Amtshilfe durch Feuerwehr zur Strafverfolgung

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Moderator: schutzmann_schneidig

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schutzmann_schneidig
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Re: Amtshilfe durch Feuerwehr zur Strafverfolgung

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mi 29. Jul 2020, 06:15

Kulinka hat geschrieben:
Di 28. Jul 2020, 22:43
Ich gehe mal stark davon aus, dass der "Zugriff" durch die Feuerwehrleute kein Teil des Plans war. Das ergab sich wohl eher aus dem Jagdfieber derselben. Natürlich suboptimal. Aber unrechtmäßig? Weil man argumentieren könnte, das Merkmal "auf frischer Tat" wäre hier für die Rechtmäßigkeit einer Festnahme nach Jedermannsrecht nicht mehr gegeben gewesen? Das halte ich dann eben für eine anwaltliche Argumentation.
Einen so geplanten Zugriff halte ich ebenfalls für vollkommen abwegig. Und die Festnahme bietet eben viel Potenzial, sie unter rechtlichen Gesichtspunkten zu beleuchten. Hier hat man jetzt mal den Luxus, dies anhand eines Sachverhalts tun zu können, der in den Augen der Öffentlichkeit (sofern er dort überhaupt Interesse hervorgerufen hat), "gut ausgegangen ist" und somit auch keine aufgeregte öffentliche Diskussion hervorgerufen hat.
Insofern geschieht das auch nicht aus einer Position der Rechtfertigung heraus, sondern ganz einfach aus Interesse und mit der Möglichkeit, für sich selbst etwas daraus mitzunehmen.
Ich hatte ja geschrieben, dass ich eine solche Festnahme nach § 127 StPO in der konkreten Situation mit dem zeitlichen Verzug, dem großen Gelände, dem Zeitfenster ohne Sicht/Kontakt zum Täter (das alles mag man bei weiter Auslegung auch anders sehen), aber vor allem mit einer "gedanklichen Übergabe" an Dritte, nachdem eine direkte polizeiliche Verfolgung bereits stattgefunden hat, für eine abenteuerliche Konstruktion halte.
Dies auch insbesondere deshalb, weil das niedersächsische Recht eine Vollzugshilfe in so einem Fall nicht kennt/zulässt (und die FFW ohnehin keine zur Vollzugshilfe geeigneten Kräfte hätte).
Dass dann stattdessen über die Amtshilfe zu regeln und in dem Part der Festnahme dann mangels anderer Rechtsgrundlage auf das Jedermannrecht auszuweichen, ginge mir persönlich zu weit.
Aber wie oben geschrieben, gehe auch ich nicht davon aus, dass dies zu Beginn so beabsichtigt war, und es sich vielmehr aus der Dynamik der Situation spontan entwickelt hat.

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
Di 28. Jul 2020, 23:22
Natürlich sollte eine Festnahme durch Feuerwehrkräfte die Ausnahme darstellen.
Und Kulinka ist noch einen Schritt weiter gegangen, denn nach seiner Formulierung sollte sie eigentlich gar nicht stattfinden. Also kein vorschneller Aufreger erforderlich.
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Re: Amtshilfe durch Feuerwehr zur Strafverfolgung

Beitragvon Kulinka » Do 30. Jul 2020, 06:43

Hallo Schutzmann,
schutzmann_schneidig hat geschrieben:
Mi 29. Jul 2020, 06:15

Insofern geschieht das auch nicht aus einer Position der Rechtfertigung heraus, sondern ganz einfach aus Interesse und mit der Möglichkeit, für sich selbst etwas daraus mitzunehmen.
okay, das kann ich nach Deiner Erläuterung jetzt besser verstehen, da fehlte mir als Laie zunächst der zweckmäßige Zugang, danke sehr.
schutzmann_schneidig hat geschrieben:
Mi 29. Jul 2020, 06:15

Ich hatte ja geschrieben, dass ich eine solche Festnahme nach § 127 StPO in der konkreten Situation mit dem zeitlichen Verzug, dem großen Gelände, dem Zeitfenster ohne Sicht/Kontakt zum Täter (das alles mag man bei weiter Auslegung auch anders sehen), aber vor allem mit einer "gedanklichen Übergabe" an Dritte, nachdem eine direkte polizeiliche Verfolgung bereits stattgefunden hat, für eine abenteuerliche Konstruktion halte.
Ich verstehe auch hier, was Du meinst, aber das ist dann eben der Punkt, wo ich zumindest aus der Ex-Ante-Sicht nicht mitgehen kann. Denn ein großes kulturlandschaftliches Gelände heißt ja zumeist auch: ansonsten so gut wie menschenleer, jedenfalls, was fußläufige Individuen betrifft. Da sollte es aus meiner Sicht nicht schwer fallen, eine ununterbrochene Verfolgung des Tatverdächtigen dadurch zu begründen, dass er (inklusive Fluchtverhalten) aufgrund intensiver Nachsuche im direkten räumlichen Zusammenhang nach vorübergehendem Sichtverlust wiederaufgefunden werden konnte.

