Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Apollo » So 2. Okt 2016, 19:44

Da viele Taten erst durch Nachermittlungen im Amt aufgedeckt werden und die wenigsten FKS-Prüfungen/Kontrollen mit einer Einleitung vor Ort enden leider schon.

Wahrscheinlich reden wir auch etwas aneinander vorbei. Einen richtigen Polizeigewahrsam mit Zelle usw brauchen wir tatsächlich nicht. Es geht eher darum einen Störer in letzter Konsequenz festzuhalten und z.B. für die Dauer der Massnahme in ein Dkfz zu verbringen.

Und da stellt sich mir die Frage ab wann man rechtlich nicht mehr von einem erzwungenen Platzverweis sondern von Gewahrsam spricht.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Controller » So 2. Okt 2016, 20:23

deshalb meine Fragen nach unmittelbarem Zwang und Gewahrsam nach den für dich in Frage kommenden Gesetzen - wo ist der Gewahrsam denn geregelt?

Im POG RLP z.B. werde ich da fündig :polizei10:
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Apollo » So 2. Okt 2016, 20:38

Da dies der erste präventive Gewahrsam für die allg. Zollverwaltung wäre wirst du noch keine Regelungen finden.

Bei uns gibt es nur "repressiven Gewahrsam".
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Diag » So 2. Okt 2016, 20:40

Apollo: Das war mir tatsächlich nicht bewusst, dass bei euch oft erst im Nachgang festgestellt wird, ob Straftaten/Owis vorliegen. Schränkt die Kreativität natürlich dann doch immens ein. Wenn natürlich eine Gefahr für Leib/Leben besteht. :pfeif: (aber den Teil wolltest Du ja oben nicht lesen :polizei3: )

Wenn Knäcke schon ein schönes Foto der Stadtpolizei Ffm hier bringt: Man schaue sich mal die §§ 31, 32 HSOG an. Und dann kommen wir zu welchem Schluss bzgl. der Durchsetzung eines "Kommunalplatzverweises"? Und die haben bis auf 5 Buchstaben und Adler statt Löwe eine komplett identische Ausstattung zur Lapo (in anderen Kommunen fehlt dann noch die Schusswaffe). Was denkt denn da wohl der Bürger? Ich vermute mal nix. Is halt so.

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Apollo » So 2. Okt 2016, 22:55

Alles klar is anscheinend ähnlich. Wie weit können denn die Gefahrenabwehrbehörden in der Praxis gehen wenn wir jetzt mal an Platzverweis und UZw denken?


Seltsamerweise wird auf Seite 32 der Gesetzesbegründung auf die Gewahrsamnahme bei fortgesetzter Störung der Amtshandlung hingewiesen obwohl der Gesetzestext einen rechtswidrigen Angriff verlangt.....
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon zoellner » Di 4. Okt 2016, 22:52

Diag hat geschrieben:Apollo: Das war mir tatsächlich nicht bewusst, dass bei euch oft erst im Nachgang festgestellt wird, ob Straftaten/Owis vorliegen. ...
Zur Erklärung:

Zollkontrollen z.B. nach § 10 ZollVG stehen rechtlich einer Steuerprüfung nach der AO gleich. Das sind keine STPO-Maßnahmen und auch keine Strafverfolgung. Sie dienen der "Prüfung", ob der Beteiligte seiner Steuerpflicht nachkam. Erst wenn dabei ein Verstoß festgestellt wird, wechselt man von der Prüfung in das Strafverfahren. Bei der Prüfung hat der Beteiligte z.B. auch eine MitwirkungsPFLICHT im Gegensatz zur StPO-Maßnahmen.

Bei Kontrollen nach dem SchwarzArbG is das ähnlich.

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Diag » Mi 5. Okt 2016, 05:55

Das ist mir schon klar. Was mir nicht bewusst war, ist die Feststellung von Verstößen im Nachhinein, nicht bei der Kontrolle an sich. Sonst wäre man ja schnell in "meinem" Szenario.

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Knaecke77 » Di 30. Mai 2017, 14:23

Antwort der Landesregierung RLP auf eine Kleine Anfrage der CDU bzgl. der Eilzuständigkeit des Zolls.

https://kleineanfragen.de/rheinland-pfa ... land-pfalz

Der Innenminister hat den Antrag der CDU-Fraktion „Eilzuständigkeit für Zollbeamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben“ im Innenausschuss damit abgelehnt, dass er keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Laut einer Pressemitteilung der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft fand am 18. Juli 2016 zu dieser Thematik ein Gespräch mit der Ministerpräsidentin von RheinlandPfalz, Malu Dreyer, statt. Danach steht die Ministerpräsidentin der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollbeamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben in Rheinland-Pfalz positiv gegenüber und versprach ihre Unterstützung bei dem geplanten Vorhaben.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
(....)

4. Wird das Land Rheinland-Pfalz eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, mit dem Ziel, dass das Bundespolizeibeamtengesetz dahingehend geändert wird, dass den Vollzugsbeamten des Zolls der Status von Polizeivollzugsbeamten verliehen wird?
Wenn nein, warum nicht?

Das Ministerium desInnern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Oktober 2016 wie folgt beantwortet:
(.....)

