Ein logisches Urteil! Wenn er clever ist, lässt er es darauf beruhen. Hier mit "Kunst" und "Kunstfreiheit" zu argumentieren ist meines Erachtens unbedeutend - naiver geht es wohl nicht!hessenschau.de hat geschrieben:Weil er im Reisegepäck ein Kunstwerk hatte, das zum Großteil aus einem nachgemachten Schlagring besteht, verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 2.400 Euro auf Bewährung.
Kunstfreiheit contra Waffenrecht - Objektkünstler muss zahlen
Moderator: schutzmann_schneidig
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Kunstfreiheit contra Waffenrecht - Objektkünstler muss zahlen
www.hessenschau.de/kultur/kunstfreiheit ... a-100.html
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Re: Kunstfreiheit contra Waffenrecht - Objektkünstler muss zahlen
Ich meine, dass im Fernsehbericht von 1000 Euro die Rede war.
Auch Kunst kann Waffe sein. Wie weit will ich es denn ausreizen?
Ist die Schlagringgürtelschnalle nicht auch Kunst? Darf ich eine Metallrose an ein Maschinengewehr löten und plötzlich ist es Kunst? Ich finde das "umgewidmete" und bearbeitete Absperrrad auch künstlerisch wertvoll. Zeigt es doch auf banale Art, wie nahe Gewalt am harmlosen Alltag eines jeden Menschen hängt...
Auch Kunst kann Waffe sein. Wie weit will ich es denn ausreizen?
Ist die Schlagringgürtelschnalle nicht auch Kunst? Darf ich eine Metallrose an ein Maschinengewehr löten und plötzlich ist es Kunst? Ich finde das "umgewidmete" und bearbeitete Absperrrad auch künstlerisch wertvoll. Zeigt es doch auf banale Art, wie nahe Gewalt am harmlosen Alltag eines jeden Menschen hängt...
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Re: Kunstfreiheit contra Waffenrecht - Objektkünstler muss zahlen
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Re: Kunstfreiheit contra Waffenrecht - Objektkünstler muss zahlen
Wer hätte es gedacht: für eine Region, in der Angriffe auf PVB im Adhäsionsverfahren lapidar als "Berufsrisiko" abgetan werden, ist das halt die folgerichtige Larifari-Rechtsprechung...
Challenger
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Re: Kunstfreiheit contra Waffenrecht - Objektkünstler muss zahlen
Solange Schlagringe beim Klientel milde / garkeine Strafen nach sich ziehen, braucht man auch den Künstler nicht mit einem 3000€ Strafbefehl abmelken. Mich stört der Freispruch nicht.
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Re: Kunstfreiheit contra Waffenrecht - Objektkünstler muss zahlen
Ich halte die Argumentationen beider Gerichte für vertretbar, tendiere persönlich jedoch auch eher zur durch die Berufungsinstanz vorgenommenen Bewertung.
Dieses Ergebnis ist ja auch nichts, was den Behörden künftig Probleme bereiten würde. Dieser Grenzfall zeigt doch sehr deutlich, dass es immer auf eine Beurteilung des Einzelfalls ankommt. Und dies wäre auch nicht anders, wenn die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt worden wäre. Bei dem Verdacht eines Verstoßes können die Behörden selbstverständlich auch künftig alle erforderlichen Maßnahmen treffen.
Dieses Ergebnis ist ja auch nichts, was den Behörden künftig Probleme bereiten würde. Dieser Grenzfall zeigt doch sehr deutlich, dass es immer auf eine Beurteilung des Einzelfalls ankommt. Und dies wäre auch nicht anders, wenn die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt worden wäre. Bei dem Verdacht eines Verstoßes können die Behörden selbstverständlich auch künftig alle erforderlichen Maßnahmen treffen.
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