Polizeizulage
Moderator: Team Zoll
Re: Polizeizulage
@Doellke,
du schriebst in deinem ersten Posting
"2 Kollegen von mir arbeiten bei der Abfertigungsstelle Ericus (ZA Waltershof)"
Watt denn nu?
Gehörts zum ZA Waltershof gibt's Polizeizulage.
du schriebst in deinem ersten Posting
"2 Kollegen von mir arbeiten bei der Abfertigungsstelle Ericus (ZA Waltershof)"
Watt denn nu?
Gehörts zum ZA Waltershof gibt's Polizeizulage.
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Re: Polizeizulage
Die Abfertigung Ericus gehört zum ZA Walterhof (um es genau zu sagen, ist sie eigentlich ein Teil des ZA) und daher gibts die Polizeizulage!
Es ist eine GRENZabfertigungsstelle und daher bekommen sie die Polizeizulage.
Das ihre Tätigkeit vielleicht die gleiche ist, wie auf einem Binnenamt ist was ganz anderes.
Auch die anderen Abfertigungen, die zum ZA WH gehören bekommen Polizeizulage, ohne im Vollzugsdienst tätig zu sein.
Es ist eine GRENZabfertigungsstelle und daher bekommen sie die Polizeizulage.
Das ihre Tätigkeit vielleicht die gleiche ist, wie auf einem Binnenamt ist was ganz anderes.
Auch die anderen Abfertigungen, die zum ZA WH gehören bekommen Polizeizulage, ohne im Vollzugsdienst tätig zu sein.
Re: Polizeizulage
um nochmal deutlichst zu sagen:
Die Polizeizulage ist nicht daran gebunden ob man Waffenträger ist oder Dienstkleidung trägt, sondern an der der Dienststelle und der Tätigkeit! Ein Zollbeamter in der Warenabfertigung einer Grenzzollstelle braucht keinen Vollzugslehrgang oder ESB absolviert haben! Ist die Dienststelle als Grenzzollstelle, Grenzabfertigungsstelle oder Grenzzollamt ausgewiesen, bekommen dort alle Kollegen (Ausser die Kassenbeamten) die Polizeizulage, weil in der Anlage der Besoldungsordnung festgeschrieben ist, dass Beamte in der Grenzabfertigung, zulagenberechtigt sind.
Die Polizeizulage ist nicht daran gebunden ob man Waffenträger ist oder Dienstkleidung trägt, sondern an der der Dienststelle und der Tätigkeit! Ein Zollbeamter in der Warenabfertigung einer Grenzzollstelle braucht keinen Vollzugslehrgang oder ESB absolviert haben! Ist die Dienststelle als Grenzzollstelle, Grenzabfertigungsstelle oder Grenzzollamt ausgewiesen, bekommen dort alle Kollegen (Ausser die Kassenbeamten) die Polizeizulage, weil in der Anlage der Besoldungsordnung festgeschrieben ist, dass Beamte in der Grenzabfertigung, zulagenberechtigt sind.
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Re: Polizeizulage
Richtig Herr Leprich - eine solche klare Regelung fehlt nach wie vor für die FKS und zwar für die gesamte FKS samt Ahndunghttp://www.bdz.eu/medien_nachrichten_3345.php
Polizeizulage in der Grenzabfertigung
27.07.2012
ALLE Zollbeamtinnen und Zollbeamte, die in der Grenzabfertigung beschäftigt sind, erhalten mit Wirkung vom 22. März 2012 die Polizeizulage. Das Bundesfinanzministerium hat mit Erlass vom 16. Juli 2012 die Vorbemerkungen Nr. 9 Abs. 1 der Bundesbesoldungsordnung A/B, die durch das Fachkräftegewinnungsgesetz mit Wirkung ab 22. März 2012 gesetzlich neu geregelt wurde, für den Bereich der Grenzabfertigung definiert.
