Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Apollo » Sa 1. Okt 2016, 19:33

Der 164 ist bei Kontrollen nach dem ZollVG und dem SchwarzArbG nicht einschlägig.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Diag » Sa 1. Okt 2016, 19:37

Weil?
Haben die nichts mit Straftaten/Owis zu tun?

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Apollo » Sa 1. Okt 2016, 19:48

Der 164 gilt nur im Ermittlungsverfahren nach der StPO.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Controller » Sa 1. Okt 2016, 20:09

ach :polizei10:

und nach ZollVG und dem SchwarzArbG

wie ist das da geregelt ??

Mit dem Zwang und dem Gewahrsam ?

ZollVG-alt- so wie du sagtest gar nicht, also nicht erlaubt.

Hm :gruebel:

der Gesetzgeber hält es dann scheinbar nicht für nötig ?

Welche Rechtsquelle nimmst du für Gewahrsam ?
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Apollo » Sa 1. Okt 2016, 20:33

Zwang ist in der AO und im Verwaltungsvollstreckungsgesetz geregelt.

Gewahrsam eines Störers ist nicht möglich. Das hab i schon am Anfang geschrieben.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Diag » Sa 1. Okt 2016, 21:00

Apollo hat geschrieben:Zwang ist in der AO und im Verwaltungsvollstreckungsgesetz geregelt.

Gewahrsam eines Störers ist nicht möglich. Das hab i schon am Anfang geschrieben.
In der AO gibt es den Störer doch gar nicht. Wie willst Du die AO dort anwenden?

Und scheinbar verstehe ich am § 385 AO dann was falsch... :nein:

Wieso soll die StPO nicht einschlägig sein?

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Controller » Sa 1. Okt 2016, 21:04

:o :o
Zwang ist in der AO und im Verwaltungsvollstreckungsgesetz geregelt.
hm :gruebel:
Apollo hat geschrieben:UZwG Bund warum?
Gewahrsam eines Störers ist nicht möglich
ja, das schriebst du bereits.

Das bedeutet also, der Gesetzgeber will das nicht
und nun in dem neuen Entwurf scheint er seine Meinung geändert zu haben:

Du darfst den Störer verweisen und das Betreten eines Ortes verbieten und wenn es unerlässlich
ist, um einen rechtswidrigen Angriff auf Leib und Leben abzuwehren, darfst du ihn einsacken.

Was fehlt denn nun noch --->> das fragte ich bereits zuvor ?
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Apollo » Sa 1. Okt 2016, 21:12

Und was machst du wenn ihm deine Verweisung des Ortes egal ist? Sag mal konkret.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Controller » Sa 1. Okt 2016, 21:35

dann setze ich das mit Zwang durch.

Wenn du das nicht darfst, rufst du jemand, der darf :polizei3:
Prügelt sich der Steuerprüfer :gruebel:

Für das Strafverfahren / OWI hast du doch die Ermächtigungen.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Apollo » Sa 1. Okt 2016, 21:47

Keine Sorge Controller niemand will dir deinen Lutscher wegnehmen.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Diag » Sa 1. Okt 2016, 21:48

Apollo hat geschrieben:Keine Sorge Controller niemand will dir deinen Lutscher wegnehmen.
Und DU kritisiert mich? :applaus:

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Controller » Sa 1. Okt 2016, 21:51

Apollo hat geschrieben:Keine Sorge Controller niemand will dir deinen Lutscher wegnehmen.
pft ...


ich hab so viele, die könnte ich verkaufen :ja:

aber merci Apollo für das Gespräch :hallo:
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon M » So 2. Okt 2016, 09:39

Controller hat geschrieben:dann setze ich das mit Zwang durch.

Wenn du das nicht darfst, rufst du jemand, der darf :polizei3:


Bewaffneter Zöllner ruft bewaffneten Polizisten für Aussprache oder Durchführung von Platzverweis, immer sehr sinnvoll......

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 2. Okt 2016, 10:45

Ist die Bewaffnung ausschlaggebend? Geld und Wert ist auch bewaffnet.

Umgekehrt ist der KOD nicht bewaffnet, darf aber diverse pol. Maßnahmen durchsetzen.
:lah:

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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Beitragvon M » So 2. Okt 2016, 10:55

Es ging mir jetzt eher über die Sicht von Außen/vom Bürger,
da steht ein Zollbeamter mit Blaulichtfahrzeug, im Einsatzanzug mit Pistole, Handfessel, Pfeffer und Schutzweste und der muss nun für einen pille palle PLatzverweis einen Streifenwagen der Polizei hinzuziehen....... Jeder würde denken... :stupid:


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