erwünscht ist. Da nehme ich lieber in drei Min eine Kappesanzeige auf - weil mir der 163 kaum Auswahlmöglichkeiten lässt.
Spannender im Ursprungssachverhalt ist eher die Durchsetzung des Hausrechtes. Da bin ich nämlich nach Widerstand vor Gericht ordentlich befragt worden, warum ich ohne Strafantrag so robust einschreite.
:lah:

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 8. Jun 2018, 16:44

Ghostrider1 hat geschrieben:
Fr 8. Jun 2018, 16:31
Wir schreiben nichts, wenn z.B. der Bürger etwas gesehen haben will, wir aber keine Feststellungen gemacht haben.
Kommt drauf an, was der Bürger angibt, gesehen zu haben...

Bzgl. des Schreibens für die Tonne... Verfahrensökonomie ist ja schön und gut, aber die §§ 163, 152 StPO sind da eindeutig. Sollte es da also keine verbindlichen Absprachen/Vorgaben (mit) der StA geben, die idealerweise in Form einer schriftlichen Verfügung vorliegen, dann gibt es beim Anfangsverdacht einer Straftat für den Polizeibeamten nur einen Weg, der ihn nicht selbst in die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung bringt.
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Controller » Fr 8. Jun 2018, 16:45

wenn ich gerne bevorzugt verfolge, was mir sinnvoll erscheint ......
hätte ich STA werden müssen, das sind die Möglichkeiten der Auswahl größer :polizei3:
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Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon vladdi » Fr 8. Jun 2018, 17:33

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:... - weil mir der 163 kaum Auswahlmöglichkeiten lässt.
.. und die RiStBV das noch deutlich verstärkt.


Die theoretische Betrachtung von Herrn Rodorf ist nett... damit kann man argumentieren... aber es ist eine Ausrede den klaren Gesetzestext, mit einer Wortklauberei aus der RiStBV zu umgehen.

Wobei ich finde, dass Polizisten diesen Spielraum haben müssten. Ich meine, dass wir ihn jedoch nicht haben.

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Brot » Sa 9. Jun 2018, 06:58

Controller hat geschrieben:
Fr 8. Jun 2018, 16:04
Da biste ganz schnell aus dem Gültigkeitsbereich der Fahrkarte raus. :polizei1:
ach :o :o

und dann will man ne Schwarzfahrt konstruieren, trotz gültigem Fahrschein?
Warum nicht? Jemand hat ein 2 Zonen Ticket und fährt 3 Zonen. Stellt für mich objektiv ein Erschleichen von Leistungen dar. Muss dann die StA entscheiden, ob das mit dem "Einschlafen" und "nicht gemerkt haben" keine Schutzbehauptung ist.

Controller hat geschrieben:
Fr 8. Jun 2018, 09:37
Bei so einer Todgeburt da reichen 3 Zeilen.
Da kommt rundherum noch ein bißchen was zusammen, aber darüber willst du dich doch jetzt hier nicht ernsthaft unterthalten?
Mir geht es nicht darum, die zusätzlichen Daten zu erfassen, Strafantrag zu erheben, den Beschuldigten anzuhören, im Auskunftssystem zu erfassen und so weiter. Dafür bin ich im Dienst und da habe ich die Zeit, auch wenn es wegen solch einem Popelfall mühseelig erscheint.

Mir geht es eher um die Konsequenzen für den Beschuldigten. Nehmen wir als Beispiel nicht das uns täglich beschäftigende Klientel, sondern den unbescholtenen Bürger, für den es in seiner beruflichen Laufbahn Konsequenzen haben könnte oder bei dem es im Anschluss freundschaftlich/nachbarschaftlich mit dem Anzeigenerstatter einen großen Vertrauensbruch/Disput gibt, sollte die Polizei/Staatsanwaltschaft ermitteln. Auch wenn es am Ende eingestellt wird. Da mache ich lieber Dienst am Bürger und schaue vor Ort, wie ich eine Lösung finde, dass alle zufrieden sind. Davon haben die Beteiligten meiner Meinung mehr und der Rechtsstaat geht davon nicht unter.

Dabei gehe ich natürlich vom optimalen Fall aus, dass bei einer Klärung vor Ort alle einsichtig sind, die betroffene Person nach dem Gespräch freiwillig die Wohnung verlässt und sich alle wieder "lieb" haben. Anders sieht es aus, wenn ich auf eine uneinsichtige Person treffe und ggf. Zwangsmaßnahmen treffen muss. Das ist aber Fingerspitzengefühl und die Frage ob Anzeige oder nicht kann so pauschal nicht beantwortet werden. Das ist meine Meinung und dazu stehe ich.

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Controller » Sa 9. Jun 2018, 08:33

Brot, sorry, dass ich den Sachverhalt nicht erweitert hatte.
Ich unterstellte Ghost nicht, diese, doch entscheidende, wichtige Info unterschlagen zu haben, wenn der von Hamburg bis München fährt und sagt er wäre eingeschlafen, joh das ist schon komisch dann :lol:

Ach herjeh
die Konsequenzen :o :o

die interessen sonst doch auch nicht.
Aber, man muss halt irgendwie versuchen, die eigene Meinung begründet zu bekommen.
Glaubst du denn tatsächlich, dass dich diese Argumentation retten könnte? ;D
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Challenger » Sa 9. Jun 2018, 10:09

Ich verstehe die 'Aufregung' gerade nicht.

