Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

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Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon Dobbie » So 18. Apr 2021, 17:00

Hallo in die Runde.

Letzte Woche kam der Kommissariatsleiter unseres Regio-Kommissariats rüber zur Wache und teilte mit, dass ihm zu Ohren gekommen war, dass sich vor etwa einem halben Jahr im Tatbestand der Bedrohung etwas geändert habe :o . Wir sind uns ziemlich sicher, dass es nirgends in der Behörde bekannt war.

Mal weg davon, dass ich die Änderung eine Katastrophe finde, weil nun das banalste "ich haue dir gleich auf´s Maul" theoretisch schon in jedem Fall zur Anzeige führt, -wie läuft das in anderen Behörden? Woher bekommt Ihr Änderungen in Gesetzen mit? In der Regel erfahre ich es aus der Zeitung, wie zum Beispiel jetzt mit den neuen Tatbestandskatalog, wenn er denn so kommt. Aber über solche Dinge im Strafgesetz wird ja eher selten berichtet. Sind da Eure Füst´en auf dem Laufenden? Ihr lest ja nicht allen ernstes jeden Monat die Gesetzesbücher quer und schaut, wo sich was geändert hat :polizei10: . Sollte es nicht eigentlich eine Berichtspflicht von der Gesetzgebung über die IM in die Behörden geben??? Ich wüsste um ehrlich zu sein nicht, wo ich solche Änderungen finden könnte, würde aber vermutlich auch die Hälfte der Schicht mit der Suche und dem Lesen verbringen und in der Freizeit ist kommt Dienst eigentlich nicht vor, es sei denn, ich frage hier mal das eine oder andere :polizei1: .

Und vielleicht finden sich ja hier sogar noch ehrliche Mitstreiter, die zugeben, dass sie es bis jetzt auch noch nicht wussten :pfeif:

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon AndrejK » So 18. Apr 2021, 17:19

Dobbie hat geschrieben:Hallo in die Runde.

Letzte Woche kam der Kommissariatsleiter unseres Regio-Kommissariats rüber zur Wache und teilte mit, dass ihm zu Ohren gekommen war, dass sich vor etwa einem halben Jahr im Tatbestand der Bedrohung etwas geändert habe :o . Wir sind uns ziemlich sicher, dass es nirgends in der Behörde bekannt war.

Mal weg davon, dass ich die Änderung eine Katastrophe finde, weil nun das banalste "ich haue dir gleich auf´s Maul" theoretisch schon in jedem Fall zur Anzeige führt, -wie läuft das in anderen Behörden? Woher bekommt Ihr Änderungen in Gesetzen mit? In der Regel erfahre ich es aus der Zeitung, wie zum Beispiel jetzt mit den neuen Tatbestandskatalog, wenn er denn so kommt. Aber über solche Dinge im Strafgesetz wird ja eher selten berichtet. Sind da Eure Füst´en auf dem Laufenden? Ihr lest ja nicht allen ernstes jeden Monat die Gesetzesbücher quer und schaut, wo sich was geändert hat :polizei10: . Sollte es nicht eigentlich eine Berichtspflicht von der Gesetzgebung über die IM in die Behörden geben??? Ich wüsste um ehrlich zu sein nicht, wo ich solche Änderungen finden könnte, würde aber vermutlich auch die Hälfte der Schicht mit der Suche und dem Lesen verbringen und in der Freizeit ist kommt Dienst eigentlich nicht vor, es sei denn, ich frage hier mal das eine oder andere :polizei1: .

Und vielleicht finden sich ja hier sogar noch ehrliche Mitstreiter, die zugeben, dass sie es bis jetzt auch noch nicht wussten :pfeif:
Also die Änderung ist vom 30.03.2021. Ein halbes Jahr wäre das eher nicht...

Ich wusste es z. B. auch nicht bis grad eben. Musste auch nachschauen.

Ansonsten erfahre ich von Gesetzesänderungen (dienstlich) entweder durch Mundpropaganda oder "schöne" Ketten-E-Mails.

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 18. Apr 2021, 17:52

Das wurde über Landesintranet veröffentlicht, zahlreiche KPB haben diesen Artikel auf ihrer Startseite übernommen. :verweis:
:lah:

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon Schandi00 » So 18. Apr 2021, 18:53

Das wird selbstverständlich von oben nach unten durchgesteuert, wie soll man denn sonst arbeiten?!? Dauert zwar manchmal schon ein paar Tage, aber einigermaßen zum in Kraft treten kriegt man das schon mit.
Je nach Umfang/Wichtigkeit der Änderung ist‘s ne Mail/Intranetbeitrag oder auch mal ein Dienstunterricht gegen Unterschrift/Teilnahmebescheinigung.
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon CMW » Mo 19. Apr 2021, 21:22

In Hessen, zumindest in unserer Direktion ist das komplett untergegangen. Ein Kollege hat es durch Zufall gesehen, dann ging die Maschinerie erst los.

Passiert halt, wenn man alles auf Kante näht und so Sachen wie Dienstunterrichte garnicht mehr stattfinden.

Auch seitens Fachbereichen innerhalb der Fortbildung kommt da immer weniger. Echt schade sowas. Im Moment ist alles Selbststudium. (und nein das ist nicht erst seit Corona so)
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon Ghostrider1 » Di 20. Apr 2021, 17:45

Ach du Sch****. Ist ja eines meiner Kerngeschäfte, diese ganzen KVs, Nötigungen und Bedrohungsgeschichten

Jetzt ist wirklich fast jeder Spruch wie Eingangs erwähnt strafbar.

