Mindestlohn und FKS

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Moderator: Team Zoll

Knaecke77
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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon Knaecke77 » Mi 26. Feb 2014, 17:24

chris79 hat geschrieben:Hallo,
Gibt es denn schon Neuigkeiten bezüglich den Einstellungen, welche für 2015 geplant sein sollen???
Gruß chris79
Man darf gespannt sein, wie die FKS im Jahr 2015 aufgestellt ist. In Bezug auf die Neueinstellungen 2015 dürfte das nicht unerheblich sein.

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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon chris79 » Fr 28. Feb 2014, 07:27

Danke für die schnelle Antwort.
Dann bin ich auch mal gespannt, wann Stellen, mit welcher Voraussetzung, ausgeschrieben werden.
Gruß
Chris79

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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon Knaecke77 » Mi 2. Apr 2014, 19:42

Gemäß Flurfunk wird die FKS bis Jahresende wieder einmal entwaffnet werden. Im Zuge der Neuorganisation der FKS wird die P30 durch Klemmbretter ausgetauscht werden.
Ich frage mich, wer immer diesen Müll verbreitet. Bei manchen wird sicher auch der Wunsch Vater des Gedanken sein.

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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon Knaecke77 » Do 3. Apr 2014, 19:20

Wechsel der Kontrolleinheiten Prävention von den SG´en C zu den SG´en E

Hilden, 31.01.2014: In einem Schreiben an MD Würtenberger verweist die Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll (GdP) auf die verschiedenen Ankündigungen aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums und der Bundesfinanzdirektionen zum o. g. Thema. Diese verursachen zurzeit eine gewisse Unruhe bei den Kolleginnen und Kollegen in den mit FKS-Aufgaben betrauten Organisationseinheiten der Sachgebiete C und E.

Zwei wesentliche Kernprobleme werden diskutiert.

1. Die Kontrolleinheiten Prävention sollen in die Sachgebiete E zurückgeführt werden.

2. Gleichzeitig soll eine Änderung der Aufgabenstellungen der Alt-Arbeitsbereiche im Sachgebiet E erfolgen.

Insgesamt werden durch diese Maßnahmen eine Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit und eine Steigerung der Qualität von Prüfungen erwartet. Die Bedeutung der Quantität von Prüfungen soll gesenkt werden.

Kontrollaktivitäten sind alternativlos

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verlangt im § 1 als Zweck die Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Damit steht ausdrücklich die Bekämpfung derselben im Zentrum des gesetzlichen Auftrags und nicht die Sicherung der Einnahmen, die dennoch ausdrücklich gewünschter Nebeneffekt sein soll. Die gesetzlich geforderte Bekämpfung bewirkt man vor allem durch einen hohen Kontroll- und Ermittlungsdruck. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass in polizeilichen Fachkreisen erkannt wurde, dass die wirksame Bekämpfung von illegaler Beschäftigung einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag auch im Kampf gegen Menschenhandel und Schleusung ermöglicht. Diese Form der modernen Sklaverei wird in der Regel erst im illegalen Beschäftigungsverhältnis für die Behörden sichtbar, während sie im Rahmen der Phase der Schleusung und des Menschenhandels für die zuständigen Polizeibehörden kaum erkennbar ist.

Nach wie vor ist eine hohe Anzahl von Hinweisen aus der Bevölkerung, der Wirtschaft, von Verbänden und Zusammenarbeitsbehörden zu Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung an den FKS-Standorten zu verzeichnen. Diese müssen überwiegend ernst genommen und auch für die Öffentlichkeit und Wirtschaft erkennbar bearbeitet werden.

Ein gleicher präventiver wie öffentlichkeitswirksamer Effekt ergibt sich aus dem klassischen Streifendienst, bei dem immer wieder spontan Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt werden. Wie die vergangenen Jahre – nicht alleine durch die hohe Anzahl von Aufgriffen – gezeigt haben, ist dieser Bereich eine wichtige Säule bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.

Sowohl aus der Bearbeitung von Hinweisen als auch aus dem Streifendienst entwickeln sich immer wieder Erkenntnisse, die dann später für strafrechtliche Ermittlungsverfahren bis hin zu Großverfahren gegen Täter der organisierten Form von Schwarzarbeit relevant sind.

Ohne das Aufrechterhalten von Kontrollen besteht die Gefahr, dass einzelne Branchen dies schnell erkennen und die fehlende Kontrolldichte direkt zu ihren Gunsten nutzen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält das Konzept der Prävention gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit durch einen im Streifendienst erzeugten Kontrolldruck für unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, dass die Kontrolleinheiten Prävention ungetrennt als funktionierende Einheiten in das Sachgebiet E übergehen. Eine Aufteilung auf die im Sachgebiet E vorhandenen oder zu gründenden Arbeitsbereiche würde das Ende des einheitlichen Streifendienstes für Zwecke der Schwarzarbeitsbekämpfung bedeuten.

Arbeitgeberprüfungen nach dem SchwarzArbG

Als Folge der sogenannten Zielvereinbarungen für die FKS-Standorte wurde in den letzten Jahren der Fokus bei Arbeitgeberprüfungen fast ausschließlich auf die Erreichung von Quantitäten gerichtet. Die GdP begrüßt ausdrücklich alle Bestrebungen nach mehr Qualität bei Arbeitgeberprüfungen. Allerdings wäre eine gänzliche Ausrichtung nach umfassenden Geschäftsunterlagenprüfungen (GUP) mit hohem Qualitätsanspruch auch falsch, da dies die Zahl der GUP stark sinken lassen würde und damit wieder der Kontrolldruck verloren ginge.

Die GdP empfiehlt daher ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Quantität und Qualität der Arbeitgeberprüfungen. Dabei kann die GUP als im Streifendienst ausgeführte Stichprobe durchaus auch der Quantität von Arbeitgeberprüfungen und damit dem Kontrolldruck dienen. Die GUP muss von umfassenden Betriebsprüfungen mit hohem Qualitätsanspruch durch die anderen Arbeitsbereiche im Sachgebiet E flankiert werden.

Ermittlungen nach dem SchwarzArbG

Ein Kritikpunkt an der bisherigen Praxis aus der Perspektive der Kolleginnen und Kollegen aus dem heutigen Sachgebiet E war stets die hohe Zahl von Vorgängen, die von der Prävention angefangen wurden und dann entsprechend der Weisungslage durch die DV-FKS vom SG E übernommen und zu Ende geführt werden mussten.

Hier empfiehlt die GdP, dass Prüf- und Ermittlungsverfahren der Kontrolleinheiten Prävention, die aufgrund des Ergebnisses der Prüfungen bzw. Ermittlungen im Außendienst als ausermittelt anzusehen sind oder bei denen nur noch wenige Ermittlungshandlungen erforderlich sind, direkt von diesen Einheiten mit Schlussbericht an die Staatsanwaltschaft oder die Ahndung abgegeben werden können.

Lediglich Prüf- oder Ermittlungsverfahren, bei denen

1. eine umfassende Geschäftsunterlagenprüfung erforderlich wird,

2. weitergehende oder umfangreiche Ermittlungshandlungen oder

3. Maßnahmen und Ermittlungen gegen Täter der organisierten Form von Schwarzarbeit durchzuführen sind,

sollten von den Arbeitsbereichen Prüfung und Ermittlung (PuE) weiter bearbeitet werden.

Wo Zoll drauf steht, muss auch Zoll drin sein

Dieser Leitsatz steht weiter im Zentrum der gewerkschaftspolitischen Forderungen der GdP. Der Gesetzgeber, der Bund als Dienstherr und der Bürger darf erwarten, dass die Besatzung eines Streifenwagens der Zollverwaltung auch im gesamten vollzugspolizeilichen Aufgabenspektrum der Zollverwaltung tätig wird bzw. werden kann und muss. Deshalb müssen die Kolleginnen und Kollegen in den Streifenwagen der Zollverwaltung in die Lage sein, sämtliche Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsaufgaben im Zuständigkeitsbereich des Zolls zumindest im Rahmen eines ersten Sicherungsangriffs auch außerhalb ihrer üblichen geschäftsmäßigen Aufgabenzuweisung rechtssicher durchzuführen. Vor allem die Kolleginnen und Kollegen, die aus anderen Verwaltungen von Bund, Land und Kommunen übernommen wurden, wünschen sich hier die notwendigen Differenzschulungen, um im Alltag keine Unsicherheiten bei notwendigen vollzugspolizeilichen Eingriffen zu haben.

