Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

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Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon berlinmitteboy » Mo 13. Aug 2018, 18:47

Wie der Titel schon erahnen lässt,geht es mir hier um die Beschlagnahme von sogenannten "Protzkarren".

Ich habe jetzt schon des Öfteren in den Medien vernehmen dürfen,dass,dank Gesetzesänderung, Luxusautos beschlagnahmt werden dürfen,wenn der Verdacht der Geldwäsche besteht.

Wie sieht das in der Praxis aus?Hat jemand damit schon mal Erfahrung/Erfolg gehabt?Was ist hier zu beachten?

Ich hatte bis dato schon einmal diesen Fall,konnte aber wenig machen,da die Karre einem Gemüsehandel gehörte.
Der Fahrer hatte keine Papiere (wie so oft),dennoch habe ich ihn fahren lassen. Ich weiß, dass ich das Auto hätte aufgrund Eigentumssicherung sicherstellen können. Dass dann aber der Händler mit den Papieren 1 h später aufgetaucht wäre, ist mir auch nicht ganz neu.
Welche Möglichkeit bliebe mir jetzt in diesem konkreten Fall noch?(z.b.besogen auf den Gemüsehändler)
Schreiben ans Finanzamt mit der Bitte um Prüfung?

Gruß

P.s.es sind keine Hausaufgabe:P

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Re: Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon Controller » Mo 13. Aug 2018, 19:06

Mir ist nicht ganz klar, wegen was, also wieso du das Fahrzeug denn beschlagnahmen möchtest.
Im Zusammenhang mit Geldwäsche impliziert das bei mir ein,
doch eher schon längere Zeit, sorgsam geführtes Ermittlungsverfahren,
bei dem dann gegen Ende auch der Beschluss zur Beschlagnahme stehen könnte.
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Re: Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon berlinmitteboy » Mo 13. Aug 2018, 19:12

Genau das dachte ich mir auch...

Mir geht es insbesondere um den 20 jährigen Müller mit AMG unterm Hintern

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Re: Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon Controller » Mo 13. Aug 2018, 19:31

Das klingt jetzt so, als wäre dir lieber:

"Schau an, der 20 jährigen Müller mit AMG unterm Hintern,
da ist bestimmt Geldwäsche im Spiel,
dem stell ich jetzt mal die Karre sicher, notfalls beschlagnahme ich sie auch
und dann können andere mal gucken, ob es stimmt und was sonst noch rumkommt"

???

Dann kann ich dann dazu nichts weiter sagen, da kenn ich mich nicht aus .....
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Re: Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon Criss_mitchel » Mo 13. Aug 2018, 19:38

Bei uns gab es zu dem Thema mal einen sehr interessanten Dienstunterricht von den Finanzermittlern unserer Behörde.
Frag am besten mal bei denen nach.

Es spricht bei entsprechenden Mengen Bargeld bzw. Luxusgegenständen erst einmal nichts dagegen, diese zu Beschlagnahmen. Wenn der Verdacht der Geldwäsche, des Sozialbetrugs usw. besteht.

Da dies ein öffentliches Forum ist möchte ich jetzt keine Angaben dazu machen worauf bei dem Gegenüber zu achten ist usw.

Wie gesagt am besten mal bei den Finanzermittlern fragen.

AMG ist nicht gleich AMG.
Das hatte der Kollege nämlich auch noch gesagt. Manchmal sehen PKWs nur augenscheinlich hochwertig aus.
Extrem hohe KM zahlen, notdürftig/ unprofessionell zusammengeschusterte Unfallwagen usw.
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Re: Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon berlinmitteboy » Mo 13. Aug 2018, 19:39

Ich sehe wir verstehen uns...

Wenn dir noch was einfallen sollte,gerne auch per pn:)

Ich hatte vorhin einen Polizeisprecher im Tv gesehen,der hat sinngemäß gemeint,dass es uns jetzt möglich sei Autos zu Beschlagnahmen( vor Ort) wenn der Verdacht der Geldwäsche besteht...
Jetzt wollte ich es in der copzone mit Leben gefüttert bekommen....
War mir nämlich auch irgendwie neu

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Re: Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon berlinmitteboy » Mo 13. Aug 2018, 19:42

Danke Chris...

