Polizeizulage
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Re: Polizeizulage
Servus,
also heißt das, dass mir, sofern ich eine Erlaubnis zum Führen einer dienstl. Waffe habe und auch regelmäßig dienstl. eine Schusswaffe führe bzw. unmittelbar Zugriff darauf habe, die Polizeizulage in Höhe von ca. 130 Euro/mtl. zusteht?
Gruß
also heißt das, dass mir, sofern ich eine Erlaubnis zum Führen einer dienstl. Waffe habe und auch regelmäßig dienstl. eine Schusswaffe führe bzw. unmittelbar Zugriff darauf habe, die Polizeizulage in Höhe von ca. 130 Euro/mtl. zusteht?
Gruß
Re: Polizeizulage
Grds. hatte die Polizeizulage mal nichts mit dem Führen von Waffen zu tun (anders jetzt jedoch VG Münster - Rechtskraft bleibt abzuwarten), sondern mit der Zugehörigkeit zu bestimmten Arbeitsbereichen, in denen (typischerweise) vollzugspolizeiliche Aufgaben wahrgenommen werden. Welche Arbeitsbereiche das konkret sind, wird der Dienstherr in einer Positivliste zeitnah festlegen.Wile E. Coyote hat geschrieben:Servus,
also heißt das, dass mir, sofern ich eine Erlaubnis zum Führen einer dienstl. Waffe habe und auch regelmäßig dienstl. eine Schusswaffe führe bzw. unmittelbar Zugriff darauf habe, die Polizeizulage in Höhe von ca. 130 Euro/mtl. zusteht?
Gruß
Wenn du also ausgebildeter Waffenträger i.S.v. TZ 4.1 WaffDV-Zoll bist und deinen Dienst in einem der in Positivliste erfassten Arbeitsbereiche verrichtest, hast du Anspruch auf die Gewährung der Polizeizulage.
Sollte das Urteil des VG Münster allerdings Rechtskraft erlangen, könnte das auch das Aus für die Polizeizulage für ZSAnw bedeuteten, denn sie führen auch nach der ESB-Ausbildung im Dienst keine Schusswaffen und dürfen keinen uZw anwenden. Dies würde den Gesetzestext allerdings konterkarieren.
Ich gehe jedoch davon aus, dass sich die nächsten Gerichtsinstanzen mit dieser Problematik noch beschäftigen werden. Mal gucken, wie ggf. letztendlich das BVerwG den SV sieht.
Und wie heißt es so schön in den Vorbemerkungen Nr. 9:
(3) Durch die Stellenzulage werden die Besonderheiten des jeweiligen Dienstes, insbesondere der mit dem Posten- und Streifendienst sowie dem Nachtdienst verbundene Aufwand sowie der Aufwand für Verzehr mit abgegolten.
Liebe Gewerkschaften, ihr seid mit der Gewährung des Rechtsschutzes für die klagenden Kollegen gefragt!
Zur Info: http://www.bdz.eu/medien_nachrichten_3092.php
und http://www.bdz.eu/2948_2354.php
http://www.westline.de/lokales/muenster ... 191,684488 (hier wieder mit dem Märchen, dass Bedienstete des SG E "Zollfahnder" sind... ).
Bitte beachten: Thematisch geht es hier um Zollbeamte als Bundesbeamte, die unter das BBesG fallen. Landesregelungen werden nicht tangiert.
Hinweis:
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.
Nachwuchswerbung des Zolls:
https://www.talent-im-einsatz.de/DTIEWe ... _node.html
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Re: Polizeizulage
du bist doch JVB ?Wile E. Coyote hat geschrieben:Servus,
also heißt das, dass mir, sofern ich eine Erlaubnis zum Führen einer dienstl. Waffe habe und auch regelmäßig dienstl. eine Schusswaffe führe bzw. unmittelbar Zugriff darauf habe, die Polizeizulage in Höhe von ca. 130 Euro/mtl. zusteht?
