LTO meldet:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... 0017863597
Seit 2012 blieben die Verantwortlichen untätig; es ist nicht nachvollziehbar.
Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten geht zu weit
Moderator: schutzmann_schneidig
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Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten geht zu weit
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten geht zu weit
Ich sehe kein Problem bei den derzeitigen Hürden für die Auskunft.
Wenn ich es richtig lese, dürfen bei Ermittlungen von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren z.B. bei Telefongesellschaften Name, Anschrift und Geburtsdatum abgefragt werden. Wenn ich gegen einen Autofahrer ermittle und eine Halterabfrage mache, bekomme ich dieselben Daten. Worin besteht der Unterschied zwischen Kennzeichen und Telefonnummer? Gut, das eine sind Daten einer Behörde und das andere Daten eines Unternehmens. Für den Wert bei Ermittlungen macht es allerdings keinen Unterschied.
Wenn ich es richtig lese, dürfen bei Ermittlungen von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren z.B. bei Telefongesellschaften Name, Anschrift und Geburtsdatum abgefragt werden. Wenn ich gegen einen Autofahrer ermittle und eine Halterabfrage mache, bekomme ich dieselben Daten. Worin besteht der Unterschied zwischen Kennzeichen und Telefonnummer? Gut, das eine sind Daten einer Behörde und das andere Daten eines Unternehmens. Für den Wert bei Ermittlungen macht es allerdings keinen Unterschied.
Re: Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten geht zu weit
Das könnte man auf die Daten der Gaststätten aufgrund der Kontaktverbote ausdehnen. Das ist übrigens seit heute untersagt. Die heute in Kraft getretene Fassung des Infektionsschutzgesetzes sieht keine Ausnahmen in der Verwendung mehr vor.
Kommentar von mir: da haben wohl einige Strafverfolger es sich einfach gemacht und mal reichlich zugelangt, u.a. Unfallflucht. Der Gesetzgeber hat nun klargestellt, dass die erhobenen Daten nur einem Zweck dienen, nämlich die Kontaktverfolgung bei einer Infektion zu ermöglichen. Wenn man sich auf 100a Straftaten beschränkt hätte, wäre das wohl nicht passiert. Jetzt steht man da, wo man mit den Mautdaten auch schon mal stand.
Kommentar von mir: da haben wohl einige Strafverfolger es sich einfach gemacht und mal reichlich zugelangt, u.a. Unfallflucht. Der Gesetzgeber hat nun klargestellt, dass die erhobenen Daten nur einem Zweck dienen, nämlich die Kontaktverfolgung bei einer Infektion zu ermöglichen. Wenn man sich auf 100a Straftaten beschränkt hätte, wäre das wohl nicht passiert. Jetzt steht man da, wo man mit den Mautdaten auch schon mal stand.
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