Strafbarkeit von Blockaden
Moderator: schutzmann_schneidig
- Kaeptn_Chaos
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Re: Strafbarkeit von Blockaden
Also, hier in diesem Einsatz, haben die beiden am wenigsten mit Gewalt und Kosten beigetragen. Dadurch, dass sie letztlich 'freiwillig' den Raum verließen, konnte das Ganze schnell zu Ende gebracht werden.
Dass die im Nachgang noch namentlich ermittelt werden, halte ich für mehr als wahrscheinlich.
Dass die im Nachgang noch namentlich ermittelt werden, halte ich für mehr als wahrscheinlich.
Re: Strafbarkeit von Blockaden
Hallo Kaeptn,
ich wäre enttäuscht, wenn es nicht so wäre. Hältst Du dessen unbenommen dann auch eine Strafverfolgung der schließlich namentlich Ermittelten für wahrscheinlich? Die im Raum stehende Nötigung, die man so oder so bewerten kann, einmal außen vor. Es ist ja wenn auch nicht der Regelfall, so aber doch keine Seltenheit, dass der Werkschutz größerer Körperschaften Aktivisten einfach vor die Tür setzt, ohne die Polizei hinzuzuziehen und ohne Strafanzeige oder Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zu stellen. Etwas anderes ist unter dem Strich im Falle der Tunnelbesetzer auch nicht geschehen.
Oder könnte man durch die hochenergetische und ausdauernde Art der Tatausführung im Rahmen eines Massenansturms vielleicht sogar den Verdacht auf einen schweren Hausfriedensbruch begründen und damit im Bereich des Offizialdelikts landen? Deine Einschätzung würde mich sehr interessieren.
Viele Grüße
Kulinka
ich wäre enttäuscht, wenn es nicht so wäre. Hältst Du dessen unbenommen dann auch eine Strafverfolgung der schließlich namentlich Ermittelten für wahrscheinlich? Die im Raum stehende Nötigung, die man so oder so bewerten kann, einmal außen vor. Es ist ja wenn auch nicht der Regelfall, so aber doch keine Seltenheit, dass der Werkschutz größerer Körperschaften Aktivisten einfach vor die Tür setzt, ohne die Polizei hinzuzuziehen und ohne Strafanzeige oder Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zu stellen. Etwas anderes ist unter dem Strich im Falle der Tunnelbesetzer auch nicht geschehen.
Oder könnte man durch die hochenergetische und ausdauernde Art der Tatausführung im Rahmen eines Massenansturms vielleicht sogar den Verdacht auf einen schweren Hausfriedensbruch begründen und damit im Bereich des Offizialdelikts landen? Deine Einschätzung würde mich sehr interessieren.
Viele Grüße
Kulinka
- Ghostrider1
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Re: Strafbarkeit von Blockaden
Wenn der Sicherheitsdienst irgendwelche Leute ( ich verweigere die Verharmlosung Aktivist) vor die Tür setzt und die Polizei nicht ruft, ist es das eine.
Wenn aber die Polizei Wind davon bekommt, dass andere.
Strafverfolgungszwang. Wenn kein Strafantrag gestellt wird, geht es an die StA und die entscheiden.
Hier hat in meinen Augen die vermeintlich "richtige Moral" das Gesetz ausgehebelt, mal wieder...
Wenn aber die Polizei Wind davon bekommt, dass andere.
Strafverfolgungszwang. Wenn kein Strafantrag gestellt wird, geht es an die StA und die entscheiden.
Hier hat in meinen Augen die vermeintlich "richtige Moral" das Gesetz ausgehebelt, mal wieder...
- Kaeptn_Chaos
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Re: Strafbarkeit von Blockaden
Kulinka, nein, das glaube ich nicht.
Ghosti, für deine immer kruder werdenden Theorien, wann der Staat wen nachhaltig verfolgt, kann ich nix. Ich würde dir empfehlen, den gesamten Einsatzverlauf erstmal richtig auf die Kette zu kriegen und nicht einer medial überhöhten Einzelaktion einen messbaren Grad zuzumessen.
Wir hatten da mit extrem gewaltbereiten Linksextremisten und anderen Problemklientel zu tun, die es in sich hatte. Ich meine, wir hatten auch Kräfte aus SN vor Ort. Frag die doch mal, wie die Pinky und Brain im Kontext des Rests einstuften. Denke, die lachen dich aus.
Ansonsten hoffe ich, dass du deinen hehren Anspruch Strafverfolgung um jeden Preis auch für Bagatelldelikte ohne Antrag auch stets bei Dynamospielen und in Connewitz durchhältst. Meine Erfahrung lehrt mich da anderes, aber gut.
Ghosti, für deine immer kruder werdenden Theorien, wann der Staat wen nachhaltig verfolgt, kann ich nix. Ich würde dir empfehlen, den gesamten Einsatzverlauf erstmal richtig auf die Kette zu kriegen und nicht einer medial überhöhten Einzelaktion einen messbaren Grad zuzumessen.
Wir hatten da mit extrem gewaltbereiten Linksextremisten und anderen Problemklientel zu tun, die es in sich hatte. Ich meine, wir hatten auch Kräfte aus SN vor Ort. Frag die doch mal, wie die Pinky und Brain im Kontext des Rests einstuften. Denke, die lachen dich aus.
Ansonsten hoffe ich, dass du deinen hehren Anspruch Strafverfolgung um jeden Preis auch für Bagatelldelikte ohne Antrag auch stets bei Dynamospielen und in Connewitz durchhältst. Meine Erfahrung lehrt mich da anderes, aber gut.
Re: Strafbarkeit von Blockaden
Also ich sehe bei den Beiden auch noch einen Widerstand, was zumindest die IDF zwingend gemacht hätte.
Ich kann den Verzicht darauf absolut nicht nachvollziehen, wenngleich ich befürchte, dass dieser aufgrund der brisanten Situation ein "Verhandlungsergebnis" war.
Re: Strafbarkeit von Blockaden
Deal is deal. So einfach ist das.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Strafbarkeit von Blockaden
Und wenn da der StA vor Ort mit im Boot war, hat das nicht mal das Geschmäckle, das hier manche krampfhaft herbei reden wollen.
Re: Strafbarkeit von Blockaden
Tja, so wird`s gewesen sein. Allerdings ist das eine wahrscheinlich gute Lösung. Stellt Euch mal die Probleme vor, die bei einem "Kampf" in einem engen Schacht entstehen.
Vor allem, weil wir wissen, dass diese beiden Menschen nicht das letzte Mal auftreten.
Vor allem, weil wir wissen, dass diese beiden Menschen nicht das letzte Mal auftreten.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Strafbarkeit von Blockaden
Die Polizei hätte dort nicht geräumt.
Re: Strafbarkeit von Blockaden
Was ich für richtig halte.
Re: Strafbarkeit von Blockaden
Da gehe ich mal fest von aus.Kaeptn_Chaos hat geschrieben: ↑Do 2. Feb 2023, 13:43Und wenn da der StA vor Ort mit im Boot war, hat das nicht mal das Geschmäckle, das hier manche krampfhaft herbei reden wollen.
Man wird sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht haben.
Die beiden werden auch selbst nicht so naiv sein zu glauben, sie wären damit vom Haken.
Natürlich wird man weder Einsatzkräfte noch die Aktivisten einem unkalkulierbaren, lebensbedrohlichen Risiko aussetzen. Nicht wegen einer Räumung.
Chuck Norris hätte natürlich gewartet, bis den beiden die Luft ausgeht und sie dann easy aus dem Loch geangelt. Ganz ohne neurologische Schäden und Lebensgefahr.
Re: Strafbarkeit von Blockaden
Ich gehe mal davon aus, dass „Pinky“ und „Brain“ sehr wohl namentlich bekannt sind, aber man solchen Spinnern von Amts wegen keine Plattform bieten will.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Re: Strafbarkeit von Blockaden
Das hat sicher auch eine Rolle gespielt.
- Ghostrider1
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Re: Strafbarkeit von Blockaden
Kapt, schalte einen Gang runter, denn deine reflexartige Beißerei, wenn Kritik an der Polizei NRW geübt wird, nervt.
Abstrus? Weil ich bei Kulinkas Vergleich etwas berichtigt habe und auf den Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag hingewiesen habe.