Nur weil man sich grundsätzlich an Variante 1 orientiert, schließt das doch nicht alle anderen Möglichkeiten, inklusive Vorgehensweise mit Fingerspitzengefühl, aus. Wenn sich am Ende alle einig sind, hält man das Ganze eben als Streitigkeiten fest. Steht bei der Geschichte trotzdem noch ein Hausfriedensbruch im Raum, lässt man sich den Strafantragsverzicht unterschreiben. Beides macht eine Anzeige entbehrlich und führt zu keinerlei Konsequenzen.
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon vladdi » Sa 9. Jun 2018, 10:23

Challenger

Strenggenommen macht der unterschriebene Verzicht auf einen Strafantrag keinen Unterschied für die Polizei.

Der fehlenden Strafantrag führt dazu, dass die Staatsanwaltschaft das Delikt nicht weiter verfolgen kann.
Die Polizei muss bei Kenntnis einer Straftat, die Straftat erforschen und ihre Akten unmittelbar der Staatsanwaltschaft übersenden. 163 ABS 1 S 1 u ABS 2 S1 StPO. Auch die RiStBV erläutert zu dieser Fragestellung lediglich, dass wenn die Polizei erkennt ˋda kommt nix bei rumˋ, dass tiefgreifende Ermittlungen eingespart werden können. Einstellung, Verweisen auf Privatklage, Anklage erheben etc liegt alles in Hand der Staatsanwaltschaft.

Wenn du einen Strafantragsverzicht hast, hast du eine Straftat und bist zu bestimmter Handlung verpflichtet - auch dann, wenn du weißt, dass du für den Mülleimer schreibst.
Lediglich wenn du erkennst, dass der Tatbestand nicht vorliegt, brauchst du nicht handeln, dann brauchst du aber auch keinen Strafantragsverzicht.

Wobei ich mir eine Änderung im Prozessrecht wünschen würde, welches der Polizei ein Ermessen gibt, um eben nicht unnötigen Aufwand für Polizei und Staatsanwaltschaft zu schaffen, der nur Arbeit macht und erkennbar in die Tonne wandert.

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Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Officer André » Sa 9. Jun 2018, 10:23

Ich finde, einige überproblematisieren das Thema auch.

Ich hatte wegen meiner Vorgehensweise noch nie größere Probleme.


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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon vladdi » Sa 9. Jun 2018, 10:33

Ist deine Vorgehensweise denn gerichtlich überprüft worden?


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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon MICHI » Sa 9. Jun 2018, 10:37

Officer André hat geschrieben:Ich finde, einige überproblematisieren das Thema auch.

Ich hatte wegen meiner Vorgehensweise noch nie größere Probleme.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Zumal seitens unserer STA auch keinerlei andere Vorhehennsweise gefordert wird.
Gruß
MICHI


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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Challenger » Sa 9. Jun 2018, 10:56

Officer André hat geschrieben:
Sa 9. Jun 2018, 10:23
Ich finde, einige überproblematisieren das Thema auch.
Sehe ich auch so. Nicht alle Lebenssituationen sind minutiös von der Gesetzgebung abgedeckt. Da kommt immer eine gewisse Würdigungsnotwendigkeit hinzu.

Vladdi, dieses bloße zitieren von Gesetzen und Richtlinien hilft bei der Würdigung der tatsachlichen Lebenswirklichkeit oft nicht weiter und nicht alles muß schon einmal gerichtlich überprüft worden sein.
Was sagen denn die RiStBV z.B. bezüglich der Meldung "mein Nachbar stört die Ruhe", du fährst hin und hast keinerlei Feststellungen und Anhaltspunkte darauf: pinnst du dann sicherheitshalber gleich eine Anzeige wegen Verdachts auf § 164 StGB gegen den Mitteiler?
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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 9. Jun 2018, 11:14

Andre, wenn deine StA das so geil findet, ist das doch ok. In NRW fanden das einige nur mittelgut und so hat sich mit JM unsere Marschrichtung entwickelt. Ich kriege Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat = Anzeige.
Und natürlich ist da viel Grütze bei. Umgekehrt kann ich mich aber noch an Streifenfahrten mit POM Leberkäse erinnern, der lieber 48 Minuten dem Bürger seine Anzeige ausgequatscht hat, als mal eben für drei Min das Notizbuch auszupacken.
Wenn es nach mir ginge, würde ich 92 % aller Betrügereien nicht aufnehmen, weil die letztlich nur der Gier und der Dummheit der Menschen geschuldet sind - da habe ich aber auch keine Wahl.
Seid froh, dass ihr das in HH noch so machen könnt - und überreizt es nicht. (Wozu der Schutzmann ja auch schon mal neigt) Ansonsten werden auch bei euch ein paar Kollegen im Strafbefehlverfahren lernen, dass es eine Zäsur gab und künftig alles vorgelegt werden wird.
:lah:

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Beitragvon zulu » Sa 9. Jun 2018, 11:18

Rein wegen der eigenen Angreifbarkeit würde ich immer schreiben, sobald ich selbst das Hausrecht für den Anrufer durchsetzen muss. Es gibt durchaus Konstellationen, bei denen man das auch ohne Anzeige lösen kann. Pauschal aber nicht. Deshalb grundsätzlich Option 1, mit der Möglichkeit von Option 2 im geeigneten Fall. Man kann den Fall auch ohne Strafanzeige mit dem Strafantragsverzicht der StA übermitteln. Dann ist man auch sicher, wenn der Anrufer später meint, die Polizei habe doch zu wenig gemacht.


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