Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
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Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
Gibt es eigentlich schon nachlesbare Ergebnisse aus dem Erfahrungsaustausch zur Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP Anfang März in Potsdam?
Wenn ja. Wo kann man diese einsehen?
Wenn ja. Wo kann man diese einsehen?
Re: Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
Frag mal die BFD Mitte oder das entsprechende Sachgebiet des HZA.
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Re: Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
zoellner hat geschrieben:Frag mal die BFD Mitte oder das entsprechende Sachgebiet des HZA.
Welches soll denn das "entsprechende Sachgebiet des HZA" sein?
Da kommen schließlich drei in Frage.
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Re: Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
***edited by J12***
Zurück zum Thema:
Mich verwundern die in der Lage der BfD-Mitte immer wieder auftauchenden Mini-Beträge(15-50€) von vereinnahmter KfZ-Steuer durch KEVen dieses Bereiches.
Welche Konstellation sollte in diesem Bereich Deutschlands, zu solch einer (vermutlich tageweise) Besteuerung führen können
Zurück zum Thema:
Mich verwundern die in der Lage der BfD-Mitte immer wieder auftauchenden Mini-Beträge(15-50€) von vereinnahmter KfZ-Steuer durch KEVen dieses Bereiches.
Welche Konstellation sollte in diesem Bereich Deutschlands, zu solch einer (vermutlich tageweise) Besteuerung führen können
Re: Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
missbräuchlich verwendete Grüne Kennzeichen.
Ausländische Zulassung aber Hauptstandort in Deutschland....
Es gibt beim Hauptzollamt nur ein Sachgebiet das für die Steuererhebung zuständig ist, SG-B.
Ausländische Zulassung aber Hauptstandort in Deutschland....
Es gibt beim Hauptzollamt nur ein Sachgebiet das für die Steuererhebung zuständig ist, SG-B.
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Re: Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
= Kontrollmitteilung - was sonst noch?zoellner hat geschrieben:missbräuchlich verwendete Grüne Kennzeichen.
= widerrechtliche Benutzungzoellner hat geschrieben: Ausländische Zulassung aber Hauptstandort in Deutschland....
dabei kommt es aber nicht zur tageweise Besteuerung, sondern es erfolgt die Besteuerung des ermittelbaren widerrechtlichen vergangenen Nutzungszeitraumes (aber zumindest ein Monat) und es wird die Kfz-Steuer für ein Jahr im voraus erhoben. (§ 11 KraftStG)
Dabei können keine o.g. Minibeträge herauskommen!
Stell dir vor, es gibt HZÄ, wo wegen widerrechtlicher Benutzung Strafverfahren eingeleitet werden.zoellner hat geschrieben: Es gibt beim Hauptzollamt nur ein Sachgebiet das für die Steuererhebung zuständig ist, SG-B.
Und schon ist SG F mit im Boot.
Re: Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
Ich wundere mich auch immer wieder über Fallkonstellationen mit sehr merkwürdigen Summen.ostkev hat geschrieben:= Kontrollmitteilung - was sonst noch?zoellner hat geschrieben:missbräuchlich verwendete Grüne Kennzeichen.
= widerrechtliche Benutzungzoellner hat geschrieben: Ausländische Zulassung aber Hauptstandort in Deutschland....
dabei kommt es aber nicht zur tageweise Besteuerung, sondern es erfolgt die Besteuerung des ermittelbaren widerrechtlichen vergangenen Nutzungszeitraumes (aber zumindest ein Monat) und es wird die Kfz-Steuer für ein Jahr im voraus erhoben. (§ 11 KraftStG)
Dabei können keine o.g. Minibeträge herauskommen!
Stell dir vor, es gibt HZÄ, wo wegen widerrechtlicher Benutzung Strafverfahren eingeleitet werden.zoellner hat geschrieben: Es gibt beim Hauptzollamt nur ein Sachgebiet das für die Steuererhebung zuständig ist, SG-B.
Und schon ist SG F mit im Boot.
Sogar das Fehlen eines aufgeklebten Nationalitätenkennzeichens wurde als widerrechtliche Benutzung ausgelegt und führte bei uns zur Erhebung der Jahressteuer.
Es liegt wahrscheinlich an der üblichen Art und Weise, wie bei Zolls Fortbildung funktioniert: Eine Anweisung geht kommentarlos raus (mittlerweile fast nur noch per Mail, gefühlte 30x weitergeleitet) und vor Ort muss jeder sehen wie er damit klar kommt. Fragen an oder gar Vorgaben von Vorgesetzten: Lohnt nicht bzw. Fehlanzeige, die haben selber keinen Plan.
Also macht jeder nach Gutdünken und alle machen mit...gibt jedesmal einen Strich für die Statistik...
