USA-Urlaub und Elektronikgeräte

Erfahrungsberichte, Probleme und Verbesserungsvorschläge...

Moderator: Team Zoll

jailman333
Cadet
Cadet
Beiträge: 36
Registriert: Fr 4. Apr 2008, 00:00

USA-Urlaub und Elektronikgeräte

Beitragvon jailman333 » Fr 11. Jan 2013, 18:13

Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen.
Ich reise demnächst in die USA, muss ich für die Geräte die ich mitnehme (Netbook, Digicam, Handy) Unterlagen dabei haben (Rechnung usw.) damit ich damit wieder problemlos in Deutschland einreisen kann? Oder gibt es ohne Unterlagen evtl. Probleme bei der Einreise in die USA? Ich will in den USA keine Geräte kaufen und das was ich mitnehme ist jetzt auch kein teures High-Tech.

Danke und Gruß vom jailman

Benutzeravatar
J12
Moderator
Moderator
Beiträge: 1162
Registriert: Do 11. Okt 2007, 00:00

Re: USA-Urlaub und Elektronikgeräte

Beitragvon J12 » Fr 11. Jan 2013, 18:52

Wertvolle Gegenstände

Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329) zu verwenden, welches nur bei den Zollstellen ausliegt oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt. Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist.
Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.

:lupe: Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html


Noch Fragen? :gruebel:
Hinweis:
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.

Nachwuchswerbung des Zolls:
https://www.talent-im-einsatz.de/DTIEWe ... _node.html

jailman333
Cadet
Cadet
Beiträge: 36
Registriert: Fr 4. Apr 2008, 00:00

Re: USA-Urlaub und Elektronikgeräte

Beitragvon jailman333 » Fr 11. Jan 2013, 19:47

Nein, keine Fragen mehr, alles geklärt!

Vielen Dank für die superschnelle Auskunft. :)


Zurück zu „Zoll - Mitten im Beruf“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende