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Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 11:24
von ahoi_brause
Ich glaube, dass man das vor Ort entscheiden muss, mit welcher Variante man am besten fährt.

Würde ich eine Liste anfangen, mit Anzeigen, die ich für die Tonne schreibe, dann wäre ich morgen nicht fertig. Wir machen es halt, für die Statistik und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Es ist unbefriedigend, aber dafür kriege ich Geld. Eine Veränderung würde ich mir wünschen - praxisnäher. Insbesondere die Unbekanntsachen.

Wo es keine Ermittlungsansätze gibt, gibt es nichts.

Dafür schreiben wir in Hamburg immer eine Anzeige wegen BTM Besitz, wenn wir jemanden nach BTM durchsuchen, auch wenn sie negativ war. Da sind wir wieder korrekt :polizei3:

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 11:25
von PotionMaster
ahoi_brause hat geschrieben:
Do 21. Jun 2018, 11:24
Dafür schreiben wir in Hamburg immer eine Anzeige wegen BTM Besitz, wenn wir jemanden nach BTM durchsuchen, auch wenn sie negativ war. Da sind wir wieder korrekt :polizei3:
Das verstehe ich nicht ganz. Ihr findet nichts und schreibt trotzdem eine Anzeige wegen Besitz?

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 11:30
von MICHI
PotionMaster hat geschrieben:
ahoi_brause hat geschrieben:
Do 21. Jun 2018, 11:24
Dafür schreiben wir in Hamburg immer eine Anzeige wegen BTM Besitz, wenn wir jemanden nach BTM durchsuchen, auch wenn sie negativ war. Da sind wir wieder korrekt :polizei3:
Das verstehe ich nicht ganz. Ihr findet nichts und schreibt trotzdem eine Anzeige wegen Besitz?
Wo wird das in Hamburg geschrieben?
Selbst bei fahren unter BTM wird nicht wegen Besitz geschrieben. Absprache mit STA!

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 11:31
von ahoi_brause
Man trifft ja strafprozessuale Maßnahmen und das setzt den Verdacht einer Straftat voraus. :polizei1:

Bei uns wird das so gemacht. Details können wir per PN klären.

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 11:58
von PotionMaster
Es wundert mich, dass eure StA - selbst wenn wir davon ausgehen das hier unterschiedliche Hauptabteilungen einmal wegen Btm alleine und einmal wegen Verkehrsbezug involviert sind - das so unterschiedlich regeln soll. Innerhalb einer Hauptabteilung noch seltsamer.

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 12:22
von MICHI
ahoi_brause hat geschrieben:Man trifft ja strafprozessuale Maßnahmen und das geht nur beim Beschuldigten und das setzt eine Straftat voraus und die erfordert eine Anzeige... :polizei1:

Man schreibt halt kurz rein wieso, weshalb und warum und dann das die Durchsuchung negativ verlief. Dann geht es über die Kripo zur STA, um eingestellt zu werden.

Bei uns wird das so gemacht. Details können wir per PN klären.
Was ist das denn für eine Konstruktion?

Eine eventuell unrechtmäßige Durchsuchung mit einer Strafanzeige zu legalisieren?

Das riecht ja schon fast nach Verfolgung Unschuldiger.

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 12:22
von Officer André
MICHI hat geschrieben:
Do 21. Jun 2018, 11:30
PotionMaster hat geschrieben:
ahoi_brause hat geschrieben:
Do 21. Jun 2018, 11:24
Dafür schreiben wir in Hamburg immer eine Anzeige wegen BTM Besitz, wenn wir jemanden nach BTM durchsuchen, auch wenn sie negativ war. Da sind wir wieder korrekt :polizei3:
Das verstehe ich nicht ganz. Ihr findet nichts und schreibt trotzdem eine Anzeige wegen Besitz?
Wo wird das in Hamburg geschrieben?
Selbst bei fahren unter BTM wird nicht wegen Besitz geschrieben. Absprache mit STA!
Bestätige :zustimm:

:gruebel:
hab mal gehört im Süden machen die das so

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 13:12
von ahoi_brause
MICHI hat geschrieben:
Do 21. Jun 2018, 12:22
Was ist das denn für eine Konstruktion?

Eine eventuell unrechtmäßige Durchsuchung mit einer Strafanzeige zu legalisieren?

Das riecht ja schon fast nach Verfolgung Unschuldiger.
Jetzt verwechselst du was!!

Hier geht es nicht um unrechtmäßige Maßnahmen.

