Hallo ihr Lieben,
ich werde voraussichtlich im Juli in die Schweiz ziehen und meinen Hauptwohnsitz dorthin verlagern.
Wer von euch kann mir Infos zu Beihilfe, Krankenversicherung, Besteuerung geben, der diesen Schritt ebenfalls gewagt hat?
Ich werde zu meinem Partner in die Schweiz ziehen, aber als Bundesbeamte scheint das immernoch sehr kompliziert zu sein.
Grüßli vom auferstandenen zollbunny
Wohnsitznahme Schweiz als Bundesbeamtin
Moderator: Team Zoll
- Vollzugsbub
- Sergeant
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- Registriert: Di 15. Nov 2011, 20:03
Re: Wohnsitznahme Schweiz als Bundesbeamtin
Du bleibst ja bestimmt Bundesbeamtin,
Beihilfe und Krankenversicherung
denke ich bleibt, da gibt es bestimmt
bilaterale Abkommen Schweiz-Deutschland.
ZEFIR und Krankenversicherung anrufen.
Steuern da mußt Du mal zu
deiner zukünftigen Gemeindevertretung
und fragen.
Mfg.
Beihilfe und Krankenversicherung
denke ich bleibt, da gibt es bestimmt
bilaterale Abkommen Schweiz-Deutschland.
ZEFIR und Krankenversicherung anrufen.
Steuern da mußt Du mal zu
deiner zukünftigen Gemeindevertretung
und fragen.
Mfg.
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............
Re: Wohnsitznahme Schweiz als Bundesbeamtin
Danke Dir,
wen ich anrufen muss, weiß ich. Es geht mir mehr um Erfahrungswerte.
Grüßli vom
zollbunny
wen ich anrufen muss, weiß ich. Es geht mir mehr um Erfahrungswerte.
Grüßli vom
zollbunny
Re: Wohnsitznahme Schweiz als Bundesbeamtin
Also von einem Kollegn aus Lindau habe ich mal gehört, dass dort eine Kollegin in der Schweiz wohnt. Das sei wohl recht unproblematisch gewesen. Die Dienststelle muss es halt genehmigen.
-
- Corporal
- Beiträge: 452
- Registriert: Fr 9. Nov 2012, 21:28
Re: Wohnsitznahme Schweiz als Bundesbeamtin
Der Dienstherr kann dir verbieten umzuziehen?zoellner hat geschrieben: Die Dienststelle muss es halt genehmigen.
Per aspera ad astra
Re: Wohnsitznahme Schweiz als Bundesbeamtin
Es gilt in einigen Fällen eine Residenzpflicht und auch die Pflicht zur Wohnsitznahme im Innland oder Dienststellennah. Je nach Tätigkeit. Bei Bunnys Job sehe ich da keine Probleme (mir kennet uns, gell
)


Der Dienstherr kann dir übrigens auch befehlen was du anzuziehen hast§ 72 BBG Wahl der Wohnung
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Wohnung so zu nehmen, dass die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer
Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.
(2) Die oder der Dienstvorgesetzte kann, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, anweisen, dass die
Wohnung innerhalb einer bestimmten Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu
beziehen ist


Re: Wohnsitznahme Schweiz als Bundesbeamtin
Jup, Fahndung ZFA Muc in Lindau, zur not dort mal anrufen....zoellner hat geschrieben:Also von einem Kollegn aus Lindau habe ich mal gehört, dass dort eine Kollegin in der Schweiz wohnt.
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