Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

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Knaecke77
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Knaecke77 » So 25. Nov 2018, 11:15

ostkev hat geschrieben:
So 25. Nov 2018, 10:41

Das von Knaecke77 Geschriebene kann ich nicht nachvollziehen. :gruebel:

Sollte der Anfangsverdacht einer Straftat bestehen, dann ist alles Notwendige zu dokumentieren und den übernehmenden Behörden zu übergeben. Ob das nun mit unserem SG-C internen Strada-Formular oder im Freitext geschieht, spielt dabei keine Rolle.

Weshalb das im SG E anders als im SG C laufen soll, ... ???
Beispiel: LKW-Fahrere Wladimir W. wird von der FKS XY auf einem Autobahnrastplatz kontrolliert. Er hat den LKW gerade, von der Autobahn kommend, auf einem Parkplatz abgestellt. Bei der Prüfung der Papiere fällt auf, dass im Führerhaus Schnapsflaschen herumliegen und Wladimir W. offensichtlich alkoholisiert ist.
ZOS Fleißig informiert die Sprechfunkzentrale, die wiederum die Autobahnpolizei informiert. Da eine Streife der LAPO gerade in der Nähe ist, kann sie sich des alkoholisierten Fahreres annehmen.

Die Zollbeamten übergeben zwei Visitenkarten und erklären den anwesenden Polizeibeamten was ihnen aufgefallen ist. Dies wird von diesen aufgenommen.

Wenn die Zollkontrolle nichts weiter ergeben hat, ist dieser Fall für den Zoll abgeschlossen.

Weshalb sollte ich hier einen Übergabebericht fertigen?

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon GrenzEnte » So 25. Nov 2018, 12:44

Knaecke77 hat geschrieben:
So 25. Nov 2018, 11:15




Beispiel: LKW-Fahrere Wladimir W. wird von der FKS XY auf einem Autobahnrastplatz kontrolliert. Er hat den LKW gerade, von der Autobahn kommend, auf einem Parkplatz abgestellt. Bei der Prüfung der Papiere fällt auf, dass im Führerhaus Schnapsflaschen herumliegen und Wladimir W. offensichtlich alkoholisiert ist.
ZOS Fleißig informiert die Sprechfunkzentrale, die wiederum die Autobahnpolizei informiert. Da eine Streife der LAPO gerade in der Nähe ist, kann sie sich des alkoholisierten Fahreres annehmen.

Die Zollbeamten übergeben zwei Visitenkarten und erklären den anwesenden Polizeibeamten was ihnen aufgefallen ist. Dies wird von diesen aufgenommen.

Wenn die Zollkontrolle nichts weiter ergeben hat, ist dieser Fall für den Zoll abgeschlossen.

Weshalb sollte ich hier einen Übergabebericht fertigen?
Würde ich aus persönlichen Interese schon machen, wenn es später zu Rückfragen etc. kommen sollte. Ist bei uns auch so gewollt. Wird häufig auch erst später per mail an den sachbearbeitenden Kollegen gesendet.

Und die Tatsache dass der Fahrer fahrender Weise angetroffen wurde ist ja nicht ganz unerheblich für den 24a und deswegen auch schriftlich festzuhalten finde ich.

Zudem wollen das Lagebild und die Statistik doch auch gefüllt werden.

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Controller » So 25. Nov 2018, 13:07

Sah ZOS Fleissig den Wladimir fahren ?
Dann scheibt er.
Wenn nicht, nicht.
Mir fehlen da die entscheidenden Schlisselwörter/formulierungen.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Kulinka » So 25. Nov 2018, 15:47

Hallo zusammen,

ich glaube, auch wenn mein Blickwinkel ein nichtfachlicher ist, Ihr verrennt Euch hier in Detailverliebtheiten. Es wird in den Ländern, in denen die Eilzuständigkeit bereits länger im Gesetz verankert ist, konkrete Handlungsvorgaben und eben auch einschlägige, bei Bedarf zu nutzende Formulare geben. Solche werden sich auch rasch in den Ländern etablieren, in denen die Eilzuständigkeit erst kürzlich gesetzlich eingeführt wurde.

Ich bezweifle deshalb, dass die hier konstruierten Schwierigkeiten im Alltag der dienstlichen Zusammenarbeit gegeben sind. Das wird, so meine Vermutung, wenn nicht eh nach bereits gewohntem Schema F vorgegangen wird, in einem Zwei-Minuten-Gespräch zwischen den jeweiligen Streifenführern geklärt sein, wer was schreibt, und was man noch voneinander braucht.

Viele Grüße
Kulinka

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Vollzugsbub » So 25. Nov 2018, 16:02

Kulinka hat geschrieben:
So 25. Nov 2018, 15:47
Hallo zusammen,

ich glaube, auch wenn mein Blickwinkel ein nichtfachlicher ist, Ihr verrennt Euch hier in Detailverliebtheiten. Es wird in den Ländern, in denen die Eilzuständigkeit bereits länger im Gesetz verankert ist, konkrete Handlungsvorgaben und eben auch einschlägige, bei Bedarf zu nutzende Formulare geben. Solche werden sich auch rasch in den Ländern etablieren, in denen die Eilzuständigkeit erst kürzlich gesetzlich eingeführt wurde.

