Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon Syzygy » Sa 9. Nov 2019, 18:16

Hm? Ich hatte in den letzten Monaten eigentlich eher den Eindruck, man verschärft die Folgen für Angriffe auf Beamte und andere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (Sanis, Feuerwehr, Notärzte etc...). Welche Straftatbestände meinst Du denn, die man zu OWis machen will?
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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon 1957 » So 10. Nov 2019, 09:33

Nun, z.b. Ladendiebstähle , Containern und Schwarzfahren. Geringfügige Delikte, die aber einige Arbeit machen.

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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon schutzmann_schneidig » So 10. Nov 2019, 10:20

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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon Iron Man » So 10. Nov 2019, 12:12

Würde das denn überhaupt zu einer so spürbaren Entlastung führen?

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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon Syzygy » So 10. Nov 2019, 12:50

Ah, danke für die Aufklärung und die Rausteilung, im Kontext des anderen Topics las sich das so, als wolle irgendwer Straftaten gegen Polizisten oder andere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes als Owis behandeln.
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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon PotionMaster » So 10. Nov 2019, 13:08

Soweit sind wir zum Glück noch nicht 😂

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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon Ghostrider1 » So 10. Nov 2019, 14:28

Iron Man hat geschrieben:
So 10. Nov 2019, 12:12
Würde das denn überhaupt zu einer so spürbaren Entlastung führen?
Ja.

Man schreibt die Zeugen an, man schreibt den Beschuldigten an, man erstellte einen Abschlussbericht usw. Dafür das z.B. bei "Schwarzen fahren" nix hängen bleibt, dan kann man solche Dinge als Owi laufen lassen und jut ist.
Aber ob man alle Arten der Leistungserschleichung zur Owi machen sollte? Und damit fängt aus Ausklammern und das Erstellen der Ausnahme von der Ausnahme usw. an. Ob es dann letztlich noch effektiv ist, wage ich zu bezweifeln

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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon Iron Man » So 10. Nov 2019, 14:51

Ich meinte mehr seitens der Justiz für die das ja angeblich als Entlastung gedacht sein soll

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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon PotionMaster » So 10. Nov 2019, 14:59

Da würde ich trotzdem noch von einer Entlastung ausgehen.

Natürlich wird aktuell ohnehin die Masse davon im Strafbefehlsverfahren abgefrühstückt. Das macht schon weniger Arbeit, ist aber trotzdem noch ein Punkt wo StA und Gericht Kontakt zur Tat haben. Bei einer Owi wäre das zumindest nicht mehr das Problem, auch wenn es sich natürlich auf irgendjemand anderen verlagert (der wohl auch genug zu tun hat - aber so werden die Baustellen eben verschoben).

Wer dann die OWi nicht akzeptieren mag landet natürlich vor Gericht. So wie bisher ja auch im Strafbefehlsverfahren. Diese Zahlen ändern sich dann wohl nicht.
Aber da gibt es auch andere Ansichten. Man wird es wohl abwarten und sehen müssen, sollte es tatsächlich soweit kommen.

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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon Ghostrider1 » Mo 11. Nov 2019, 16:08

Es ist dann aber nicht das Strafgericht wo es landet. Kommt halt darauf an, wie die jeweiligen Abteilungen personell aufgestellt sind.

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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon 1957 » Mo 11. Nov 2019, 16:27

Die Bagatelsachen werden von den gleichen Gerichten verhandelt, wie die Owisachen.
Gleichwohl werden die allermeisten Bagatellstraftaten über die STA auf dem Wege der Einstellung bzw. des Strafbefehls erledigt.
Eingespart wird der Weg über die STA, deren Stelle nehmen dann die Rechtsämter an. Dazu brauchen die auch mehr Personal. Das geht dann aber auf Kosten der Kommunen.

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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon PotionMaster » Mo 11. Nov 2019, 16:48

Doch Ghostrider, damit sind die auch die Amtsgerichte befasst und wer die OWis macht ist eine Frage des Geschäftsverteilungsplans der sich stetig ändert und nicht selten wenn nicht sogar sehr häufig auch den Strafrichtern diese Tätigkeit noch gibt. Eben gerade dort, wo vermeintlich noch Kapazitäten frei sind. Dann werden die OWis ab acht Uhr verhandelt und im 15 Minuten Schritt eingeplant. Nimmt keiner seinen Einspruch zurück ist die erste reguläre Hauptverhandlung um neun Uhr schon nicht mehr zu schaffen. Und so ist der Tag dann im Eimer und Zeugen sitzen eine Stunde oder länger vor der Tür nur um sich dann anhören zu dürfen, dass sie nicht mehr gebraucht werden...

Auch die Einstellungen sind so ein Punkt. Nun bin ich in einem Bundesland tätig, dass sicher mit am wenigsten einstellen dürfte. Und trotzdem in meinen Augen bereits zu viel. Was aber auch mit der Überlastung geschuldet ist.

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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon PotionMaster » Mo 11. Nov 2019, 16:55

1957 hat geschrieben:
Mo 11. Nov 2019, 16:27
Eingespart wird der Weg über die STA, deren Stelle nehmen dann die Rechtsämter an. Dazu brauchen die auch mehr Personal. Das geht dann aber auf Kosten der Kommunen.
Das meinte ich mit dem verschieben der Baustelle, ja. Irgendwo an irgendeiner Stelle müsste man halt doch Geld in die Hand nehmen. Warum also nicht gleich an der richtigen Stelle und mit der richtigen Begründung? Stattdessen sind Straftaten aus Sparzwängen dann keine Straftaten mehr. Gerne noch mit der perfiden Begründung, dass die Verkehrsbetriebe ihrerseits in der Verantwortung sind um die Zugangsmöglichkeiten ohne Ticket einzuschränken. Auch ein Gedankengang mit dem ich mich erst einmal anfreunden muss und der auf viele andere Bereiche ausgedehnt werden könnte. Schließlich kann ja auch der Laden schauen, wie er die Ladendiebe fern hält...

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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon RafaelGomez » Mo 11. Nov 2019, 16:59

Echte Entlastung wird es wohl für keinen der Beteiligten bedeuten, es wird ja nicht um OWien gehen, die im Verwarnverfahren schnell beendet werden könnten. Also wird der anfallende Aufwand nur verlagert. Nichtzahler werden aufgefordert, Erzwingungshaft beantragt, durchgeführt etc...

Dem gegenüber steht das in meinen Augen fatale Signal, dass Eigentumskriminalität (bis zu welcher Schadenshöhe eigentlich?) ja nicht so schlimm ist. Erschleichen oder Diebstahl in der Qualität dem Gurt- oder Handyverstoß gleichgestellt wird. Und das nicht aus gesellschaft-/ polizeilichen Erwägungen heraus, sondern wegen Personalmangels...

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Re: Bestimmte Straftaten als OWi - Entlastung für Polizei und Justiz?

Beitragvon 1957 » Mo 11. Nov 2019, 17:03

:zustimm:


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