Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Erfahrungsberichte, Probleme und Verbesserungsvorschläge...

Moderator: Team Zoll

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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon PolBert » Di 16. Apr 2013, 15:09

Tach,

bei uns hieß das früher „übliches Gezänk unter Konkurrenten“…


Gruß, der PolBert
Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt.
Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon mcbol » Di 16. Apr 2013, 16:13

Bundessteuerfahndung ... Steuer-FBI ...

Bei dem Projekt Bundesfinanzpolizei ging es noch nie um derartige Konstrukte!

Es ging doch einfach nur darum, dass die im Vollzug tätigen Beamten auf Augenhöhe mit den POLIZEIEN gebracht werden, was in erster Linie Verbesserungen bei Besoldung und Arbeitszeit zur Folge hätte.

Darüber hinaus soll doch einfach eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreicht werden. Diese Arbeitsverbesserung soll sich insbesondere durch eine wesentlich höhe Effizienz ausdrücken, was eine gesteigerte Motivation der Beamten zu Folge hätte. Es soll eine einfache (interne) Verschiebung von Personal stattfinden. Nämlich weg von BFD und HZA hin zu ZKA (bzw. ZFD insgesamt). Das erfordert weder großartige Gesetzesänderungen, noch zusätzliches Personal.

Ich persönlich finde es schon höchst merkwürdig, wenn kostenneutrale Verbesserungsvorschläge dermaßen radikal nicht beachtet werden. Jeder Firmenchef würde sich doch wohl bedanken, wenn da ein Personalrat käme mit den Worten: "Entschuldigung. Ihre Mitarbeiter hätten da eine Idee kostenneutral die Produktivität zu steigern. Und sie sind sogar dafür."

Unser "Firmenchef" sagt dazu aber offenbar: "Bloß nicht! Ist schon alles genau richtig so."

Was mich eigentlich stört ist, dass man ja nun nicht noch im "Bundesfinanzpolizei"-Thread anfangen muss, die eingangs erwähnten Begriffe einfach so rein zu werfen. Auch dann nicht, wenn man die Positionen oder Vorgehensweisen der einzelnen Gewerkschaften darstellen möchte.

Die Öffentlichkeit wird es ohnehin nicht differnzieren können und "wir" wissen eh wie es läuft...

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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon PolBert » Di 16. Apr 2013, 16:39

Tach,

mcbol hat geschrieben:

Ich persönlich finde es schon höchst merkwürdig, wenn kostenneutrale Verbesserungsvorschläge
dermaßen radikal nicht beachtet werden.

Du machst aber nette Witze!

Ach ja, hier in der CZ kann man nachlesen, das die Neuorganisation der Polizei BW
einige 100 Millionen Euro kosten wird.

Und das ganz ohne die Polizeibeamten auf Augenhöhe mit irgend jemandem zu bringen.


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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon mcbol » Di 16. Apr 2013, 16:57

PolBert hat geschrieben:Tach,

mcbol hat geschrieben:

Ich persönlich finde es schon höchst merkwürdig, wenn kostenneutrale Verbesserungsvorschläge
dermaßen radikal nicht beachtet werden.

Du machst aber nette Witze!

Ach ja, hier in der CZ kann man nachlesen, das die Neuorganisation der Polizei BW
einige 100 Millionen Euro kosten wird.

Und das ganz ohne die Polizeibeamten auf Augenhöhe mit irgend jemandem zu bringen.


Gruß, der PolBert
Was kostet denn da so 100.000.00 Euro. Doch sicher nicht neue Türschilder anbringen..?

Ich les mich gerne ein, wenn es dem "Thread" tatsächlich aufgeschlüsselt wird.

(Welcher Tread?) ..Danke im Vorraus!

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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon PolBert » Di 16. Apr 2013, 17:13

für mcbol,

Hier findest du den Thread:

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... 26&t=67456

Darin sind zahlreiche Links zur HP der Polizei BW….
Die kannst du aber selbst klicken, wenn es dich interessiert.

Mit dem Austausch von Türschildern ist es jedenfalls nicht getan.


