Sachstand - Polizeizulage
Die geltende Verwaltungsvorschrift des BMF zur Gewährung der sog.
Polizeizulage in der Zollverwaltung (VV-BMF-PolZul) vom 27. März
2006 mit der sog. Positivliste ist seit langem überarbeitungsbedürftig.
Insbesondere die infolge des Projekts Strukturentwicklung Zoll 2008
geänderte Organisationsstruktur der Zollverwaltung wird nicht mehr
sachgerecht abgebildet. Überarbeitungsund Regelungsbedarf
entstand zudem nach Änderung der Vorbem. Nr. 9 BBesO A/B für den
Bereich des Zolls durch das am 22. März 2012 in Kraft getretene Fachkräftegewinnungsgesetz.
Unter Beibehaltung des zulageberechtigenden
Tatbestandes der „Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben“
stellte die gesetzliche Änderung klar, dass auch Zollbeamtinnen und
-beamte in der Grenzabfertigung (einschließlich Warenabfertigung)
weiterhin zulageberechtigt sind. Zudem wurde dem BMF durch das
Fachkräftegewinnungsgesetz eine Typisierungsbefugnis zur Bestimmung
zulageberechtigter Bereiche übertragen, die jetzt mit der neuen
VV-BMF-PolZul erstmals wahrgenommen werden soll.
Der nunmehr durch das BMF beim HPR im personalvertretungsrechtlichen
Beteiligungsverfahren zugeleitete Entwurf einer neuen VV-BMFPolZul
enthält Regelungen zu allen drei Polizeizulage berechtigenden
Tatbestandsvarianten der Vorbem. Nr. 9 BBesO A/B sowie allgemeine
besoldungsrechtliche Verfahrensbestimmungen.
Der Entwurf der VVBMF- PolZul kann unter http://www.bdz. eu/medien_nachrichten_3523.php
eingesehen werden. In der Sitzung vom 5. bis 9. August 2013 wird der
HPR den Entwurf der Verwaltungsvorschrift
Polizeizulage abschließend behandeln.
Quelle: http://www.bdz.eu/dokumente/16072013.pdf
Und hier der Link dazu.
http://www.bdz.eu/dokumente/VV_BMF_PolZ ... 130612.pdf
Polizeizulage
Moderator: Team Zoll
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