Hallo zusammen!
Da ich aus der HP nicht ganz schlau werde bzw. nicht weiß, ob ich dort alles richtig verstehe.
Wenn ich mehr als 1l Alkohol nach DE mitbringe, dies anmelde, werden pauschal 17,5% berechnet. Kommt hierzu die Branntweinsteuer noch dazu? Oder ist dieser Satz dann alle?
Danke für die Hilfe!
Einfuhrabgaben bei Rückkehr aus Nicht-EU-Staat
Moderator: Team Zoll
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Re: Einfuhrabgaben bei Rückkehr aus Nicht-EU-Staat
Wenn Du mit Alkohol Spirituosen meinst, dann beträgt der pauschalierte Steuersatz (§ 29 Zoll-Verordnung) 6,80 Euro pro Liter. 1 Liter wäre frei (Einfuhr-Freimengen-Verordnung).
Die 17,5% fallen für Waren an, die nicht im 29 ZollV genannt sind und über der Freimenge liegen (z.B. Jeans).
Die 17,5% fallen für Waren an, die nicht im 29 ZollV genannt sind und über der Freimenge liegen (z.B. Jeans).
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