Zollbeamter ist kein Anlernberuf. Deshalb erwartet die GdP bei der Übernahme von Beamtinnen und Beamten aus anderen Behörden und von anderen Dienstherren auch die notwendige dienstrechtlich vorgesehene und ausreichend lange Unterweisung zum Erwerb der Qualifikationen, die Zollbeamte zur Erfüllung der Aufgaben der Zollverwaltungen auch benötigen.

Organisationsreformen bringen nicht mehr Personal

Die anstehende Organisationsreform darf die Arbeitsbelastung nicht außer Acht lassen. Eine Zusammenlegung der Arbeitseinheiten aus den Sachgebieten C und E und deren organisatorische Neuaufstellung schaffen nicht mehr Personal oder weniger Aufträge. Hier ist es an der Zeit, freie Stellen zu besetzen bzw. bei den Neueinstellungen diese entsprechend zu berücksichtigen. Dies gilt im Übrigen für andere Teile der Zollverwaltung in gleicher Weise. Die Personalfehlbestände in der Zollverwaltung sind eklatant hoch und führen zu einer enormen Belastung der Beschäftigten.

Durch die Neustruktur muss innerhalb des derzeitigen Sachgebietes E neben einer Spezialisierung (z.B. nach Wirtschaftsklassen) auch eine weitest gehende Trennung zwischen Prüfungen und Ermittlungen erfolgen. Gerade mittlere und große Ermittlungsverfahren binden längerfristig Personal, das nicht noch gleichzeitig und zeitnah Prüfvorgänge bearbeiten kann. In der Folge werden Prüfvorgänge häufig so lange vor sich hergeschoben, bis diese keinen Sinn mehr machen oder sich mangels Zeitlauf erledigt haben.

Die GdP erwartet zudem, dass insbesondere die Schnittstellen zwischen den neuen Arbeitsbereichen im Sachgebiet E klar definiert werden.

Hierbei kommt den Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleitern E künftig eine besondere Bedeutung zu. Diese müssen in die Pflicht genommen werden, die Abläufe in ihren Sachgebieten auch mit hoher fachlicher Kompetenz zu begleiten. Die Ausbildung zum Waffen tragenden Beamten und zum Polizeiführer müssen für die Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter E zur Selbstverständlichkeit werden. Schon heute stellen die Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter E die fachliche FKS-Spitze in den Hauptzollämtern dar, da sie gem. bestehender Weisungslage (DV FKS B – 2.2.3.1 und Erlass des BMF vom 2. Dezember 2005 – III A 6 – SV 3020 – 42/05) zu 70 Prozent ihrer Arbeitszeit Polizeivollzugsaufgaben wahrnehmen. Schon vor dem Hintergrund vielfältiger und alltäglicher Zusammenarbeit mit anderen vollzugspolizeilichen Einheiten des Zolls und den Polizeibehörden des Bundes und der Länder kann polizeiliche Kompetenz bei den Führungskräften nicht schaden.

Mindestlohn

Den Plänen der Bundesregierung zu einer flächendeckenden Einführung eines Mindestlohnes ist ebenfalls Rechnung zu tragen. Hier darf nicht wieder auf Ressourcen in anderen Verwaltungen mit der Möglichkeit einer dortigen Personalgewinnung verwiesen werden. Im Übrigen ist es nicht zwingend, dass die Prüfung der Einhaltung des Mindestlohnes alleine durch den Zoll erfolgt. Schon heute umfassen die Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung auch die Prüfung von Mindestlöhnen. Bei Nichtbeachtung der Mindestlöhne ergeben sich für die Sozialversicherung regelmäßig Beitragsnachforderungen. Die als Dauerlast vorgesehene Prüfungsaufgabe der Mindestlohnkontrollen kann auch weiterhin durch andere juristische Personen des öffentlichen Rechts erfolgen, die im Falle einer Zuwiderhandlung sodann beim Zoll Anzeige erstatten.

Sollte diese umfangreiche Prüfungsaufgabe in der Verantwortung und Zuständigkeit der Zollverwaltung sein, wird dies erhebliche Personalzuwächse erfordern.

Inzwischen kursiert ein Referentenentwurf zu einem Tarifautonomiestärkungsgesetz. Eine erste grobe Durchsicht des Entwurfes führt zu dem Ergebnis, dass die Dokumentations- und Meldepflichten der Arbeitgeber massiv ausgeweitet werden. Dem gegenüber findet sich im Entwurf stets der Hinweis auf eine entsprechend massive Ausweitung der Prüfungsaufgaben des Zoll. Es sei an dieser Stelle erlaubt darauf hinzuweisen, dass der Zoll ein Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist und nicht Teil der Verwaltung des Arbeitsmarktes.
http://www.gdp-zoll.de/2014/03/gdp-zur- ... eit/print/

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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon Cologne » Do 3. Apr 2014, 20:38

Das die KEP aus den Kontrollen rausgenommen würde, mächte nur dann Sinn wenn ein anderes Kontrollorgan solcher Art Kontrollen miterledigen könnte.
Aber wer hätte hierfür die Mittel?

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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon M » Di 8. Apr 2014, 13:29

Hä?

Welche Kontrollen ist KEP rausgenommen?

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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon Cologne » Di 8. Apr 2014, 19:13

Noch aus keiner.

Ich hatte diesen Teil des Artikels
Ohne das Aufrechterhalten von Kontrollen besteht die Gefahr, dass einzelne Branchen dies schnell erkennen und die fehlende Kontrolldichte direkt zu ihren Gunsten nutzen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält das Konzept der Prävention gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit durch einen im Streifendienst erzeugten Kontrolldruck für unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, dass die Kontrolleinheiten Prävention ungetrennt als funktionierende Einheiten in das Sachgebiet E übergehen. Eine Aufteilung auf die im Sachgebiet E vorhandenen oder zu gründenden Arbeitsbereiche würde das Ende des einheitlichen Streifendienstes für Zwecke der Schwarzarbeitsbekämpfung bedeuten.
so verstanden, dass befürchtet wird, dass die KEP auf die SG E aufgeteilt wird.

Vielleicht hab' ich's ja auch mißinterpretiert?

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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon Knaecke77 » Di 8. Apr 2014, 20:25

Cologne hat geschrieben: so verstanden, dass befürchtet wird, dass die KEP auf die SG E aufgeteilt wird.

Vielleicht hab' ich's ja auch mißinterpretiert?
Ich sehe durchaus die Möglichkeit, dass sich die FKS zu einer reinen Mindestlohnprüftruppe entwickeln wird.
Nachwuchs wird zu wenig eingestellt / ausgebildet. Also greift man wieder auf "Überhangbeamte" von Bundeswehr und Vivento zurück (ich will keinem der dort beschäftigten zu nahe treten!) schickt sie auf Basis - Lehrgänge und ab geht´s mit Klemmbrett und Erfassungsbogen an die Front.

Da das ganze natürlich vollkommen ungefährlich ist, wird in einem Aufwasch die ganze FKS entwaffnet und so hat man noch mehr Prüfbeamte für Mindestlohnkontrollen auf der Straße.
Kein ETR, ESV etc und die Polizeizulage kann man sich den auch gleich noch sparen.

Mich würde es nicht wundern, wenn es zum Ende dieses Jahres so kommen wird.
Dies beträfe dann natürlich auch die Beamten der KEP. Ich unterstelle, dass die GDP hier nicht umsonst warnt.

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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon M » Di 8. Apr 2014, 22:23

Denk ich nicht, kannst dem Bürger nicht verkaufen, dass nun auf einmal Schwarzarbeit nur noch von 8 bis 16 Uhr bekämpft wird und mit dem Klemmbrett....