Viele Grüße
Kulinka

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Re: Amtshilfe durch Feuerwehr zur Strafverfolgung

Beitragvon Controller » Do 30. Jul 2020, 16:59

Kulinka, die Polizei war ja nicht 100-te Kilometer weit weg, sondern in unmittelbarer Nähe und sofort ereichbar; allein hieran beginnt das Jedermanns Recht der Festnahme schon zu bröckeln und zerbricht dann vollends, da der Mann im Feld ständig unter Beobachtung stand.
Es gab überhaupt keinen vernünftigen Grund für die FFW dort einzuschreiten.
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Re: Amtshilfe durch Feuerwehr zur Strafverfolgung

Beitragvon 1957 » Do 30. Jul 2020, 17:55

Na, dass würd ich jetzt nich so einfach annehmen.
Es ist ebenso möglich, dass die Polizei zwar erreichbar, aber eben nicht in unmittelbarer Nähe stand ( war ja ein sehr großes Suchgebiet mit vermutlich wenigen Polizeikräften). Der Täter hingegen wird wohl die "Drohnenentdeckung" wahrgenommen haben, womit er sehr wahrscheinlich das Eintreffen der Polizeikräfte nicht abwarten wird.

Ich glaub, das ganze war so vertretbar - und ich glaub auch, dass sich keiner die Mühe machen wird, dass juristisch aufzuarbeiten.
Ist alles gut gegangen.
Tatsache ist wohl, das eine Berufsfeuerwehr ein solches Unterfangen abgelehnt hätte.
Gleichwohl wäre in einer Großbehörde eine solche Anfrage an die FW gar nicht gestellt worden . Aber selbst dort gibt es mitunter erstaunliche Lösungen für die "Kleinigkeiten".
Gleichwohl, wenn es denn rechtswidrig wäre, was wollte man den ff Leuten vorwerfen? Womöglich wäre dann die Irrtumsregelung anzuwenden.

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Re: Amtshilfe durch Feuerwehr zur Strafverfolgung

Beitragvon Controller » Do 30. Jul 2020, 18:32

Was ist unmittelbarere Nähe ?
10 km weit vom Sichtungsort auf einem Feldweg mit Pkw? Da sag ich ja, es kann auch mehr sein; bis zum Eintreffen ist es nur Minutensache.
Zumal ihr die räumliche und zeitliche Nähe bei der Begründung der Verfolgung auf frischer Tat recht großzügig bedient wollt ihr hier jetzt kleinlich und sparsam sein?
Also bitte😊
Und lass ihn doch fliehen, die Drohne ist doch da.
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Re: Amtshilfe durch Feuerwehr zur Strafverfolgung

Beitragvon Florianstochter » Fr 4. Sep 2020, 02:33

Editiert da hinfällig
Zuletzt geändert von Florianstochter am So 1. Nov 2020, 02:39, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Amtshilfe durch Feuerwehr zur Strafverfolgung

Beitragvon Jack Bauer » Di 8. Sep 2020, 12:20

Der leicht beschädigte Roller wurde zurückgelassen.
Die sind also auf ihrer Flucht gestürzt, eine Verletzung nicht ausgeschlossen? Nach Verletzten zu suchen, ist das nicht Kerngeschäft der Feuerwehr? :zustimm:

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Re: Amtshilfe durch Feuerwehr zur Strafverfolgung

Beitragvon Controller » Di 8. Sep 2020, 17:54

Jupp, um ein Pflaster zu kleben ...... :pfeif:
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Re: Amtshilfe durch Feuerwehr zur Strafverfolgung

Beitragvon Florianstochter » Do 17. Sep 2020, 08:57

Dass der Roller nur leicht beschädigt war, habe ich gelesen, ebenso dass der Beifahrer keinen Helm trug. Davon ausgehend KANN es passieren, dass es auch bei Schrittgeschwindigkeit zu erheblichen Verletzungen kommt. Ich denke da, in erster Linie, an ein subdurales Hämatom (unbehandelt endet dies schlussendlich tödlich, je nach Lage kann es aber passieren, dass Verletzte damit noch Stundenlang rumlaufen - teils sogar ohne Symptome zu zeigen.) Das ist sehr unwahrscheinlich aber nicht ganz ausgeschlossen. Deswegen schrieb ich auch "mit viel Phantasie und gutem Willen". ;-)

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Re: Amtshilfe durch Feuerwehr zur Strafverfolgung

Beitragvon Controller » Do 17. Sep 2020, 17:39

Ockhams Rasiermesser :pfeif:
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Re: Amtshilfe durch Feuerwehr zur Strafverfolgung

Beitragvon wolfi71 » Fr 20. Nov 2020, 18:20

Leute, das war auf dem Land, da kennt man sich und hilft sich und trinkt ein paar Bierchen und Kurze zusammen. Um Gesetze sollen sich die Leute in der Stadt kümmern. Genauso lief das ab und ob das mit der Festnahme rechtmäßig war oder nicht, das hat vor Ort keine Sau interessiert. Controller hatte das Obergefreitenweg richtig beschrieben.


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