Gruß
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Polizeizulage
So, nachdem die Anspruchsberechtigung der Polizeizulage mit Wirkung vom 01.03.2012 in der Neufassung des Fachkräftegesetz (Vorbemerkung Nummer 9 Absatz 1) gesetzlich geändert wurde, steht einigen Kollegen nun auch ( oder wieder ) die Polizeizulage zu.
Ein ehemaliger GAD Beamter einer mobilen GASt wird außendienstuntauglich und bekommt nach Abgabe seiner Waffe die Polizeizulage abgeschmolzen /gestrichen.
Er wird jedoch weiterhin auf einem anderen festen Dienstposten im Vollzugsbereich des Sachgebiet C ( Kontrollbeamter in einer Sprechfunkzentrale KESFZ ) eingesetzt, nur eben vom Außendienst ( Schiessen, Sport, HVT ) befreit.
Typischerweise vollzugspolizeiliche Tatigkeiten dürften dort gegeben sein ( Koordination der Zollstreifen mit Weisungsbefugnis, Abarbeitung von Fahndungen und Aufgriffsmeldungen, Schaltzentrale bei Gefahrenlagen ( Alarmpläne ), Abfrage und Herausgabe von Datensätzen INPOL/ INZOLL an Berechtigte usw.
Frage: Stünde diesem Kollegen nach der Neuordnung der Polizeizulage diese wieder zu ?
Daraus konstruiere ich mal folgenden Sachverhalt:„Die ... Beamten der Zollverwaltung, die in der Grenzabfertigung oder in einem Bereich verwendet werden, in dem gemäß Bestimmung des Bundesministeriums der Finanzen typischerweise vollzugspolizeilich geprägte Tätigkeiten wahrgenommen werden oder die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut sind, erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Bundesbesoldungsordnung A zustehen.“
Ein ehemaliger GAD Beamter einer mobilen GASt wird außendienstuntauglich und bekommt nach Abgabe seiner Waffe die Polizeizulage abgeschmolzen /gestrichen.
Er wird jedoch weiterhin auf einem anderen festen Dienstposten im Vollzugsbereich des Sachgebiet C ( Kontrollbeamter in einer Sprechfunkzentrale KESFZ ) eingesetzt, nur eben vom Außendienst ( Schiessen, Sport, HVT ) befreit.
Typischerweise vollzugspolizeiliche Tatigkeiten dürften dort gegeben sein ( Koordination der Zollstreifen mit Weisungsbefugnis, Abarbeitung von Fahndungen und Aufgriffsmeldungen, Schaltzentrale bei Gefahrenlagen ( Alarmpläne ), Abfrage und Herausgabe von Datensätzen INPOL/ INZOLL an Berechtigte usw.
Frage: Stünde diesem Kollegen nach der Neuordnung der Polizeizulage diese wieder zu ?
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Re: Polizeizulage
Das kennen wir nur als temporäre Maßnahme(Rekonvaleszenz).Klonfisch hat geschrieben: Er wird jedoch weiterhin auf einem anderen festen Dienstposten im Vollzugsbereich des Sachgebiet C ( Kontrollbeamter in einer Sprechfunkzentrale KESFZ ) eingesetzt, nur eben vom Außendienst ( Schiessen, Sport, HVT ) befreit.
Wenn es das auf Dauer gibt, dann teil mir doch bitte (per PN) mit, wo!
Re: Polizeizulage
Er gehört zumindest zu dem Personenkreis der durch die Neuregelung in den Bereich fallen könnte.
Wenn es sich um einen konkreten Fall handelt (du schriebst konstruiert) am besten eine Eingabe an den PR machen.
Falls die Einzelheiten zwischen BMF und HPR noch nicht geklärt sein sollten könnten solche Fälle eventuell berücksichtigt werden.
Gruß
Cologne
Wenn es sich um einen konkreten Fall handelt (du schriebst konstruiert) am besten eine Eingabe an den PR machen.