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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon pixelhunter » Mi 9. Apr 2014, 23:04

Ich klinke mich als Beamter der KEP mal in diesen Thread hier ein. Uns wurde diese Woche schon mitgeteilt, dass KEP in E übergeht. Vorerst wird sich wohl an der Arbeitsweise und den Strukturen nichts ändern wird. Wir bleiben wohl dann vorerst einmal die Kontrolleinheit von P&E. Bezüglich der bisherigen Tätigkeiten wird auf meinen Post im Thread Abkehr vom Feinkonzept verwiesen.

Wollen wir hoffen, dass sich nichts großartig ändert. Eine Bekämpfung der Schwarzarbeit ohne Prävention? Wie soll das gehen?

Es gibt übrigens schon die ersten Kollegen in unseren Kontrollräumen die angekündigt haben die KEP bei größerer Umstrukturierung zu verlassen... :(

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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon Cologne » Fr 11. Apr 2014, 20:01

pixelhunter hat geschrieben: Eine Bekämpfung der Schwarzarbeit ohne Prävention? Wie soll das gehen?

Es gibt übrigens schon die ersten Kollegen in unseren Kontrollräumen die angekündigt haben die KEP bei größerer Umstrukturierung zu verlassen... :(
Das geht auch nicht, deswegen wird wohl auch im großen und ganzen alles so bleiben wie's ist, von der Organisations(rück)Änderung -auf Grund der Mitarbeiterbefragung?- mal abgesehen.
Vielleicht trifft's das ein oder andere SG C eines HZA, weil's zu klein ist oder bei örtlich dafür günstigen Gelegenheiten einem anderen HZA angegliedert werden kann.

Ich schätze deine Kollegen werden bleiben können :neutral:
Was zu bemängeln bleibt ist die Informationspolitik unserer eigenen Verwaltung.

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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon pixelhunter » Fr 11. Apr 2014, 20:21

Hatte gestern ein Gespräch mit unserer Sachgebietsleitung. Vorab keine Änderung der Strukturen. KEP wird das Präventionsteam von E. Aber Mann denkt wohl trotzdem in alle Richtungen nach wie man organisatorisch etwas ändern kann.

Hoffentlich wird da nicht nur darüber nachgedacht wie wieder Kosten gespart und günstig Ressourcen zusammen gelegt werden kann. Sinn oder Unsinn steht da glaub ich nicht zur Debatte.

Wenn ich schon höre, dass ungeachtet des noch nicht verabschiedeten Haushaltsplan über den Sinn der Neuanschaffung von Streifenwagen nachgedacht wird weil ja mit der Zusammenlegung und Mindestlohn ev. keiner mehr in DK rausfährt... Brrrrrrr... Mir wird Angst und Bange...

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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon Cologne » Fr 11. Apr 2014, 22:32

Einfach nicht alles glauben, was so erzählt wird Pixelhunter.
Viel zu oft haben sich Gerüchte im Nachhinein auch als solche erwiesen.
Es lebt sich entspannter wenn man die Dinge auf sich zukommen läßt.
Meistens passen die Gewerkschaften/Personalräte auf, dass alles in geregelten Bahnen läuft, auch wenn das an der Basis oft nicht so rüberkommt.

Gruß

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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon pixelhunter » Sa 12. Apr 2014, 16:50

In der Tat! Mann muss aber anmerken das die Zusammenlegung auch nur anfangs ein Gerücht war... Aber gut. Der Zöllner wartet ab und lässt sich überraschen. :)

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Re: Mindestlohn und FKS

Beitragvon Cologne » Fr 9. Mai 2014, 19:15

Neuigkeiten
Klarheit bei der Neuausrichtung der FKS geschaffen!