Gruß, der PolBert
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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon Cologne » Di 16. Apr 2013, 18:09

Kostenneutral kann's ja gar nicht gehen,
wenn alle mit A7 anfangen kostet's Geld, früher in den Ruhestand kostet Geld, die Heilfürsorge gäb's auch nicht zum Nulltarif.
Gesamtbetrachtet kann das nur kostenneutral gehen wenn die Kosten des Vollzugs auf die Bediensteten der Verwaltung abgewälzt werden, also alles was man dem einen Strang "zuschachert" muß man zwangsläufig beim anderen Strang "wegnehmen" um Kostenneutralität zu erreichen, oder man opfert die angepeilten "Verbesserungen" für die Beschäftigten.
Dazu müßte das ZKA um einiges aufgebläht werden um die verbleibenden Verwaltungsaufgaben für 17000 Bedienstete vornehmen zu können.
Da ist dann die Frage reicht der vorhandene Dienstsitz(wahrscheinlich eher nicht) oder muß
neu gebaut/bezogen werden, was es wiederum nicht umsonst gibt.

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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon BzJoJo » Di 16. Apr 2013, 20:21

mcbol hat geschrieben: Es soll eine einfache (interne) Verschiebung von Personal stattfinden. Nämlich weg von BFD und HZA hin zu ZKA (bzw. ZFD insgesamt). Das erfordert weder großartige Gesetzesänderungen, noch zusätzliches Personal.
So, so. Du möchtest also Personal von den BFDn und HZÄ hin zum ZKA verschieben.

Was machst du denn, wenn sich das Personal nicht verschieben lassen will? Einen Teil wird man in die Allgemeine Verwaltung (OPH) der BuFiPo stecken können, aber der Rest?

Sicher, ich kann nur für mich (und ein paar Kollegen, die ich kenne) sprechen, aber die (und ich) würden nicht freiwillig wechseln wollen. Ich weiss nicht, wie andere darüber denken, aber ich bin froh, dass ich nicht mehr im Vollzug tätig bin. Die Vorteile einer geregelten Arbeitszeit und Planbarkeit machen den Verlust diverser Zulagen locker wett.

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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon Knaecke77 » Di 23. Apr 2013, 16:51

Der Frust ist groß. Fast 200 Zollbeamte und -beamtinnen mussten an der deutsch-schweizerischen Grenze aus den Sachgebieten C (Kontrollen) in die Sachgebiete B (Abgabenerhebung) wechseln, vor allem um Ausfuhrbestätigungen durch Abstempeln der Ausfuhrkassenzettel (AKZ) durchzuführen. Viele engagierte Kolleginnen und Kollegen sind gegen ihren Willen vom Streifenwagen in „behördliche Stempelbuden“ umgesetzt worden und deren neue Tätigkeit ist vor dem Hintergrund des Urteils des OLG Karlsruhe höchst zweifelhaft, da dem Stempel auf dem AKZ keine wirkliche Bedeutung im Hinblick auf die Ausfuhrbestätigung zukommt.

Im Gespräch mit dem Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Bezirksgruppe Zoll, Frank Buckenhofer, kritisierten die Beamten aber auch, dass der Zoll z.B. nicht mehr an Alarmfahndungen teilnimmt, obgleich er eine Eilzuständigkeit nach dem Bundespolizeigesetz hat und in Baden-Württemberg sogar eine Eilzuständigkeit nach dem Landespolizeirecht. In der Praxis bedeutet das, dass mobile und stationäre Kontrollkräfte des Zolls im Zweifel gar nicht wissen, dass ihre Kontrollstelle oder Streifenfahrt beispielsweise genau in der Fluchtrichtung eines Tankstellenräubers liegt. Sie können deshalb seine Flucht nicht verhindern und auch nicht zur Fluchthinderung beitragen, setzen sich aber einer unnötigen Gefahr aus, weil sie möglicherweise bei der Zollkontrolle versuchen den Räuber anzuhalten, ohne zu wissen, mit wem sie es zu tun haben.

