Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Moderator: Team Zoll
Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Und man bleibt dran...
https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/ ... =3&theater
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Richtig!:
Quelle: BdZIm Gespräch mit dem Innenpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion Björn Fecker – zugleich stellvertretender Fraktionsvorsitzender – konnten Jan Hollmann (stellvertretender BV-Vorsitzender Hannover und stellvertretender OV-Vorsitzender Bremen) sowie Dr. Carsten Weerth (Bevollmächtigter des BV Hannover zur Verhandlung über die Einführung der Eilzuständigkeit in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) die Erfordernisse und Forderung der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft erläutern. Neben der Beleuchtung der Situation in Bremen und Bremerhaven wurde auf die BDZ-Initiativen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hingewiesen.
Björn Fecker (MdBB und der staatlichen Deputation für Inneres) zeigte sich gut informiert und gegenüber den Forderungen des BDZ aufgeschlossen. Er geht davon aus, dass sich die Landesregierung dem bundesweiten Trend der Einführung der Eilzuständigkeit in das Polizeigesetz des Landes nach Schaffung einer bundesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage mit § 12d ZollVG nicht mehr verschließen will und sieht gute Chancen, dass die Innenministerkonferenz das Thema erneut aufgreifen wird.
Wenn ich auch einer anderen Interessenvertretung angehöre: Die beständigen politischen Initiativen auf Landesebene tragen Früchte. Ein Erfolg, den sich der BdZ auf die Fahne schreiben kann.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Und wieder ein Bundesland, dass die Eilzuständigkeit für den Zoll auf den Weg gebracht hat:
http://www.gdp-zoll.de/2018/03/eilzusta ... enteppich/Eilzuständigkeit: NRW schließt Lücke im Flickenteppich
Die Landesregierung-Nordrhein Westfahlens hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes auf den Weg gebracht. § 9 Absatz 3 des POG NRW, der bisher nur „Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Bundes“ erfasste, soll wie folgt neu gefasst werden: „Die Absätze 1 und 2 gelten für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Bundes und Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung des Bundes im Sinne der § 10a Ab-satz 1 und § 12d des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125; 1993 I S. 2493), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) geändert worden ist, entsprechend.“ Zur Begründung heißt es: „Die Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung immer wieder Situationen ausgesetzt, in denen ein unmittelbares polizeiliches Handeln geboten erscheint. Daher haben einige Bundesländer Regelungen zur Eilzuständigkeit der Zollverwaltung bereits in ihre Polizeigesetze aufgenommen. So können Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung nunmehr auf dem Gebiet dieser Länder im Rahmen ihrer originären Aufgabenwahrnehmung die Landespolizei im Eilfall und auf der Grundlage der Landespolizeigesetze bei der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung tätig werden.“
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Nächstes Bundesland erhält die Eilzuständigkeit
Eilzuständigkeit kommt in Hamburg
Bei der 70 Jahr-Feier des BDZ Bezirksverbandes Nord am 19.März 2018 in Hamburg gab MdB Johannes Kahrs (SPD) als direkter Wahlkreisabgeordneter eines Stimmbezirks in Hamburg im Rahmen seiner Festrede bekannt, dass der Forderung des BDZ nach der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbedienstete noch in diesem Jahr entsprochen wird. Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion teilte ferner in einem persönlichen Gespräch mit den beiden stellvertretenden BDZ-Bundesvorsitzenden Thomas Liebel und Christian Beisch sowie Sandro Kappe (stellvertretender Vorsitzender des BDZ-BV Nord) mit, dass damit ein ernsthaftes Anliegen des BDZ zur Stärkung der Rechtssicherheit der Zollvollzugskräfte in Hamburg auf Drängen des BDZ nachgekommen wird.
http://www.bdz.eu/medien/nachrichten/de ... mburg.html
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Quelle: GdP (Bezirk Bundesfinanzpolizei (Zoll) )Nach beharrlichem und kompetentem Einsatz der GdP-Zoll: Eilzuständigkeit in Rheinland-Pfalz kommt
Das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz hat den Referentenentwurf eines „Landesgesetzes zur Änderung des ‚Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes‘ und des ‚Landesbeamtengesetzes'“
vorgelegt. Darin soll nun auch die Eilzuständigkeit für Zollbeamte im Zuständigkeitsbereich der Polizei Rheinland-Pfalz geregelt werden.
