Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Moderator: Team Zoll
Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Vielleicht tut sich bei den BL doch noch etwas:
http://www.heute.de/innenminister-konfe ... 70328.html
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Hinweis:
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.
Nachwuchswerbung des Zolls:
https://www.talent-im-einsatz.de/DTIEWe ... _node.html
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Auszug aus dem Koalitionsvertrag NRW
https://drive.google.com/file/d/0BzV8Sm ... VnSWM/view
Quelle:In diesem Zusammenhang werden wir insbesondere eine Eilzuständigkeit für
Vollzugskräfte des Zolls im Polizeiorganisationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfa-
len schaffen.
https://drive.google.com/file/d/0BzV8Sm ... VnSWM/view
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Ein weiterer schöner Erfolg des BDZ.Cologne hat geschrieben:Auszug aus dem Koalitionsvertrag NRWQuelle:In diesem Zusammenhang werden wir insbesondere eine Eilzuständigkeit für
Vollzugskräfte des Zolls im Polizeiorganisationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfa-
len schaffen.
https://drive.google.com/file/d/0BzV8Sm ... VnSWM/view
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Inwiefern trägt der BDZ da Anteil?
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Der BDZ hat sicherlich nicht nur bei der abgewählten Regierung unter Frau Kraft "Klinken geputzt" , sondern höchstwahrscheinlich auch bei Vertretern der damaligen Opposition.
Die CDU hatte sich schon als Oppositionspartei für die Einführung der Eilzuständigkeit in NRW ausgesprochen.
Eine entsprechende Gesetzesinitiative wurde von rot-grün allerdings noch abgelehnt.
Nun wird voraussichtlich geliefert.
Scheinbar ist es nur auf diesem Weg möglich, die Eilzuständigkeit in der Bundesrepublik zu etablieren, da sich Bund und einige Länder über den richtigen Weg nicht einigen wollen oder können.
Editiert:
Natürlich wurden Klinken geputzt, nicht Kliniken.
Die CDU hatte sich schon als Oppositionspartei für die Einführung der Eilzuständigkeit in NRW ausgesprochen.
Eine entsprechende Gesetzesinitiative wurde von rot-grün allerdings noch abgelehnt.
Nun wird voraussichtlich geliefert.
Scheinbar ist es nur auf diesem Weg möglich, die Eilzuständigkeit in der Bundesrepublik zu etablieren, da sich Bund und einige Länder über den richtigen Weg nicht einigen wollen oder können.
Editiert:
Natürlich wurden Klinken geputzt, nicht Kliniken.
Zuletzt geändert von Knaecke77 am Sa 17. Jun 2017, 19:36, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Welch edle NebentätigkeitKnaecke77 hat geschrieben:Der BDZ hat (...) "Kliniken geputzt"
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Inwiefern trägt der BDZ da Anteil?
http://www.bdz.eu/medien/nachrichten/de ... eicht.htmlEILZUSTÄNDIGKEIT
Zwischenziel auf dem Weg zur Eilzuständigkeit in NRW erreicht
Die Initiative des BDZ Westfalen zur Eilzuständigkeit hat zu einem ersten Erfolg geführt. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP wurde die Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in NRW vereinbart. Danach sollen Vollzugskräfte des Zolls die Befugnis erhalten, im Rahmen ihrer originären Aufgabenwahrnehmung die Landespolizei im Eilfall zu unterstützen. Der BDZ wird nun auf eine zügige Umsetzung der geplanten Einführung der Eilzuständigkeit drängen.
Die Koalitionsparteien aus CDU und FDP haben sich am 16. Juni 2017 auf einen Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen geeinigt. Auf Seite 60 des Vertrags wurde folgendes verabredet: „Wir werden die Kooperation zwischen der Landespolizei, der Bundespolizei und dem Zoll sowie mit angrenzenden Bundesländern, den Niederlanden und Belgien verbessern. In diesem Zusammenhang werden wir insbesondere eine Eilzuständigkeit für Vollzugskräfte des Zolls im Polizeiorganisationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen schaffen.“
Im Vorfeld der Verhandlungen zum Koalitionsvertrag hatte der BDZ Bezirksverband Westfalen in diversen Gesprächen und Schreiben seine Forderung nach einer Eilzuständigkeit für Vollzugsbeamtinnen und -beamte der Zollverwaltung in NRW deutlich aufgezeigt. Unter anderem wurde ein intensives Gespräch mit dem innenpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion geführt. Im schriftlichen Dialog mit dem Landesvorsitzenden der NRW-CDU, Armin Laschet, sowie dem Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Christian Lindner, wurde die Notwendigkeit einer Eilkompetenz eingehend erörtert. Für den BDZ Bezirksverband Westfalen hatten neben dem Vorsitzenden des BV Westfalen, Stefan Walter, der stellvertretende BV-Vorsitzende Sebastian Teßmer und der Obmann Vollzug, Jörg Riesenweber, an den Gesprächen teilgenommen.