Hier geht es um strafprozessuale Maßnahmen und die setzen einen Beschuldigten voraus. Das Verfahren darf nicht die Polizei einstellen, nur weil die Durchsuchung negativ verlief.

Ich möchte hier nicht den Sinn dahinter bewerten, mir ging es lediglich um formelle Korrektheit :polizei2:

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 13:23
von MICHI
ahoi_brause hat geschrieben:
MICHI hat geschrieben:
Do 21. Jun 2018, 12:22
Was ist das denn für eine Konstruktion?

Eine eventuell unrechtmäßige Durchsuchung mit einer Strafanzeige zu legalisieren?

Das riecht ja schon fast nach Verfolgung Unschuldiger.
Jetzt verwechselst du was!!

Hier geht es nicht um unrechtmäßige Maßnahmen.

Hier geht es um strafprozessuale Maßnahmen und die setzen einen Beschuldigten voraus. Das Verfahren darf nicht die Polizei einstellen, nur weil die Durchsuchung negativ verlief.

Ich möchte hier nicht den Sinn dahinter bewerten, mir ging es lediglich um formelle Korrektheit :polizei2:
Erst kommt die Rechtsgrundlage, dann die Maßnahme.

Eine mögliche unrechtmäßige Maßnahme dann damit zu rechtfertigen, dass ich jemanden zum Beschuldigten mache, ist ein Unding.

Nach deiner Konstruktion ließe sich fast jede unrechtmäßige Maßnahme rechtens zu machen.

Sollten wir mal aufeinander treffen und du würdest mit mir so verfahren, hättest du ein ernstes Problem.

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 13:39
von ahoi_brause
Willst du es nicht verstehen?

Hier geht es nicht darum Maßnahmen zu erfinden und Personen willkürlich zu durchsuchen. Wo wären wir da?!

Das hat alles Hand und Fuß. Ich werde es aber nicht in aller Ausführlichkeit hier öffentlich besprechen.

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 13:45
von MICHI
ahoi_brause hat geschrieben:Willst du es nicht verstehen?

Hier geht es nicht darum Maßnahmen zu erfinden und Personen willkürlich zu durchsuchen. Wo wären wir da?!

Das hat alles Hand und Fuß. Ich werde es aber nicht in aller Ausführlichkeit hier öffentlich besprechen.
:] Die Überschrift des § 102 StPO suggeriert, dass es sich bei der Person, gegen die sich die Durchsuchung richtet, um einen Beschuldigten handeln muss. Das ist nicht immer richtig, denn die Befugnis richtet, ausweislich des Gesetzestextes, gegen eine Person, die als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist.
Und somit kann deine Anzeige eine Verfolgung Unschuldiger sein!!

Du benötigst nämlich keinen Beschuldigten, mit dem du die Maßnahme deiner Eingangserklärung nach, rechtfertigst.

Deiner Erklärung nach, müsste ich ja jeden, den ich z. B. im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen durchsuche, zu einem Beschuldigten machen.

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 14:05
von ahoi_brause
Da habe ich die Begrifflichkeit durcheinander geworfen und meinen Beitrag editiert.

Der Anfangsverdacht des BTM Besitzes liegt vor und du triffst alle erforderlichen Maßnahmen.

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 14:05
von Officer André
ahoi_brause: mach mal ein Fallbeispiel draus.
Bei mir wirft das Vorgehen einige Fragezeichen auf.
Wat denn nu :polizei 13:

Re: Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 15:30
von Controller
Ich werde es aber nicht in aller Ausführlichkeit hier öffentlich besprechen.
pardon,

aber soooooo bekommt das Ganze nun ein ziemliches Geschmäkle :pfeif:

Antragsdelikte bekanntwerden über die 110

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 16:47
von vladdi
I
Es kommt drauf an.... ich habe Menschen nach Polizeirecht durchsucht, um zu gucken ob sie Drogen dabei haben - weil sie eben keine Beschuldigten waren.


II
Habe ich tatsächlich einen handfesten Anfangsverdacht und durchsuche einen Beschuldigten, dann müsste in der Konsequenz eine Anzeige geschrieben werden.


Ergänzend:
wenn sich in den ersten Ermittlungen vor Ort jeglicher Tatverdacht auflöst, dann gab es mal ganz kurz einen Beschuldigten. (Gab!) da es keinen mehr gibt und keinen Verdacht, müsste auch nichts geschrieben werden.
(So kann es auch kommen)