Beispiel: LKW-Fahrere Wladimir W. wird von der FKS XY auf einem Autobahnrastplatz kontrolliert. Er hat den LKW gerade, von der Autobahn kommend, auf einem Parkplatz abgestellt. Bei der Prüfung der Papiere fällt auf, dass im Führerhaus Schnapsflaschen herumliegen und Wladimir W. offensichtlich alkoholisiert ist.ostkev hat geschrieben: ↑So 25. Nov 2018, 10:41
Das von Knaecke77 Geschriebene kann ich nicht nachvollziehen.
Sollte der Anfangsverdacht einer Straftat bestehen, dann ist alles Notwendige zu dokumentieren und den übernehmenden Behörden zu übergeben. Ob das nun mit unserem SG-C internen Strada-Formular oder im Freitext geschieht, spielt dabei keine Rolle.
Weshalb das im SG E anders als im SG C laufen soll, ... ???
ZOS Fleißig informiert die Sprechfunkzentrale, die wiederum die Autobahnpolizei informiert. Da eine Streife der LAPO gerade in der Nähe ist, kann sie sich des alkoholisierten Fahreres annehmen.
Die Zollbeamten übergeben zwei Visitenkarten und erklären den anwesenden Polizeibeamten was ihnen aufgefallen ist. Dies wird von diesen aufgenommen.
Wenn die Zollkontrolle nichts weiter ergeben hat, ist dieser Fall für den Zoll abgeschlossen.
Weshalb sollte ich hier einen Übergabebericht fertigen?