Vorangegangen waren u.a. Gespräche des Vorstands der Kreisgruppe Rhein-Hessen-Saar und des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll Frank Buckenhofer mit Landesinnenminister Roger Lewentz (SPD).
Bürger dürfen erwarten, dass der Staat zu jederzeit handlungsfähig ist und dabei nicht von unnötigen Kompetenzgrenzen behindert wird. Das gilt insbesondere dort, wo Vollzugbeamte des Bundes und der Länder für jedermann sichtbar einsatzbereit sind. „Durch die Änderung in Absatz 3 Satz 1 können Vollzugskräfte der Zollverwaltung künftig unter denselben Voraussetzungen tätig werden wie Polizeibeamte anderer Länder oder Polizeibeamte des Bundes. Die Notwendigkeit kann sich ergeben, wenn Zollbedienstete im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung auf Situationen treffen, in denen ein unmittelbares polizeiliches Handeln geboten erscheint, die zuständige Landespolizei aber (noch) nicht eingetroffen ist“, heißt es dazu in der vorliegenden Gesetzesbegründung.
„Es geht um die Abwehr konkreter Gefahren“, unterstreicht Buckenhofer. „Es bleibt selbstverständlich dabei, dass jeder seine ihm originär zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt und nur im Ausnahmefall auf solche Eilzuständigkeiten zurückgreift“, weist Buckenhofer gelegentlich aufkeimende Vorbehalte in Chefetagen als unbegründet zurück.
„Der beharrliche, vor allem aber kompetente Einsatz der GdP-Zoll hat sich einmal mehr ausgezahlt. Die Arbeit unserer hoch motivierten Kolleginnen und Kollegen wird erleichtert und das Land ein wenig sicherer“, fasst Delio Bocchini, Vorsitzender der GdP-Kreisgruppe Rhein-Hessen-Saar, zusammen. Buckenhofer mahnt dennoch mit Nachdruck die erforderliche bundeseinheitliche Regelung durch Änderung des Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG) an.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Ein sehr gute Entwicklung
Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
... die natürlich von allen Gewerkschaften reklamiert wird.
Beispiel: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/d ... pfalz.html (ggf. Datum beachten).
Das grundlegende Zutun des BMF (u.a. Schreiben an IMK) wird jedoch nicht erwähnt.
Aber egal, das positive Ergebnis für die Bürger in RP, die ZVB und die PVB der LaPo RP zählt.
Merke:
Der Erfolg hat viele Väter. Der Misserfolg ist ein Waisenkind.
Richard Cobden (1804 - 1865), englischer Nationalökonom
Hinweis:
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.
Nachwuchswerbung des Zolls:
https://www.talent-im-einsatz.de/DTIEWe ... _node.html
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Nun, im Gegensatz zu den Intetessenvertretungen ist der Dienstherr auch nicht auf Erfolge angewiesen um auf sich Aufmerksam zu machen. Gewerkschaften hingegen schon, da man zum einen neue Mitglieder rekrutieren will/muss und zum anderen "Bestandsmitglieder" halten will/muss.J12 hat geschrieben: ↑Do 15. Nov 2018, 17:44... die natürlich von allen Gewerkschaften reklamiert wird.
Beispiel: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/d ... pfalz.html (ggf. Datum beachten).
Das grundlegende Zutun des BMF (u.a. Schreiben an IMK) wird jedoch nicht erwähnt.
Aber egal, das positive Ergebnis für die Bürger in RP, die ZVB und die PVB der LaPo RP zählt.