Der BDZ Westfalen wird sich nach Erreichen dieses Zwischenziels für eine schnelle Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen - Polizeiorganisationsgesetz - einsetzen.
Vertreter des BMFs waren in die Gespräche wohl eher nicht involviert.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Vielleicht redest Du mal mit Malu und Roger, damit wir das mit der Eilzuständigkeit in RLP doch noch hinbekommenController hat geschrieben:also ich würde mich fragen:
Warum soll ich mein Gesetz ändern, wenn der Bund zu faul ist oder selber nicht will??
Damit würdest Du dem Landesverband des BDZ viel Arbeit und politische Gespräche ersparen.
Der Wolfgang hätte wahrscheinlich auch nichts dagegen, wenn seine Mannen ins Landespolizeigesetz aufgenommen werden würden.
Grüß die Ministerpräsidentin bei der Gelegenheit recht freundlich von mir.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
hm...das wird eher schwer werden, denn die beiden waren im Gegensatz zu manch anderen, nicht mit mir in der Schule
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Controller hat geschrieben:hm...das wird eher schwer werden, denn die beiden waren im Gegensatz zu manch anderen, nicht mit mir in der Schule
Na ja, vielleicht regelt das in ein paar Jahren ja die CDU.
ÄNDERUNG POLIZEI- UND ORDNUNGSBEHÖRDENGESETZ
Matthias Lammert:
WO SIND DIE VON DEN REGIERUNGSFRAKTIONEN ANGEKÜNDIGTEN ÄNDERUNGSANTRÄGE?
Der Landtag soll in seiner Sitzung am Mittwoch, den 21. Juni 2017, den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes verabschieden.
(....)
Unser Änderungsantrag liegt vor. Damit reagieren wir auf die Kritik der Sachverständigen und bessern den Gesetzentwurf an den Stellen nach, wo er zu kurz greift bzw. erhebliche Lücken aufweist. Im Einzelnen betrifft das folgende Bereiche:
(.....)
- Wir geben den Vollzugsbeamten der Zollverwaltung gesetzlich eine Eilzuständigkeit zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben.“
20. Juni 2017
http://www.cdu-fraktion-rlp.de/presse/p ... dengesetz/
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Eilzuständigkeit auch in Mecklenburg-Vorpommern in Sicht
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Nach einem Bericht der Schweriner Volkszeitung sollen im kommenden Jahr Zollvollzugsbedienstete in Mecklenburg-Vorpommern die so genannte Eilzuständigkeit erhalten. Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG-MV) soll entsprechend ergänzt werden.
In der Vergangenheit hatte sich die Landesregierung stets gegen eine Normierung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte ausgesprochen, da eine korrespondierende Regelung im Bundesrecht fehle. Mit der jüngst vorgenommenen Ergänzung des Zollverwaltungsgesetzes um den neuen § 12d wurde die vom Land bislang beklagte Gesetzeslücke nunmehr geschlossen.
http://www.bdz.eu/medien/nachrichten/de ... sicht.html
Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Fehlt noch NRW.
Wenn die jetzige Regierung, wie zu Oppositionszeiten gefordert, entsprechende Schritte einleitet, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein bis die anderen nachziehen.
Wenn die jetzige Regierung, wie zu Oppositionszeiten gefordert, entsprechende Schritte einleitet, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein bis die anderen nachziehen.
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Die Realisierung des Gesetzesvorhaben scheint doch länger zu dauern:
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentense ... .ifxworker
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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV
Naja, der erste Beitrag dieses Threads datiert vom 29.02.2008, von daher, was ist schon lang?
LG
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