Falls die Einzelheiten zwischen BMF und HPR noch nicht geklärt sein sollten könnten solche Fälle eventuell berücksichtigt werden.
Gruß
Cologne
Re: Polizeizulage
Aber erst die Wahl abwarten.....Cologne hat geschrieben: besten eine Eingabe an den PR machen.
Gruß
Cologne
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Re: Polizeizulage
Wieso warten?
Das kann man auch jetzt einbringen.
So ne ähnliche Anfrage gabs beim BDZ auf Facebook (hier der direkte Link http://t.co/0HXwTo37).
Hier die Antwort:
Das kann man auch jetzt einbringen.
So ne ähnliche Anfrage gabs beim BDZ auf Facebook (hier der direkte Link http://t.co/0HXwTo37).
Hier die Antwort:
Quelle: http://www.facebook.com/bdzeuIn dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Bund (Fachkräftegewinnungsgesetz: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17 ... 707142.pdf) wurde die Vorbemerkung Nummer 9 Absatz 1 zur Bundesbesoldungsordnung geändert. Hier der entscheidende Passus: "die Beamten der Zollverwaltung, die in der Grenzabfertigung oder in einem Bereich verwendet werden, in dem gemäß Bestimmung des Bundesministeriums der Finanzen typischerweise vollzugspolizeilich geprägte Tätigkeiten wahrgenommen werden, oder die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut sind, erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX". In Zukunft kann also das Bundesfinanzministerium in direkter Abstimmung mit dem Hauptpersonalrat die "Positivliste" für den Empfängerkreis der Polizeizulage definieren. Das Gesetz sieht für die Neuordnung der Polizeizulage in der Zollverwaltung Mehrkosten in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro vor. Die hier eröffnete Möglichkeit beinhaltet nach Ansicht des BDZ z.B. die Gewährung der Polizeizulage für die nicht Waffen tragenden Beschäftigten in der FKS.
„Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“
Willy Brandt (1913-92), dt. Politiker (SPD), 1969-74 Bundeskanzler, 1971 Friedensnobelpreis
Willy Brandt (1913-92), dt. Politiker (SPD), 1969-74 Bundeskanzler, 1971 Friedensnobelpreis
Re: Polizeizulage
Dann könnte es zu spät seinwilwered hat geschrieben: Aber erst die Wahl abwarten.....
Re: Polizeizulage
Was neues von der Polizeizulage
"Bundesweite Dienstbesprechung zur Neuregelung der Polizeizulage
19.06.2012
Beherrschendes Thema der bundesweiten Dienstbesprechung zur Besoldung am 30. und 31. Mai 2012 im Bundesfinanzministerium in Berlin waren aus Sicht des BDZ-geführten Hauptpersonalrats die Auswirkungen der Umsetzung des Fachkräftegewinnungsgesetzes auf die Neuregelung der Polizeizulage für den Geschäftsbereich der Bundeszollverwaltung. Das Fachkräftegewinnungsgesetz war mit Wirkung vom 21. März 2012 in Kraft getreten.
Demnach erhalten u.a. die Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung, die in der Grenzabfertigung einschließlich der Warenabfertigung verwendet werden, aus Gründen der Rechtssicherheit die Polizeizulage. Nach den bisherigen Gesprächen zwischen Bundesfinanzministerium und Hauptpersonalrat steht auch denjenigen Beamtinnen und Beamten der Grenzabfertigung, die bislang keine Polizeizulage erhalten haben, eine Stellenzulage nach Anlage IX (Polizeizulage) ab dem 22. März 2012 zu.
Des Weiteren erhalten die Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung die Polizeizulage, die
in einem Bereich verwendet werden, in dem gemäß Bestimmung des Bundesfinanzministeriums typischerweise vollzugspolizeilich geprägte Tätigkeiten wahrgenommen werden oder
die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut sind.