Zu Frage 4:
Nein. Die Ministerpräsidentin hat allerdings zwischenzeitlich den Bundesfinanzminister angeschrieben und ihn gebeten, sich für eine bundesrechtliche Regelung einzusetzen. Sollte dieser Anregung gefolgt werden, würde in Rheinland-Pfalz den Vollzugsbediensteten der Zollverwaltung nach § 86 Absatz 3 Satz 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) die Kompetenz kraft Gesetzes
zukommen, unter den in dieser Vorschrift angeführten Voraussetzungen polizeiliche Eilmaßnahmen zu treffen. Diese Rechtsfolge würde ebenfalls in allen anderen Ländern eintreten, in denen wie in Rheinland-Pfalz bislang Vollzugsbedienstete der Zollverwaltung polizeiliche Eilmaßnahmen nur unter den Voraussetzungen des § 127 Strafprozessordnung wahrnehmen können, da die Polizeigesetze der anderen Länder Regelungen aufweisen, die mit § 86 Abs. 3 Satz 1 POG vergleichbar sind.

In Vertretung:
Günter Kern
Staatssekretär
Reaktionen aus dem BMF auf dieses Schreiben der Ministerpräsidentin? :polizei13:

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Trainer » Di 30. Mai 2017, 15:10

Da wird aus dem BMF nichts kommen...

Da hängt zu viel hinten dran... Pensionsalter, freie Heilfürsorge....

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Controller » Di 30. Mai 2017, 16:19

Die Ministerpräsidentin hat allerdings zwischenzeitlich den Bundesfinanzminister angeschrieben und ihn gebeten, sich für eine bundesrechtliche Regelung einzusetzen.
Knäcke, das wird hier von einigen doch schon seit der Geburt des Freds angemahnt :polizei1:
Da hängt zu viel hinten dran... Pensionsalter, freie Heilfürsorge....
das glaube ich jetzt nicht; diese zwingende Folge kann ich nicht nachvollziehen :gruebel:
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon zoellner » Di 30. Mai 2017, 16:38

die folge ergäbe sich, wenn der Zoll als Polizei des Bundes im Bundespolizeibeamtengesetz aufgenommen werden würde. Dann hätte dieser nämlich zum einen die bundesweite Eilzuständigkeit, da die Landespolizeigesetze meist von "Polizeibehörde des Bundes und anderer Länder" sprechen. Allerdings würde dann auch die im § 5 BPolBG genannten Pensionseintrittzeitpunkte für die Zollbeamten gelten. Das Widerum wäre aber innerhalb des Zolls ein Problem. Denn bislang gibt es nur den einen Zollbeamten der alles kann, nämlich Polizei und Finanzamt sein.
Eine Aufnahme ins BPolBG würde nur für Zollvollzugsbeamte gelten, die polizelich tätig sind. Die übrigen Zollbeamten müssten dann länger arbeiten. Abhilfe wäre nur geleistet, wenn es entweder zwei getrennte Laufbahnen beim Zoll gäbe oder eine Klausel im BPolBG die Zollbeamten vom § 5 BPolBG ausnimmt.

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Controller » Di 30. Mai 2017, 18:28

ja Zöllner, das ( Aufnahme des Zoll in das Bundespolizeibeamtengesetz ) ist ja klar und schon lange bekannt.

Nur, das ist doch gar nicht nötig:
(1) Dieses Gesetz gilt für die Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei, im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes und für den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder.

Polizeivollzugsbeamte im Sinne des Satzes 1 sind die mit polizeilichen Aufgaben betrauten und zur Anwendung unmittelbaren Zwanges befugten Beamten;

welche dieser Beamtengruppen im einzelnen dazu gehören, bestimmt der Bundesminister des Innern durch Rechtsverordnung.
hier ist doch massig gestalterischer Freiraum für Ausnahmen oder Zuteilungen oder was man gerne, je nach Gusto, unternehmen möchte - wenn man denn will :ja:
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Knaecke77 » Do 1. Jun 2017, 19:54

Controller hat geschrieben:
Die Ministerpräsidentin hat allerdings zwischenzeitlich den Bundesfinanzminister angeschrieben und ihn gebeten, sich für eine bundesrechtliche Regelung einzusetzen.
Knäcke, das wird hier von einigen doch schon seit der Geburt des Freds angemahnt :polizei1:
Man müsste nur noch wissen wie Herr Schäuble den Brief der Ministerpräsidentin beantworten hat....

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Controller » Fr 2. Jun 2017, 00:08

Öhm, mich interessiert das jetzt gar nicht.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon J12 » Fr 2. Jun 2017, 04:24

Hier dreht sich etwas im Kreise:

Die IMK hatte vom BMF zunächst die Einführung einer Generalklausel "in den eigenen Gesetzen" zu den Eilkompetenzen gefordert, bevor weitere BL über entsprechende Ermächtigungsgrundlagen in ihren Landesgesetzen nachdenken.
Dies ist durch die Neufassung des ZollVG im § 12d geschehen.
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/__12d.html

Nun sind die BL dran. Wenn bestimmte BL aber nicht wünschen, dass ZVB in ihren Ländern Eilkompetenzen bekommen, dann ist das keine Sache des BMF/BMI, sondern eben der BL. Und dazu sollten sie klar Farbe bekennen und nicht irgendwelche mehr oder weniger fadenscheinigen Begründungen vorschieben und versuchen, dem BMF den "schwarzen Peter" zuzuschieben.

In R-P scheinen die beiden Gesprächsparteien die Inhalte der Gesprächsrunde augenscheinlich unterschiedlich wahrgenommen zu haben. ;D
Hinweis:
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Nachwuchswerbung des Zolls:
https://www.talent-im-einsatz.de/DTIEWe ... _node.html


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