Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon Fusle » Sa 13. Okt 2018, 11:02

Diag hat geschrieben:Fusle, je nach Ausbildungsstand wird von den "Azubis" erwartet, verschiedene Wege zu kennen und einen zu gehen. Wenn die Lehrmeinung hier 102 ist, dann möchte man das hören, es heißt aber nicht, dass andere Ansätze falsch sind. Bei entsprechender Begründung können da auch hohe Punktzahlen herausspringen
Ich möchte das Thema jetzt nicht kaputtschreiben. Und natürlich hast du Recht. Je nach Bundesland und Laufbahn wird das sicherlich unterschiedlich gehandhabt, worauf ich keinen Einblick habe. Und somit kann ich nur für die Laufbahn mD BW sprechen. Dort wird, auch in der abschließenden Laufbahnprüfung, erwartet das zu schreiben was gefordert ist. Unterschiedliche Begründungen werden, aufgrund des verbindlichen Lösungsrasters im Bereich Recht, nicht gewertet.

In der mündlichen Prüfung kann man dagegen seine Fähigkeit verschiedene Ansätze rechtlich einwandfrei zu verfolgen unter Beweis stellen.



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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon Buford T. Justice » Sa 13. Okt 2018, 11:06

Fusle hat geschrieben:
Sa 13. Okt 2018, 10:34
Eine DS nach PolG wäre nicht lex specialis.
Sondern lex generalis? :gruebel:
:applaus:

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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon Diag » Sa 13. Okt 2018, 11:09

Fusle, woher weiß man denn als Azubi vorher, was gefordert ist?

Buford: :zustimm:

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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon zulu » Sa 13. Okt 2018, 12:02

Der Azubi weiß das entweder direkt durch die Aufgabenstellung, oder der SV ist so geschrieben, dass man sich eigentlich nicht irren kann bzw. nicht anders argumentieren sollte. Tut man dies trotzdem, gibt es keine Punkte. Wie gesagt ist das die Herangehensweise in der Ausbildung mD. Im gD sieht das anders aus.

Grundsätzlich entscheidet sich das im Grunde schon am Rechtsgebiet. Wird der SV in der PolR Klausur gestellt, ist die Prüfung einer Durchsuchung nach StPO nicht ratsam und umgekehrt. In der StR/StPR Klausur am Ende eine Durchsuchung nach PolG zu prüfen wäre auch im gD nicht ratsam...gäbe aber vielleicht trotzdem ein paar Punkte.

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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon Fusle » Sa 13. Okt 2018, 12:07

Genau so @zulu.

Ok lex specialis war Käse. Aber die zielrichtung der DS ist maßgeblich für die Wahl der Maßnahme. Will ich vorrangig Beweismittel finden 102 StPO. Will ich wissen ob der Proband gefährlich ist, dann nach PolG. Natürlich durchsuche ich nicht mehrfach. Aber wenn ich zb nach dem Ausweis durchsuche im Rahmen einer idf muss theoretisch beim auffinden des Bpa Schluss sein.

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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon Diag » Sa 13. Okt 2018, 12:13

Gibt es im mD denn nicht zum Ende hin Klausuren, die beides zulassen?

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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon Fusle » Sa 13. Okt 2018, 12:15

Diag hat geschrieben:Gibt es im mD denn nicht zum Ende hin Klausuren, die beides zulassen?
Nein. Dazu gibt es die mündliche Prüfung.

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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon DerLima » Sa 13. Okt 2018, 12:39

Fusle hat geschrieben:
Sa 13. Okt 2018, 12:07
Aber wenn ich zb nach dem Ausweis durchsuche im Rahmen einer idf muss theoretisch beim auffinden des Bpa Schluss sein.

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Nicht nur theoretisch... Jede weitere Durchsuchung und auch eine vorrangige Durchsuchung an Stellen, an denen typischerweise ein Personalausweis nicht zu finden ist, zeigt auf eine andere Zielrichtung.
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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon Fusle » Sa 13. Okt 2018, 13:26

Richtig. Aber wird das in der Praxis von jedem so gehandhabt?