Da bislang für den Hauptpersonalrat keine wesentlichen Fortschritte bei der Neufassung einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift samt Positivliste erkennbar sind und dem Vernehmen nach auch die Erstellung des notwendigen Erlasses für die Beamtinnen und Beamten der Grenzabfertigung momentan keine Priorität genießt, wird der Vorsitzende des Hauptpersonalrats, Dieter Dewes, mit der Leiterin der Zentralabteilung beim Bundesfinanzministerium, Dr. Martina Stahl-Hoepner, ein Gespräch führen.
Wie berichtet, hatte der BDZ drohende Verschlechterungen bei der Neuregelung der Polizeizulage erfolgreich abgewehrt. Der BDZ hatte eine weitergehende Regelung gefordert, musste aber die Grenzen des politisch Machbaren akzeptieren. Im Ergebnis konnte die Streichung der Polizeizulage für mehr als 3.000 Kolleginnen und Kollegen verhindert und die Gewährung für einen
weiteren Personenkreis eröffnet worden. Hierzu gehören auch Arbeitsbereiche des Zollkriminalamts.
Zu diesem Erfolg hatten die gemeinsamen Bemühungen von BDZ und BDZ-geführtem Hauptpersonalrat mit seinem Vorsitzenden Dieter Dewes und seinem zuständigen Berichterstatter Hans Eich wesentlich beigetragen. Allerdings erwartet der BDZ jetzt eine zügige Umsetzung durch die längst fällige Neufassung der Verwaltungsvorschrift.
Über die weitere Entwicklung werden wir berichten."
Quelle: http://www.bdz.eu
"Bundesweite Dienstbesprechung zur Neuregelung der Polizeizulage
19.06.2012
Beherrschendes Thema der bundesweiten Dienstbesprechung zur Besoldung am 30. und 31. Mai 2012 im Bundesfinanzministerium in Berlin waren aus Sicht des BDZ-geführten Hauptpersonalrats die Auswirkungen der Umsetzung des Fachkräftegewinnungsgesetzes auf die Neuregelung der Polizeizulage für den Geschäftsbereich der Bundeszollverwaltung. Das Fachkräftegewinnungsgesetz war mit Wirkung vom 21. März 2012 in Kraft getreten.
Demnach erhalten u.a. die Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung, die in der Grenzabfertigung einschließlich der Warenabfertigung verwendet werden, aus Gründen der Rechtssicherheit die Polizeizulage. Nach den bisherigen Gesprächen zwischen Bundesfinanzministerium und Hauptpersonalrat steht auch denjenigen Beamtinnen und Beamten der Grenzabfertigung, die bislang keine Polizeizulage erhalten haben, eine Stellenzulage nach Anlage IX (Polizeizulage) ab dem 22. März 2012 zu.
Des Weiteren erhalten die Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung die Polizeizulage, die
in einem Bereich verwendet werden, in dem gemäß Bestimmung des Bundesfinanzministeriums typischerweise vollzugspolizeilich geprägte Tätigkeiten wahrgenommen werden oder
die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut sind.
Da bislang für den Hauptpersonalrat keine wesentlichen Fortschritte bei der Neufassung einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift samt Positivliste erkennbar sind und dem Vernehmen nach auch die Erstellung des notwendigen Erlasses für die Beamtinnen und Beamten der Grenzabfertigung momentan keine Priorität genießt, wird der Vorsitzende des Hauptpersonalrats, Dieter Dewes, mit der Leiterin der Zentralabteilung beim Bundesfinanzministerium, Dr. Martina Stahl-Hoepner, ein Gespräch führen.
Wie berichtet, hatte der BDZ drohende Verschlechterungen bei der Neuregelung der Polizeizulage erfolgreich abgewehrt. Der BDZ hatte eine weitergehende Regelung gefordert, musste aber die Grenzen des politisch Machbaren akzeptieren. Im Ergebnis konnte die Streichung der Polizeizulage für mehr als 3.000 Kolleginnen und Kollegen verhindert und die Gewährung für einen
weiteren Personenkreis eröffnet worden. Hierzu gehören auch Arbeitsbereiche des Zollkriminalamts.
