Urkundenfläschung?
Verfasst: Do 10. Jan 2019, 10:16
Im Kollegenkreis wurde folgender (fiktive) Fall thematisiert:
Gastronom K. bestätigte dem ALG2-Empfänger Z. auf dem Briefbogen des Hotels, dass Z. im Zeitraum Mai - August lediglich 10 Stunden monatlich im Betrieb ausgeholfen und hierfür 100 € (monatlich) als Lohn erhalten habe.
Diese Bescheinigung legt Z. dem Jobcenter als Nebenverdienstbescheinigung vor.
Durch einen Hinweis der geschiedenen Ehefrau des Z. beim Leistungsträger stellte sich allerdings heraus, dass Z. im o.g. Zeitraum in Vollzeit für den Hotelier K. tätig war und tatsächlich einen Monatsverdienst von 1700 € (netto) erhalten hat.
Dass K. einen Betrug zum Nachteil des Jobcenters verwirklicht hat ist wohl unbestritten.
Die Frage ist, ob der Gastronom K. durch die Ausstellung der falschen Bescheinigung für Z. eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) begangen hat, oder ob die Ausstellung dieser Bescheinigung lediglich eine "schriftliche Lüge" darstellt?
(Die Beihilfe zum Betrug und der evtl. Verstoß gegen § 266a StGB bitte ich außer acht zu lassen)
Wer kann helfen?
Gastronom K. bestätigte dem ALG2-Empfänger Z. auf dem Briefbogen des Hotels, dass Z. im Zeitraum Mai - August lediglich 10 Stunden monatlich im Betrieb ausgeholfen und hierfür 100 € (monatlich) als Lohn erhalten habe.
Diese Bescheinigung legt Z. dem Jobcenter als Nebenverdienstbescheinigung vor.
Durch einen Hinweis der geschiedenen Ehefrau des Z. beim Leistungsträger stellte sich allerdings heraus, dass Z. im o.g. Zeitraum in Vollzeit für den Hotelier K. tätig war und tatsächlich einen Monatsverdienst von 1700 € (netto) erhalten hat.
Dass K. einen Betrug zum Nachteil des Jobcenters verwirklicht hat ist wohl unbestritten.
Die Frage ist, ob der Gastronom K. durch die Ausstellung der falschen Bescheinigung für Z. eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) begangen hat, oder ob die Ausstellung dieser Bescheinigung lediglich eine "schriftliche Lüge" darstellt?
(Die Beihilfe zum Betrug und der evtl. Verstoß gegen § 266a StGB bitte ich außer acht zu lassen)
Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung (= Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist (Beweisfunktion) und den Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion).
https://www.iurastudent.de/definition/urkunde
Wer kann helfen?