Die erste Alternative der Neuregelung besagt, dass „die Beamten der Zollverwaltung, die in der Grenzabfertigung (…..) verwendet werden“, die Polizeizulage erhalten. Das Bundesfinanzministerium hat nun klargestellt, das hierunter jede Verwendung auf einem Dienstposten bei einem Grenzzollamt zu verstehen ist. Diese Feststellung gelte sowohl für die Personen- als auch die Warenabfertigung in einem Grenzzollamt.
Das Bundesfinanzministerium hat angewiesen, dass Zollbeamtinnen und Zollbeamte, die bei den Grenzzollämtern bisher nach dem bis zum 21. März 2012 geltenden Recht keine Polizeizulage erhalten haben, rückwirkend ab dem 22. März 2012 in die Gewährung der Polizeizulage aufzunehmen sind. Die Fortschreibung der Positivliste werde derzeit vorbereitet.
Der BDZ begrüßt die Definition für die Gewährung der Polizeizulage in der Grenzabfertigung. Damit werde auch der Position des Hauptpersonalrats entsprochen, für den der Kollege Hans
Eich die Verhandlungen geführt hat. BDZ-Chef Leprich erklärte noch einmal, dass die gesetzliche Neuregelung zwar nicht in dem gewünschten Umfang den Forderungen des BDZ entspreche, der nun praktizierte Ansatz zu einem „Bereichsprinzip“ aber Hoffnung mit Blick auf die längst dringend erforderlichen Anweisungen für die weiteren Alternativen „typischer vollzugspolizeilich geprägter Tätigkeiten“ sowie den Bereichen, die „mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut sind“ mache. Bei der Fortschreibung der Verwaltungsanweisung (Positivliste) erwarte er, dass das Bundesfinanzministerium seine restriktive Haltung endlich aufgibt, für Gleichbehandlung innerhalb der Zollverwaltung sorgt und die vom BDZ in der Vergangenheit immer wieder heftig kritisierte Benachteiligung der Zöllnerinnen und Zöllner gegenüber anderen begünstigten Berufsgruppen beseitigt wird.
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Re: Polizeizulage
Vielleicht solltest du einfach die neue "Positivliste" abwarten...frodo_beutlin hat geschrieben: Richtig Herr Leprich - eine solche klare Regelung fehlt nach wie vor für die FKS und zwar für die gesamte FKS samt Ahndung
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Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.
Nachwuchswerbung des Zolls:
https://www.talent-im-einsatz.de/DTIEWe ... _node.html
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Re: Polizeizulage
Trifft dies auch für Beamte des e.D. und TB uneingeschränkt zu?zoellner hat geschrieben:um nochmal deutlichst zu sagen:
Die Polizeizulage ist nicht daran gebunden ob man Waffenträger ist oder Dienstkleidung trägt, sondern an der der Dienststelle und der Tätigkeit! Ein Zollbeamter in der Warenabfertigung einer Grenzzollstelle braucht keinen Vollzugslehrgang oder ESB absolviert haben! Ist die Dienststelle als Grenzzollstelle, Grenzabfertigungsstelle oder Grenzzollamt ausgewiesen, bekommen dort alle Kollegen (Ausser die Kassenbeamten) die Polizeizulage, weil in der Anlage der Besoldungsordnung festgeschrieben ist, dass Beamte in der Grenzabfertigung, zulagenberechtigt sind.
Wie ist das in anderen Bereichen als Grenze, in denen Waffenträger Dienst verrichten? (z.B. ein SG C eines HZA)
Ist auch dort der Dienstposten in diesem SG bloße Voraussetzung für die Gewährung?
Genügt es also zukünftig, sich auch als Nichtwaffenträger an einem DP in diesem SG zu klammern, um monatlich 133.75 € PolZul zu kassieren?