Festes Kontrollpersonal ist an den Grenzübergängen überhaupt nicht mehr vorhanden. Sämtliche Kontrollen an der EU-Außengrenze werden von nur noch wenigen mobilen Kontrollkräften wahrgenommen. Die Streifen der Kontrolleinheiten Grenze sind nur kaum in der Lage, eine Rund-um-die-Uhr-Besetzung zu gewährleisten. Das geht entweder zu Lasten der Stärke in den anderen Tageszeiten oder durch zu enge Schichtenkonzentration. Im Zweifel sind dann auch keine Streifen im Einsatz. Insofern kontrolliert der Zoll nur noch mit geringen Stichproben an der Zollgrenze. Spätestens unter Gesichtspunkten der Eigensicherung ist es problematisch, wenn nur noch eine Streife draußen ist. Eigensicherung ist auch Thema bei den unbewaffneten aber uniformierten Kolleginnen und Kollegen der Sachgebiete B, die im Reiseverkehr zum Teil sogar alleine an den Grenzämtern eingesetzt sind und ihren Dienst verrichten, obwohl sie nicht mehr über die nötigen Eingriffsmöglichkeiten ihrer Kolleginnen und Kollegen aus dem Sachgebiet C verfügen. Diese werden jedoch im Zweifel in gleicher Weise als Kontroll- und Fahndungspersonal an der Grenze angesehen.

Dass der Zoll sich nicht am gemeinsamen Zentrum von Bundespolizei und Schweizer Grenzwacht in Basel beteiligt, verstehen die Kolleginnen und Kollegen schon gar nicht. In allen anderen gemeinsamen Zentren, wie an der deutsch-tschechischen, der deutsch-polnischen, der deutsch-französischen oder der deutsch-französisch-luxemburgischen Grenze, ist der Zoll vertreten. Ausgerechnet aber an der letzten landseitigen EU-Außengrenze, lehnt der Zoll eine Beteiligung ab.

Die GdP steht wegen dieser Situationen an der Grenze mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Kontakt.

http://www.gdp-zoll.de/2013/04/kassenze ... gen/print/

Der Zoll schafft sich als Vollzugsbehörde langsam aber sicher ab. :polizei10:
SG C stellt für die HZä nur noch der personelle Steinbruch da um die anderen Bereiche jederzeit bedienen zu können.
Deshalb Bundesfinanzpolizei!! Die Konzepte des BMF und der Mehrheitsgewerkschaft sind gescheitert.

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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon Vollzugsbub » Di 23. Apr 2013, 18:16

Dafür gibt es KLR, KLP, Zieleerreichungskatalog,
Statistik, Risikoanalyse, Innenrevision und Controlling
Qualitätszirkel, etc. pp.: ist doch schließlich auch was :stupid:

Ach ja wie oben genannt AKZ-Stempelbuden.............!

Mfg.
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............

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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon Knaecke77 » Mi 24. Apr 2013, 19:51


Kritischer und konstruktiver Dialog mit Julian Würtenberger im BDZ-Bundesvorstand


Im Rahmen der Sitzung des BDZ-Bundesvorstands vom 22. bis 25. April 2013 in Kiel fand eine Diskussion mit dem Leiter der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung beim Bundesfinanzministerium (BMF), Julian Würtenberger, statt. Würtenberger äußerte sich zur aktuellen Situation der Zollverwaltung und stellte sich anschließend den Fragen des Gremiums. Zuvor hatte es bereits mit der Präsidentin der Bundesfinanzdirektion Nord, Colette Hercher und der Vorsitzenden des dbb schleswig-holstein, Anke Schwitzer, in deren Zuständigkeitsbereichen der BDZ-Bundesvorstand tagt, einen Meinungsaustausch gegeben.

Würtenberger betonte, dass er das Gesprächsangebot des BDZ gern angenommen habe und schilderte zunächst seinen Werdegang. Er habe seit seinem Amtsantritt einen positiven Eindruck von der Leistungsfähigkeit des Zolls und der Professionalität seiner Beschäftigten gewonnen. Diesen Eindruck wolle er in nächster Zeit im Rahmen von bundesweiten Dienststellenbesuchen vertiefen.



In diesem Zusammenhang ging Würtenberger auf die Mitarbeiterbefragung 2012 der Bundeszollverwaltung ein. Ziel sei es, die Motivation der Bediensteten zu erhöhen und das Vorgesetztenverhalten zu verbessern. Einzelne Aussagen einer Mitarbeiterbefragung könnten auch immer als Hilferuf oder Warnung interpretiert werden, die von den Führungskräften ernst genommen werden müssten. Je nach dem Ergebnis der Mitarbeiterbefragung müsse entschieden werden, welche Prozesse angesteuert würden, um Verbesserungen zu erzielen und den Teamgeist zu fördern. Er sei aber bereits jetzt davon überzeugt, dass das Personal der Bundeszollverwaltung breit aufgestellt, gut vernetzt und hoch motiviert sei.


