Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Moderator: schutzmann_schneidig
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Sucht Ihr Euch bei relativen Antragsdelikten aus, ob Ihr was schreibt oder eben auch nicht?
Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Aussuchen ist überhaupt nicht das richtige Wort. Aber genug davon.
Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Wenn ich bedenke wieviele Menschen mit genau den Anliegen, die jetzt ebenfalls unter Strafe gestellt sind, "früher" zur Wache gekommen sind um das zu beanzeigen, kann ich nicht nachvollziehen wie man zu dem Ergebnis kommt, der Mehraufwand würde sich in Grenzen halten. Durch die Novelle wird sich das Volumen an Anzeigenaufnahmen sicher auf der ein oder anderen Wache spürbar und merklich erhöhen. Spielt dann auch keine Rolle ob die "effizient" geschrieben werden oder nicht.
NRW
Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Das darfst du gerne annehmen.
Es geht aber dabei eigentlich gar nicht um die moderate Mehrarbeit für die Polizei, sondern um eine schon sehr lange notwendige Ergänzung des Tatbestandes.
Es geht aber dabei eigentlich gar nicht um die moderate Mehrarbeit für die Polizei, sondern um eine schon sehr lange notwendige Ergänzung des Tatbestandes.
Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Die Änderung ist eine super Sache!
Mit dem Vergleich zu meinen Arbeitserfahrungen aus der Wirtschaft hat sich bei der Polizei noch kaum jemand überarbeitet.
Die anstrengenden Tage halten sich wirklich in Grenzen.
Aber es gibt ja auch Kollegen, die den täglichen Dienst "maloche" nennen.
Tatsächlich habe ich auch erst eine Anzeige aufgrund der Änderung schreiben müssen und das war nur eine Tatbestandsergänzung im Programm.... Den entsprechenden Satz hätte ich ohnehin geschrieben.
Mit dem Vergleich zu meinen Arbeitserfahrungen aus der Wirtschaft hat sich bei der Polizei noch kaum jemand überarbeitet.
Die anstrengenden Tage halten sich wirklich in Grenzen.
Aber es gibt ja auch Kollegen, die den täglichen Dienst "maloche" nennen.
Tatsächlich habe ich auch erst eine Anzeige aufgrund der Änderung schreiben müssen und das war nur eine Tatbestandsergänzung im Programm.... Den entsprechenden Satz hätte ich ohnehin geschrieben.
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Ich weiß zwar nicht wo du Dienst machst aber hier machen die WWD Kollegen regelmäßig länger und fahren von Einsatz zu Einsatz.
Und bei uns in der Ehu sind 10-11 Tage Wochen jetzt nicht gerade selten genauso wie Dienstzeiten jenseits der 12 Std mit teilweise sehr kurzen Ruhezeiten.
Ich habe vorher auch schon fast 12 Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet ;) ist halt anderes arbeiten aber auch planbarer.
Deshalb muss man den Job bei der Polizei auch nicht klein reden. Vll bist du einfach in einem ruhigen Nest. ;)
Und bei uns in der Ehu sind 10-11 Tage Wochen jetzt nicht gerade selten genauso wie Dienstzeiten jenseits der 12 Std mit teilweise sehr kurzen Ruhezeiten.
Ich habe vorher auch schon fast 12 Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet ;) ist halt anderes arbeiten aber auch planbarer.
Deshalb muss man den Job bei der Polizei auch nicht klein reden. Vll bist du einfach in einem ruhigen Nest. ;)
Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Naja, ursprünglich ging es eher um die Frage, wie solche relevanten Informationen innerhalb der Behörden jeweils gesteuert werden.
Und der Aspekt der moderaten, vernachlässigbaren Mehrarbeit kam von dir als erstes explizit und danach auch nochmal einige Male auf, ohne das aber näher zu belegen. Da die Realität anders aussieht, was die letzten Tage in meinem Beritt schon gezeigt haben, wollte ich da einfach was Entsprechendes zu sagen.
Nicht falsch verstehen - ist nunmal auch ein Teil des Jobs und wird erledigt. Ich kann aber auch verstehen, dass gerade in den deliktsspezifischen KK's nicht unbedingt Freudentaumel aufkommt.
Zur Ursprungsfrage: Bei uns ist die Info tatsächlich einige Stunden nach Veröffentlichung auf der Seite des BMJV über Messengergruppe sozusagen privat schon geflossen, bevor es dann 1 oder 2 Tage später auch im Intranet veröffentlicht wurde. Irgendwann kam dann auch der Mailverteiler dran.
NRW
Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Danke für den Post, Criss! Bei uns schrubben da auch viele nach Feierabend noch auf der Tastatur rum, um den angefallenen Kram wenigstens in den Grunddaten anzulegen. Ich haderte noch mit mir, ob ich diese leichtfertige Verallgemeinerung tatsächlich kommentieren sollte.Criss_mitchel hat geschrieben: ↑Sa 24. Apr 2021, 21:02Ich weiß zwar nicht wo du Dienst machst aber hier machen die WWD Kollegen regelmäßig länger und fahren von Einsatz zu Einsatz.