09.05.2014

Aufgrund zahlreicher Vorgespräche des Vorsitzenden des Hauptpersonalrats, Dieter Dewes, sowohl auf Referatsebene als auch auf der Leitungsebene des Bundesfinanzministeriums hatte sich Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger bereit erklärt, in der gemeinschaftlichen Sitzung des Hauptpersonalrats am 7. Mai 2014 dem Gremium die derzeitigen Planungsschritte und Meilensteine der Neuausrichtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bekannt zu geben. weiter

Gemeinsam mit den beiden zuständigen Fachreferatsleitern Christof Schulte (III A 5 - Organisation) und Dr. Armin Rolfink (III A 6 – Finanzkontrolle Schwarzarbeit) trug er vor, dass Grundlage für eine Neuplanung die von den Bundesfinanzdirektionen vorgelegten Schwachstellenanalysen seien.

Aber auch das Ergebnis der Mitarbeiterbefragung 2012 sei Auslöser der notwendigen Reform. Mit der Neuausrichtung komme man den Wünschen und Vorstellungen der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit entgegen. Zudem hätten auch die vielfältigen persönlichen Eindrücke aus diversen Dienststellenbereisungen der Leitung des Referats III A 6 die Notwendigkeit begründet.

Die geplante Zusammenlegung aller operativ tätigen Einheiten der FKS durch die Eingliederung des Arbeitsbereichs Prävention FKS des Sachgebietes C soll dabei zukünftig zu einer ganzheitlichen und vor allem auch abschließenden Aufgabenwahrnehmung führen. Um die derzeit vorhandenen Schnittstellen zwischen den Sachgebieten C und E nicht nur einfach in das Sachgebiet E zu verlagern, ist daher angedacht, das Sachgebiet E wie nachfolgend dargestellt neu zu strukturieren:


Würtenberger betonte in diesem Zusammenhang, dass selbstverständlich auch weiterhin die Möglichkeit der anlassbezogenen gegenseitigen Unterstützung der Sachgebiete C und E (zum Beispiel bei Einsatz der vollmobilen Röntgenanlage, bei Schwerpunktprüfungen der FKS) nicht nur bestehe, sondern in der Verantwortung der Vorsteherinnen und Vorsteher der Hauptzollämter täglich geübte Praxis sein müsse.

Es herrschte auch Einigkeit darüber, dass der bereits eingeschlagene Weg, die bisher vorherrschende quantitative Übersteuerung zu Gunsten qualitativer Steigerungen zurückzuführen, fortzusetzen ist. Noch im Jahr 2012 waren die ursprünglich geplanten 523.000 Personenbefragungen auf 70 Prozent abgesenkt worden.

In dem nun vorliegenden Erlassentwurf wird zudem klargestellt, dass – um eine homogene Struktur der Hauptzollämter zu erhalten und die Leistungsfähigkeit der operativen Aufgabenwahrnehmung durch die Sachgebiete C an den bestehenden Standorten zu sichern – grundsätzlich bei jedem Hauptzollamt ein Sachgebiet C (Kontrollen) erhalten bleiben soll. Nur in besonderen Ausnahmefällen, das heißt wenn die sachgerechte Aufgabenwahrnehmung stark gefährdet ist, können Teilzentralisierungen nach beziehungsweise mit Zustimmung des Bundesfinanzministeriums vorgenommen werden.
Der Erlassentwurf wird jetzt in die Fläche zur Kenntnis gegeben. Unter enger Einbindung der dortigen Personalvertretungen sind dem Bundesfinanzministerium detaillierte Berichte vorzulegen. Würtenberger sieht es als realistisch an, dass die Umsetzung zum 1. Oktober 2014 erfolgen kann.

BDZ und BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat begrüßen ausdrücklich die jetzige Vorgehensweise und vor allem die Gestaltungsmöglichkeiten, die vor Ort gegeben sind, um diese Arbeitsbereiche effektiv zu gestalten. Da das unter dem Aspekt der Sozialverträglichkeit erfolgen soll, erhöht sich zudem die Akzeptanz. Dewes stellte aber klar, dass er unabhängig von der Neuausrichtung der FKS bei seiner Forderung nach einem personellen Mehrbedarf zwischen 2000 bis 2500 Beschäftigten bleibt, damit nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns deren wirksame Kontrolle gewährleistet ist.
Quelle: http://www.bdz.eu

Da gibt's dann auch ein Schaubild dazu.


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