Ich bezweifle deshalb, dass die hier konstruierten Schwierigkeiten im Alltag der dienstlichen Zusammenarbeit gegeben sind. Das wird, so meine Vermutung, wenn nicht eh nach bereits gewohntem Schema F vorgegangen wird, in einem Zwei-Minuten-Gespräch zwischen den jeweiligen Streifenführern geklärt sein, wer was schreibt, und was man noch voneinander braucht.

Viele Grüße
Kulinka

Genau :zustimm:
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Controller » So 25. Nov 2018, 16:10

Nun ja, wäre nett, wenn man das polizeiliche Leben so in in Formular mit Ankreuzkästchen pressen könnte :polizei3:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Cologne » Do 16. Mai 2019, 20:33

Und noch ein Bundesland dabei...
Niedersachsen führt als 10. Bundesland die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in § 103 NSOG ein!
Quelle: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/d ... rbeit.html

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon fmaster2000 » Do 16. Mai 2019, 23:15

eine gute Entscheidung. Hoffe dass bald in allen 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit vorhanden ist. :applaus:

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Knaecke77 » Do 4. Jul 2019, 10:40

Kommt die Eilzuständigkeit auch bald in Bremen?

https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/D ... en&ccm=100

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Knaecke77 » So 5. Jul 2020, 08:54

Weitere BL planen den Zoll in die jeweiligen Polizeigesetzte aufzunehmen. Dann wäre nur noch in Thüringen dem Zoll verwehrt eilzuständig handeln zu dürfen.

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/d ... twurf.html

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Knaecke77 » Sa 21. Nov 2020, 07:54

...... dann warens nur noch zwei.
Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in Bremen

Bremen hat die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte nach § 12d ZollVG mit § 143 III BremPolG eingeführt. 14 von 16 Bundesländern haben jetzt die Eilzuständigkeit in den Polizeigesetzen, Sicherheits- oder Gefahrenabwehrgesetzen verankert.

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/d ... remen.html

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Knaecke77 » Do 23. Nov 2023, 13:04

Wenn es auch schon mehr als ein Jahr her ist:
Thüringen war bislang das letzte Bundesland, in dem Zollbeamtinnen und -beamte nicht die Eilzuständigkeit für polizeiliche Aufgaben hatten. Diese letzte Lücke im langjährigen bundesweiten Fleckenteppich wurde nun auf Initiative des BDZ geschlossen. Der Thüringer Landtag hat am 10. Juni 2022 eine entsprechende Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes beschlossen.

Die vom BDZ verfolgte Strategie einer schrittweisen Verwirklichung der bundesweiten Eilzuständigkeit hat sich damit als erfolgreich erwiesen. Die Gewerkschaft setzt sich seit Jahren in allen Bundesländern für rechtliche Regelungen zur Eilkompetenz für Vollzugskräfte des Zolls ein.

Zuvor waren die Zöllnerinnen und Zöllner bei der Feststellung einer Straftat, zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder auch bei Antreffen eines zur Fahndung ausgeschriebenen Straftäters darauf angewiesen, die nächste Polizeidienststelle zu informieren und auf das Eintreffen der zuständigen Polizeikräfte zu warten. Sonstiges Handeln war ausschließlich auf der Basis der Jedermannrechte möglich.

Durch die Neuregelung in Thüringen gibt es nun in allen 16 Bundesländern eine einheitliche Rechtslage – und damit Rechtssicherheit für die Zollbeamtinnen und -beamten sowie die Bürgerinnen und Bürger.
https://www.dbb.de/artikel/eilzustaendi ... ossen.html
Nach über 10 Jahren politischer Aktivität durch den BDZ wurde letztes Jahr im letzten BL die Eilzuständigkeit für ZVB ins Polizeigesetz aufgenommen. :polizei1:

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon SirBarkley » Do 23. Nov 2023, 16:59

DANKE, dass DU das der Welt jetzt noch schnell mitgeteilt hast. DANKE!

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Knaecke77 » Do 23. Nov 2023, 17:15

Gerne geschehen. Dass zeigt im übrigen, dass Gewerkschaftsarbeit mitunter das bohren dicker Bretter ist und sich eine Mitgliedschaft lohnt.

Und ja, dein Zynismus ist nicht unbemerkt geblieben. Aber nur zu, dass Forum lebt vom mitmachen.

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon SirBarkley » Do 23. Nov 2023, 17:21

Knaecke77 hat geschrieben:
Do 23. Nov 2023, 17:15
Gerne geschehen. Dass zeigt im übrigen, dass Gewerkschaftsarbeit mitunter das bohren dicker Bretter ist und sich eine Mitgliedschaft lohnt.
Da gebe ich Dir recht, der BDZ m. E. bisweilen allerdings mit stumpfen Bohrern.

Ich hoffe der BDZ hat die Kolleginnen und Kollegen in Thüringen bereits über die Eilzuständigkeit informiert und Du machst hier nur auf diese Weise Lobby-Werbung..


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