In der Frage einer von der Bundestagsfraktion DIE LINKE. in einem Antrag an den Bundestag geforderten „Bundesfinanzpolizei“ knüpfte Würtenberger an die Aussagen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in der letzten gemeinschaftlichen Besprechung mit dem Hauptpersonalrat an, der mit seiner unmissverständlichen Absage an das Vorhaben Klartext gesprochen habe. Es bleibe bei der Einheit von Einheit von Einnahme- und Sicherheitsverwaltung, ohne dass eine scharfe Trennungslinie gezogen werde. Vielmehr gelte es die Durchlässigkeit zu erhalten und an Schnittstellen in der Weise zu überbrücken, dass die zöllnerische Leistung aus einer Hand erbracht werde. Im Übrigen zeige die Verwendungsbreite, dass die Integrationskraft des Zolls hoch sei.

Der Zoll werde sich aber von der Politik auch weiter kritische Fragen gefallen lassen müssen. Er sehe deshalb durchaus die Notwendigkeit, Schnittstellen innerhalb der Zollverwaltung zu überprüfen und die Kooperation mit der Bundespolizei weiter zu verbessern. In den Bereichen, in denen Zoll und Bundespolizei gemeinsam aufträten, müsse es sich um die Zusammenarbeit von gleichberechtigten Partnern auf Augenhöhe handeln.

In der Frage der Eilzuständigkeit unterstrich Würtenberger, dass es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln sei, wenn Zollbeamte, die mit der Waffe im Einsatz seien, nur das „Jedermann-Recht“ ausüben könnten. Es entspreche der Grundlinie des BMF, dass sich auch die Bundesländer, in deren Polizeigesetzen die Eilzuständigkeit bisher nicht verankert sei, endlich bewegen und dem Zoll durch den Landesgesetzgeber die Eilzuständigkeit einräumen müssten.

In der anschließenden Fragerunde äußerte sich Würtenberger unter anderem zur Situation an der Schweizer Grenze. Es wurde vereinbart, dass der BDZ in dieser Frage mit ihm ins Gespräch kommen werde. Auch des Problems der Dauer der Beihilfebearbeitung werde er sich in Zusammenarbeit mit den Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen annehmen.

Leprich dankte Würtenberger für dessen Ausführungen und die Offenheit, mit denen er sich auch den kritischen Hinweisen aus dem BDZ-Bundesvorstand gestellt habe. Es sei deutlich geworden, dass Würtenberger auch aufgrund seines Werdegangs über langjährige Erfahrungen verfüge und Lösungsansätze für Probleme kenne. Schon jetzt bestehe Übereinstimmung darin, dass der Prozess „Strukturentwicklung Zoll“ mit der Stärkung der örtlichen Ebene und der strategischen Ausrichtung nicht überzeugend zum Abschluss gebracht worden sei und ein Endpunkt nicht definiert werden könne. Es sei keine „Struktur aus einem Guss“ entstanden. Für den BDZ bot er an, mit Würtenberger im Dialog zu bleiben und bei nächster Gelegenheit die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung zu thematisieren, die jetzt gründlich analysiert würden.
Immerhin weiss der BDZ was er nicht will, dass ist ja hinlänglich bekannt. Einheit in Vielfalt eben.
Davon kann ich mir allerdings nichts kaufen. Immerhin stellt Frau Lips (CDU / Haushaltsausschuss)
schon mal die Forderung auf, die Zollbeamten "laufbahn- und dienstrechtlicher Hinsicht gleichzustellen". Da kommt bei mir natürlich die Frage auf, warum hat sie sich den 4 Jahre lang nicht für uns ins Zeug gelegt?!
Das kommt mir doch noch sehr bekannt vor Augenhöhe und so. :gruebel:

Die Länder müssen also die Eilzuständigkeit einräumen....aha, sind wir den Landesbeamte? Nein, also warum kümmert sich der Bund nicht drum? :polizei4:

