Controller hat geschrieben: ↑Di 30. Okt 2018, 11:12
Knäcke, es scheint dann doch wohl ne Regelung fur die FKS zu geben - dann wäre doch alles geklärt ???
Ja die gibt es.
Dienstkleidung im Außendienst....
Umkehrschluss, im Innendienst ist DKL NICHT vorgeschrieben/nicht zwingend zu tragen!
Dies wird so bleiben, bis sich die Vorschriften ändern.
Zitat aus der DV:
Bedienstete des Sachgebietes E haben im Außendienst grundsätzlich die vorgeschriebene Schutz- bzw. Dienstkleidung zu tragen.
In Ausnahmefällen ist das Tragen von Zivilkleidung zugelassen, sofern dies aus dienstlichen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist. Hierüber entscheidet der/die Leiter/in des Arbeitsbereichs.
Bei Prüfungen der Geschäftsunterlagen in Steuerberaterkanzleien ist in der Regel kein Erfordernis zum Tragen der Dienstkleidung gegeben. Entsprechendes gilt bei Rechtsanwälten und Notaren.
Darüber hinaus ist unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns und Einschätzung der Gefährdungslage stets vor Beginn einer Prüfungs- oder Ermittlungshandlung zu prüfen, welche Wirkung mit dem Tragen der Dienstkleidung verbunden ist. Hierbei ist auf die betroffenen Personen einerseits und ihr direktes Umfeld andererseits abzustellen. Mögliche Folgen sind in die Betrachtung mit einzubeziehen. Zum Beispiel in folgenden Fällen kommt daher ein Verzicht auf die Dienstkleidung in Betracht:
· Geschäftsunterlagenprüfung in Unternehmen
· Kontrollen im Hotel- und Gastronomiegewerbe oder bei Banken mit unmittelbarem Publikumskontakt
Prüfungen und Ermittlungen in der Pflegebranche sind stets, mit Rücksicht auf die Wirkung der Dienstkleidung auf die zu pflegenden Personen, in ziviler Kleidung durchzuführen.
Und nochmal, was regen sich andere Sachgebiete hier auf?! Kümmert euch um Euren Laden...