Re: Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
Wann eine widerrechtliche Nutzung in diesem Zusammenhang vorliegt ist per Erlass eigentlich klar geregelt. Zum Beispiel wenn ein Fahrzeug ohne Zulassung (Entstempelung oder abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen) festgestellt wird.
Bei grünen Kennzeichen kenne ich nur die Kontrollmitteilungs-Regelung, wo dann das FA prüft und nacherhebt.
Diese tageweise Erhebung kommt meist bei Lkw vor, die in Ländern zugelassen sind, mit denen Deutschland keine bilateralen Abkommen hat, was die Doppebesteuerung angeht. Also beispielsweise der slowakische Lkw, der in Bayern einreist und in Niedersachsen ausreist. Da wird die tageweise Besteuerung vorgenommen (per Steuerkarte -> STRADA) solange er halt für die Durchfahrt braucht, und dann kommen da so Kleinstbeträge bei raus. Warum KE'en da Strafverfahren einleiten erschließt sich mir nicht, da es m.E. der Zuständigkeit der Verfolgung mangeln dürfte.
Bei grünen Kennzeichen kenne ich nur die Kontrollmitteilungs-Regelung, wo dann das FA prüft und nacherhebt.
Diese tageweise Erhebung kommt meist bei Lkw vor, die in Ländern zugelassen sind, mit denen Deutschland keine bilateralen Abkommen hat, was die Doppebesteuerung angeht. Also beispielsweise der slowakische Lkw, der in Bayern einreist und in Niedersachsen ausreist. Da wird die tageweise Besteuerung vorgenommen (per Steuerkarte -> STRADA) solange er halt für die Durchfahrt braucht, und dann kommen da so Kleinstbeträge bei raus. Warum KE'en da Strafverfahren einleiten erschließt sich mir nicht, da es m.E. der Zuständigkeit der Verfolgung mangeln dürfte.
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Re: Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
Slowakische LKW müssen bei uns Kfz-Steuer entrichten?mcbol hat geschrieben:Wann eine widerrechtliche Nutzung in diesem Zusammenhang vorliegt ist per Erlass eigentlich klar geregelt. Zum Beispiel wenn ein Fahrzeug ohne Zulassung (Entstempelung oder abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen) festgestellt wird.
Bei grünen Kennzeichen kenne ich nur die Kontrollmitteilungs-Regelung, wo dann das FA prüft und nacherhebt.
Diese tageweise Erhebung kommt meist bei Lkw vor, die in Ländern zugelassen sind, mit denen Deutschland keine bilateralen Abkommen hat, was die Doppebesteuerung angeht. Also beispielsweise der slowakische Lkw, der in Bayern einreist und in Niedersachsen ausreist. Da wird die tageweise Besteuerung vorgenommen (per Steuerkarte -> STRADA) solange er halt für die Durchfahrt braucht, und dann kommen da so Kleinstbeträge bei raus. Warum KE'en da Strafverfahren einleiten erschließt sich mir nicht, da es m.E. der Zuständigkeit der Verfolgung mangeln dürfte.
Bist du dir da wirklich sicher? (siehe dazu § 11 (3) KraftStG)
Wo sollten die diese denn entrichten?
Meine Frage richtet sich eher auf die immer wieder in der Lagemeldung auftretenden vereinnahmten Kleinbeträge, die sich mir nicht erschließen, da die üblicherweise hier vorkommende Konstellationen, die schon oben beschriebenen sind, dies nicht zulassen.
(siehe auch verlinkter Zeitungs-Artikel)
Und LKW für die eine tageweise Besteuerung zutreffen würde, fahren üblicherweise selten durch das Gebiet der erhebenden KEVen.
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Re: Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
Denke er meint andere. Es sind Nachfolgestaaten vom ehem. Jugoslawien (Serbien, Bosnien etc.), die eben kein solches bilaterales Abkommen geschlossen haben.ostkev hat geschrieben: Slowakische LKW müssen bei uns Kfz-Steuer entrichten?
...
Meine Frage richtet sich eher auf die immer wieder in der Lagemeldung auftretenden vereinnahmten Kleinbeträge, die sich mir nicht erschließen, da die üblicherweise hier vorkommende Konstellationen, die schon oben beschriebenen sind, dies nicht zulassen.
(siehe auch verlinkter Zeitungs-Artikel)
Und LKW für die eine tageweise Besteuerung zutreffen würde, fahren üblicherweise selten durch das Gebiet der erhebenden KEVen.
Die Fahrer müssen bei der Einreise nach Deutschland eine KFZ-Steueranmeldung abgeben. Da die nationalen Grenzübergänge ja nicht mehr besetzt sind, fällt das den KEen bei Kontrollen auf, oder den Zollämtern, wenn die Versandverfahren beendet werden. Bei uns werden regelmäßig Versandverfahren beendet, wo der Fahrer eben keine Steuerkarte hat und wir als Binnenzollamt tagesweise KFZ-Steuer erheben dürfen. Selten kommt da aber ein Abgabenbetrag von über 10 Euro dabei rum, wohlgemerkt für Süddeutschland. Wenn der LKW da einen Tag länger seinen Aufenthalt hat, um z.B. in NRW abzuladen, dann sind grob geschätzt Berträge von 15-20 Euro fällig. Insofern passt das doch.
