Strafbarkeit von Blockaden

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Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon Loewe » Sa 28. Jan 2023, 11:11

Für die beiden Tunnelbesetzer von Lützerath wird es keine strafrechtlichen Konsequenzen geben: Wie die Aachener Polizei auf Anfrage mitteilte, hat RWE keine Anzeige gegen die Männer erstattet. Die Polizei kenne daher auch nicht die Identität der Aktivisten, die sich selbst "Pinky" und "Brain" nannten. Der Tunnel, in dem die beiden tagelang ausgeharrt hatten, wurde inzwischen verschlossen. Er wird im Zuge des Braunkohleabbaus verschwinden
Quelle: https://www.n-tv.de/23876571

Auf der einen Seite hat man hier eine pragmatische und friedliche Lösung gefunden. Andererseits fürchte ich eine Welle von Nachahmungen, wenn die Büchse der Pandora, in diesem Fall Straffreiheit, derart geöffnet wird.

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Inspektor_GER

Re: Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon Inspektor_GER » Sa 28. Jan 2023, 14:33

Welche mögliche Strafbarkeit schwebt dir denn vor?

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Re: Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon trusted » Sa 28. Jan 2023, 16:09

Inspektor_GER hat geschrieben:
Sa 28. Jan 2023, 14:33
Welche mögliche Strafbarkeit schwebt dir denn vor?
Hausfriedensbruch vllt.

Je nachdem wenn bei den Tunnelarbeiten was kaputt gegangen ist (Flurschaden) Sachbeschädigung etc…

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Re: Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon Old Bill » Sa 28. Jan 2023, 19:35

Nötigung hätte man wohlwollend prüfen können…
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Re: Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 28. Jan 2023, 19:49

RWE hat keine Strafanzeige gestellt oder keinen Strafantrag?
Ich kenne das Gelände nicht, aber wenn es erkennbar umfriedet war, liegt ein Hausfriedensbruch vor. Zumal man hier, wie bereits geschrieben, auch eine Nötigung prüfen kann.

Von Amts wegen muss die Anzeigenerstattung erfolgen. Wird kein Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt , so liegt ein Prozesshindernis vor, und das Verfahren wird eingestellt.

Aber keine Anzeige, dass verwundert mich jetzt.
Wie sieht es mit einer IDF nach dem PolG aus, um Einsatzkosten einzuklagen.

Wenn dort tatsächlich nichts gemacht wurde, ist das sehr befremdlich.

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Re: Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon Inspektor_GER » Sa 28. Jan 2023, 21:31

IDF nach PolG und Eintreibung der Verfahrenskosten wäre tatsächlich nötig gewesen.

Aber Straftat? Ich kenne mich da örtlich nicht aus, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das ganze riesige Gelände komplett umfriedet war. Und zur Nötigung fehlt die Gewalt bzw. die Drohung.

Versteht mich nicht falsch, Straftaten müssen konsequent verfolgt werden, aber hier eine Nötigung zu sehen, wäre schon arg konstruiert, meint ihr nicht?

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Re: Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon Loewe » Sa 28. Jan 2023, 21:55

Wie sieht es mit einer IDF nach dem PolG aus, um Einsatzkosten einzuklagen
Das ist ein springender Punkt.
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Re: Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon Aldous » Sa 28. Jan 2023, 22:02

Inspektor_GER hat geschrieben:
Sa 28. Jan 2023, 21:31
Versteht mich nicht falsch, Straftaten müssen konsequent verfolgt werden, aber hier eine Nötigung zu sehen, wäre schon arg konstruiert, meint ihr nicht?
Das kommt sehr auf den konkreten Einzelfall an. Befand sich der Tunnel bspw. im Umfeld eines Gebäudes, welches am Einsatztag abgerissen werden sollte und dieses Abrissunterfangen wurde durch die notwendige Anwesenheit der Polizeibeamten vereitelt, dann entspräche es der Rechtsprechung des BGH, eine Nötigung zu prüfen.