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon 1957 » Mi 21. Apr 2021, 08:46

Bei angedrohten Antragsdelikten ist auch für 241 ein Antrag erforderlich.
Ich find den neuen Tatbestand gut.

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mi 21. Apr 2021, 16:00

1957 hat geschrieben:
Mi 21. Apr 2021, 08:46
Bei angedrohten Antragsdelikten ist auch für 241 ein Antrag erforderlich.
Das hat aber für den hier angesprochenen, zu erwartenden Mehraufwand im Bereich der angedrohten KV-Delikte praktisch nahezu keine Relevanz.
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon 1957 » Mi 21. Apr 2021, 16:16

Wer redet den hier von Relevanz?

Es war ohnehin für viele nicht nachvollziehbar, dass 241 nicht aujf Vergehenstatbestände bezog.

Die Mehrarbeit dürfte sich in Grenzen halten.Insbesondere dann, wenn man effizient schreibt.

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mi 21. Apr 2021, 16:19

1957 hat geschrieben:
Mi 21. Apr 2021, 16:16
Wer redet den hier von Relevanz?
Nun ja, da du es erwähnt hast, lag der Schluss nahe, dass du es nicht für irrelevant hältst. :polizei4:
1957 hat geschrieben:
Mi 21. Apr 2021, 16:16
Die Mehrarbeit dürfte sich in Grenzen halten.Insbesondere dann, wenn man effizient schreibt.
Hat man denn bisher nicht effizient geschrieben? :polizei2:
Die Mehrarbeit dürfte weit mehr als das Doppelte des bisherigen Aufwands ausmachen.
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon 1957 » Mi 21. Apr 2021, 16:41

Nach meiner Erfahrung tun sich viele Kollegen und Kolleginnen schwer mit dem effizienten Schreiben.

Für mich ist und war es kein großer Unterschied, ob jemand sagt, "ich stech dich ab" oder "ich schneid dir die Finger" ab etc. ist in den meisten Fällen ohnehin nur 1 Satz mehr in der Anzeige.
Ich glaube auch, dass es in vielen Fällen der rhetorischen Deeskalation erst gar nicht zu Strafanträgen kommt.


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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mi 21. Apr 2021, 17:25

1957 hat geschrieben:
Mi 21. Apr 2021, 16:41
Nach meiner Erfahrung tun sich viele Kollegen und Kolleginnen schwer mit dem effizienten Schreiben.
Dann wird das mit dieser StGB-Reform ja nicht besser. :polizei2:
Für mich ist und war es kein großer Unterschied, ob jemand sagt, "ich stech dich ab" oder "ich schneid dir die Finger" ab etc. ist in den meisten Fällen ohnehin nur 1 Satz mehr in der Anzeige.
Nennenswerten Aufwand haben auch bisher nur solche Anzeigen verursacht, denen ausschließlich eine Bedrohung zugrunde lag, und nicht die, die aufgrund anderer Delikte ohnehin erstellt wurden, und denen in der Sachverhaltsschilderung nur noch ein Satz bzgl. einer Bedrohung hinzugefügt wurde.
Und die Anzeigen, in denen es ausschließlich um eine Bedrohung geht, werden nun wohl um ein Vielfaches zunehmen, da jetzt einfach wesentlich mehr Handlungen, die typischerweise im Kontext einer Auseinandersetzung begangen werden, unter Strafe gestellt sind.
Ich glaube auch, dass es in vielen Fällen der rhetorischen Deeskalation erst gar nicht zu Strafanträgen kommt
Die Einschätzung teile ich nicht. Aus meiner Sicht wäre es eher wirklichkeitsfremd, dass jemand hinsichtlich einer Bedrohung Anzeige erstattet (wie gesagt, wir sprechen in diesem ganzen Kontext Mehraufwand nur über solche Fälle, in denen ausschließlich eine Bedrohung vorliegt), und dann aber keinen Strafantrag stellen möchte.
Zumal es sich bei der Drohung mit KV-Delikten, über die wir hier im Wesentlichen sprechen, um relative Antragsdelikte handelt, bei denen es für die Anzeigenaufnahme ohnehin unerheblich ist, ob das Opfer einen Strafantrag stellt oder nicht.
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon 1957 » Mi 21. Apr 2021, 17:38

Nun, ich glaub, man muss auch ein bisschen im Leben bleiben.

Ansonsten, der Aufwand ist gering.
Zuletzt geändert von 1957 am Mi 21. Apr 2021, 17:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mi 21. Apr 2021, 17:41

Da verstehe ich nun nicht so ganz, was du meinst. Man kann jemanden, der eine Handlung, die seit der Reform jetzt den Tatbestand erfüllt, als Bedrohung anzeigen möchte, ja nicht wieder wegschicken...
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon 1957 » Mi 21. Apr 2021, 17:44

Nein, gas geht nicht. Eine große Anzahl der Delikte ist aber Teil des Einsatzgeschäftes im privaten Umfeld.

Der Aufwand ist aber gering.
Zuletzt geändert von 1957 am Mi 21. Apr 2021, 17:45, insgesamt 1-mal geändert.


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