Das dieses Klientel politisch wie auch medial, auf Grund ihrer Ziele als "die Guten" hingestellt werden, ist dir schon aufgefallen?
Das dort Gewalttäter Links vor Ort waren ist bekannt. Die beiden sind aber deutlich später rauskommen, als die Lage beruhigt war.
ICH sehe es kritisch, daß keine IDF gemacht wurde, und da werde ich dich bestimmt nicht um Erlaubnis fragen, um meine Bedenken hier zu schreiben. Zudem bin ich scheinbar nicht der Einzige, der da kritisch nachfragt.
Abstrus? Weil ich bei Kulinkas Vergleich etwas berichtigt habe und auf den Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag hingewiesen habe.
Das dieses Klientel politisch wie auch medial, auf Grund ihrer Ziele als "die Guten" hingestellt werden, ist dir schon aufgefallen?
Das dort Gewalttäter Links vor Ort waren ist bekannt. Die beiden sind aber deutlich später rauskommen, als die Lage beruhigt war.
ICH sehe es kritisch, daß keine IDF gemacht wurde, und da werde ich dich bestimmt nicht um Erlaubnis fragen, um meine Bedenken hier zu schreiben. Zudem bin ich scheinbar nicht der Einzige, der da kritisch nachfragt.
Re: Strafbarkeit von Blockaden
Hallo Ghostrider,
was genau beunruhigt Dich denn jetzt? Dass zunächst und bei behördlichem Bekanntwerden des Sachverhalts eine entsprechende Anzeige gegen Unbekannt vom hierzu verpflichteten Amtswalter geschrieben wurde, ist doch eigentlich gar keine Frage. Allenfalls ist vielen Journalisten halt der Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag nicht bekannt, weshalb im ursprünglich eingestellten Pressebeitrag der falsche Eindruck entstehen konnte, der Vorgang wäre überhaupt nicht zur Anzeige gekommen, auch nicht durch die Kenntnis habende Behörde.
Die eigentliche Frage ist doch die: Gibt es ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung? Bei einfachem Hausfriedensbruch gibt es das eben nicht. Die Geschädigte will aber keinen Strafantrag stellen. Also stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Alltäglich und rechtsstaatlich völlig einwandfrei.
Und, ja, so verblüffend einfach es klingt:
Viele Grüße
Kulinka
was genau beunruhigt Dich denn jetzt? Dass zunächst und bei behördlichem Bekanntwerden des Sachverhalts eine entsprechende Anzeige gegen Unbekannt vom hierzu verpflichteten Amtswalter geschrieben wurde, ist doch eigentlich gar keine Frage. Allenfalls ist vielen Journalisten halt der Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag nicht bekannt, weshalb im ursprünglich eingestellten Pressebeitrag der falsche Eindruck entstehen konnte, der Vorgang wäre überhaupt nicht zur Anzeige gekommen, auch nicht durch die Kenntnis habende Behörde.
Die eigentliche Frage ist doch die: Gibt es ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung? Bei einfachem Hausfriedensbruch gibt es das eben nicht. Die Geschädigte will aber keinen Strafantrag stellen. Also stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Alltäglich und rechtsstaatlich völlig einwandfrei.
Und, ja, so verblüffend einfach es klingt:
Und aus meiner Sicht ist das ein ganz guter Deal, denn eine Räumung unter Zwang wäre unter den gegebenen Bedingungen sicherlich unerfreulicher geworden, wenn sie überhaupt möglich gewesen wäre. Wir werden uns (nicht zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik) wohl oder übel damit abfinden müssen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sich derzeit mit Individuen und Gruppen konfrontiert sehen, die aus dem Beweggrund innerer Gewissenskonflikte bereit sind, Straftaten zu begehen. Die Frage ist: Wie gehen wir damit heuer um? Stets und unerbittlich eskalieren und gegenhalten, nun ja, das haben wir schon einmal versucht. Endete dann in mehreren, unseren Staat bis heute nicht loslassenden Katastrophen. Ganz ehrlich, mir sind pragmatische Lösungen im rechtstaatlich möglichen Rahmen wie im vorliegenden Fall da viel lieber.an_dy hat geschrieben:Deal is deal.
Viele Grüße
Kulinka
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