Alle Achtung, der grosse Vorsitzende lässt momentan auch keinen Politiker aus. :hallo:

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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon Cologne » Do 25. Apr 2013, 20:45

Knaecke77 hat geschrieben:Die Länder müssen also die Eilzuständigkeit einräumen....aha, sind wir den Landesbeamte? Nein, also warum kümmert sich der Bund nicht drum? :polizei4:
Weil er sich darum nicht kümmern kann.
Die Polzeihoheit ist Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Bundesländer. Da hat der Bund als Gesetzgeber (richtigerweise) nicht drin rumzupfuschen.
Daher kann eine Eilzuständigkeit nur gewährt werden wenn die Länder zustimmen.

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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon Knaecke77 » Fr 26. Apr 2013, 19:41

Cologne hat geschrieben:
Knaecke77 hat geschrieben:Die Länder müssen also die Eilzuständigkeit einräumen....aha, sind wir den Landesbeamte? Nein, also warum kümmert sich der Bund nicht drum? :polizei4:
Weil er sich darum nicht kümmern kann.
Die Polzeihoheit ist Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Bundesländer. Da hat der Bund als Gesetzgeber (richtigerweise) nicht drin rumzupfuschen.
Daher kann eine Eilzuständigkeit nur gewährt werden wenn die Länder zustimmen.
Cologne , eine Aufnahme der Zollbeamten in das Bundespolizeibeamtengesetz würde das Problem lösen.
Zudem habe ich nicht gerade den Eindruck dass das BMF die Forderung den Zoll in die Polizeigesetze der Länder zu verankern mit Nachdruck verfolgt. :pfeif:

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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon Cologne » Fr 26. Apr 2013, 20:33

Klar, aber eine Aufnahme ins entsprechende Gesetz ist nach meiner Meinung in weite Ferne gerückt.
Als man heute den Antrag der Linken abelehnt hat ist der Begriff Bundesfinanzpolizei deutlich anders interpretiert worden als das ursprünglich einmal angedacht war.
Vielleicht wird's Zeit die Kräfte zu sammeln, seine Positionen neu zu überdenken und die notwendigen Verbessurngen für uns Vollzugsbeamte auf eine andere Weise anzugehen.
Ein geordneter Rückzug ist manchmal besser als seine Kräfte "sinnlos" aufzuopfern.

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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon Knaecke77 » Sa 27. Apr 2013, 09:42

Cologne hat geschrieben:Klar, aber eine Aufnahme ins entsprechende Gesetz ist nach meiner Meinung in weite Ferne gerückt.
Als man heute den Antrag der Linken abelehnt hat ist der Begriff Bundesfinanzpolizei deutlich anders interpretiert worden als das ursprünglich einmal angedacht war.
Vielleicht wird's Zeit die Kräfte zu sammeln, seine Positionen neu zu überdenken und die notwendigen Verbessurngen für uns Vollzugsbeamte auf eine andere Weise anzugehen.
Ein geordneter Rückzug ist manchmal besser als seine Kräfte "sinnlos" aufzuopfern.
Der Antrag "musste" ja abgelehnt werden, da er von den Linken in den Bundestag eingebracht wurde. Leider ist die Politik nicht in der Lage guten Vorschlägen zuzustimmen, wenn sie vom "falschen" politischen Lager kommt.

Der BDZ definiert sich momentan nur noch über die Ablehnung der Pläne der GdP. Hätte sich der grosse Vorsitzende auch so oft für sein eigenes Programm "Zoll 2015" bei den Abgeordneten die Klinke in die Hand gegeben, dann wäre evtl. schon der eine oder andere Punkt daraus umgesetzt.

Die jetztigen Strukturen sind unproduktiv, ungerecht und geeignet den Mitarbeitern die Freude an der Arbeit zu nehmen.------> Mitarbeiterbefragung

Leider sind aus dem BMF nur die üblichen Erfolgsmeldungen zu vernehmen und KL lässt sich mit Abgeordneten ablichten, die gezeigt haben, dass sie von der Behörde Zoll keine Ahnung haben. Jeder klopft sich selbst auf die Schulter. Für die Mitarbeiter hingegen wird nichts erreicht.