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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon DerLima » Sa 13. Okt 2018, 13:35

Ähm... Ja. Ein paar der schwammigen Grenzen werden dann doch schon eingehalten. Finde ich nämlich etwas, was ein Strafverfahren rechtfertigt in der Unterhose... Dann wird es ganz eng das schön zu schreiben...

"Bei der Durchsuchung zur Identitätsfeststellung wurde der Personalausweis in der rechten Hosentasche, in der Unterhose ein Bündel Bargeld gefunden."
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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon Controller » Sa 13. Okt 2018, 14:05

Nach unserm POG darf ich bei einer VK zur Eigensicherung die Personen durchsuchen.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon vladdi » Sa 13. Okt 2018, 14:43

Urteil vom 26. April 2017 – 2 StR 247/16

Auch bei Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO ist ein Rückgriff auf präventivpolizeiliche Ermächtigungsgrundlagen rechtlich möglich. Insbesondere bei sogenannten Gemengelagen, in denen die Polizei sowohl repressiv als auch präventiv agieren kann und will, bleiben strafprozessuale und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen grundsätzlich nebeneinander anwendbar. Im Einzelnen:

27
(1) Das Gesetz kennt keinen Vorrang strafprozessualer Vorschriften gegenüber dem Gefahrenabwehrrecht.

28
Gefahrenabwehr ist eine zentrale staatliche Aufgabe, die gegenüber der Strafverfolgung eigenständige Bedeutung hat und nicht hinter ihr zurücktritt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87, BVerfGE 80, 367, 380 und vom 8. März 1972 - 2 BvR 28/71, BVerfGE 32, 373, 380). Vielmehr stehen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung als staatliche Aufgaben mit unterschiedlicher Zielrichtung gleichberechtigt nebeneinander (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2001 - 6 B 25/01, NVwZ 2001, 1285, 1286).


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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon DerLima » Sa 13. Okt 2018, 14:49

@vladdi: Was willst du uns mit deinem unkommentierten Zitat sagen?
Denn das trifft für die vorliegenden SVe ja eben nicht zu. Die Strafprozessuale Durchsuchung verlangt einen richterlichen Beschluss, die präventive nicht. Die Variante der präventiven waren: Eigensicherung oder zur IDF. In beiden muss unterschiedlich agiert werden.

@C: Na klar ist das möglich. Meine letzte Antwort ging auf die These "Durchsuchung nach BPA". Ursprungsfrage war ja eine präventive Durchsuchung und der Zufallsfund BTM, wie geht es weiter? Durchsuchen oder Anordnung einholen.
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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon Buford T. Justice » Sa 13. Okt 2018, 14:54

Es gibt im Threadzusammenhang keinen Grund, dieses Urteil anzuführen, es sei denn, folgendes wäre strittig gewesen:
vladdi hat geschrieben:
Sa 13. Okt 2018, 14:43
Das Gesetz kennt keinen Vorrang strafprozessualer Vorschriften gegenüber dem Gefahrenabwehrrecht.
Dies wurde hier aber gar nicht in Frage gestellt.

Was also ist der Grund?
:applaus:

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Re: Lehrmeinungen Durchsuchung vs. Praxis

Beitragvon Controller » Sa 13. Okt 2018, 14:57

Ich habe die Frage so aufgefasst:
Wie begrunde ich die erste Durchsuchung?

Vladdis Schrieb triff die schon hier diskutierte Frage bei den legendierten Kontrollen, wenn ich recht erinnere. Da habe ich im Fred das Urteil verlinkt, nachdem ich es anforderte, man sollte es in Gänze lesen.
Generell wird die Stäre der Gefahrenabwehr betont; imho geht sie sogar vor der Strafverfolgung.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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