Und bei uns in der Ehu sind 10-11 Tage Wochen jetzt nicht gerade selten genauso wie Dienstzeiten jenseits der 12 Std mit teilweise sehr kurzen Ruhezeiten.
Ich habe vorher auch schon fast 12 Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet ;) ist halt anderes arbeiten aber auch planbarer.
Deshalb muss man den Job bei der Polizei auch nicht klein reden. Vll bist du einfach in einem ruhigen Nest. ;)
Zum Tatbestand: Kam bei uns auch relativ zeitnah und wurde per Mail gesteuert.
Mein erster Reflex war auch eher mit kleinem Schrecken versehen. Aber bei genauerer Überlegung kann ich mich nun damit gut anfreunden. Die alte Version des 241 war für mich völlig in Ordnung, um die leichtfertige Gosch in einem aufgebrachten Nachbarschaftsstreit nicht auch noch unnötig zu kriminalisieren, es gab eine Trennung von umgangssprachlichem Verständnis des Begriffes "Bedrohung" und eine juristische Bedeutung. Und das war bis vor ein paar Jahren auch noch völlig ok.
Musste nun in Tagen von Internet, Hetzern und Schwätzern eine andere Gewichtung bekommen. Für mich ok. Das Problem mit der "Effizienz" wurde ja schon thematisiert.
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Merci @ homer, ich hätte mir gewünscht, dass die leichtfertige Gosch behandelt wird wie früher und die wirklich bösartigen Drohungen verfolgt werden.
Aber ok, man kann halt nicht alles haben.
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Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Das sehe ich auch so. Dass die Androhung von z.B. erheblicher Gewalt unterhalb der Schwelle des Verbrechens und ohne Verbindung zur Nötigung bisher straflos war, kann man durchaus als kritikwürdige Strafbarkeitslücke werten.
Auf der anderen Seite hätte ich eine "Erheblichkeitsschwelle nach unten" begrüßt, wobei die sicher nicht leicht zu definieren wäre und in der Folge die Gerichte dann auch mit eben dieser Frage beschäftigt hätte. Zudem hätte sie die mit der Anzeigenaufnahme verbundene Arbeit kaum verringert, da "im Zweifelsfall" ohnehin erst einmal geschrieben worden wäre.
Auf der anderen Seite hätte ich eine "Erheblichkeitsschwelle nach unten" begrüßt, wobei die sicher nicht leicht zu definieren wäre und in der Folge die Gerichte dann auch mit eben dieser Frage beschäftigt hätte. Zudem hätte sie die mit der Anzeigenaufnahme verbundene Arbeit kaum verringert, da "im Zweifelsfall" ohnehin erst einmal geschrieben worden wäre.
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Meinst du ohne Straftatbestand oder ohne Bestrafung im "Endergebnis"?schutzmann_schneidig hat geschrieben:
Dass die Androhung von z.B. erheblicher Gewalt unterhalb der Schwelle des Verbrechens und ohne Verbindung zur Nötigung bisher straflos war, kann man durchaus als kritikwürdige Strafbarkeitslücke werten.
Ich habe Androhung von körp. Gewalt ohne Verbrechenstatbestand immer als Beleidigung aufgenommen.
Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Gab es da eine Absprache mit der Staatsanwaltschaft und falls nicht, gab es dazu jemals Feedback bzw. wie waren die Verfahrensausgänge?
- schutzmann_schneidig
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Sowohl als auch. Eine Beleidigung kann ich in der reinen Androhung von Gewalt nicht erkennen.
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Androhung von körp. Gewalt ohne Verbrechenstatbestand ist gleich Beleidigung ??
Das kann ich so nicht nachvollziehen; begründe es mal bitte, damit ich es verstehe
Das kann ich so nicht nachvollziehen; begründe es mal bitte, damit ich es verstehe
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand
Wir wurde den vor Corona gearbeitet?Criss_mitchel hat geschrieben: ↑Sa 24. Apr 2021, 21:02Ich weiß zwar nicht wo du Dienst machst aber hier machen die WWD Kollegen regelmäßig länger und fahren von Einsatz zu Einsatz.
Und bei uns in der Ehu sind 10-11 Tage Wochen jetzt nicht gerade selten genauso wie Dienstzeiten jenseits der 12 Std mit teilweise sehr kurzen Ruhezeiten.
Ich habe vorher auch schon fast 12 Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet ;) ist halt anderes arbeiten aber auch planbarer.
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Also bei uns ist nach wie vor der Alltag nicht vergleichbar.
Früher haben wir auch regelmäßig Überstunden gemacht.
Jetzt kann eine Streife immer mal 1-2 Autos sicherstellen.
Verglichen mit meinem kleinem Nest, kann ich den Job nicht als "Maloche" anerkennen.
Wenn das bei euch trotz Corona noch so eine heftige Alltagsbelastung ist, dann trifft das bei euch so nicht zu.
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