Allerdings gebe ich dir recht. Auch in der GdP sollten wir uns über einen Plan B so langsam aber sicher Gedanken machen.

Eilzuständigkeit. Hier ist das BMF gefragt. Mit Bettelbriefen an die Staatskanzleien alleine ist es nicht getan. Hier müssen persönliche Gespräche geführt werden. Die starre Haltung der Länderinnenminister ist bekannt. Diese Mauer einzureisen bedarf massiven politischen Drucks. Also muss hier auch Schäuble aktiv werden! Er ist nicht nur für den € zuständig.

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Re: Braucht Deutschland eine BUNDESFINANZPOLIZEI ?

Beitragvon Knaecke77 » Sa 27. Apr 2013, 10:17

@ Cologne

Auch das Land Bremen will den BMF / BDZ Vorstellungen nicht folgen:

Anlage 2 zu Vorlage Nr. 18/120
Bremen, den 18. Februar 2013
Zu TOP 3 der Tagesordnung

Bericht der staatlichen Deputation für Inneres und Sport zum Antrag der Fraktion der CDU vom 10. Dezember 2012 „Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes – Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im Bremer Polizeigesetz verankern“

I. Inhalt des Antrags und Zielsetzung

Mit dem Antrag der Fraktion der CDU vom 16. Januar 2013 (Drs. 18/731) ist beabsichtigt, für Beamte des Zollvollzugsdienstes eine Eilzuständigkeit für Maßnahmen nach dem Bremi-schen Polizeigesetz gesetzlich zu regeln. Die Zollbeamten – so die Begründung - seien ge-hindert, zum Beispiel bei Fahrzeugkontrollen nach Abschluss ihrer eigenen zollbehördlichen Maßnahmen Betroffene weiter bis zum Eintreffen der Landespolizei festzuhalten, auch wenn etwa Hinweise auf Mängel in der Fahrtüchtigkeit, auf technische Mängel des Fahrzeugs oder auf Straftaten bestünden, für die der Zoll keine Verfolgungskompetenz habe. In diesen Fällen könne eine Unterbindung der Weiterfahrt nur durch die Landespolizei selbst vorgenommen werden. Treffe diese nicht zeitgerecht ein, müsse dem Betroffenen die Weiterfahrt gestattet werden.
Durch eine Änderung des Bremischen Polizeigesetzes soll den Beamten des Zollvollzugs-dienstes die Möglichkeit eingeräumt werden, ebenso wie bei Polizeivollzugsbeamten des Bundes in Eilfällen Maßnahmen nach dem Bremischen Polizeigesetz treffen zu können.
Der Antrag ist auf der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft am 24. Januar 2013 beraten worden. Die Bremische Bürgerschaft hat die erste Lesung unterbrochen und den Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres und Sport überwie-sen.

II. Stellungnahme der staatlichen Deputation für Inneres und Sport

Die Aufgaben und Befugnisse der Zollbeamtinnen und –beamten sind im Zollverwaltungsge-setz geregelt. Dazu gehört im Wesentlichen die zollamtliche Überwachung der Ein- und Aus-fuhr von Waren nebst Erhebung der Abgaben, die Kontrolle von Verboten und Beschränkun-gen für das Verbringen von Waren, die Bekämpfung des Terrorismus, der Schwarzarbeit, der Produktpiraterie und der Geldwäsche sowie die Überwachung des Artenschutzes. Durch das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbe-amte des Bundes können Beamte des Zollgrenzdienstes sowie andere Beamte des Zolls, soweit sie mit Vollzugsaufgaben betraut sind, unmittelbaren Zwang anwenden und Schuss-waffen einsetzen. Die Zollbehörden sind organisationsrechtlich dem Bundesministerium der Finanzen zugeordnet.
Die Beamtinnen und –beamten des Zolls gehören organisationsrechtlich nicht zu den Poli-zeivollzugsbeamten des Bundes. Daher verfügen sie nicht über die in § 81 Abs. 3 des Bre-mischen Polizeigesetzes enthaltene Befugnis, in bestimmten Fällen wie insbesondere bei der Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat Amtshandlungen auf dem Gebiet des Landes Bremen vornehmen zu können. Diese Befugnis richtet sich vielmehr ausschließlich an Polizeivollzugsbeamte des Bundes.
Das Bundesministerium der Finanzen hatte 2008 auf diese Problematik hingewiesen und die Länder gebeten, eine Gleichbehandlung des Zolls mit den Polizeivollzugsbeamten des Bun-des jeweils für ihre örtlichen Bereiche zu regeln. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Brandenburg haben zwischenzeitlich entsprechende Regelungen in ihre Poli-zeigesetze aufgenommen.