Selten ist was anderes. Wir als kleines Binnenzollamt haben 2-3 Fälle in der Woche, die bei uns am Amt gestellen müssen, wenn man mal die ZEs aussetzt, wird man auch fündig...
Ps: Zwei mal editiert.
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Re: Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
hallo Sammelzöllner.
Na endlich mal einer, der auch was vom Thema versteht.
Danke.
Du beschreibst die Situation in Süddeutschland. Dort ist im Gegensatz zum Süden der BFD Mitte auch mit einem gewissen Anteil von LKW aus den betreffenden Staaten zu rechnen. Hier bei uns sind die Exoten.
Die Erhebung der Kfz-Steuer dürfte hier bei uns rein statistisch zu 99% aus der widerrechtliche Benutzung durch in Deutschland ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt habende PKW-Halter resultieren, die mit ausländischen Kennzeichen und Zulassung unterwegs sind.
Dabei kommt die durch mich o.g. Verahrensweise zur Anwendung.
Na endlich mal einer, der auch was vom Thema versteht.
Danke.
Du beschreibst die Situation in Süddeutschland. Dort ist im Gegensatz zum Süden der BFD Mitte auch mit einem gewissen Anteil von LKW aus den betreffenden Staaten zu rechnen. Hier bei uns sind die Exoten.
Die Erhebung der Kfz-Steuer dürfte hier bei uns rein statistisch zu 99% aus der widerrechtliche Benutzung durch in Deutschland ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt habende PKW-Halter resultieren, die mit ausländischen Kennzeichen und Zulassung unterwegs sind.
Dabei kommt die durch mich o.g. Verahrensweise zur Anwendung.
Re: Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
Serbische LKW müssen zahlen. Entrichten müssen sie beim nächsten Zollamt. Ansonsten holt sich KEP/KEV das Geld.
"All gave some, some gave all"
In Xanadu schuf Kubla Khan
Ein prunkvolles Vergnügungsschloss.
Wo Alph, der heil´ge Strom, durchfloss,
die tiefen Höhlen, unendlich groß,
hinab zum dunklen Ozean.
A Message to Humanity
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Re: Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
Nicht mal für Süddeutschland. Sondern nur die Situation in meinem Zollamtsbezirk. Ein Landkreis mit um die 250.000 Einwohner, Maschinenbauindustrie und Automobilzulieferer. Auch nicht in irgend einer Grenzregion...ostkev hat geschrieben: Du beschreibst die Situation in Süddeutschland. Dort ist im Gegensatz zum Süden der BFD Mitte auch mit einem gewissen Anteil von LKW aus den betreffenden Staaten zu rechnen. Hier bei uns sind die Exoten.
Du weisst, was und wo ihr Kontrolliert. Wertet doch mal die Gestellungen der Zollämter aus, bzw. die ZE.
Wir haben ab und an mal ein Fahrzeug als Umzugsgut. Unter gewissen Umständen müssen wir auch hier tätig werden, und das geht dann ins Geld, Jahressteuer, Maximalsteuersatz, da Schadstoffausstoß nicht feststellbar.
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Re: Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
Der Unterschied:Sammelzoellner hat geschrieben: Nicht mal für Süddeutschland. Sondern nur die Situation in meinem Zollamtsbezirk. Ein Landkreis mit um die 250.000 Einwohner, Maschinenbauindustrie und Automobilzulieferer. Auch nicht in irgend einer Grenzregion...
Du weisst, was und wo ihr Kontrolliert. Wertet doch mal die Gestellungen der Zollämter aus, bzw. die ZE.
Wir haben ab und an mal ein Fahrzeug als Umzugsgut. Unter gewissen Umständen müssen wir auch hier tätig werden, und das geht dann ins Geld, Jahressteuer, Maximalsteuersatz, da Schadstoffausstoß nicht feststellbar.
Bei euch am ZA fahren die Fahrzeuge von selbst vor.
Wir können Kfz-Steuerpflicht bzw. widerrechtliche Benutzung nur bei einer bereits stattfindenden Kontrolle feststellen!
Weiter möchte ich gar nicht ausholen. Falls noch Klärungsbedarf besteht, dann per PN.
Re: Kfz-Steuererhebung durch KEV/KEP - gibts was neues?
Bashing gelöscht.
Im Wiederholungsfalle erfolgen Sanktionen auf Grundlage der Forumsregeln.
Hinweis:
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.
Nachwuchswerbung des Zolls:
https://www.talent-im-einsatz.de/DTIEWe ... _node.html
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