Zu diesem Erfolg hatten die gemeinsamen Bemühungen von BDZ und BDZ-geführtem Hauptpersonalrat mit seinem Vorsitzenden Dieter Dewes und seinem zuständigen Berichterstatter Hans Eich wesentlich beigetragen. Allerdings erwartet der BDZ jetzt eine zügige Umsetzung durch die längst fällige Neufassung der Verwaltungsvorschrift.
Über die weitere Entwicklung werden wir berichten."
Quelle: http://www.bdz.eu
- Vollzugsbub
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Re: Polizeizulage
Diese Diskussion jedes Jahr geht mir langsam
auf den Keks.
Alle Kräfte die annähernd mit Vollzugsaufgaben
beschäftigt sind, sind zulageberechtigt und fertig.
Das kann doch nicht so schwer sein
Mfg.
auf den Keks.
Alle Kräfte die annähernd mit Vollzugsaufgaben
beschäftigt sind, sind zulageberechtigt und fertig.
Das kann doch nicht so schwer sein
Mfg.
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............
Re: Polizeizulage
Dem betreffenden Kollegen wurde nun schriftlich mitgeteilt, dass sein Begehren auf Anspruch der Polizeizulage " bis zu einer abschliessenden Klärung der Zuordnung der Arbeitsbereiche zur Grenzabfertigung bzw. zum Sachgebiet C " zurückgestellt wird.Klonfisch hat geschrieben:
Ein ehemaliger GAD Beamter einer mobilen GASt wird außendienstuntauglich und bekommt nach Abgabe seiner Waffe die Polizeizulage abgeschmolzen /gestrichen.
Er wird jedoch weiterhin auf einem anderen festen Dienstposten im Vollzugsbereich des Sachgebiet C ( Kontrollbeamter in einer Sprechfunkzentrale KESFZ ) eingesetzt, nur eben vom Außendienst ( Schiessen, Sport, HVT ) befreit.
Typischerweise vollzugspolizeiliche Tatigkeiten dürften dort gegeben sein ( Koordination der Zollstreifen mit Weisungsbefugnis, Abarbeitung von Fahndungen und Aufgriffsmeldungen, Schaltzentrale bei Gefahrenlagen ( Alarmpläne ), Abfrage und Herausgabe von Datensätzen INPOL/ INZOLL an Berechtigte usw.
Frage: Stünde diesem Kollegen nach der Neuordnung der Polizeizulage diese wieder zu ?
Die neue VV-BMF-PolZul befände sich noch in der Abstimmungsrunde und somit wären aktuell keine neuen An- oder Abmeldungen Aufgrund von Änderungen vorzunehmen.
Ministeriell angewiesene Untätigkeit sozusagen.......................
Re: Polizeizulage
Liebe Kollegen,
ich möchte hier nicht über das Für- und Wider der Polizeizulage streiten, dennoch aber eine Frage an die Allgemeinheit stellen:
2 Kollegen von mir arbeiten bei der Abfertigungsstelle Ericus (ZA Waltershof) - Zentrale Ausfuhrstelle - . Dieses ist laut Definition
ein BINNENZOLLAMT, die Kollegen dort tragen dennoch Dienstkleidung,
jedoch KEINE Waffe, kein Dienstsport, gemäßigter Schichtdienst - und
bekommen dennoch die volle Polizeizulage.
Wie ist das (rechtlich) möglich gegenüber anderen Binnenzollämtern,
die die absolut gleiche Tätigkeit verrichten, jedoch nicht in den Genuss
der Zulage kommen...?
Damit niemand mich missversteht - ich gönne allen Kolleginnen und Kollegen die Zulage!