Merke:
Der Erfolg hat viele Väter. Der Misserfolg ist ein Waisenkind.
Richard Cobden (1804 - 1865), englischer Nationalökonom
Es stünde dem BMF ja frei, auf den mittlerweile zahlreichen medialen Plattformen die Rolle des BMF entsprechend zu würdigen.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Wo hat jetzt der Zoll überall Eilzuständigkeit?
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
fmaster2000 hat geschrieben: ↑Mi 21. Nov 2018, 11:17Wo hat jetzt der Zoll überall Eilzuständigkeit?
https://www.econstor.eu/bitstream/10419 ... 3_2018.pdfStand 2017
Bayern (Art. 11 Polizeiorganisationsgesetz, POG)
Baden-Württemberg (§ 78 PolG)
Brandenburg (§ 77 PolG)
Hessen (§ 102 Abs. 3 S. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung, HSOG)
Sachsen (§ 77 Abs. 3 Nr. 2PolG)
Saarland (§ 88 PolG)
Schleswig-Holstein (§ 170 Abs. 2 Nr. 3 Landesverwaltungsgesetz SH).4
Hinzugekommen ist zwischenzeitlich NRW. Einige BL dürften demnächst noch folgen.....
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Das ist ja immerhin mehr als die Hälfte der Republik. Also Flächenmäßig gesehenKnaecke77 hat geschrieben: ↑Mi 21. Nov 2018, 12:56fmaster2000 hat geschrieben: ↑Mi 21. Nov 2018, 11:17Wo hat jetzt der Zoll überall Eilzuständigkeit?https://www.econstor.eu/bitstream/10419 ... 3_2018.pdfStand 2017
Bayern (Art. 11 Polizeiorganisationsgesetz, POG)
Baden-Württemberg (§ 78 PolG)
Brandenburg (§ 77 PolG)
Hessen (§ 102 Abs. 3 S. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung, HSOG)
Sachsen (§ 77 Abs. 3 Nr. 2PolG)
Saarland (§ 88 PolG)
Schleswig-Holstein (§ 170 Abs. 2 Nr. 3 Landesverwaltungsgesetz SH).4
Hinzugekommen ist zwischenzeitlich NRW. Einige BL dürften demnächst noch folgen.....
Verstehe auch kaum, warum die restlichen Bundesländer noch keine Initiative angestartet haben. Es hat sich doch bewährt. Und kein Zöllner will Polizei spielen
Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Woher kommt die Erkenntnis?
Nicht falsch verstehen, ich begrüße Befugnisse über meinen Tellerrand hinaus, einfach weil es dem Bürger im nachhinein nicht oder nur schwer zu vermitteln wäre warum ich nicht eingeschritten bin.
Aber gibt es dazu Zahlen oder Fakten, aus den Ländern mit entsprechender Befugnis, wie oft von selbiger Gebrauch gemacht wurde?
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Allein die Rechtssicherheit für die Kollegen ist ein Grund für die Eilzuständigkeit.2fast4u hat geschrieben: ↑Mi 21. Nov 2018, 21:05Woher kommt die Erkenntnis?
Nicht falsch verstehen, ich begrüße Befugnisse über meinen Tellerrand hinaus, einfach weil es dem Bürger im nachhinein nicht oder nur schwer zu vermitteln wäre warum ich nicht eingeschritten bin.
Aber gibt es dazu Zahlen oder Fakten, aus den Ländern mit entsprechender Befugnis, wie oft von selbiger Gebrauch gemacht wurde?
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Aber warum hat sie sich bewährt?
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Bewährt hat sich es in dem, wenn Zöllner tätig werden, abgesichert sind. Sobald was passiert werden sie vom Dienstherrn nicht im Stich gelassen.
Zöllner können einen komplett fahruntüchtigen LKW oder PKW aufhalten bis die Polizei eintrifft. Es werden vermehrt Verstöße an die Polizei weitergeleitet.
Etc. Etc.
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