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Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 22:39
von fmaster2000
Controller hat geschrieben:
Fr 23. Nov 2018, 20:20
Ich meinte eigentlich die Vorgänge, die der Zöllner ohne die Eilzuständigkeit nicht wuppen konnte.
Also die zig Straftäter die man musste weiterfahren lassen, die Hilfsersuchen des Bürgers, der dann doch nicht enttäuscht war, weil der Zoll helfen konnte usw, die ganzen Sachen halt, die hier zu Begründung runtergebetet wurden.

Übergabeprotokoll, lol, da müsste bei mir aber mächtig mehr Fleisch an den Knochen, bevor ich so ein Ding annehmen wurde.

Bei uns an der Dienststelle, werden sowohl Fälle vom Zoll an die Polizei oder Umkehr weitergeleitet. Und keiner hat da ein Problem ein Übergabeprotokoll anzunehmen.

Weiß zwar nicht was dein Problem ist.

Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 23:20
von Controller
Nun das Problem besteht darin, dass wir scheinbar verschiedene Sprachen sprechen.
Ein Übergabeprotokoll ist bei dir also ein kompletter Vorgang, der zuständigkeitshalber an die andere Dienstelle geht?
So mit allen Angaben, die den Pvb und Sta glücklich machen?
7 goldene W alle abgearbeitet ?
(ausgenommen natürlich nicht dringliche Ermittlungen/Vernehmungen von B. und Z.usw...)

Oder vor Ort dann nach Aushändigung von Asservaten u.a. nur ein Schriftstück, dass etwas übergeben wurde?

Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 23:39
von ostkev
Controller hat geschrieben:
Fr 23. Nov 2018, 23:20
Nun das Problem besteht darin, dass wir scheinbar verschiedene Sprachen sprechen.
Ein Übergabeprotokoll ist bei dir also ein kompletter Vorgang, der zuständigkeitshalber an die andere Dienstelle geht?
So mit allen Angaben, die den Pvb und Sta glücklich machen?
7 goldene W alle abgearbeitet ?
(ausgenommen natürlich nicht dringliche Ermittlungen/Vernehmungen von B. und Z.usw...)

Oder vor Ort dann nach Aushändigung von Asservaten u.a. nur ein Schriftstück, dass etwas übergeben wurde?
Aber der Unterschied zwischen sachlicher und Eilzuständigkeit ist dir schon bewusst?

Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: Sa 24. Nov 2018, 01:17
von Controller
Lol ostkev,
da es diesen Fred seit 10 Jahren gibt, glaubte ich so ziemlich alles dazu gehört zu haben und - peng kommt das Übergabeprotokoll aufs Tablet; das kannte ich bislang nur in einem polizeilichen Zusammenhang.
Hier wurde es nun 2 mal erwähnt und jedes Mal scheint was anderes gemeint zu sein.
Also, du ziehst ne Blutprobe mit Widerstand an Land und wenn die Polizei dann da ist, wie läuft das dann ??

Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: Sa 24. Nov 2018, 08:33
von Knaecke77
Controller hat geschrieben:
Sa 24. Nov 2018, 01:17
Lol ostkev,
da es diesen Fred seit 10 Jahren gibt, glaubte ich so ziemlich alles dazu gehört zu haben und - peng kommt das Übergabeprotokoll aufs Tablet; das kannte ich bislang nur in einem polizeilichen Zusammenhang.
Hier wurde es nun 2 mal erwähnt und jedes Mal scheint was anderes gemeint zu sein.
Also, du ziehst ne Blutprobe mit Widerstand an Land und wenn die Polizei dann da ist, wie läuft das dann ??
I.d.R. wäre (um bei deinem Beispiel zu bleiben) der alkoholisierte Fahrer im Rahmen einer zollrechtlichen Kontrolle gem. ZollVG bzw. einer Prüfung gem. SchwarzArbG aufgegriffen worden. Geht vom Fahrer z.B. ein deutlich wahrnehmbarer Alkoholgeruch aus und/oder werden sonstige Ausfallerscheinungen festgestellt, wird die Polizei hinzugezogen.
Mag sein, dass das bei C anderweitig abgearbeitet wird, ein Übergabeprotokoll musste ich bisher allerdings nicht ausstellen und wurde von der Landespolizei auch nicht verlangt. :gruebel:
Bei einem zusätzlichen Widerstand sieht es natürlich anders aus. Da würde ich eine ausführliche Sachverhaltsschilderung nachreichen.

Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: Sa 24. Nov 2018, 09:40
von ostkev
Controller hat geschrieben:
Sa 24. Nov 2018, 01:17
Lol ostkev,
da es diesen Fred seit 10 Jahren gibt, glaubte ich so ziemlich alles dazu gehört zu haben und - peng kommt das Übergabeprotokoll aufs Tablet; das kannte ich bislang nur in einem polizeilichen Zusammenhang.
Hier wurde es nun 2 mal erwähnt und jedes Mal scheint was anderes gemeint zu sein.
Also, du ziehst ne Blutprobe mit Widerstand an Land und wenn die Polizei dann da ist, wie läuft das dann ??
Übergabeprotokoll? Also hier in meinem BL läuft das bisher so, dass ich für die übenehmenden Kollegen eine Sachverhaltsdarstellung zur Feststellung schreibe.

Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: Sa 24. Nov 2018, 13:16
von GrenzEnte
ostkev hat geschrieben:
Sa 24. Nov 2018, 09:40
Controller hat geschrieben:
Sa 24. Nov 2018, 01:17
Lol ostkev,
da es diesen Fred seit 10 Jahren gibt, glaubte ich so ziemlich alles dazu gehört zu haben und - peng kommt das Übergabeprotokoll aufs Tablet; das kannte ich bislang nur in einem polizeilichen Zusammenhang.
Hier wurde es nun 2 mal erwähnt und jedes Mal scheint was anderes gemeint zu sein.
Also, du ziehst ne Blutprobe mit Widerstand an Land und wenn die Polizei dann da ist, wie läuft das dann ??
Übergabeprotokoll? Also hier in meinem BL läuft das bisher so, dass ich für die übenehmenden Kollegen eine Sachverhaltsdarstellung zur Feststellung schreibe.

Das Übergabeprotokoll ist ja auch nichts anderes als eine Sachverhaltsdarstellung mit allen Angaben, die für die LaPo für den entsprechenden Tatbestand von Nöten sind.
Das Übergabeprotokoll nennt sich im STRADA überigens Übergabe/-Aufgriffsbericht und wurde von den Kollegen auch noch nie beanstandet.

Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: Sa 24. Nov 2018, 18:52
von Challenger
Soll das jetzt etwas besonderes sein, dass man im Falle einer eigenen Wahrnehmung etwas für die sachbearbeitende Dienststelle dazu schreibt?! :gruebel:

Ich dachte, das wäre überall Standard.

Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: Sa 24. Nov 2018, 19:09
von Diag
Es ging ja um die berechtigte Frage von Controller. Der Begriff an sich hörte sich an wie "da, habt ihr, jetzt macht". So wie geschildert hört es sich jetzt qualifizierter an. :polizei3: :zustimm:

Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: Sa 24. Nov 2018, 20:22
von Controller
Der Begriff an sich hörte sich an wie "da, habt ihr, jetzt macht"
ganz genau Diag.

ich erwarte in so einem Fall ein Schriftstück mit Hand und Fuß,
wer hat wann, wo, was festgestellt ?
Wer hat angeordnet, angedroht, vollzogen oder durchgesetzt, Zwang angewandt, sichergestellt, beschlagnahmt, verwahrt, abgeschleppt, verständigt usw ?

die Sachen also, die wie oben salopp formuliert:
So mit allen Angaben, die den Pvb und Sta glücklich machen?
und, bei dringenden Sachen FE Entzug, Haft
nicht erst nach dem WE :polizei3:

Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: Sa 24. Nov 2018, 20:56
von Diag
C, in dubio pro Duano. :zunge:
Wird schon passen, da soll man auch ermitteln und wissen, was sie schreiben müssen.

Unserer Stadtpolizei mussten wir da schon mal Schreibhilfe geben, dazwischen sollten aber Welten liegen.

Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: Sa 24. Nov 2018, 21:21
von Controller
Jupp :zustimm:

Man hat aber auch schon Sachen erlebt ....
Wehret den Anfängen :polizei3:

Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: So 25. Nov 2018, 10:34
von Challenger
Diag hat geschrieben:
Sa 24. Nov 2018, 19:09
Der Begriff an sich hörte sich an wie "da, habt ihr, jetzt macht". So wie geschildert hört es sich jetzt qualifizierter an. :polizei3: :zustimm:
Nicht jede Schilderung... :lupe:
Knaecke77 hat geschrieben:
Sa 24. Nov 2018, 08:33
Geht vom Fahrer z.B. ein deutlich wahrnehmbarer Alkoholgeruch aus und/oder werden sonstige Ausfallerscheinungen festgestellt, wird die Polizei hinzugezogen.
Mag sein, dass das bei C anderweitig abgearbeitet wird, ein Übergabeprotokoll musste ich bisher allerdings nicht ausstellen und wurde von der Landespolizei auch nicht verlangt. :gruebel:
Bei einem zusätzlichen Widerstand sieht es natürlich anders aus. Da würde ich eine ausführliche Sachverhaltsschilderung nachreichen.

Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: So 25. Nov 2018, 10:41
von ostkev
Challenger hat geschrieben:
So 25. Nov 2018, 10:34
Diag hat geschrieben:
Sa 24. Nov 2018, 19:09
Der Begriff an sich hörte sich an wie "da, habt ihr, jetzt macht". So wie geschildert hört es sich jetzt qualifizierter an. :polizei3: :zustimm:
Nicht jede Schilderung... :lupe:
Knaecke77 hat geschrieben:
Sa 24. Nov 2018, 08:33
Geht vom Fahrer z.B. ein deutlich wahrnehmbarer Alkoholgeruch aus und/oder werden sonstige Ausfallerscheinungen festgestellt, wird die Polizei hinzugezogen.
Mag sein, dass das bei C anderweitig abgearbeitet wird, ein Übergabeprotokoll musste ich bisher allerdings nicht ausstellen und wurde von der Landespolizei auch nicht verlangt. :gruebel:
Bei einem zusätzlichen Widerstand sieht es natürlich anders aus. Da würde ich eine ausführliche Sachverhaltsschilderung nachreichen.
Das von Knaecke77 Geschriebene kann ich nicht nachvollziehen. :gruebel:

Sollte der Anfangsverdacht einer Straftat bestehen, dann ist alles Notwendige zu dokumentieren und den übernehmenden Behörden zu übergeben. Ob das nun mit unserem SG-C internen Strada-Formular oder im Freitext geschieht, spielt dabei keine Rolle.

Weshalb das im SG E anders als im SG C laufen soll, ... ???

Re: Polizeiliche Eilzuständigkeiten für ZVB der ZV

Verfasst: So 25. Nov 2018, 10:46
von zulu
Ist jemandem hier eigentlich ein Fall bekannt, bei dem eine Zollstreife einen dringend Tatverdächtigen laufen / fahren lassen musste, weil eine Regeleung im örtlichen Polizeigesetz fehlte? Auch auf die Gefahr hin, dass das auf den vergangenen 80 Seiten schon kam.