Grüße
Doellke
ich möchte hier nicht über das Für- und Wider der Polizeizulage streiten, dennoch aber eine Frage an die Allgemeinheit stellen:
2 Kollegen von mir arbeiten bei der Abfertigungsstelle Ericus (ZA Waltershof) - Zentrale Ausfuhrstelle - . Dieses ist laut Definition
ein BINNENZOLLAMT, die Kollegen dort tragen dennoch Dienstkleidung,
jedoch KEINE Waffe, kein Dienstsport, gemäßigter Schichtdienst - und
bekommen dennoch die volle Polizeizulage.
Wie ist das (rechtlich) möglich gegenüber anderen Binnenzollämtern,
die die absolut gleiche Tätigkeit verrichten, jedoch nicht in den Genuss
der Zulage kommen...?
Damit niemand mich missversteht - ich gönne allen Kolleginnen und Kollegen die Zulage!
Grüße
Doellke
Re: Polizeizulage
Guckst du hier:
http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenft ... _node.html
ZA Waltershof = Grenzzollamt, ergo Polizeizulage da die Kollegen im Grenzabfertigungsdienst arbeiten.
http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenft ... _node.html
ZA Waltershof = Grenzzollamt, ergo Polizeizulage da die Kollegen im Grenzabfertigungsdienst arbeiten.
Re: Polizeizulage
Äh... nee Cologne, sorry..
das Waltershof Grenzzollamt ist, ist definitiv klar und auch unstrittig.
Ericus - Zentrale Ausfuhrstelle - ist ein BINNENZOLLAMT, da arbeiten KEINE Kollegen, die VOLLZUGSZÖLLNER sind. Keine Waffe, kein Sport, ... reine Binnenzolltätigkeit. Spricht man die Kollegen(innen) mal auf einem Lehrgang darauf an, fangen die immer an zu hüsteln.... Motto: "psst, nicht daran rühren..." Sorgt dann bei ganz vielen Kollegen von anderen Dienststellen für Kopfschütteln....
Sollte man das von der Logik her ableiten, dass Waltershof Grenzzollamt ist und daher die (unterstellen) Abfertigungsstellen deshalb auch in den Genuss der Polizeizulage kommen, erschließt sich mir diese Logik allerdings nicht.
Bei uns ist's nämlich umgekehrt - das "Hauptamt" ist ein Binnenzollamt (absolut identische Tätigkeiten wie ERICUS), die uns unterstellte Abfertigungsstelle Grenzzollamt - die Kollegen dort bekommen die Zulage (was ich in Ordnung finde!), wir nicht!
Also nochmal - wie erklärt sich das?
Wieder mal das so oft zitierte "Hamburger Zollrecht"...?
Grüße
Doellke
das Waltershof Grenzzollamt ist, ist definitiv klar und auch unstrittig.
Ericus - Zentrale Ausfuhrstelle - ist ein BINNENZOLLAMT, da arbeiten KEINE Kollegen, die VOLLZUGSZÖLLNER sind. Keine Waffe, kein Sport, ... reine Binnenzolltätigkeit. Spricht man die Kollegen(innen) mal auf einem Lehrgang darauf an, fangen die immer an zu hüsteln.... Motto: "psst, nicht daran rühren..." Sorgt dann bei ganz vielen Kollegen von anderen Dienststellen für Kopfschütteln....
Sollte man das von der Logik her ableiten, dass Waltershof Grenzzollamt ist und daher die (unterstellen) Abfertigungsstellen deshalb auch in den Genuss der Polizeizulage kommen, erschließt sich mir diese Logik allerdings nicht.
Bei uns ist's nämlich umgekehrt - das "Hauptamt" ist ein Binnenzollamt (absolut identische Tätigkeiten wie ERICUS), die uns unterstellte Abfertigungsstelle Grenzzollamt - die Kollegen dort bekommen die Zulage (was ich in Ordnung finde!), wir nicht!
Also nochmal - wie erklärt sich das?
Wieder mal das so oft zitierte "Hamburger Zollrecht"...?
Grüße
Doellke
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