Die anderen Länder hatten aus unterschiedlichen Gründen erklärt, eine solche Regelung nicht treffen zu wollen. Teilweise bemängelten diese Länder, dass für eine solche Regelung kein Bedarf zu erkennen sei. Probleme in der Zusammenarbeit oder Defizite bei der Bewälti-gung von Lagen im Zusammenhang mit Zollkontrollen seien nicht aufgetreten. Eine korres-pondierende gesetzliche Regelung des Bundes, die den Beamtinnen und –beamten des Zolls ein Tätigwerden in Eilfällen außerhalb ihres originären Tätigkeitsbereichs erlaube, liege nicht vor.
Der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz hatte sich 2009 ebenfalls mit dieser Thematik befasst. Er stellte auf der Grundlage eines Berichts zur „Ausgestaltung der Eilkompetenzen der Bundespolizei“ fest, dass die Regelungen in den Polizeigesetzen der Länder zur Einräu-mung einer Eilkompetenz für Polizeivollzugsbeamte des Bundes erforderlich und ausrei-chend seien. Die Notwendigkeit einer Änderung oder Ergänzung der landesrechtlichen Re-gelungen werde nicht gesehen. Insbesondere ist seitdem kein Lagebild vorgelegt worden, dass die Forderung unterstützen würde.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unternahm im Juli 2012 einen erneuten Anlauf in der Angelegenheit. Die GdP bat die Innenminister und –senatoren der Länder sowie die innen-politischen Sprecher und Sprecherinnen der Fraktionen in den Landesparlamenten und im Bundestag um Unterstützung für ihren Vorschlag, die Vollzugsbeamten in der Zollverwaltung in das Bundespolizeibeamtengesetz aufzunehmen, um in der Frage der Eilzuständigkeit bundesweit eine einheitliche Regelung für die wechselseitige Unterstützung von Zoll- und Polizeibeamten zu gewährleisten. Eine Reaktion des Bundes ist bislang nicht bekannt ge-worden.
Es ist festzustellen, dass die derzeitige Rechtslage, nach der in einigen Polizeigesetzen der Länder eine Eilkompetenz für Vollzugsbeamte des Zolls eingeführt worden ist, in der Mehr-zahl der Länder aber bislang offensichtlich nicht, unbefriedigend ist.

Es ist angesichts der Position der Länder, die dies nach wie vor nicht als erforderlich ansehen, absehbar, dass ein sehr heterogenes Bild hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten für Vollzugsbeamte des Zolls im Falle von Eilmaßnahmen verbleiben wird. Grundsätzlich ist daher der Vorschlag der GdP, die Vollzugsbeamten des Zolls durch eine Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes den Bundespolizeibeamten rechtlich gleichzustellen, zu unterstützen. Auch die Länder, die eine Änderung ihrer Landespolizeigesetze bisher abgelehnt haben, zeigten sich diesem Vor-schlag gegenüber aufgeschlossen. Damit würde für das gesamte Bundesgebiet eine einheit-liche Regelung getroffen werden können. Eine Änderung aller Landespolizeigesetze wäre nicht erforderlich.

Bislang liegt eine Reaktion des Bundes zu diesem Vorschlag nicht vor. Auch wenn der Bund diesen Vorschlag nicht aufgreift, hält die Deputation eine Änderung des Bremischen Polizei-gesetzes nicht mehr für angezeigt. Sofern der Bund nicht zu einer eigenen Lösung bereit ist, kommt eine Kompensation durch eine landesgesetzliche Regelung nicht in Betracht. Sollte der Bund den Vorschlag aufgreifen, wäre eine landesgesetzliche Regelung ohnehin entbehr-lich.[/u

III. Empfehlung

Die staatliche Deputation für Inneres und Sport empfiehlt, den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.


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