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Re: Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon Old Bill » So 29. Jan 2023, 08:37

Eben, kommt auf den konkreten Einzelfall an. Weiterhin kommen unter Umständen zivilrechtliche Forderungen auf, ich hätte mir schwer dabei getan die Identität nicht festzustellen. RWE hat ja bereits angekündigt entsprechende Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Re: Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 29. Jan 2023, 09:26

Man kann unterstellen, dass die beiden nach Lützerath kamen vor der Verfügung des Landrats und ganz sicher vor der endgültigen Umschließung und des Zaunbaus.
Nachdem Lützerath weitestgehend geräumt war, hat das THW die Sicherung des Tunnels übernommen und RWE mit einem privaten Unternehmen die Verhandlung mit den beiden durchgeführt. Polizei war da raus. Privatgelände, keine Anträge... :gruebel:
Dass der EA Ermittlungen gleichwohl eine Anzeige gegen unbekannt vorlegte, darf unterstellt werden.

Ansonsten würde ich angesichts zahlreicher politischer Diskussionen, kleinen Anfragen und Strafverfahren diesen Einsatz hier vielleicht nicht en detail diskutieren.
:lah:

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Re: Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon Loewe » So 29. Jan 2023, 10:16

Für eine Diskussion en Detail fehlt den meisten hier die genaue Kenntnis der Lage vor Ort. Gleichwohl stammt die Kenntnis über den hier diskutieren Umstand aus einer kleinen Anfrage - die Beantwortung derselben ist der Öffentlichkeit bekannt.
Das Verhalten der Polizeiführung 2 Tatverdächtige ziehen zu lassen, weil RWE sich mit denen geeinigt hat, lässt bei einem Offizialdelikt doch einige Feagen aufkommen..Und das eine Nötigung zumindest diskutabel ist, steht wohl außer Frage.
Ansonsten würde ich angesichts zahlreicher politischer Diskussionen, kleinen Anfragen und Strafverfahren diesen Einsatz hier vielleicht nicht en detail diskutieren
Gut 90% der Threads bei Aktuelle Themen werden politisch diskutiert und sind Gegenstand von Strafverfahren. Eine Debatte darüber ist doch der eigentliche Zweck von Copzone. Das die Polizei nicht immer eine gute Figur macht liegt in der Natur der Sache.
Ermittlungsrgebnisse aus laufenden Verfahren haben hier selbstverständlich nichts zu suchen, aber über Antsverschwiegenheit muss ja wohl kein Kollege hier belehrt werden.
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Re: Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 29. Jan 2023, 10:21

Passiert das nicht bei jedem Fußballspiel 34 Mal?
:lah:

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Re: Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon Old Bill » So 29. Jan 2023, 10:59

Es muss ja auch nichts im Detail totdiskutiert werden, aber wenn wir jegliche Diskussion im Keim ersticken, was ist dann der Mehrwert des Forums? Es geht lediglich um den Gedankenaustausch, auch gerne mit Außenstehenden. Wenn es über die Stränge schlägt, dann wird schon rechtzeitig nachjustiert.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Re: Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon Loewe » So 29. Jan 2023, 11:04

Sicher. Aber hier geht es um einen riesigen Einsatz, medial begleitet und viel diskutiert. Und ein nicht geringer Teil der Bürgerinnen und Bürger hat zunehmend weniger Verständnis für sog. Klimaaktivisten und deren fragwürdige Auffassung von Straftatsbeständen bzw. hart ausgehandelten gesellschaftlichen Kompromissen.

Natürlich passiert das täglich in unserer strafverfolgungsgeplagtem Bundesrepublik. Aber das macht die Sache nicht besser, es begünstigt den Verfall des Vertrauens in die Strafverfolgungsbehörden und liefert dadurch Munition für politische Abenteurer die hieraus Kapital schlagen. Schau doch einfach mal wer welche kleinen Anfragen stellt.
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Re: Strafbarkeit von Blockaden

Beitragvon Loewe » So 29. Jan 2023, 11:05

@ Old Bill
Danke !


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