Das ist ein Thema was mich sehr interessiert. Hatte letztes Jahr zweimal den Versuch gewagt,an solch ein Lehrgang teilzunehmen...
Aber wie es immer so schön bei uns heißt...die Stärke jibt et nisch her...

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Re: Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon PotionMaster » Mo 13. Aug 2018, 19:53

Das bezieht sich nicht nur auf Autos.

Grundlage dieser Veränderung ist die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung die jetzt auch schon über ein Jahr alt ist. Statt einem Verfall und Einziehung spricht man jetzt von Einziehung von Taterträgen, nachzulesen in den §§ 73 ff StGB.

Worauf hier angespielt wird ist wohl der Umstand, dass jetzt keine konkrete rechtswidrige Tat mehr nötig ist sondern lediglich die Überzeugung des Gerichts, das der Gegenstand durch irgendeine rechtswidrige Tat erlangt wurde.

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Re: Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon berlinmitteboy » Mo 13. Aug 2018, 19:58

Danke Potion

Das ist mir auch nicht neu. ich wollte nur eure Erfahrungen dazu hören/lesen.
Aber Chris hat schon Recht. Hier kann Hinz und kunz mitlesen...

Danke euch

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Re: Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon PotionMaster » Mo 13. Aug 2018, 20:04

Hinz und Kunz dieser Kategorie hat es nicht nötig im Netz irgendwas zu ergoogeln. Die haben sehr fähige Leute die sich damit hervorragend auskennen :polizei2:
Das Gesetz gibt es, es wird angewendet und kann funktionieren. Gerade im Bereich der OK und gewisser Clans. Ansonsten ist zu sagen was immer bei neuen Gesetzen gilt. Die Zeit wird es zeigen.

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Re: Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon berlinmitteboy » Mo 13. Aug 2018, 20:07

Ja Potion...

Nur wäre ich auch ganz gerne mal derjenige,der so nen Steinchen ins rollen bringt.

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Re: Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon scw » Mo 13. Aug 2018, 22:56

Das ist ein wirklich schwieriges und teilweise auch blödes Thema. Haben das ja in Berlin ziemlich häufig - besonders an den Hotspots. Die ganzen Karren kann man zwar mittlerweile oft beschlagnahmen bzgl. der Autorennen, aber das was du das versuchen magst erscheint mir aktuell - insbesondere wenn du auf dem Funkwagen sitzt, doch wirklich verdammt schwer. Nicht die Beschlagnahme ansich, sondern die Problematik der Nachweisbarkeit - weil, wie du schon sagst, kommt eine Stunde später der Besitzer des Gemüseladens und zeigt dir die Papiere und dann stehst du eben da. Die konkreten Anhaltspunkte begründen denke ich wird da recht schwierig. 315d lässt sich bei solchen Karren auch regelmäßig begründen und die Verkehrsrichter sind ja ganz cool drauf derzeit/mittlerweile :p

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Re: Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon Criss_mitchel » Mo 13. Aug 2018, 23:18

Die Papiere sind in dem Fall dann erst mal zweitrangig. Wenn der Stein ins Rollen gekommen ist kann er sich während der Bürozeiten an die Finanzermittler wenden. In letzter Instanz entscheidet dann ein Richter, ob die Karre beschlagnahmt bleibt.
Für die Nachweisbarkeit ist der Funkwagen auch nicht mehr zuständig. Da kümmern sich dann die Fachleute drum die auch mehr Möglichkeiten haben.

Stark überspitztes Beispiel.
Du stellst einen Ferrari sicher. 1 Std später kommt der Besitzer, ein Kioskinhaber, auf die Wache.
Der zeigt dir dann die ZB 1. Und?! Das sagt lediglich das er der Halter ist. Das bringt immer noch kein Licht ins dunkel bzgl. des Verdachts der Geldwäsche.

Ich kann jedem nur empfehlen mal mit den Kollegen zu quatschen.

Der 315d gefällt mir aber auch ;)

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Re: Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon Ahab_ » Mo 13. Aug 2018, 23:24

Wie ist "Protzkarre" eigentlich definiert?
Kein Cop

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Re: Beschlagnahme /Sicherstellung von Protzkarren

Beitragvon Criss_mitchel » Mo 13. Aug 2018, 23:26

Gold foliert und zu laut :polizei1:


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