gerade Deine letzte Frage wird ja hier bereits diskutiert. Den Unterschied zum damaligen Sachverhalt benennst Du ebenfalls selbst.
Ansonsten bin ich etwas verwundert, wie viele juristisch bewanderte PVB hier mit Leidenschaft (aus meiner Sicht wieder einmal) Positionen einnehmen, die ich von Anwälten im Strafprozess erwarten würde. Klar kann man die Ereignisse formaljuristisch zerhacken und "Was-wäre-wenn-der-jetzt-die FW-Leute-umgehauen-hätte"-Szenarien konstruieren. Ich sehe es eher wie 1957. Es lässt sich ohne weiteres und ganz ohne Quetschen begründen, hier von der Verfolgung eines auf frischer Tat ertappten Straftäters zu sprechen. Den die Feuerwehrleute nach Jedermannsrecht festnehmen durften. Den Rest können, wenn ernsthaft nötig, Gerichte klären. Mir als Endverbraucher ist der "Land-Sheriff" jedenfalls lieber, der sich sagt, den kriege ich, und dafür greife ich auf alle möglichen Ressourcen und denkbaren Rechtsgrundlagen zurück, als derjenige, der rechtliche Bedenken konstruiert, warum er den ja gar nicht nicht kriegen können darf.Kensei hat geschrieben:... im Beisein von PVB ...
Was ich zudem gerne wüsste: Was bringen solche juristischen Bedenken im Nachhinein eigentlich, bzw. was ist denn die Konsequenz daraus? Die Feuerwehrleute wegen Freiheitsberaubung zu belangen? Kann es selbst anhand der bisher bekannten Sachlage irgendwie nicht sein, oder?
Viele Grüße
Kulinka