Re: Polizeizulage
Als Nichtwaffenträger kann man sich z.B. gar nicht auf diese Posten bewerben, so dass man darauf entweder untauglich wurde oder schon untauglich nach Willen der Verwaltung umgesetzt wurde.ostkev hat geschrieben: Genügt es also zukünftig, sich auch als Nichtwaffenträger an einem DP in diesem SG zu klammern, um monatlich 133.75 € PolZul zu kassieren?
Und wenn die sonstigen Anspruchvorraussetzungen erfüllt sind, muss die Verwaltung eigentlich zahlen.
Das sie es scheinbar laut ihrer Positivliste bisher nicht immer tut ( Beispiel nichtwaffentragende Kontrollbeamte in SprFuZ des SG C ) ist bedauerlich und wird ev. anderswo rechtsverbindlich festgestellt werden müssen.
Das große Problem dabei: Andere Kollegen sagen sich, warum soll ich noch Schiessen, Sport und HVT machen wenn ich die Kohle auch so bekomme.
Drin ist es warm und trocken, lass doch die anderen draussen malochen............
Re: Polizeizulage
Auch der e.D. müsste Polizeizulage bekommen. Der Tarifbeschäftigte jedoch nicht, da er nach TVÖD und nicht nach der Bundesbesoldungsordnung bezahlt wird. Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!ostkev hat geschrieben:Trifft dies auch für Beamte des e.D. und TB uneingeschränkt zu?zoellner hat geschrieben:um nochmal deutlichst zu sagen:
Die Polizeizulage ist nicht daran gebunden ob man Waffenträger ist oder Dienstkleidung trägt, sondern an der der Dienststelle und der Tätigkeit! Ein Zollbeamter in der Warenabfertigung einer Grenzzollstelle braucht keinen Vollzugslehrgang oder ESB absolviert haben! Ist die Dienststelle als Grenzzollstelle, Grenzabfertigungsstelle oder Grenzzollamt ausgewiesen, bekommen dort alle Kollegen (Ausser die Kassenbeamten) die Polizeizulage, weil in der Anlage der Besoldungsordnung festgeschrieben ist, dass Beamte in der Grenzabfertigung, zulagenberechtigt sind.
Wie ist das in anderen Bereichen als Grenze, in denen Waffenträger Dienst verrichten? (z.B. ein SG C eines HZA)
Ist auch dort der Dienstposten in diesem SG bloße Voraussetzung für die Gewährung?
Genügt es also zukünftig, sich auch als Nichtwaffenträger an einem DP in diesem SG zu klammern, um monatlich 133.75 € PolZul zu kassieren?
Und wie ich oben geschrieben habe. Die Zulage ist an den Dienstposten gebunden. Bei jeder Ausschreibung stehen die Voraussetzungen drin. Die Dienstposten eines Grenzzollamtes sind immer zulagenberechtigt. Bei denen des HZA oder des ZFA ist das abhängig von der Tätigkeit!
Aber, und das ist der eigentliche Kernpunkt der Aussage! Die Polizeizulage hat NICHTS damit zu tun, eine Waffe zu tragen! Nichts, GARNICHTS!
Wer sind denn "DIE ANDEREN"? Hast du eine Ahnung von deren Alltag und Aufgaben? Findest du es in Ordnung hier alle über einen Kamm zu scheren und als faule Sau zu titulieren?! Bist du der Einzige in er ganzen Zollverwaltung der hart arbeitet? Was hindert dich, dich auch für einen so angeblich lockeren Posten zu bewerben?Klonfisch hat geschrieben:...Das große Problem dabei: Andere Kollegen sagen sich, warum soll ich noch Schiessen, Sport und HVT machen wenn ich die Kohle auch so bekomme.
Drin ist es warm und trocken, lass doch die anderen draussen malochen............
Auch im Innendienst können polizeiliche Aufgaben wahr genommen werden, deren Tätigkeit die Gewährung der Zulage rechtfertigen.
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Re: Polizeizulage
hm...
die Gewährung der Polizeizulage ist doch gesetzlich geregelt !
