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Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 16:29
von vladdi
1957

Für die StPO benötige ich’s eine Straftat und einen Beschuldigten
Damit ist nicht die Zielrichtung dessen was ich suche, sondern ob ich im Rahmen der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr durchsuche oder ob ich einen Beschuldigten habe entscheidend.

Ich habe Menschen zielgerichtet nach Drogen, nach Waffen, nach Schutzbewaffnung durchsucht. Je nach Status habe ich das entweder beim Beschuldigten wegen Beweismittel oder eben zur Gefahrenabwehr gemacht.

Ich habe Menschen sogar gefragt, ob sie Drogen (oder was ich suchen wollte) dabei haben, dann habe ich sie danach durchsucht und je nach Ergebnis ging unserer Kontrolle dann zum Ende.



Festival-Anreise-Durchsuchungen fallen zwar nicht in mein Aufgabenfeld, jedoch wird dort auch zielgerichtet nach Drogen durchsucht - sogar mit Hund und ohne StPO.

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 16:34
von Diag
Bist Du Dir da sicher?

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 17:01
von Morty
vladdi hat geschrieben:
Fr 13. Jul 2018, 16:29
Ich habe Menschen sogar gefragt, ob sie Drogen (oder was ich suchen wollte) dabei haben, dann habe ich sie danach durchsucht und je nach Ergebnis ging unserer Kontrolle dann zum Ende.
Du fragst also ob jemand Drogen hat, ohne in der StPO zu sein und ohne zu belehren?

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 17:16
von vladdi
Ja.

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 17:23
von berlinmitteboy
Ich glaube Vladdi steckt noch in den als gefährdet eingestuften Bahnhöfen fest. Diese sind als pendant zu den kriminalitätsbelasteten Orten anzusehen...
Mache ich hier nicht anders. Wenn mir der Typ das Zeug freiwillig gibt,vermerke ich es auch so im DS Protokoll. (Nach Asog)
Die Sicherstellung des Zeugs dann im Sicherstellungsprotokoll (sichergestellt nach StPO)

Wie machen es denn die anderen hier?

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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 21:59
von Robocop
Diag hat geschrieben:
Fr 13. Jul 2018, 16:34
Bist Du Dir da sicher?
Vladdi liegt hier schon richtig:

Nur ein Beispiel von vielen Möglichkeiten der zielgerichteten Suche nach Drogen auf Grundlage des PolG: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bgh ... -zulaessig

Morty hat geschrieben:
Fr 13. Jul 2018, 17:01
vladdi hat geschrieben:
Fr 13. Jul 2018, 16:29
Ich habe Menschen sogar gefragt, ob sie Drogen (oder was ich suchen wollte) dabei haben, dann habe ich sie danach durchsucht und je nach Ergebnis ging unserer Kontrolle dann zum Ende.
Du fragst also ob jemand Drogen hat, ohne in der StPO zu sein und ohne zu belehren?
Du nicht?

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 09:51
von 1957
Robocop,
das Urteil muss auch richtig gelesen werden. Es handelte sich um eine sogenannte "legendierte" Kontrolle in einem konkreten Fall.
Es ist keine Erlaubnis, nach Polizeirecht gezielt nach Drogen zu suchen.
Denn dann sind wird ganz klar beim Verdächtigenstatus.

Fragen kann und darf man vieles. Ich frage auch Autofahrer, ob sie betrunken oder bekifft sind. Das hat aber strikte Grenzen.

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 10:28
von vladdi
1957

Verdächtig ist das eine. Das andere ist, dass ich für eine DS nach 102 einen Beschuldigten benötigte. Ohne Beschuldigten keine 102.

Wenn du nach Polizeirecht nur „so drauf los“ durchsuchst, dann mach das doch. Ich durchsuche, weil ich etwas suche, bzw. weil ich etwas ausschließen oder finden will.
Ich will mal wissen, ob der Mensch gefährliche Gegenstände bei sich führt oder Vermummungsgegenstände oder Glasflaschen - und manchmal will ich wissen, ob da Drogen sind.


Aber dann erkläre mir doch, wie du Durchsuchungen - nach Drogen - auf der Zufahrt zu einem Festival begründest?

Ich nutze mein Polizeigesetz.


Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 10:45
von Buford T. Justice
Dann zitier doch endlich mal die konkrete Stelle! :polizei10:

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 11:11
von berlinmitteboy
@Vladdi

Ich benötige nach der StPO nicht nur einen Beschuldigten,sondern auch nen Anruf beim Richter.
Meinst du jetzt im Ernst,dass du diesen umgehen kannst,wenn du in deinem PolG rumwühlst?
Wenn du dann auch noch die Karre auf links drehst,ist es nochmal ne Hausnummer mehr...



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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 11:24
von 1957
Im übrigen braucht es beim 102 einen Verdächtigen. Vom Beschuldigtenstatus ( unterscheidet sich zwar nicht groß, aber....) ist da nicht die Rede.

Bei der Festivaldurchsuchung wird auch nicht gezielt nach Drogen gesucht, sondern nach allen Gefährdungsgegenständen etc., wenn einem dabei Drogen in die Hände fallen, so dürfte das ein Zufallsfund sein. Jedenfalls sind wir ab dieseM Zeitpunkt im Strafrecht.

Beim Aspekt der richterlichen Anordung im Strafverfahren, gibt es eine Vielzahl von Gründen, die womöglich eine GiV begründen. Aber ernst nehmen sollte man das.

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 12:27
von vladdi
Ich bin hier raus.

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 12:42
von Buford T. Justice
Buford T. Justice hat geschrieben:
Sa 14. Jul 2018, 10:45
Dann zitier doch endlich mal die konkrete Stelle! :polizei10:
vladdi hat geschrieben:
Sa 14. Jul 2018, 12:27
Ich bin hier raus.
Bis demnächst! :hallo:

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 13:15
von berlinmitteboy

1957 hat geschrieben:Im übrigen braucht es beim 102 einen Verdächtigen. Vom Beschuldigtenstatus ( unterscheidet sich zwar nicht groß, aber....) ist da nicht die Rede.

Bei der Festivaldurchsuchung wird auch nicht gezielt nach Drogen gesucht, sondern nach allen Gefährdungsgegenständen etc., wenn einem dabei Drogen in die Hände fallen, so dürfte das ein Zufallsfund sein. Jedenfalls sind wir ab dieseM Zeitpunkt im Strafrecht.

Beim Aspekt der richterlichen Anordung im Strafverfahren, gibt es eine Vielzahl von Gründen, die womöglich eine GiV begründen. Aber ernst nehmen sollte man das.
Zufallsfund im Sinne der StPO?Bild



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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Sa 14. Jul 2018, 13:33
von 1957
Das kannst du halten wie ein Dachdecker. In jedem Fall bist du nun im Strafrecht.