Aufzeichnung polizeilicher Amtshandlungen

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Moderator: schutzmann_schneidig

RafaelGomez
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Re: Aufzeichnung polizeilicher Amtshandlungen

Beitragvon RafaelGomez » Mi 16. Jun 2021, 16:49

Controller hat geschrieben:
OK da wird also das Smartphone zurück gegeben, meine eigentliche Frage ist jedoch, was ist, wenn es eingezogen wird mit dem Verbleib/Nutzen der vorhandenen, nicht betroffenen Daten ?
Das ist wohl noch nicht problematisiert worden, zumindest hab ich da noch nichts drüber gelesen. Der VHM-§ 74f StGB sagt ja ausdrücklich, dass die Einziehung -wie vorliegend- vorbehaltlich einer Mindermaßnahme wie Löschen der relevanten Aufzeichnung nicht vollzogen wird. Das setzt den Adressaten ggf. schon ziemlich unter Druck, gerade bei jüngeren Menschen ist ja oftmals das halbe bis ganze Leben auf dem Phone. Erleben wir ja ständig, wenn so ein Teil mal abhanden kommt, da ist das Gejammer groß, Backups sind offenbar aus der Mode. Andererseits könnte man im Falle der Einziehung auch mit ‚selbstgemachtes Leid‘ argumentieren.
Ich neige (als Meinung!) aber eher dazu, dass sich aus den Optionen des 74f I Nr. 1-3 StGB und dem Umstand, dass die VHM explizit dort festgeschrieben ist rückschließen lässt, dass dem (dann ehemaligen) Eigentümer die Gelegenheit gegeben werden muss, nicht mit der Tat zusammenhängende Daten sichern zu können, ggf. durch Dritte, Fremdanbieter oder IT-POL. Wenn ein zu Straftaten verwendetes Kfz eingezogen werden soll, wird das private Photoalbum ja auch vorher entnommen werden dürfen. Ich weiß, hinkender Vergleich, Problemfeld Sachen vs Daten.

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Re: Aufzeichnung polizeilicher Amtshandlungen

Beitragvon Controller » Mi 16. Jun 2021, 16:56

Jupp ich vermute ähnliches. Dein Vergleich mag zwar hinken, aber er geht 👍👍👍
Thx 😊
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Aufzeichnung polizeilicher Amtshandlungen

Beitragvon slugbuster » Mi 16. Jun 2021, 20:44

hat geschrieben:
Das setzt den Adressaten ggf. schon ziemlich unter Druck, gerade bei jüngeren Menschen ist ja oftmals das halbe bis ganze Leben auf dem Phone. Erleben wir ja ständig, wenn so ein Teil mal abhanden kommt, da ist das Gejammer groß, Backups sind offenbar aus der Mode. .
Verstehe ich nicht. Bei mir ist der Wechsel auf ein anders iPhone eine Sache von 20 Minuten. Da geht nichts verloren, ist in der iCloud. Wenn das iPhone wegkommt, ist der „Dieb“ (wer auch immer) innerhalb 5 Minuten nach dem ich das wahrgenommen habe aussen vor, selbst wenn ich grad kein anderes iPhone zur Hand habe. Bei Android ist die Gefahr schon größer da zu schludern.


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Re: Aufzeichnung polizeilicher Amtshandlungen

Beitragvon TheMoinMan » Do 17. Jun 2021, 11:22

Aus eigener beruflicher Erfahrung kann ich dir sagen, dass sehr viele junge Leute ihr iPhone nicht sichern und dann rumheulen, dass alle Daten weg sind. Ist wirklich so.

Aber mir geht es so wie dir. Mit der richtigen Vorbereitung sind die eigenen Daten sicher und das iPhone für den Dieb hinterher nutzlos.

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Re: Aufzeichnung polizeilicher Amtshandlungen

Beitragvon Jack Bauer » Do 22. Jul 2021, 16:47

Wir hatte dieses Thema auf der Dieststelle auch mal wieder. Grundsätzlich will ich voranstellen, mich persönlich stört es nicht, wenn ich aufgezeichnet werde, auch in Bild und Ton.

Was mich bei dieser Diskusion aber mal interessieren würde, was ist eigentlich mit dem Betroffenen? Der geht bei der Betrachtung scheinbar gerne unter. Viele Menschen wollen dabei nun mal nicht gefilm werden, wenn sie von der Polizei kontrolliert oder gar festgneommen werden. Regelmäßig äußern Betroffene auch ihren Unmut über solche Bildaufnahmen.

Muss hier nicht schon eingeschritten werden, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen?

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Re: Aufzeichnung polizeilicher Amtshandlungen

Beitragvon RafaelGomez » Do 22. Jul 2021, 17:30

Jack Bauer hat geschrieben:Wir hatte dieses Thema auf der Dieststelle auch mal wieder. Grundsätzlich will ich voranstellen, mich persönlich stört es nicht, wenn ich aufgezeichnet werde, auch in Bild und Ton.

Was mich bei dieser Diskusion aber mal interessieren würde, was ist eigentlich mit dem Betroffenen? Der geht bei der Betrachtung scheinbar gerne unter. Viele Menschen wollen dabei nun mal nicht gefilm werden, wenn sie von der Polizei kontrolliert oder gar festgneommen werden. Regelmäßig äußern Betroffene auch ihren Unmut über solche Bildaufnahmen.

Muss hier nicht schon eingeschritten werden, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen?
Eindeutig ja. Ich neige sogar dazu, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen den der eingesetzten PVB überwiegt. Der eine ist in der Regel unfreiwillig Im Rampenlicht, die anderen aus der Tätigkeit heraus öfter und bewusst.

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Re: Aufzeichnung polizeilicher Amtshandlungen

Beitragvon Controller » Do 22. Jul 2021, 17:43

denke ich auch :zustimm:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Aufzeichnung polizeilicher Amtshandlungen

Beitragvon AndrejK » Fr 23. Jul 2021, 09:02


Jack Bauer hat geschrieben: Muss hier nicht schon eingeschritten werden, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen?
Nach Möglichkeit, denn dies ist Zivilrecht.
Aber da es unter Umständen um einen Staftatbestand (§ 201 StGB) gehen kann, erübrigt sich die Frage.


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