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Urkundenfläschung?

Verfasst: Do 10. Jan 2019, 10:16
von Knaecke77
Im Kollegenkreis wurde folgender (fiktive) Fall thematisiert:

Gastronom K. bestätigte dem ALG2-Empfänger Z. auf dem Briefbogen des Hotels, dass Z. im Zeitraum Mai - August lediglich 10 Stunden monatlich im Betrieb ausgeholfen und hierfür 100 € (monatlich) als Lohn erhalten habe.
Diese Bescheinigung legt Z. dem Jobcenter als Nebenverdienstbescheinigung vor.

Durch einen Hinweis der geschiedenen Ehefrau des Z. beim Leistungsträger stellte sich allerdings heraus, dass Z. im o.g. Zeitraum in Vollzeit für den Hotelier K. tätig war und tatsächlich einen Monatsverdienst von 1700 € (netto) erhalten hat.

Dass K. einen Betrug zum Nachteil des Jobcenters verwirklicht hat ist wohl unbestritten.

Die Frage ist, ob der Gastronom K. durch die Ausstellung der falschen Bescheinigung für Z. eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) begangen hat, oder ob die Ausstellung dieser Bescheinigung lediglich eine "schriftliche Lüge" darstellt? :polizei13:

(Die Beihilfe zum Betrug und der evtl. Verstoß gegen § 266a StGB bitte ich außer acht zu lassen)
Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung (= Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist (Beweisfunktion) und den Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion).
https://www.iurastudent.de/definition/urkunde

Wer kann helfen? :polizei1:

Re: Urkundenfläschung?

Verfasst: Do 10. Jan 2019, 10:41
von Bäumchen
Moin,

ich würde glatt behaupten, dass dies eine Urkundenfälschung darstellt.
Eine Urkunde ist ja eine Gedankenerklärung die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist. Dieses ist hier mMn gegeben, da das Jobcenter dieses Dokument ja offiziell als Nebenverdienstbescheinigung nutzt. Zudem ist mit dem Briefkopf des Hotels, sowie der Unterschrift des Gastronom eindeutig der Ersteller zu erkennen.

Für meine Angaben gibt es keine Gewähr :verweis:

Re: Urkundenfläschung?

Verfasst: Do 10. Jan 2019, 10:48
von PotionMaster
Ich sehe da keine Urkundenfälschung nach § 267 StGB.

Die Herstellung einer unechten Urkunde erfordert eine Identitätstäuschung über den Aussteller der Urkunde. Das haben wir nicht. Auch die Verfälschung liegt nicht vor. Hierfür müsste eine Veränderung einer vormals echten Urkunde vorgelegen haben. Auf die inhaltliche Wahrheit einer Urkunde kommt es nicht an. § 267 schützt gerade nicht das Vertrauen in die Wahrheit des Inhalts der Urkunde sondern das Vertrauen auf die Echtheit der Urheberschaft der Verkörperung. Und wo hier über den Aussteller getäuscht werden soll kann ich nicht erkennen.

Re: Urkundenfläschung?

Verfasst: Do 10. Jan 2019, 11:37
von DerLima
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Keine veränderte, gefälschte oder falsche Urkunde.

Re: Urkundenfläschung?

Verfasst: Do 10. Jan 2019, 19:16
von Ghostrider1
Keine Urkundenfälschung.

Betrug, denn bei 1700€ hätte er als Arbeitgeber doch auch Abgaben zählen müssen.

Re: Urkundenfläschung?

Verfasst: So 13. Jan 2019, 18:22
von Erdapfel
Eine mittelbare Falschbeurkundung nach §271 StGB könnte dennoch vorliegen.

Re: Urkundenfläschung?

Verfasst: Mo 14. Jan 2019, 11:12
von Diag
Erdapfel hat geschrieben:
So 13. Jan 2019, 18:22
Eine mittelbare Falschbeurkundung nach §271 StGB könnte dennoch vorliegen.
Eher nicht. Was sollte damit denn beurkundet werden?

Ich finde übrigens, dass "Urkundenfläschung" ein geiler Begriff ist... ;-)