Wer also da benachteiligt wird -oder dies annimmt-,
der kann doch den Rechtsweg beschreiten.
Machen PVB doch auch
Dort hat sich auch erst Vieles/Manches geändert, nachdem dem "Dienstherrn" gerichtlich gezeigt wurde,
wo der Bartel.......
die Gewährung der Polizeizulage ist doch gesetzlich geregelt !
Wer also da benachteiligt wird -oder dies annimmt-,
der kann doch den Rechtsweg beschreiten.
Machen PVB doch auch
Dort hat sich auch erst Vieles/Manches geändert, nachdem dem "Dienstherrn" gerichtlich gezeigt wurde,
wo der Bartel.......
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Polizeizulage
Das glaube ich so nicht ... auch Tarifbeschäftigte in der FKS bekommen die Polizeizulage und wenn die Tarifbeschäftigten einen Arbeitsplatz in dem entsprechend definierten Bereich innehaben, muss ihnen auch die Polizeizulage gezahlt werden ....Auch der e.D. müsste Polizeizulage bekommen. Der Tarifbeschäftigte jedoch nicht, da er nach TVÖD und nicht nach der Bundesbesoldungsordnung bezahlt wird. Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!
Re: Polizeizulage
Ist aber so.frodo_beutlin hat geschrieben:
Das glaube ich so nicht ... auch Tarifbeschäftigte in der FKS bekommen die Polizeizulage und wenn die Tarifbeschäftigten einen Arbeitsplatz in dem entsprechend definierten Bereich innehaben, muss ihnen auch die Polizeizulage gezahlt werden ....
Nicht die Polizeizulage die bei den Grenzdienststellen gezahlt wird mit der Positivliste der FKS'ler vergleichen.
Erstere war geschichtlich gewachsen, die Positivliste mit der Übernahme der Aufgabe der Arbeitsverwaltung eingeführt.
Hier wurden unterschiedliche Maßstäbe angesetzt.
Dienststellenprinzip und Positivliste(Vollzugsaufgaben).
Daher stand die Polzulage für den Grenzabfertigungsdienst auch einige male kurz vor dem aus und konnte nur aufgrund Gewerkschaftsarbeit (jetzt endgültig) gerettet werden.
@Klonfisch,
es gibt sehr viele Kollegen die gerne am Sport und Schießtraining teilnehmen würden, die das aber nicht dürfen weil sie anders verwendet werden.
Re: Polizeizulage
Die polizeizulage ist Teil der Bundesbesoldungsordnungund kann daher gar nicht für Tarifbeschäftige gewährt. Oder seit wann werden die nicht mehr nach TvÖD bezahlt? Jegliche Zulagen die die bekommen haben eine andere Grundlage.
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Re: Polizeizulage
Nicht ganz korrekt.zoellner hat geschrieben:Die polizeizulage ist Teil der Bundesbesoldungsordnungund kann daher gar nicht für Tarifbeschäftige gewährt. Oder seit wann werden die nicht mehr nach TvÖD bezahlt? Jegliche Zulagen die die bekommen haben eine andere Grundlage.
Das Ding hat nur nen anderen Namen, ist komplett identisch und bezieht sich zudem auf die BBO:
http://zope.dz-portal.de/Formularcenter ... nts/BTE072
Re: Polizeizulage
Doch korrekt, da es sich hier um eine spezielle Regelung für Angstellte handelt. Man greift aber auf die Regelungen der BBesO zurück. hat aber nichts damit zutun,das Angestellte nicht nach BBesO bezahlt werden und demnach auch keinen Anspruch auf Gleichbehandlung haben. Es sei denn es werden wieder entsprechende Einzelregelungen getroffen oder der Tarifvertrag geändert.
- ostkev
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Re: Polizeizulage
schon klar ... Hauptsache du hast Recht.zoellner hat geschrieben:Doch korrekt, da es ...
da erübrigen sich weitere Diskussionen doch von allein.
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